M«- 143 Sonntag, den 23. Juni 1878.
Kießencr Anzeiger
AMige- mi> Amtsblatt fit i)tn Kreis Gießen.
MedactionSvureaitr Gartmnstraße v. 165.
CxpeditionSbureaur Schulftraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
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Amtlicher dßeil.
Nr. 17 des Reichs Gesetzblatts, ausgegeben den 18. l. M., enthält:
(Nr. 1247.) Gesetz, betreffend den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Seedampsschtffen. Vom 11. Juni 1878.
(Nr. 1248.) Auslieferungvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Königreichen Schweden und Norwegen. Vom 19. Januar 1878.
Nr. 18 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 19. l. M., enthält:
(Nr. 1249.) Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aufnahme einer verzinslichen Anleihe im Betrage von 97,484,865 Mark. Vom 14. Juni 1878.
Gießen, den 21. Juni 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Gründung eines Oberhessischen Vereins für Lokalgeschichte. Gießen, den 20. Juni 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie auf die nachstehende Bekanntmachung verweisen, empfehlen wir Ihnen, die Zwecke dieses in hohem Grade gemeinnützigen Vereins thunlichst zu fördern. Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Am 15. Juni l. I. hat sich in Gießen ein
„Oberhesfischer Verein für Lokalgefchichte"
gebildet, welcher den Zweck hat, das Forschen auf dem Gebiete der Alterthumskunde und Geschieht zu fördern.
Der unterzeichnete Ausschuß dieses Vereins bittet die Bewohner der Provinz um werkthätige Betheiligung. Diese würde besonders darin bestehen, daß sowohl Behörden wie Private den Ausschuß von antiquarisch und historisch wichtigen Fänden in Kenntniß und womöglich in Besitz der Fundgegenstände setzen. Letztere werden in einem dem Vereine gehörigen Museum in Gießen aufgestellt, ohne daß dadurch der Einsender das Eigenthumsrecht aufgeben müßte.
Adresse für Fundgegenstande ist: „An den historischen Lokalverein in Gießen, abzugeben im botanischen Garten." Gießen, den 15. Juni 1878.
Der Ausschuß:
e. Dr. med. Klewitz.
Folitisch
Zur allgemeinen politischen Lage.
Ueber den Verlauf der Congreßverhandlungen verlautet zwar, da sich ■ die Theilnehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet haben, bisher noch nichts Genaueres; was man indeß über den Stand der Dinge im Allgemeinen sowie über die Stellung der einzelnen Mächte zueinander hört, ist der Art, : daß es zu den besten Hoffnungen auf das Gelingen des Friedenswerkes berechtigt. Seitdem das an: 30. Mai von dem Marquis Salisbury und dem Grafen Schuwaloff unterzeichnete Memorandum bekannt geworden ist, unterliegt es keinem Zweifel mehr, daß sich Rußland und England, letzteres fast noch mehr als ersteres, bedeutende Zugeständnisse gemacht haben. Man darf daher wohl erwarten, daß die weiteren Verhandlungen über die einzelnen Punkte auf der gewonnenen Grundlage seitens dieser beiden Hauptgegner keinen allzu großen Schwierigkeiten mehr begegnen werden. Oesterreich hat zwar, noch bevor Graf Andrassy zum Congreß abreiste, den Entschluß gefaßt, einen Theil seines Armee kriegsbereit zu machen. Diese Thatsache schließt indeß die Wahr- sche^ichkeit eines Einverständnisses mit Rußland um so weniger aus, da die bulgarische Frage schon von England in einer Oesterreich befriedigenden Weise gelöst worden ist und Rußland nicht so thöricht sein wird, sein bisheriges gutes Verhältniß zu dem Nachbarstaat um Serbiens und Montenegros willen aufs Spiel zu setzen. Die Mobilisirung von 4 oder 6 Divisionen ist offenbar nicht sowohl eine Drohung gegen Rußland, als eine Maßregel, die Oesterreich in den Stand setzen soll, die vom Congreß zu erwartenden Beschlüsse in Bezug auf gewisse türkische Provinzen zur Ausführung zu bringen. Denn, daß die Congreßmächte fest entschlossen sind, die orientalische Frage, nöthigen- falls selbst gegen den Willen der Türkei, in einer Weise zu erledigen, welche die Ruhe und den Frieden Europas auf längere Zeit sichert, wird immer deutlicher. Sollen doch, nicht bloß Griechenlands Wünsche auf Erweiterung seines Gebiets soviel als möglich befriedigt werden, es ist sogar die Rede davon, die Türkei mit dem Rest der ihr verbleibenden Länder förmlich unter europäische Vormundschaft zu stellen.
Der bedenklichste Punkt in der Gesammtlage ist freilich noch immer der schwankende, vulkanartige Zustand der Dinge in Konstantinopel, wo man von einem Tag zum anderen einer gewaltsamen Umwälzung entgegensehen zu müssen glaubt und von wo bald das geflügelte Wort des auswärtigen Ministers herüberkommt, es bleibe der Türkei nichts anderes übrig, als mit Anstand zu sterben, bald die Nachricht, die Pforte sei entschlossen, über die im Vertrag von St. Stefano ihr abgerungenen Zugeständnisse unter keinen Uni ständen hinauszugehen und nöthigenfalls selbst ihre Bevollmächtigten von Berlin zurückzuberufen. Aber bei der allseitigen Geneigtheit der europäischen Mächte zum Frieden darf man sich wohl der Hoffnung hingeben, daß auch eine Revolution in Konstantinopel oder der Widerstand der Pforte gegen die Ausführung der Congreßbeschlüsse das Einvernehmen Europas nicht mehr ernstlich in Frage stellen wird. Zur Ehre des Deutschen Reiches gelangt man immer mehr zu der Einsicht, daß die Leitung der Congreßverhandlungen durch den deutschen Reichskanzler, welcher sein Vermittlungsgeschäft notorisch ohne alle
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Selbstsucht allein im Interesse des Weltfriedens betreibt, die beste Bürgschaft für das schließliche Gelingen des Versöhnungswerkes bietet. Soll doch Fürst Bismarck selbst geäußert haben, er sei für den Ausgang des Congresses verantwortlich und werde daher dafür sorgen, daß er nicht ohne Resultat verlaufe! In dem günstigen Verhältnisse, welches sich zwischen ihm und dem französischen Minister des Auswärtigen herausgebildet hat, liegt sogar ein gutes Anzeichen für eine friedliche Gestaltung der Dinge in weiterer Zukunft. Kurz, es ist alle Aussicht vorhanden, daß der Congreß, wie die „Prov.-Corresp." sagt, ein endliches friedliches Einverständniß der Mächte über die Frage herbeiführen wird, welche früher stets als der Ausgangspunkt eines unvermeidlichen gemeinen Kriegsbrandes erschien.
Aeutschkand.
Darmstadt, 21. Juni. Die erste Kammer erledigte heute nach kurzer Verhandlung das Einführungsgesetz zur neuen Gerichtsverfassung und acceptirle mit 23 gegen 3 Stimmen die Gleichstellung der Amts- und Landrichter bei Regulirung ihrer Gehaltssätze. Bezüglich der Sitze der Amtsgerichte entschied man sich für einfache Aufrechterhaltung der bestehenden Bezirksetntheilung, also auch für den Fortbestand der Landgerichte Altenstadt, Laubach, Ltch und Bad Nauheim. — Ein Antrag, in Freiensteinau ein neues Amtsgericht zu errichten, wurde abgelehnt, ebenso der von dem Grafen Erbach-Schönberg eingebrachte, in Starkenburg aus Orten der Landgerichtsbezirke Zwingenberg und Lorsch ein weiteres Amtsgericht mit dem Sitz in Bensheim zu bilden.
(Hess- Lds.-Ztg.)
Berlin, 19. Juni. Was in verschiedenen Blättern von einem princt- piellen Zusammengehen der National-Liberalen und der Fortschrittspartei bet den bevorstehenden Wahlen berichtet wird, beruht unseren Nachrichten zufolge auf ganz willkürlicher Unterstellung. Es sind darüber bis jetzt weder bestimmte Beschlüsse gefaßt, noch dürften überhaupt solche gefaßt werden. Von liberaler Sette hat man es bisher stets vermieden, über das taktische Verhalten bet den Wahlen allgemeingültige Vorschriften zu geben, da man mit Recht der Ansicht ist, daß es sich nur aus den localen Verhältnissen der einzelnen Wahlkreise heraus beurtheilen läßt, inwiefern nahestehende Parteien gegen einander austreten dürfen oder gegen einen gemeinsamen Feind einträchtig zusammenstehen müssen. Nur der Grundsatz dürfte überall zum Durchbruch kommen, daß in solchen Wahlkreisen, wo die Socialdemokraten Aussicht haben, durchzudringen, alle auf dem Boden unserer Staatsordnung stehenden Parteien zusammenzuhalten haben. Uebrigens scheinen die Socialdemokraten in ziemlich gedrückter Stimmung in den Wahlkampf einzutreten; die Wahlaufrufe in ihren Blättern athmen nicht mehr die alte Siegeszuversicht, und das hiesige Parteiorgan kündigt auch bereits eine Beschränkung der Agitations- und Geldkräfte auf die „günstigsten" Wahlkreise an, da nur so Wahlsiege möglich seien. (Köln. Ztg.)
Breslau, 18. Juni. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Zeit ist das fünfte allgemeine deutsche Turnfest, welches vom 28. bis 30. d. Mts. stattfinden sollte, auf Beschluß des Centralausschuffes für dieses Jahr aufgehoben und auf das nächste Jahr verschoben worden.


