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W 16
Nr. 193. Mittwoch, den 21 August 1878.
Hichener "Anzeiger
Aiükigk- Mi> Amtsblatt für tot Kreis Gieße».
SledaettonSburearrr Gartenstraße B. 165.
«rPedMonSburea«r Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.
Amtlicher Hheit.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die bestehende Vorschrift, wonach die Garten- und Feldbesitzer die neuen Schößlinge ihrer Hecken, insofern letztere nicht an Wiesen grenzen, im Laufe des Monats September wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden haben, wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.
Gießen, am 19. August 1878.
Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Fresenius.
Politischer Pheiü
Deutschland.
Berlin, 16. August. Vor einiger Zeit veröffentlichten wir eine Corre- sponvenz zwischen dem Feldmarschall Grafen Moltke und Professor Rühlmann, in welcher der Gedanke besprochen wurde, dem Kaiser zu empfehlen, den Ertrag hr „Wilhelms-Spende" zur Errichtung einer „Invaliden- und Arbeiter-Pensionskasse" für das deutsche Reich zu verwenden. Die „Post" enthält nun «inen höchst bemerkenswerthen Artikel über diesen vom Grafen Moltke bekanntlich befürworteten Plan. Es wird darin zunächst der Nachweis geführt, daß in England und Frankreich ganz ähnliche Einrichtungen in heilbringender Weise ton Staatswegen bestehen. Und heißt es sodann weiter:
„In England kann Jedermann sowohl mittelst eines bei einer Sparkaffe üllmältg angesammelten Guthabens, wie durch allmälig wöchentliche oder monat- Mche Einzahlungen bei einer Postsparkaffe sich das Recht auf eine vom Staate ju zahlende Altersrente erwerben, in Frankreich ist zu demselben Zweck im Jahre 1850 die caisse des retraits pour la vieillesse von Staatswegen geendet norden. Jeder kann bei dieser Kaffe sich eine Altersrente kaufen und zwar nach seinem Belieben durch einmalige oder ratenweise zu zahlende Beiträge, iie aber in einem Jahre nicht weniger als 5 und nicht mehr als 2000 Frcs. blragen dürfen. Die Einzahlungen können so geschehen, daß das Capital, Mm der Emzahlende stirbt, den Erben vereint, Capital reservd, oder so, daß ios Capital dem Staate verfällt, capital aliend. Der Beginn der Rente kann für jedes Jahr nach zurückgelegtem 50. Lebensjahr stipulirt werden, im Falle scher eintretender absoluter Arbeitsunfähigkeit wird sie aber auch schon früher im Verhältniß der bis dahin gemachten Einzahlungen ausbezahlt. Die Höhe dr Rente richtet sich natürlich nach der Größe der Einzahlungen und nach dem Acrsalter des Rentenempfängers, wobei der für die Einzahlenden sehr günstige Zinsfuß von 41/4 pCt. und die Sterbetafel von Deparcieux zu Grunde gelegt Md. Der Staat hat keinerlei Vortheil aus der Anstalt, im Gegentheil, cs Hot sich herausgestellt, daß die Lebensdauer der Rentenempfänger bisher etwas lmger gewesen ist, als man erwartet hatte, und daß daher eine kleine Einbuße för den Staat sich ergeben wird. Außerdem aber gewährt der Zinsfuß von l'/i pCt. den Einlegenden eine Verzinsung ihrer kleinen Ersparniffe, wie sie vohl kaum von einer andern Eparanstalt gewährt wird."
Berlin, 17. August. Welche Aufmerksamkeiten den in Heidelberg versammelten deutschen Finanzministern badischerseits zu Theil geworden sind, läßt fid) aus folgenden Angaben ersehen: Am 5. August, dem ersten Conferenztag, Halle sie die badische Regierung zu einem Diner im Schloßhotel eingeladen; am 6. d. waren die Minister zum Diner beim Großherzog nach Karlsruhe befohlen, wohin ein Extrazug zur Verfügung gestellt war; am Abend desselben Aages fand in Heidelberg eine Beleuchtung des Schlosses statt, welcher ein §0liper folgte, das die Stadt Heidelberg gab. Am 7. d. waren die Mitglieds der Conferenz von der Museumsgesellschaft zu einem musikalischen Abend mgl laden. Am 9. d. fand eine Seitens der badischen Regierung veranstaltete Fahrt nach Triberg mit einem Extrazuge statt, bei welcher dann die höchst
iolereffante Gebirgsbahn besichtigt wurde. In Triberg gab wiederum die wische Regierung ein Diner und die Stadt hatte allgemein geflaggt.
Kassel, 17. August. Das „Militär-Wochenblatt" bringt heute folgende Mihetlung über das Herbst-Manöver des 11. Armee Corps. Die diesjährigen gioßen Herbst-Manöver des 11. Armee-Corps, einschließlich der Großherzogl. Hjsischen (25.) Division, welchen Se. Majestät der Kaiser und König, lolvte Se. Kaiser!. Hoheit der Kronprinz beizuwohnen beabsichtigen, werden in Stn Tagen vom 20. bis einfchl. 24. September einige Meilen südlich Kaffel in «Wehender Weise zur Ausführung gelangen: Am Freitag, den 20. Septbr., Pvße Parade des gesammten Armee-Corps (in der Stärke von 38 Bataillonen, *0 Escadrons und 23 Batterien) dicht bei Wabern — Station der Main- Nser-Bahn. Am Sonnabend, den 21. Septbr., Manöver des Armee-Corps Am einen markirten Feind in dem durch die Edder und Schwalm begrenzten Durain zwischen Wabern, Fritzlar nnd Borken. Demnächst folgen am Montag Jb Dienstag Feldmanöver in zwei Abtheilungen gegeneinander an der Straße Mlar — Gudensberg — Kaffel. In der Nacht vom 23. zum 24. Septbr. Avovakiren sämmtliche Truppen des Armee-Corps auf Plätzen, deren Wahl sich
aus der Gefechtslage am Schluß des betr. Manövers ergeben wird. Das kaiserliche Hauptquartier wird während der ganzen Zeit in der Residenz Kassel, bezw. in Wilhelmshöhe, aufgeschlagen sein, während das Gcneral-Commando in dem Schloß zu Wabern Quartier nehmen wird.
Krankreich.
Paris, 17. August. Es scheint, daß die international - socialdemokrati- schen Arbeiter versuchen wollen, ihren Congreß trotz der Negierung in Paris abzuhalten. Der Plan, ihn nach Lausanne zu verlegen, ist aufgegeben, wohl weil die Herren sich noch der soliden Prügel erinnern, womit die Bauern im vorigen Jahre ihre Zusammenkunft in dem nicht weit- entfernten Bern gesprengt haben. Jetzt heißt es, sie wollen ihren Congreß als Privatversammlung bei verschlossenen Thüren abmachen, um so von der Regierung unabhängig zu werden.
Rußland.
Petersburg. Ueber die Unruhen in Odcffa, wo der Belagerungszustand in der Luft schwebt, wird geschrieben: Am 5. d., rim 9 Uhr Abends, kam in dem Odessaer Militärbezirks-Gerichte ein Proceß wegen bewaffneten Widerstandes gegen die Behörden, der bei einer im Februar d. I. vorgenommenen Haussuchung geleistet worden war, zum Abschlüsse. Das Gericht verur- theilte den Hauptschuldigen in der Sache, Kowalski, zum Tode, die sieben übrigen Schuldigen zu mehr oder minder schweren Strafen. Um die Zeit, als das Gericht das Urtheil sprach, sammelte sich auf den zum Gerichtsgebäude führenden Trottoirs eine ansehnliche Menge Neugieriger. Als das Publikum das Urtheil des Gerichtes erfuhr, wurden aus der Menge Aeußerungen des Unwillens laut. Alle Anstrengungen der Polizei, die Menge zum Auseinandergehen zu veranlassen, blieben fruchtlos, so daß eine Compagnie Soldaten ausrücken mußte, welche die Volksmenge zerstreute. In dem Augenblick aber, als die Soldaten auf das Publikum eindrangen, um es zum Räumen des Trottoirs zu zwingen, fielen einige Schüsse, offenbar aus einer Gruppe von Uebelthätern, welche sich mit vorgefaßter Absicht dort versammelt hatten, da das Publikum ohne allen Widerstand auseinander zu gehen begann, ohne daß von Seiten des Militärs auch nur ein Schuß gefallen wäre. Die Opfer dieses neuen Verbrechens waren drei verwundete Soldaten und zwei getödtete Privatpersonen. Das Leben der verwundeten Soldaten ist außer Gefahr. Die Ruhe in der Stadt nmde sofort wieder hergestellt. Dies die amtliche Darstellung. Nach neuesten Mittheilungen hat sich die Aufregung jedoch noch nicht gelegt, so daß militärische Verstärkungen herangezogen werden sollen.
Türkei.
Konstantinopel. Die von den Delegirten der albanesischen Stämme unterzeichnete Uebcreinkunft, für deren unverbrüchliche Durchführung sie sich durch einen feierlichen Eid verpflichtet haben, lautet in den wichtigsten Artikeln: Die Errichtung unseres Bundes bezweckt die Zurückweisung jeder Einverleibung unseres Landes in ein fremdes Reich und die Veschützung unseres Gebiets vor fremden Angriffen. Unsere Gesinnung und unsere Wünsche sind auf die Ver- theidigung der Rechte des Sultans gerichtet, der unverantwortlich ist. Tie Bevollmächtigten jener Bezirke, welche diesem Vertrage beitreten, tragen ihre Namen in das zu diesem Zwecke angelegte Buch ein, welches den Namen „Die Treuen des Reiches und des Vaterlandes" führen wird. Wir werden dem Schert gemäß das Leben, die Ehre und das Vermögen der nichtmuselmännischen Unterthanen wie unsere eigene Ehre und unser eigenes Vermögen beschützen. Die Ausgaben für die bewaffnete Macht werden nach Maßgabe der hierüber zu treffenden Vereinbarungen bestritten und die aus dem Auslande einlangenden Unterstützungen dem Heere direct zugeführt. Indem wir uns die Verhältnisse der Balkanhalbinsel vor Augen halten, werden wir niemals, sei es aus Verirrung oder durch Aufmunterung, in den Einmarsch eines fremden Heeres in unser Land einwilligen. Wir erkennen weder die bulgarische Verwaltung, noch selbst den Namen derselben an. Außerdem ersuchen wir Serbien, daß es unsere Rechte achten und jene Orte zurückgeben möge, welche es ungerechter Weise in Besitz n-ahm; sollte unser Ersuchen nicht beachtet werden, so werden wir räu-


