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Donnerstag den 21. März
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1878.
Siebener Mn^eiger
Mige- und jKtsMett für den Kreis Gieße«.
Redactionsbureau r Gartenstraße 8. 165. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Gxpeditionsbureau r Schulstraße 8. 18. .
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Thei l.
Gießen, am 13. März 1878.
Betreffend: Den im März 1878 vorzunehmenden Wiesengang. , r
Das Großhcrzvgliche Kmsamt Gieße» an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Artikel 7 der Wi-senpoliz-i- Ordnung ist im Monat März der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschutzen und
erwähnen.
Dr. B o e k m a n n.
$ßit|E"n'X beIuft7agE"Ste d-ßhalb. dieselben hierzu baldigst aufzusordern und die über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis längstens zum
'• f ^-r7d7ese7Pr°t°kollen haben die Wiesenoorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen «ollen hauptsächlich folgende Punkte °uf»unehme^
1) Ob dieAnordnungen, welche sie bei dem im Monat October v. I. vorgenvmmenen Wiesengang getroffen Haben, befolgt worden sind u. welche nicht
2) welche Anordnungen oon den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mänge von Ihnen g troffen J worden sind oder vorgeschlaaen werden; hierbei wird den Wiesenvorständen b-sonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Rel- niauna der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc., auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Ent- . wässerungsgräben, auf die V-rebenun/ der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwafferungsgraben zu
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wollen welche Mängel der Wiesenvorstand vorgesunden hat und daß diese Mängel binnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewißzu besei- aii sonst bie nötbiaen Herstellungen nach Art. 29 der Wiesenpoltzeiordnung aus Kosten der Säumigen angeordnet wurden. Nach fruchtlosem Ablauf der'aesekten Frist wollei?Sie nach Anhöiung des Wiejenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die oon Ihnen getroffenen Anordnungen " Ä oon N°u ciNen?°ud°n Protockllen (zu wUchcn, wem. keine besondere Veraulaffung vorliegt, ein Begleitbericht nicht erforderlich ist) einstweilen zu
Di- Aussichten der Conferenz
Aeutschlaad.
Aus Heffeu-Darmstadt, 16. März. Bezüglich der neuerdings wieder aufgetauchten Nachricht von frühzeitiger Vornahme der Ergänzungs- Wahlen zur zweiten Kammer und angeblicher Absicht, den neuen "and tag im September beginnen zu lassen, ist auf die gesetzliche Bestimmung (Ge]ttz vom 5. Mai 1875) zu verweisen, wonach die Mandate der Abgeordneten drei volle Jahre gültig sind und mit dem Ausschreiben von Neuwahlen erlöschen, die Anordnung des Zusammentritts der Stände vor Ablauf des dritten Jahres also einen neuen Act der Gesetzgebung nöthig machen würde. Von einem Zusammentritt des neuen Landtags im September kann daher keine Rede sein.
aus die Tagesordnung zu bringen. Ein formeller Gegengrund ist weder dem Frieden von 1856, den man durch eine Neuordnung der Berhältntffe des türkischen Reiches ersetzt, zu entnehmen, noch dem Frieden von San Stefano, dec alle Verhältniffe dieses Reiches berührt.
Die Vorfragen sind es also nicht, an denen die Conferenz scheitern curfte, es sei denn, daß Rußland wirklich die Vorbedingung stellt, daß die englische Flotte das Marmara Meer verlaffe. Dies wäre der sofortige Krieg. Die englische Flotte befindet fich im Marmara-Meere auf Grund der Bestimmungen des Pariser Friedens, denn die Pforte befindet sich im Kriegszustand, so lange der dem Pariser Frieden zuwiderlaufende Friede von San Stefano nicht die europäische Sanction erhalten hat. Außerdem besetzt Rußland einen Punkt nach dem andern in der unmittelbaren Umgebung von Konstantinopel, so daß die Besetzung der eigentlichen Stadt nächster Tage sich gleichsam von selbst vollziehen kann. Dies rechtfertigt wiederum die Anwesenheit der Flotte Englands, welches die Sicherung Konstantinopels gegen russische Besitznahme von Anfang sür sein Recht erklärt hätte. Es fragt sich also, ob Rußland auf dem Wege innehalten wird, sich Konstantinopels zu bemächtigen, wodurch es die englische Flotte herausfordert, und ob es diplomatisch die Forderung ausstellen wird, daß die Engländer die Gewäffer von Konstantinopel räumen, während die Ruffen die Häuser besetzen. Es muß wiederholt werden, daß bkd ber wäre, aber nicht etwa der sog. Weltkrieg. Der englisch-russische Krieg braucht durchaus nicht das übrige Europa zu Thetlnehmern der kriegerischen Aktion zu machen, Europa könnte sogar bei diesem Kriege, nachdem der erste Schrecken über leinen Ausbruch überwunden, sich verhältnißmäßig wohl befinden. Den Gedanken muß man aber schwinden lasten, als könne England keinen Krieg führen ohne die Hülfe einer continentalen Großmacht, oder als habe es ohne diese Hülse keine irgend wirksamen Waffen gegen Rußland. Um die ungeheuren Mittel der englischen Machtstellung und des unerschöpflichen englischen Gol- 1 des gegen Rußland mit ganzem Erfolg in Bewegung zu setzen, dazu bedurfte es allerdings einer außerordentlichen Persönlichkeit an der Spitze des englischen 1 Staates oder doch in einer der einflußreichsten Stellungen deffelben. Diese 1 Persönlichkeit hat man freilich bis jetzt nicht gesehen, aber wer will sagen, daß ' sie im nächsten Augenblick nicht hervortritt? Die Engländer sind sicherlich so reich, wie irgend ein anderes Volk an Individuen von energischer Begabung ' und praktischer Schule, wenn diese Schule auch nicht in den höchsten Staa s- 1 ämtern erlangt oder beetts bethätigt wurde. _____
baten sich unfheittg in der letzten Woche verdüstert. Es find Anzeichen hervor- ( getreten welche das Zustandekommen, und noch ernstere, welche den Erfolg der ( Konferenz zweifelhaft machen. Das Zustandekommen freilich möchte der drplo- mattfchen Kunst durch Ueberwindung auch der neuesten, nicht unbedeutenden ( Hindernisse, erreichbar werden, und dann, glauben Viele, sei der Erfolg einer , Konferenz verbürgt, welcher Fürst Bismarck präsidire. Wenn er nun aber nicht ( präsidirt, oder allen Erwartungen zum Trotz, das Präsidium als eine streng formale Ausgabe behandelt? Die Möglichkeit eines oder des anderen dieser. Umstände kann zur Stunde nicht sür ausgeschloffen gelten. Dann, sagt man, ist auch der Conferenz das Urtheil eines erfolglosen Versuches geschrieben. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Prüfen wir, welche Umstände das Gelingen des Werkes neuerdings in Frage stellen.
In Rußland bäumt sich ein Theil der öffentlichen Meinung gewaltig gegen den Gedanken aus, die Früchte russischer Siege durch fremde Richter be- schnitten und getheilt zu sehen. Ja, das tft gehen, wenn man nach einer Sache greift, d,e Alle begehren. Deutsch and bat 1866 und auch 1871 keine anderen Erfahrungen gemacht. Der bedeut ame Unterschied war nur der, daß Fürst Bismarck die Tragweite der militanten rZorlheile einerseits, die Tragweite der ihrer vollen Ausnutzung entgegenstehen- ien Hindernisse andererseits richtig berechiiete. Er forderte, wa« man ihm kaum entreißen konnte; darum wurden die Versuche nicht sehr augenfällig, ihm das Geforderte zu entreißen. Hat Rußland jetzt ebenso gehandelt, e6 etwa l icht die Tragweite der, weniger durch die Ueberlegenheit russischer Kriegsstärke und Kunst, als durch die innere Hinfälligkeit der Türkei erlangten Siege über- k schützt? Hat es bei den Forderungen, an denen es festzuhalten entschlossen ! scheint, die Kraft der Gegner richtig geschätzt, die es sich damit erwecken muß
In den formalen Vorfragen dürste Rußland wohl so wett entgegenkommen, um die Vereitelung der Conferenz nicht auf sich zu laden. Wenn anerkannt ist, auch von Rußland, daß der Pariser Friede von ^56 nur durch Len gemeinsamen Beschluß seiner Unterzeichner rechtlich und mcht blos faktisch in gewissen Theilen oder auch in allen außer Kraft gesetzt werden kann, so f scheint doch die Folge unvermeidlich, daß dieser Friede der Conferenz zur I Grundlage dienen muß, daß Punkt für Punkt deffelben durchgenommen und | entschieden werden muß, ob und wie jeder Punkt abzuändern ist. Auf diesem Wege wird man wohl von selbst zur vollständigen Kenntniß des Friedens von San Stefano gelangen, ohne die Vorfrage ausgetragen zu haben ob dieser Friede in allen Punkten der Bestätigung der Conserenz bedarf. Und was die I Zuständigkeit der Majorität betrifft, so weiß man, daß jedem der Thetlnehmer fieisteht, die Entscheidungen ganz oder zum Theil als unverbindlich er ihni j« erklären, freilich auf die Gefahr in die Lage zu kommen, seine isolirte Meinung mit Gewalt vertheidigen oder angriffsweise durchfuhren zu rnüffen. Auch eure Frage, Wie die nach der Zulaffung Griechenlands kann schwerllch das Zustande- kommen der Conferenz hindern; denn wenn dieselbe, was im Grunde wohl das Natürliche und Richtige ist, auf die Großmächte, zu denen die Pforte als krieg- t führender Haupitheil hiuzutriit, beschränkt bleibt, so ist es emer °ber mkhreren Großmächten noch immer unbenommen, die griechische Frage im weitesten Sinne


