Donnerstag, den SI. Februar
Hi®. 44.
1878
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Gießen, den 18. Februar 1878.
Friedberg, den 31. Januar 1878.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
— Die Außercurssetzung der Sechstel-Thalerstücke, die schon wiederholt in Aussicht gestellt war, soll nunmehr wirklich erfolgen. Dem Bundesrathe ist soeben der Entwurf einer hieraus bezüglichen Verordnung zugegangen, deren Verkündigung in nächster Zeit erfolgen dürfte, da die Einziehung bereits mit dem Monat März ihren Anfang nehmen und möglichst innerhalb dreier Monate beendet sein soll.
Das Kuratorium der Ackerbauschule zu Friedberg: Dr. Braden. KÜchler. Schmidt.
Redactionsbrrneaur Gartenstraße B. 165.
^xprdiliousbureaur Schulstraße B. 18.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.
Deutschland.
Offenbach, 18. Febr. Das von der Versammlung am 28. v. M. in Berlin gewählte Comit6 zur Wahrung der Jnteresien der deutschen Tabaks- indnstrie hat am 8. und 9. d. M. in Berlin getagt und haben Sie ja bereits theilweise über die Verhandlungen ein Referat gebracht. So viel uns bekannt, ist, nach sehr heftiger Debatte, schließlich doch die Ansicht maßgebend geblieben, daß man entschieden auf dem Standpunkt der bekannten Frankfurter Resolutionen, also im Vordergrund unbedingter Negation verharren müßte. Da die Verhandlung laut ausdrücklichem Beschluß vertraulich bleiben sollen, so müssen wir bedauern Ihnen vorläufig nichts ausführliches berichten zu können. Im Uebrigen will es uns scheinen, als wenn die Vorlage auf Erhöhung der Tabaksteuer dieses Mal vom Reichstage wieder einmal nicht acceptirt wird, trotzdem sich einzelne Großfabrikanten rc., welche wohl bedeutende Einkäufe gemacht haben und befürchten daß ihnen der in Aussicht gestandene Gewinn entgehen wird, sich mit aller ihnen zu Gebot stehenden Macht für das Durchgehen der Steuer interesflren. Aber man wird auch dieses Mal auf die Stimmen dieser Herren, welche den rein egoistischen Standpunkt einnehmen, keinen weiteren Werth legen. Hauptsächlich wünschten wir hiermit zu bekennen, daß die deutsche Tabakindustrie das in Berlin gewählte Comits nicht als seine legale Vertretung ansehen kann, da dasselbe durch Acclamation von einer zufällig in Berlin am 28. v. M. zusammengewürfelten Versammlung gewählt wurde, wobei sich noch einzelne Herren der Arbeit unterzogen, diejenigen Herren als Comitömitglteder zu bezeichnen, von welchen sie überzeugt waren, daß sie den von ihnen beliebten Gesichtspunkt vertreten würden. Eine wirkliche Vertretung einer Industrie ist nur dann anzuerkennen, wenn jedem einzelnen District aufgegeben wird, im Ver- hältniß zu seiner Bedeutung, einen oder mehrere Delegirte zu erwählen und diese sich alsdann zusammen als Comite constituiren. Hierauf möchten wir aufmerksam gemacht haben und hoffen, daß dies für allenfallsige Verhandlungen im Reichstage beobachtet und nöthigenfalls betont und verlangt wird. (£). Z.)
Berlin. In einer Untersuchung gegen einen Redacteur wegen Beleidigung hat das Ober-Tribunal in einem Erkenntniß vom 24. Januar d. I. folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Zum Thatbestande einer strafbaren Beleidigung ist die Nennung des Namens des Beleidigten nicht erforderlich, vielmehr genügt die Bezeichnung deffelben in einer erkennbaren Weffe. Die Strafbarkeit wird dadurch nicht aufgehoben, daß der Redacteur gar nicht den Beleidigten kennt und überhaupt nicht weiß, auf wen sich die in dem ihm zugeschickten Artikel ausgesprochene Beleidigung bezieht. ,
Bekanntmachung, den Obstbaumwärter-Cursus an der Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Provinzial - Vereins Oberheffen zu Friedberg pro 1878 betreffend.
Zur Ausbildung tüchtiger Obstbaumwärter wird im laufenden Jahre wieder ein Obstbaumwärter-Cursus dahier abgehalten werden. Es umfaßt der Curslis die Zeit vom 11. März bis 13. April l. I. einschließlich, sowie in diesem Herbste vom 12. bis 31. August. Der Unterricht wird von tüchtigen Lehrkräften ertheilt und umfaßt: 1) Geschäftsrechnen und kleinere Geschäftsaufsätze, wöchentlich 4 Stunden; 2) Bodenkunde und Düngerlehre, wöchentlich 2 Stunden; 3) Ban und Ernährung der Pflanzen, wöchentlich 2 Stunden ; 4) Obstbaulehre, wöchentlich 4 Stunden; 5) Obstkunde, wöchentlich 3 Stunden; 6) praktische Uebungen, wöchentlich 19 Stunden. Der Unterricht wird durch eine reiche Sammlung der besten Lehrmittel und Instrumente unterstützt. Die praktischen Uebungen werden nach einem bestimmten Plane in dem zu diesem Zwecke angelegten pomologijchen Garten der Ackerbauschule vorgenommen, wie euch außerdem mehrere größere Obflbaumschulen dahier zur Benutzung kommen. Wöchentlich findet eine Excursion nach benachbarten größeren Baumanlagen statt. Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt. Für Kost und Logis haben die Schüler selbst zu sorgen. Wollen Schüler in freien Stunden in dem pomo- logischen Garten thätig sein, so erhalten sie hierfür entsprechende Zahlung. Anmeldungen sind möglichst bald und längstens bis zum 6. März l. I. an das unterzeichnete Kuratorium oder an den Vorstand des Obstbaumwärter-Cursus: Herrn Reallehrer Würth dahier, einzureichen. Etwaige Anmeldungen bei den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen oder den Großherzoglichen Bürgermeistereien bitten wir uns gefälligst übermitteln zu wollen.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern die Genehmigung zum Vertrieb von 500 Loosen im Großherzogthum Hessen für die Verloosung ertheilt hat, welche mit dem am 27., 28. und 29. Mai d. I. in Cassel abzuhaltenden Pferde- und Rindviehmarkt verbunden werden soll.
Hilfen
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England.
London. Der „Standard" schreibt: „Wir besitzen andere Mittel, sowohl die Türkei wie Rußland zur Raison zu bringen, im Falle es klar werden sollte, daß eines von beiden oder beide in einem feindseligen Geiste gegen unsere Interessen handeln. Der Türkei gegenüber würde unser Verfahren überaus leicht sein. Wir könnten Mitylena oder Kreta oder beide Plätze besetzen und den Khedive von seiner Lehnspflicht gegen die Pforte in irgend einer Weise entbinden, die für uns am bequemsten ist. Wir könnten auch Thessalien, Epirus und Maccdonien den Griechen überliefern. Auch dürften wir es nicht viel schwieriger finden, den Prätensionen Rußlands zu begegnen, gleichviel, ob es die Meerengen gegen uns mit Wiffen der Türkei, oder durch deren Schwäche versperrte. Selbst wenn wir verhindert würden, in die Meerenge der Dardanellen einzusahren, könnten wir verhindern, daß irgend etwas Russisches oder Türkisches je dieselben passirt, und der ganze Exporthandel des südlichen Rußlands würde mit einem Schlage vernichtet sein. Die Operation könnte ausgeführt werden, ohne daß nur ein Schilling Kosten oder viele Unbequemlichkeiten entstehen. Es würde dann abzuwarten sein, wer zuerst müde würde: Rußland und die Türkei, gegen dieses Land zu conspirireu, oder England, sie schachmatt zu machen... Es wird ganz unmöglich sein, an irgend einer Konferenz theil- zunehmen, so lange Rußland eine feindselige Haltung gegen dieses Land affec- tirt und dabei beharrt, militärische Positionen zu dem Behufe zu besetzen, um die Konferenz einzuschüchtern, und sich weigert, gleiche Rechte anderen Mächten einzuräumen. Das Verhalten Englands ist ohne Zweifel zu vertrauend gewesen, und wir büßen für unsere Leichtgläubigkeit. Es ist aber nicht weise, ein stolzes und mächtiges Volk zu überlisten; und obgleich wir uns nicht rühmen können, uns Rußland oder der Türkei in diplomatischer Schlauheit gleuh- zustellen, mögen beide noch Ursache haben, den Tag zu bedauern, an welchem sie glaubten, uns eine Lection in höherer Schlauheit zu geben."
London, 18. Febr., Abds. Aus der heute veröffentlichten diplomatischen Korrespondenz der Monate Juni-Juli 1877 geht hervor, daß die russische Regierung der englischen Mittheilung machte von den Hauptpunkten der Friedens-
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Wenings, Kreis Büdingen, die Erhebung einer Collecte bei den israelitischen Einwohnern des Großherzogthums zur Erleichterung des Aufbringens der Mittel zum Bau einer Synagoge gestattet.
Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, am 19. Februar 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
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