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Nr. 297.
Freitag, den 20. December
1878.
Ayeige- nni> Amtsblai! für Kn Kreis Gießen.
RedaetionSbureau r
VxpeditionSbureau r
Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Hßeil. Bekanntmachung.
Den Spielkartenstempel betreffend.
Nach der Bekanntmachung in Nr. 26 des Regierungsblatts vom lausenden Jahre (abgedruckt in Nr. 293 des Gießener Anzeigers) hat für die Interessenten der Provinz Oberhessen die Nachstempelung der bereits mit dem Landesstempel versehenen Spielkarten bet uns, der unterzeichneten Stelle, zu geschehen.
Die betheiltgten Einwohner von Gießen, sowie diejenige aus den Dtstricts - Einnehmereibezirken Gießen I, Gießen II und Trais haben sich daher behufs Nachstempelung von Spielkarten bei uns anzumelden und bet Uebergabe der Karten gleichzeitig die Nachsteuer zu entrichten.
Die außerhalb dieser Bezirke Wohnenden können je nach ihrer Wahl die Anmeldung der Karten zur Stempelung und die Entrichtung der Nachsteuer bei uns, oder bet der Großh. Dtstricts -Emnehmeret des Bezirks bewirken. Im letzteren Falle ersolgt die Hin- und Rücksendung, behufs Abstempelung^, der Karten, als Retchsdienstfache und haben die Großh. Districts-Einnehmereien die zurückerhaltenen, gestempelten Karten zur Abholung durch die Interessenten bereit zu kalten.
Die Vorräthe der Sptelkartenfabrikanten, -Händler und Inhaber öffentlicher Locale werden von jetzt ab zur Nachstempelung zugelaffen und kann zu diesem Bebufe die Uebergabe der Karten an uns oder an die betreffende Districts-Einnehmerei alsbald erfolgen. Die schriftliche Anmeldung darüber ist in zwei Exemplaren nach dem bei den zuständigen Steuerstellen befindlichen Schema abzugeben.
Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß der Gebrauch von andern als mit Reichsstempel versehenen Spielkarten, vorbehaltlich der im dritten Absatz des § 24 des Spielkartengesetzes zugelassenen Ausnahmen, von dem 1. Januar 1879 ab nickt weiter gestattet ist.
G ießen, den 16. December 1878. Grostherzogltches Hauptsteueramt.
Unser Gefchpftslocal befindet fich
Seltersthor E. 96, im Nebenhaus des Herr» Bauunternehmer Koch, zu ebener Erde.
Gießen, am 20. December 1878 Großh. Districts-Einnehmerei Gießen II.
Platz.___________________
politischer Hheiü
Ein amerikanischer Rath.
Der Umstand, daß fich unter den wegen Majestälsbeleidigung in Deutschland verurtheilten Personen auch ein Amerikaner befindet, gtebt der New-Iorker ^Staatszettung Anlaß, den m Deutschland weilenden Amerikanern einen Rath za geben, der auch an die Adreffe mancher Deutschen gerichtet, beherzigenswerth ist. Er ist so einfach wie möglich und hätte manches Leid ersparen können, lenn er heißt in Kürze: haltet den Mund! Es ist in Amerika Gebrauch, in Mischer Beziehung gerade so zu reden, wie Einem der Schnabel gewachsen ist. Auch in Bezug auf hohe und allerhöchste Persönlichkeiten nimmt man sich lein Blatt vor den Mund. Im Gegenthetl, je höher ein Beamter gestellt ist, lesto schärfer wird er kritifirt und beurtheilt. — Wenn alle Diejenigen kritifirt und eingeiperrt werden sollten, die sich über Hayes, Grant, Andy, Johnson, Lincoln, Buchenau u. s. w. unehrerbtetiger Ausdrücke bedienten, so würde mehr als die Hülste der Bevölkerung im Zuchthaus sitzen. Das Ding ist übrigens gar nicht so böse gemeint. Die lautesten Schreier, die den jeweiligen Präsidenten herunterreißen, würden wahrscheinlich die Ersten sein, ihm bei einem Besuche in ihrer Stadt katzenfreundlich entgegenzukommen und die Honneurs zu machen. Das Publikum im Allgemeinen weiß, daß das politische Herunter- leißen nicht viel zu bedeuten bat und zu den ^Unvermeidlichkeiten des politischen Lebens und politischer Kämpfe gehört.
Die New-Dorker Staatszeitung meint darauf: Wir geben unfern Lesern, die allenfalls nach Deutschland reisen wollen, den Rath, drüben über politische Dinge das Maul zu halten. Und warum sollten sie auch nicht? Sie sind jetzt Amerikaner geworden und baben kein Recht mehr, drüben mitzusprechen. Deutschland mag ihnen als ihr Geburtslar d lieb und theuer sein; aber die deutsche Politik geht sie nichts an. Sie find Ausländer geworden, deren !politische Interessen anderwärts zu suchen sind. Sie sollen daher das Sprüch- toort beherzigen: „Was mich nicht brennt, das lösch' ich nicht"; ebenso das Sprüchwort: „Wer sich in Gefahr begtebt, der kommt darin um."
Von völkerrechtlichem Standpunkte aus kann ihnen unsere Regierung in solchen Fällen keinen Schutz zu Theil werden laffen. Sie kann sich für sie derwenden, sie kann für sie bitten, das ist aber auch Alles. Ihre Freilaffung Ordern kann sie nicht. Und es ist immer eine kitzliche Frage, ob sie sich für Leute verwenden wird, die durch ihre eigene Schuld in derartige Unannehmlichleiten gerathen sind. Jeder, der nach Deutschland geht, weiß oder sollte wissen, daß es kein Land der Rede- und Preßfreiheit ist. Er weiß oder sollte wiffen, tote die Dinge drüben stehen, und daß man dort über Kaiser und Könige nicht reden darf, wie hier über Präsidenten und Gouverneure. Wenn er es aber doch thut, so thut er es auf eigene Gefahr und kann streng genommen von der amerikanischen Regierung nicht verlangen, ihn gegen die Folgen seiner eige nen Unvorsichtigkeit und Gedankenlosigkeit in Schutz zu nehmen. Amerikaniichr Gesetze haben drüben keine Gültigkeit und auch das Gericktsverfahren ist anders ! als hier. Allerdings hoffen wir, daß sich die amerikanische Regierung sü allmsallfige Landesgenoffen verwenden wird. Hat sie sich ja doch auch für bh irländischen Fenier verwandt, die weit schwerere Dinge verbrochen hatten. Aber toeU wir eine solche Verwendung nicht als Recht fordern können, so werden dir nicht müde, unseren Lesern den Rath zu wiederholen: „Haltet das Maul, toenn Ihr drüben seid, und geht nicht hinüber, wenn Ihr das Maul nicht Mttn könnt!"
Deutschland.
Darmstadt, 17. Decbr. Von der Fülle der Blumenspenden, welche aus allen Theileu des Landes am Sarge Ihrer König!. Hoheit der verstorbenen Großherzogin Alice ntedergelegt worden sind, kann man sich kaum einen Begriff machen. So z. B. hat ein einziges hiesiges Geschäft, dasjenige des Herrn Hof- bouquet-Lieferanten H. Henkel, bereits über 300 Kränze, Bouquets u. f. w. auf Bestellung von Vereinen, Corporationen u. s. w. geliefert. Von einzelnen besonders prachtvollen Spenden erwähnen wir einen Kranz von dem Großh. Hostheater, Palmenkränze und Bouquets von dem Stab der Großh. Heg. Division, den verschiedenen Officiercorps, der Gemeinde Beffungen, der Kriegervereine u. s. w. (Neue Heg. Volksbl.)
— Unter den zahlreichen Blumenspenden, die am Sarge Ihrer König!. Hoheit der höchstseligen Frau Großherzogin niedergelegt wurden, befindet sich auch ein in den hessischen Landesfarben geschmackvoll gewundener Kranz, deffen Schleife die Widmung trägt: „Der hohen Beschützerin der Frauenarbeit als Zeichen der Trauer und des Dankes. Die Stadt-Mädchenschule."
(N. Heff. Volksbl.)
Darmstadt, 18. Dec. Soeben, um 5 Uhr Nachmittags, istdasLetchen- begängniß der Großherzogin auf Rosenhöhe beendet. Daffelbe sand unter Thetl- nahme des Prinzen von Wales, des Prinzen Leopold von England, der Prinzen Heinrich und Wilhelm, sowie der Spitzen sämmtlicher Civtl- und Militär-Behörden und unter einer enormen Bethetltgung des Publikums statt. Bei der Gtn- segnungsfeier in der Schloßkirche waren anwesend: der Großherzdg von Mecklenburg-Schwerin, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Landgraf Friedrich von Hegen, die Vertreter des Kaisers und der Kaiserin, des Kronprinzen, der Kronprinzessin, der Könige von Belgien, Bayern, der Königin-Wittwe von Bayern rc. Zahllose Blumenspenden und Theilnahme-Bezeugungen aus allen Theilen des Landes waren etngetroffen.
Darmstadt, 18. December. Die feierliche Beisetzung der verewigten Großherzogin hat heute Nachmittag dem Programm gemäß stattgesunden. Die Theilnuhme der Bevölkerung bet diesem Act war eine ungemeine und die Haltung der Anwesenden hat allenthalben von der Trauer über den großen Verlust gezeugt.
Mainz, 18. Dec. Dieselbe Krankheit, die Dtphterttis, die unser großherzogltches Haus so hart heimgesucht hat, ist auch in hohem Grade in unserer Stadt eingekehrt. Auf Verfügung der Sanitäts-Behörde mußte gestern Abend eines unserer ersten und besuchtesten Prtvattnstitute wegen der unter den Schülern herrschenden Krankheit geschloffen werden. Sollte die Krankheit noch mehr um sick greifen, so hat man bereits eine Schließung der übrigen Privat- und Volksschulen tn's Auge gefaßt. (Fr. Journ.)
Berlin, 17. December. Die Landtagsverhandlungen haben humoristischen Anstrich gewonnen, als ob die Nähe des Wethnachtssestes sich bemerkbar machte. Zwar fehlt es nicht an manchen scharfen Abrechnungen zwischen Personen und Parteien, sowie an Angriffen auf die Regierung, aber das Schlußresultat ist ein versöhnliches. Die Regierung kann fich das schon gefallen lassen.
— Das Centrum hat möglicher Weise seinen Zweck, zwischen die Ver- I Handlungen des Vaticans mit der preußischen Regierung einen Keil zu treiben,


