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Innern, den Gesetzentwurf, den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen! Cattaro. 300 albanesische Baschi-Bozuks überfielen am 15. Juni, Morgens,

der ve- die

aus Staatsfonds gezahlt werden, so hört diese Zahlung selbstverständlich dem Monat der Aufnahme auf.

3) Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Sätzen nach Maßgabe Militär-Charge und der militärischen Verdienstlichkeit des Vaters und der dürftigkeit der Familie als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für

erhielt der hier weilende Präsident des montenegrinischen Senates Petrowitsch folgendes Telegramm seines Fürsten aus Cettinje: Ich habe Sie wiederholt von feindlichen Bewegungen der an unserer militärischen Grenzlinie befindlichen ottomanischen Truppen benachrichtigt; der Pascha von Skutari ertheilte indesien in dieser Beziehung auf unsere Reclamationen stets beruhigende Versicherungen. Erst vorige Woche versicherte derselbe dem Woiwoden von Vrbitza gegenüber, es liege ihm nichts ferner, als uns auf irgend eine Weise zu behelligen. Gestern (den 15.) setzte jedoch eine bedeutende Anzahl Türken über die Bosana und drang auf unsere Vorposten ein, welche sich z irückziehen mußten. Sogleich wur­den unsererseits die zunächst verfügbaren Truppen zur Abwehr geschickt; es ent« brannte ein heftiger Kampf, der noch immer andanert. Man beeilte sich, die Nachricht den österreichischen Congreßbeoollmächtigten zu hinterbringen, fand jedoch das Bureau Andrasty'S von der Begebenheit bereits vollkommen infor- mirt. Nach diesen Informationen ist constatirt, daß die Türken der angreifende Theil waren und daß der Angriff durch keinerlei montenegrinische Provokation hervorgerufen wurde. Jndeffen glaubt man annehmen zu tonen, daß dabei kein reguläres türkisches Militär betheiligt war. Ueber den bisherigen Verlauf des Gefechts verlautet, es sei den Montenegrinern gelungen, die türkischen Ein­dringlinge von weiterem Vordringen abzuhalten und ihnen einen Verlust von mehreren Todten, Verwundeten und etwa 60 Gefangenen zuzufügen. Was den im Eingänge der Depesche des Fürsten von Montenegro erwähnten Umstand betrifft, so hatte man in Cettinje sichere Kunde darüber, daß der Pascha von Skutari Alles versucht, um unter der innerhalb deS montenegrinischen Militär- Rayons befindlichen Bevölkerung einen Anstand hervorzurufen; man klagte darüber wiederholt beim österreichischen auswärtigen Amt, wo man der Sache jedoch keine ernste Bedeutung beizulegen schien. Einige Wiener Blätter beschul­digten sogar die Montenegriner aggressiver militärischer Vorbereitungen und Bewegungen. Es ist wohl klar, daß man in Cettinje von Anfang an den richtigen Blick hatte. Nicht unmöglich ist, daß die österreichischen militärischen Maßregeln in Dalmatien vor: der Türkei mißdeutet wurden und diese Mißdeu­tung sie zu sanguinischen Hoffnungen aufmunterte. Wenn dies der Fall, so unterliegt es keinem Zweifel, daß man österretchischerseits nicht verabsäumen wird, die lästigen Störenfriede eines Befferen zu belehren.

DiePost" hört Ion einer Verordnung des Cultusministers, wonach

Aeutl'chsand.

Darmstadt, 17. Juni. Nach einer amtlichen Mittheilung ist es dem Directorium des Potsdarnffchen großen Militärwaisenhauses in Folge des Ge setzes vom 29. April d. I. ermöglicht, die Waisen von Soldaten der zur preußischen Armee gehörenden (Kontingente von jetzt ab an den Wohlthaten der genannten Stiftung theilnehmen zu lasten.

Die Wohlthaten, welche diese Stiftung bedürftigen, elternlosen und vater­losen Soldatenwaisen, die während des activen Militärdienstes des Vaters ehelich geboren sind, ober deren Vater als Soldat gestorben ist, gewährt, be­stehen : in der Aufnahme in eine Erziehungs-Anstalt oder in der Bewilligung eines Pflegegeldes.

Hinsichtlich vsr Aufnahme in eine Erziehungs-Anstalt gelten folgende Bestimmungen:

1) Kinder im Alter vom zurückgelegten 6. bis zum 12. Lebensjahre können, wenn sie ganz gesund sind, im Militär-Knaben-Waisenhause zu Pots­dam, im Militär-Mädchen-Waisenhause zu Pretzsch, sowie auf Kosten der Stif­tung in anderen, der Consesston der Kinder entsprechenden Erziehungs-Anstalten Kinder katholischer (Konfession in katholischen Erziehungs-Anstalten unter gebracht werden, soweit der Raum und die Mittel es gestatten und vorausge­setzt, daß solche Anstalten zur Verfügung stehen.

2) Die Knaben finden zu Ostern und zu Michaelis, die Mädchen nur zu Ostern jeden Jahres Aufnahme.

3) Der Andrang zur Aufnahme ist indeß stets so groß, daß nur ein Theil der Bewerber aufgenommen werden kann. Die Auswahl derselben aus der Zahl der als berechtigt und berückstchtigungswerth zu dieser Wohlthat auf- gezeichneten Kinder erfolgt nach Maßgabe der militärischen Verdienstlichkeit der Väter und der Bedüiftigkeit der Familien, unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und unter thunlicher Beachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.

Was die Bewilligung eines Pflegegeldes anlangt, so wird daffelbe

1) auf jedes dazu angemeldete Kind wenn die Etatsmittel es gestat­ten von dem Monate ab bewilligt, in welchem das mit den nöthigen Be­weisstücken eingegangene Gesuch als berücksichtigungswerth anerkannt ist und bis zum vollendeten 14. Lebensjahre der Kinder oder bis zu ihrer etroanigen Auf­nahme in eine Erziehungs-Anstalt gezahlt.

2) Wenn solche Kinder Aufnahme finden, für welche Erziehungsgelder

ziehungsgeld aus Staatsfonds gezahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht in Aussicht steht.

Darmstadt, 17. Juni. Ueber die Vorlage Großh. Ministeriums des

entwirf« vielmehr Gott danken, daß er nicht Gesetz geworden. Zittert Ihr denn nicht, möchte man sie fragen, vor der Verantwortung, die Ihr jetzt zu tragen hättet, wenn das Gesetz durchgegangen wäre? Würde nicht die ganze Welt gesagt, ja würdet Ihr nicht selbst gedacht haben, das Attentat sei die directe Folge jenes Gesetzes, gleichsam das Echo aus dem Walde, das unmittel­bar den Ruf wiedergab, der hin ein gegangen war? Gegen Meuchelmörder schützt kein Gesetz. Wenn es die Absicht der socialdemokcatischen Partei sein sollte, einen Mordgrsellen nach dem andern auf die gekrönten Häupter und auf bteGroßen" überhaupt loszulaffen, so wird ein gegen die Partei erlassenes Gesetz die wahnsinnige Wuth, aus der eine solche Absicht hervorginge, schwerlich besänftigen.

Nur jetzt keine Verdächtigungen! Einig sind wir alle von Richter bis Moltke, Sckulter an Schulter gegen die Socialdemokraten als die Vergifter der Volksseele Front zu machen, einig darin, daß jeder mit seinem Leibe das Leben unseres eben so innig geliebten wie hochverehrten erlauchten Kaisers schützen würde, wenn er könnte aber jeder, der sich eines reinen Willens und eines klaren Kopfes bewußt ist, hat ein Recht zu verlangen, daß man ihn nicht verunglimpfe, wenn er fich durch nichts in der Welt bestimmen läßt, Maßregeln zuzustimmen, die wider fein Gewißen gehen. Die Partei erwartet, was man von ihr verlangen wird. Sie wird ihre Schuldigkeit thun. Thue sie jeder in seinem Kreise, aber hüte sich Jeder, die Freunde des Vaterlandes unter einander zu verhetzen!

Die Reaction sollte nicht kommen, aber sie muß kommen", sagt refignirt ein süddeutsches Blatt. Wir aber meinen, was nicht kommen sollte, das muß auch nicht kommen. Die Socialdemokratie ist alle Zeit von benen am meisten bekämpft worben, bie jetzt gegen jenes Gesetz gestimmt haben, während viele Tausende von denen geschlafen haben ober schabenfroh zusahen, bie jetzt ßetermoYMo schreien. Mögen sie jetzt ihre Pflicht thun durch Handeln, nicht durch Schimpfen!

Ernährung und Bekleidung der Kinder und daher niemals für eine rücklie- gende Zeit.

Mit der Entlaffnng der Waisen ans den Anstalten ober mit bem zurück­gelegten 14 Lebensjahre der Kinber hört bie Fürsorge bes Waisenhauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen ober ber gesetzlich bazu ver­pflichteten Gemeinbe allein zu.

Schließlich wirb barauf aufmerksam gemacht, baß bie Anträge auf Unter- btingitftg ber Militätwaisen in den Erziehungs-Anstalten, ober auf Bewilligung eines Pflegegeldes an bas Directorium bes Potsdamischen großen Militär- waiseNhauses in Berlin zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen sind:

1) die Militärpapiere des Vaters, aus welchen hervorgehen muß, daß derselbe im activen Militärdienste invalide geworden ist, ober baß er Feldzüge mitgemacht oder eine lange Reihe von Jahren bei ber Fahne gedient hat;

2) ber Tobtenschein des Vaters, und wenn auch bte Mutter tobt ist, ber Tobtenschein ber Mutter;

3) bie Taufscheine ber Kinber unter 14 Jahren, für welche bie Wohl­thaten in Anspruch genommen werben;

4) ein amtliches Dürftigkeits-Attest unb, wenn für Kinber verstorbener Gensd'arrnen ober für solche Soldatenwaisen, deren Väter als versorgungsbe­rechtigte Militärs eine Anstellung im Civildienste gefunden hatten, ein Pflege­geld nachgesucht wird;

5) ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch kein fortlaufendes Er-

Telegraphische Depeschen.

Wagner'S telegr. Correspondenz-Bureau.

Berlin, 17. Juni, 8 Uhr 15 Min. Se. Maj. der Kaffer haben mit halbstündigen Unterbrechung bie Nacht hindurch ruhig geschlafen.

Berlin, 17. Juni. DieNordd. Allg. Ztg." meldet: Gestern früh

mit Rücksicht auf die Reichstagswahlen bte Sommerferien der Schulen am 29. Juni beginnen und am 28. Juli endigen sollen.

Die heutige Congreß-Sitzung begann um 1 Uhr. Der Anfahrt der Delegirten, welche diesesmal schwarzen Anzug trugen, wohnte abermals eine große Menschenmenge bei. Die Sitzung dauerte bis kurz vor 5 Ubr. Gon- schakoff war in derselben anwesend.

Stuttgart, 17. Juni. Der um die deutsche Alterthumssorschung hoch­verdiente Finanzrath Dr. Paulus ist gestern im Alter von 76 Jahren einem Schlaganfalle erlegen.

Wien, 17. Juni, Abends. Meldungen derPolit. Corresp " : Aus

kleinen Kinder betr., hat Namens des Gesetzgebung Ausschußes der elften Kam­mer, Herr Universitätskanzler Dr. Wafferjchleben, Bericht erstattet. Ter Gesetz­entwurf bezweckt bekanntlich, denjenigen Kindern unter 6 Jahren, welche nicht bei ihren Eltern, sondern bei fremden Kostgebern auferzogen werden, durch ge­wiße präventive Maßregeln einen Schutz zu gewähren gegen Gewissenlosigkeit und Niedertracht der Eltern ober Pfleger. Der Bericht sagt:Eine der­artige Vorsorge erscheint als ein dringendes Bedürfniß gegenüber der durch strafgerichtliche Verhandlungen vielfach festgestellten Thatsache einer gewerbs­mäßigen förmlichen Hinvpferung solcher unglücklichen Pflegekinder, sowie gegen­über den haarsträubenden, durch statistische Erhebungen ermittelten Ziffern, wonach an einem Orte von Pflegekindern im Jahre durchschnittlich starben 73 pCt., 5mal mehr außereheliche Pflegekinder, als sonstige außereheliche Kin­der an demselben Orte, und 25mal mehr außereheliche Pflegekinder als eheliche Kinder, und diese Thatsachen waren es, welche den Abg. Dumont zu dem An­träge auf Erlaß eines Gesetzes zum Schutze der Pflegekinder veranlaßt haben."

Der Gesetzgebungs-Ausschuß erster Kammer beantragt Beitritt zu sämmt- lichen Beschlüßen zweiter Lesung der zweiten Kammer, namentlich auch zu dem bezüglich des Antrags des Abg. Heinzerling gefaßten Beschlüße, die Großh. Regierung zu ersuchen, beim Bundesrath dahin zu wirken, daß die durch das gegenwärtige Gesetz für Hessen geregelte Materie demnächst reichsgesetzlich geord­net oder doch ähnliche Bestimmungen auch in den andern Bundesstaaten einze- sührt werden.

Berlin. Es hat einen erfreulichen Eindruck auf bas Berliner Publi­kum gemacht, daß das öffentliche Erscheinen des Kronprinzen nach wie vor im offenen Wagen geschieht. Es zeugt das von einem Vertrauen zum Publikum, das man dem hohen Herrn hoch anrechnet, weil es ein Beweis ist, baß er weit entfernt ist, die Frevelthat Nobiling's auf die Rechnung Berlins zu setzen.

Berlin, 16. Juni. Von einem dem (Kongresse übergebenen Memoran­dum Griechenlands, welches die griechischen Forderungen, wie Abtretung von Epirus, Abtretung des Littorale, des ägeischen Meeres bis Athos, Abtretung Kretas und Rhodos' enthält, ist in unterrichteten Kreisen nichts bekannt. Es liegt hier wohl nach Ansicht jener Kreise eine Verwechselung mit der Denk­schrift eines griechischen Gelehrten vor, welche derselbe einer jüngst in Griechen­land zu Unterrichtszwecken entworfenen Karte der Türkei beigegeben hat. Diese Karte gibt ein ethnographisches Tableau der vorwiegenden Sitze der griechischen, bulgarischen, rumänischen, serbischen und montenegrinischen Bevölkerung in der Türkei. Der theoretische Charakter dieser Denkschrift geht schon daraus hervor, daß auch Konstantinopel als griechisches Terrain bezeichnet wird.

Irankreich.

Paris, 16. Juni, Abends. DieAgence Havas" meldet: Eine De­pesche aus Ragusa von heute Abend 6 Uhr spricht gar nicht von einem Kampfe zwischen Türken und Montenegrinern und sagt blos: Alle Jnsurgenten-Cdefs aus der Herzegowina sind heute in Cettinje versammelt, und zwar auf Ein­ladung Montenegros. Das Motiv ist unbekannt. Die Montenegriner befefti- gen sich eifrig gegen Albanien.