Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Die Verhandlungen über Zurückstellungsansprüche sind von den Großherzoglichen Bürgermeistereien, soweit es «och nicht geschehen, baldthunlichst spätestens in dem Musterungstermine an die Ersatz-Commission gelangenn. zu lasie
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet
Dienstag den 30. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Samstag den 4. Mai im Saale des alten RathhaufeS zu Gießen und Freitag den 10. Mai im Rathhaussaale zu Lieh
die Klasfifieirung der Reserve- und Landwehr-Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisie statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänner, sowie die Ersatz-Reservisten 1. Claffe, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 25. März 1878.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Cvmmission des Kreises Gießen. Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
Nr. 6 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben ven 12. l. M., enthält: "
(Rr. 1227.) Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 3 April 1878.
(Nr. 1228.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Rostocker Bank. Vom 9. April 1878.
(Nr. 1229.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank auszegebenen Einhundertmark, noten. Vom 10. April 1878.
Gießen, am 16. April 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__Dr. Boekmann._________
Gießen, am 13. April 1878.
Betreffend: Die Ableistung des Verfaffungseides.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großheyoglichen Bürgermeistereien der Gemeinden des Stadt- und Landgerichtsbegrkg Gießen.
Die 9l6Ielfhmgebeg Verfaffungseides der seit November v. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Uiterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben soll
Donnerstag den 16. Mai l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Negierungsgebäude zu Gießen
stattfinden.
Sie wollen die betreffenden Personen zu diesem Termin vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns vor dem Termin anzetgen oder berichten, daß Niemand vorzuladen sei.
Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben.
____Dr. Boekmann.
Gießen, am 13. April 1878.
Betreffend: Die Ableistung des Verfaffungseides.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Uonnenroth, Dbdornhofen, Nabbertshsusen, Nodheim, Röthges, Steinheim, Trais-Horloss, Rtphe und Rillingen.
Die Ableistung des Verfaffungseides der seit November v. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoalich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zett verheirathet haben, soll
„ „ L Samstag den 2S. Mai l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Hungen
stattfinden.
Sie wollen die betreffenden Personen zu diesem Termin vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns vor dem Termin anzetgen oder berichte», daß Niemand vorzuladen sei.
Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben.
________________Dr. Boekmann.
„ Gießen, am 13. April 1878.
Betreffend: Die Ableistung des Verfaffungseides.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großhersoglichen Bürgermeistereien des Landgerichtsdezirks Lich.
,, Die Ableistung des Verfaffungseides der seit November v. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zett verheirathet haben, soll
_ _ . Donnerstag den 23. Mai l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Lich
stattfinden.
Sie wollen die betreffenden Personen zu diesem Termin vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns vor dem Termin anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen sei.
Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeben.
_______________________________________Dr. Boekmann.
Gießen, am 16. April 1878.
Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir erwarten die Einsendung der noch rückständigen Berichte in rubricirtem Betreff unfehlbar innerhalb 3 Tagen.
__Dr. Boekmann.____
Das Großh Steuer-Commisfariat Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Bezirks.
Wir ersuchen Sie die Communalsteuerzettel, zur Ersparung von Porto, mit nächster Gelegenheit bei ui.S abholen ru laffen.
Gießen, den 16. April 1878. Süffert.
A-kitisch Telegraphische Depeschen.
Privat-Depesche des Gießener Anzeigers.
London, 17. April. „Reuter's Bureau" melde! aus Calcutta vom 16. April, daß die indische Regierung beordert wurde, Truppen nach Malta zu senden und sind dazu designirt: Zwei europäische Reiterregimenter, zwei Ghorka- Eorps, zwei europäische Fußregimenter, zwei eingeborene Fußregimenter, zwei Feldbatterien, vier Compagnien Sappeure. — Zwei Offictere sind nach Malta abgereist, um Vorbereitungen zur Aufnahme dieser Truppen zu treffen.
Wagner'S telegr. Eorrespvndeaz-Bureau.
Rom, 15. April. Der Herzog von Aosta ist nach Florenz abgereist und wird sich von dort nach Paris begeben, um den Vorsitz in der italienischen Ausstellungs-Commission zu übernehmen. — Die Fürstin von Montenegro ist tu Rom angelangt. Der König wies der Fürstin einen Oberofstcter zur Dienst-
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leistung zu. Die Fürstin empfing den Besuch des Grafen Corti. — Da deutsche Botschafter v. Keudell hatte heute eine kurze Zusammenkunft mit dem Grafen Corti.
Konstantinopel, 15. April. Das russische Consulat hat seine Functionen wieder ausgenommen. Großfürst Nikolaus ist nach San Stefano zurückgekehrt. — Der russische Geschäftsträger v. Nelidoff soll mit Urlaub abgehen und Onou die Geschäfte der Botschaft führen. — Hobart Pascha ist zurückgekehrt. — Prinz Haffan dinirte bei dem Sultan.
Berlin, 16. April. Die „Nordd. Allg. Ztg." hört mit Bestimmtheit, daß über die von der Preffe in vielfacher Hinsicht erörterte Ernennung deS Kronprinzen zum Regenten von Elsaß-Lothringen, i* Regierungskreisen Erwägungen dieser Art überhaupt nicht stattgefunden haben.
London, 16. April. Ein Telegramm der „TtmeS" aus Wien vsn heute bestätigt, Großfürst Nikolaus werde nach Petersburg zurüÄehren, nach-
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