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Mo. 91. >n° Mittwoch, den 17. April 1878.

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fleiäumigeS Zimmer »llschaft einige Abende den.

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Sartenstraße B. 165.

Schvlstraße B. 18.

Erscheint tL-Nch mit Ausnahme des Montag».

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dringerkhm.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher I-eit. Bekanntmachung, betreffend den Remonte-Ankauf pro 1878.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier jund fünf Jahren sind im Bereich des Großherzogthum- Hessen-Darmstadt für dieses Jahr nachstehende Morgens um 8 beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar am

21. Juni in Alsfeld,

29.

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Nidda,

Nieder-Wöllstadt,

5. Bieberau,

6. Bickenbach,

8. Groß-Gerau^

9. Goddelau,

10. Gernsheim.

Die von der Militär-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer vorn Kaufe ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und Ringen versehen, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen

Kriegs - Ministerium Abtheilung für das Remonte - Wesen.

starken Hanfstricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Berlin, den 1. März 1878.

(geit.) von Rauch. von Us l a r.

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Parlamentarische Wochenschau.

Berlin, 15. April. Die letztoerfloffene Woche, mit welcher der Reichs­tag seine Arbeiten vor Ostern geschloffen, bot ein recht reichhaltiges Menu. Zuerst beschäftigte sich der Reichstag mit der beabsichtigten Uebergangsabgabe für Essig, welcher in Süddeutschland fabricirt bislang ohne Steuer nach Norddeutschland gebracht werden konnte. Da nun in Norddeutschland der zur Essigfabrikation dienende Spiritus eine hohe Steuer trägt, was in Süddeutsch­land nicht der Fall ist, ja da es vorkommen konnte, daß Spiritus aus Nord­deutschland nach Süddeutschland geschafft und zu Essig umgewandelt doppelte Exportbonifikation erhalten konnte, so liegt das Bedürfniß einer Aenderung dringend vor, wenn man nicht die norddeutsche Essigfabrikation zu sehr leiden lasten will. Wie zu helfen sei, ist allerdings schwieriger zu sagen am rich­tigsten wäre Gleichheit der Steuer in Nord- und Süddeutschland für Spiritus wie für Bier, allein dies wird so leicht nicht zu erreichen sein, hat doch der Reichstag sich erst vor Kurzem gegen eine höhere Biersteuer sehr ungnädig aus­gesprochen. Binnenzölle im Laude, wie die jetzt proponirte Uebergangssteuer, sind auch wenig beliebt. Es ist also hier wieder eine der vielen schwierigen modernen Steuerfragen gegeben, gegenüber deren sachlichen Schwierigkeiten die theoretischen Bedenken, ob eine solche Steuer nur auf dem Wege des Gesetzes oder auch auf dem Wege der Verordnung eingeführt werden könne, sehr in den Hintergrund treten.

Eine recht befriedigende Lösung fand sodann die etwas heikle Materie der Verwendung der Ersparnisse an den Verpflegungsgeldern der Occu- pations-Truppen in Frankreich. Wenn auch nicht das ganze Capital, so sind doch die entsprechenden Zinsenbeträge als jährliche Ausgaben für die von der Regierung gewünschten, im Interesse des Heeres sehr nützlichen Verwendungen bewilligt worden.

Große politische Debatten knüpften sich an den Nachtrags-Etat, worin neben einigen kleinern Forderungen das Gehalt eines Unterstaatssecretärs für die Reichsfinanzen gefordert wurde. Dieser Posten führte zu heftigen Reden und Gegenreden des Fortschritts und der Conservativen, welche mehr auf die Außenwelt als auf das Haus berechnet waren. Diese Dehatte ließ schon errathen, daß bet künftigen Wahlen (an eine baldige Auflösung des Reichstags Senkt Bismarck heute nicht) die Steuerreform die erste Rolle spielen wird und daß Mehrbelastung der Nation resp. der minder bemittelten Volksklaffen oder gleichmäßigere Steuervertheilung die Schlagwörter der Wahlagitation bilden werden. Hoffen wir, daß bis zur nächsten Wahlperiode die Regierung mit einem klaren und festen Programm in wirthschaftlichen und Steuerfrageu her­vortreten wird, dann werden solche Debatten mit all' dem Mißtrauen, welches sie einflößen sollen, unmöglich sein und jeder Staatsbürger nicht auf Ver- muthungen, sondern auf positive Daten hin seine Partei ergreifen können.

Einen sehr wichtigen Gegenstand behandelte der Reichstag ferner in einem Gesetz, welches strengere Bestrafung des Vieh schm ug gels an der russisch- österreichischen Grenze ermöglichen soll. Wenn man bedenkt, daß durch diesen Schmuggel uns in den letzten Jahren fast alljährlich die Rinderpest zugeführt worden ist, sowie daß das Auftreten der letzteren uns nicht nur große Kosten und Verluste im Jnlande selbst bereitet, sondern auch zur Folge hat, daß unfern Viehzüchtern und Mästern der beste ausländische Markt, England, ge­sperrt wird, so kann man nur dringend wünschen, daß durch die strengsten Strafen die ruchlose Schmuggelei, welche um eines kleinen Gewinnes willen große nationale Werthe gefährdet, verhindert werden möge. Bei der Abstim­mung über die betr. Strafmintma folgte man den Ansichten der theoretischen

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Juristen etwas mehr, als dies wohl im Interesse des Landes gelegen hätte. Zu niedrige Strafminima würden ja nichts schaden, wenn die Richter gegebenen Falls im Strafausmaß höher griffen. Allein erfahrungsgemäß und ganz natür­lich zu erklären, geht der Richter ungern über das im Gesetze festgesetzte Mini­mum hinaus. Die beste Polizei und die kostspieligste Grenzcontrole kann aber den Schmuggel nicht verhüten, wenn den Schmuggler selbst nicht schwere Strafen abschrecken, Strafen, bei denen man immer bedenken muß, daß sie Personen treffen, für die eine kurze Gefängnißhaft nichts Abschreckendes hat.

Nicht unwichtig waren die Verhandlungen, welche sich an die Anträge einzelner Mitglieder des Reichstags, vor Allem der Socialdemokraten, knüpften. Letztere scheinen eingesehen zu haben, daß sie mit ihren hohlen Declamationen allein nicht auskommen können, sondern sachlicher vorgehen müffen, wenn sie im Reichstag etwas erreichen wollen. Ihre Anträge über bessern Schutz des Wahlgeheimnisses oder Abschaffung des Communalsteuer - Privilegs der Offiziere sind deshalb recht wohl discutabel und werden in den Commisfio- nen, denen sie überwiesen worden, gewiß sehr ernsthaft behandelt werden. Verwandt hiermit ist der Antrag Hirsch' auf Ausdehnung des Haftpflicht­gesetzes, welcher eine Materie behandelt, in welcher es sehr schwierig ist, die Jntereffen des Arbeiters, welcher Schutz für Unglücksfäüe verlangt, und die des Arbeitgebers, welcher nicht das Opfer leichtsinniger oder böswilliger Men­schen werden will, zu vereinigen.

Schließlich erledigte der Reichstag vor den Osterferien den Etat in dritter Lesung und bewilligte dabei erfreulicher Weise einige kleinere Posten, die früher gestrichen waren. Durch diese Bewilligungen für den Untversitätsbau in Straß­burg, für das Gesandtschaftshaus in Ieddo, für den deutschen Fischerei-Verein und für die Erforschung Afrikas hat der Reichstag zum Glück bewiesen, daß er nicht auf dem Standpunkte der Stadtverordneten-Versammlung eines kleinst Philisternestes steht, sondern die Jntereffen eines großen Reiches in einer Weise auffaßt, welche denselben entspricht.

Deutschland.

Aus Hessen, 15. April. Der Abg. Hirschhorn hat mit 9 Genoffen bei der zweiten Kammer folgenden wichtigen Gesetzentwurf eingebracht: Art. 1. Art. 10 der Verfassung ist aufgehoben und wird durch folgende Bestimmung ersetzt:Unbewegliches Landes - Eigenthum darf ohne ständische Zustimmung nicht veräußert, nicht verpfändet, nicht mit dinglichen Gerechtsamen belastet und nicht mit Real-Lasten beschwert werden." Art. 2.Diese Bestimmung ist ein Theil der Verfassung."

Darmstadt, 13. April. Sicherem Vernehmen nach hat der Finanz- Ausschuß zweiter Kammer dem Gesetzentwurf, betr. Errichtung einer Landes- cultur-Rentenanftalt, welche so lange schon der Gegenstand der Wünsche unserer ländlichen Bevölkerung ist, seine Zustimmung im Allgemeinen gegeben. Derselbe bezweckt bekanntlich, zu bestimmten Güterverbefferungen, wie Entwäffe- rungen und Bewässerungen, Wiesenculiuren, Dammbauten, Geld zu billigem Zinsfuß mit Tilgung in Renten verbunden, zu beschaffen. Damit steht in Ver­bindung die Anstellung von Cultur-Jngenieuren, wie sie anderwärts längst ein­geführt sind. Die Grundidee ist bekanntlich, daß die betr. Gemeinden, Co-po- rationen und freiwillig gebildeten Verbände dem Staate bezüglich der zu 5 pCt. zu gebenden Darleihen, wovon 1 pCt. zu Tilgung dienen soll, erste Hypotheken zu errichten haben, der Staat dagegen zur Beschaffung des Geldes vorerst ist die Summe von ca. 10,000,000 Mk. vorgesehen Rentenbriefe ausgibt. (Heff- Landesztg.)