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Dienstag, den 16. Juli

1878

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Erscheint täglich mit Ausnahme beS Montags*

(Nr. 1254.)

Ausgabe.

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Gießen, den 12. Juli 18,78.

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37

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1869 bis 1877 die Ge-

Jahre

1977

178

60

29

2727

2697

2204

2358

154

7859

8508

649

1869

1877

1722

2002

280

2928

3453

525

1182

1253

71

4562

4920

358

a. Kletnverkäuser von Brannt­wein mit dem Branntweinverkaus

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1658

1665

7

Starken­burg: 1206 1451 245

Rhein- heffen: 1022 1105 83

im Ganzen: 3297 3588

291

Ober- hefsen: 1069 1032

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(Nr. 1255.)

(Nr. 1256.)

(Nr. 1257.) Gießen,

RedactionSburea«r Gartenstraße 8. 165.

Cxpeditionsbureanr Schulstraße v. 18.

Mtargttek

mhneu.

nben Publikum, ötel dem Heim habe und bitte uun Nachsolzer

Einnahme

Kassevorrath aus vorderen Jahren . .

Beiträge der Mitglieder.....

Zinsen ausgeliehener Kapitalien . . .

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Nr. 21 des Reichs-Gcsetzblgtts, ausgegeben den 6. 1. M., enthält: Gesetz, betreffend den Spielkartenstempel. Vom 3. Juli 1878.

Nr. 22 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 10. l. M., enthält: Gerichtskostengesetz. Vom 18. Juni 1878.

Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher. Vom 24. Juni 1878.

Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige. Vom 30. Juni 1878.

am 15. Juli 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Darmstadt, 12. Juli. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 12 enthält die Bekanntmachung Großh. Gesawmtministeriums, den Erlaß von Normen für die Construction und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands betreffend.

Darmstadt, im Juli. In neuerer Zeit ist wiederholt in der Tages- reffe, sowie in parlamentarischen Versammlungen über daszunehmende Branntweintrinken" Klage erhoben und an die Regierungen das Verlangen nach Anwendung von Repressivmaßregeln gerichtet worden. Andererseits wurde da­gegen die behauptete Thatsache überhaupt in Zweifel gezogen oder doch als eine durch die bestehenden wirthschaftlichen Verhältnifle bedingte und daher nur vorübergehende Erscheinung aufgefaßt.

Im Großherzogthum Heffen war hinsichtlich der Verwendung von Brannt­wein als Genußmittel seit 10 und mehr Jahren eine entschiedene Besserung gegen früher unverkennbar eingetreten. Die Fortschritte in der Bereitung des Biers, die Verbefferung und Erweiterung der Verkehrsmittel und die Einrtch- lung größerer Brauereien in den verschiedenen Theilen des Landes hatten es Verbindung mit der Vermehrung des Wohlstandes bewirkt, daß der Consum von Bier mehr und mehr auch in Gegenden und bet den Pevölkerungsklassen in Ausnahme gekommen war, in welchen der Branntwein von jeher, wenn nicht das ausschließliche, so doch das bei Weitem vorherrschende Getränk gebildet hatte.

Diesen Wahrnehmungen gegenüber mußte die erwähnte Klage Anlaß zu der Prüfung geben, ob und eventuell inwieweit die Verhältnisse in der fraglichen Beziehung neuerdings wieder ungünstiger geworden seien. Es waren indeffen für diese Prüfung ganz zuverlässige Anhaltspunkte nicht gegeben und auch nicht zu beschaffen, weil über die Art der Verwendung des Branntweins keine Con- trole besteht und selbst die Gesammtmenge des Branntweins, welche im Groß« berzogthum in einem bestimmten Zeitraum zur Verwendung kommt, sich nickt feststellen läßt. Dagegen bot einen immerhin brauchbaren Anhaltspunkt die Statistik der Branntwein-Verkaufsstellen dar, da der vermehrte Begehr nach

als Nebengewerbe: 1869

1877'

einem Consumttonsartikel naturgemäß ein vermehrtes Angebot zur Folge hat und daher, wenn bezüglich des Branntweins thatsächltch eingetreten, auch in der größeren Zahl von Branntwein-Verkaufsstellen seinen Ausdruck finden muß. Von Großy. Regierung sind deshalb statistische Erhebungen in fraglicher Be­ziehung ungeordnet worden, bei welchen die Zahlenverhältniffe der Jahre 1869 und 1877 als Vergletchsobjecte gedient und welche folgende Resultate geliefert

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Unterstützungen:

a) an 8195 Handwerksbursche 1639 «X

b) an 2782 Bezirksarme . . 556 40 H 2195 .X 40 H

Verwaltungskosten 290 32

Uneinbringliche Beiträge 23 85

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Bekanntmachung.

ES wird biermlt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großherzogliches Ministerium des Innern dem Comitö derWilhelmsspende zu Berlin" die Erlaubniß ertheilt hat, im Großherzogthum für die genannte Stiftung Geldbeiträge zu sammeln.

Gießen, den 12. Juli 1878. Großherzogliches Kreisamr Gießen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Wie bereits in meiner Bekanntmachung vom 1. März l. I. Anzeiger Nr. 57 angegeben ist, beabsichtigt der landwirthschaftliche Provmzialveretn in diesem Jahre einen Ankauf von Simmenthaler Zuchtvieh. Diese Absicht kann jedoch nur dann ausgesührt werden, wenn eine größere Zahl von Anmeldungen, als bis jetzt geschehen ist, erfolgt. Auf Ersuchen des Präsidiums des Provinzialvereins bringe ich dies mit der Empfehlung zur öffentlichen Kenntniß, etwaige wettere Anmeldungen baldmöglichst machen zu wollen.

Gießen, den 12. Juli 1878.

Der I. Dtrector des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Dr. Boekmann. ___________

Summe 2509 57

Summe 4329 80

,n bei <üeser *8-**

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Es hat die Zahl der ausgestellten Gewerbspatente betragen für: Provinzen

Bekanntmachung.

Indem wir das summarische Ergebntß der Rechnung des Armen - Verein- vom Jahre 1877 nachstehend zur Kenntniß der Einwohner Gießens bringen, verbinden wir damit die Bitte, dem Vereine auch ferner das seither bewiesene Wohlwollen angedeihen zu laffen.

Abschluß.

Die Einnahme beträgt 4329 «X 80 H

Die Ausgabe beträgt 2509 57

Verglichen bleibt Ueberschuß 1820 23

Der Vorstand des Armen-Vereins.

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Anzkize- und Amtsblatt für den Kreis Gießen.

1 ^iblikum im

Sittwe, 106.

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in 1877 | weniger

und ergibt sich hieraus, daß während der 10

werbtreibenden, welche den Brantweinausschank alS Nebengewerbe betrieben, um etwa 9 pCt., die Gast-, Speise- und Schankwirtbe mit Branntweinverkaufs­berechtigung um etwa 8 pCt. zugenommen haben, während das Wachsthum der

in 1877)'^ | weniger

b. Gast-, Speise- und Schank- wtithschaften mit Kleinverkauf von Branntwein:

in 1869

in 1877

m 1877 imc^ | weniger Kleinverkäufer von Branntwein überhaupt (a. und b.)

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