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Mittwoch, den 14. August

1879.

Nr. 187

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-,

Gießen, am 10. August 1878.

Dr. Boekmann.

stattfinden sollen.

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nie MStelle im auch die Erzich i- Oefäfl. Offerten A. an die ExK

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Gießen, am 9. August 1878.

Betreffend: Die Schulpflicht der Kinder von im Großherzogthum wohnenden Angehörigen anderer deutschen Staaten.

Dr. Boekmann.

Redaetionsbnreanr Gartenstraße B. 165.

tpxpedition-dnreaur Schulstraße B. 18.

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Stadt, auf Esucht. Reflec- nebst $r'(8; ! Wett mit 11 Wed. d. Bi.

Betreffend: Die Wahlen zum XXIII. Landtag.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Gießen, Holzheim, Albach, Allendorf a. d. Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Dueckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Saasen, Stangenrod, Steinbach, Stockhausen, Treis a. d. Lumda und Weickartshain. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 6. d. Mts. in Nr. 182 des Gießener Anzeigers theilen wir Ihnen mit, daß nach Verfügung

Großherzoglichen Gesammt-Mintstertums vom 7. d. Mts. die Wahlen der Wahlmänner nicht am 27. d. Mts-, sondern

Dirrstag den 10. September d. I

Gießen, den 10. August 1878.

Betreffend: Die Quartierletstung für die bewaffnete Macht.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürqermeistereien.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Einsendung der Liquidationen über verabreichte Fourage und gestellten Vorspann, sowie mit Vorlage der Quartier-Bescheinigungen pro I. Semester d. I. im Rückstands sind, werden erinnert, die betreffenden Actenstücke bis längstens zum 30. d. Mts., bei Metdung der Nichtberücksichtigung, hierher vorzulegen.

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Die Großherzogltche Kreis-Schul-Commiffion Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Mit Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 7 vom 10. Juli 1876 und Nr. 1 vom 2. Februar 1878 benachrichtigen wir Sie, daß weiter mit den Regierungen des Königreichs Württemberg und des Großherzogthums Sachsen-Weimar die gleiche Vereinbarung in rubricirtem Betreff, wie mit der Königlich Preußischen Staatsregierung, getroffen worden ist. Sie wollen dies zum Amtsblatt vom 2. Februar l. I. nachtragen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden wie seither an jedem Dienstag und Mittwoch, Vormittags von 8 bis 12 und Nach­mittags von 2 bis 5 Uhr, abgehalten und zwar Dienstag für die Orte:

Langd, Nodheim, Steinheim, Inheiden, Treis-Horloff, Utphe, Villingen, Nonnenroth und Röthges;

und Mittwoch für die Orte:

Obbornhofen, Bellersheim, Bettenhausen, Langsdorf, Wohnbach, Berstadt, Wölfersheim und Hungen.

Der Donnerstag ist zu den besagten Stunden für die freiwillige Gerichtsbarkeit bestimmt, und zwar für fämmtliche Orte des Bezirks.

Außer dieser Zeit ist freiwilliges persönliches Erscheinen bei Gericht, bei den Richtern und bei dem Actuariate nur in besonders dringenden Angelegenheiten gestattet.

Hungen, am 6. August 1878. Großherzogliches Landgericht Hungen.

Cellarius. .

politisch

? Nach den Wahlen.

Die Ergebnisse der verflossenen Reichstagswahlen sind im Allgemeinen erfreulicher Art. Die Soctaldemokraten haben, Dank der zahlreichen Betheiligung der reichsfreundlichen Elemente, die Hälfte ihrer Sitze im Reichstage verloren. Aber nichts wäre verhängnißvoller, als wenn die Freunde der Ordnung nun denken wollten: Wir haben unsere Schuldigkeit gethan, das Weitere sei unseren erwählten Vertretern überlassen, sie mögen zusehen, wie der böse Schaden zu betten sei. Auf den Wahlsieg dürfen wir nicht allzu stolz sein. Die social- demokratischeBerliner Freie Presse" sagt: ... In den 18 Monaten, die seit der letzten Reichstagswahl verflossen sind, hat unsere Partei, unser Anhang in der Berliner Bevölkerung um 25,000 Mann im Alter von über 25 Jahren und um mindestens ebensoviel Personen im Alter von unter 25 Jahren zuge- uommen." Wenn diese Rechnung auch etwas übertrieben sein mag, so hat doch die Wahl wiederum unzweifelhaft ergeben, daß die socialdemokratische Bewegung nicht im Abnehmen, sondern an vielen Orten in der Zunahme begriffen ist. Die starken Minoritäten sind wahrhaft erschreckend.

Wenn nach der allgemeinen Verurtheilung der Socialdemokratie von Seiten der öffentlichen Meinung, nach den entschiedenen Maßregeln der Behörden, der Arbeitgeber und vieler Corporatülnen, nichts weniger als eine rückläufige Bewegung zu verzeichnen ist so wäre es thöricht, über den Wahlsieg zu triumphiren. Nein, in dem Kampf gegen die Umsturzpartei muß mit allen er­laubten Mitteln jetzt erst recht eingetreten werden. Gesetzliche Maßregeln reichen allein nicht aus.

Die Presse darf nicht müde werden, wieder und wieder auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen und die Lässigen an ihre Pflicht zu erinnern. Die Arbeitgeber müssen mit allem Eifer darauf bedacht sein, die berechtigten Forderungen der Arbeiter baldmöglichst zu erfüllen, um der Unzufriedenheit den Boden zu entziehen. Die staatliche Gesetzgebung muß nicht nur der wüsten

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Agitation der Volksverführer einen Riegel vorschieben, sondern auch mit weiser Fürsorge die Interessen der arbeitenden Bevölkerung vertreten und sie gegen Ausbeutung nach Kräften schützen.

Vor allen Dingen vergesse man aber nicht, daß die Ausbreitung der Socialdemokratie weniger eine Folge der wirthschaftlichen Misere ist, vielmehr ihre tiefsten Wurzeln in der religiös sittlichen Verwilderung großer Volkskreise hat. Wenn hier kein Wandel eintritt, so werden alle andere Maßnahmen geringen Erfolg haben. Alle erhaltenden Elemente müssen mit allem Ernste die Förderung des religiös-sittlichen Lebens tn's Auge fassen. Der religiöse Jndifferentismus unter unseren Gebildeten muß aufhören. Die liberale Presse muß den kirchlichen und religiösen Bestrebungen mit größerem Wohlwollen be­gegnen und auch abweichende Ansichten auf kirchlichem Gebiete vertragen lernen. Das fortnährende Schimpfen aufOrthodoxie und Muckerthum" bringt, wie die Erfahrung lehrt, böse Früchte. Zucht und Sitte muß in Schule und Haus mehr gehegt und gepflegt werden. Die Heranwachsende Jugend muß nicht nur eine einseitig intellectuelle Bildung empfangen, sondern es muß mehr Gewicht auf die erziehliche Seite gelegt werden. Dazu gehört ernste, nachhaltige Arbeit auf dem Gebiete der Kirche und Schule, welche in Eintracht und selbstloser Hin­gabe Hand in Hand gehen müssen.

Wenn Jeder in seinem Lebenskreise diese große Aufgabe unserer Zett nicht aus dem Auge verliert und ihr ernste Aufmerksamkeit zuwendet, so kann wenn auch nicht in der Frist weniger Jahre mit Sicherheit das Ziel erreicht und unser Vaterland aus großer Gefahr errettet werden.

Deutschland.

Berlin, 10. August. Nach der Zusammenstellung eines hiesigen Blattes befinden sich unter den bisher definitiv gewählten 332 Reichstagsabgeordneten: 91 Ritterguts- und Gutsbesitzer, 23 Rechtsanwälte und Advocaten, 19 katho-