Ausgabe 
13.10.1878 Erstes Blatt
 
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1878.

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AüM- uni) Amtubkit für itu Kreis Gießen.

Erstes Blatt. Sonntag, den 13. October

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Cxpeditionsbureaur I Schulstraße 8. 18.

Gießen, den 10. October 1878.

XL

Darmstadt, den 3. October 1878.

Gießen, am 12. October 1878.

lomite.

Haim.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen. Fresenius.

t längstens lii andernfalls bk

Telegraphische Depeschen.

Wagrrer'« telegr. Torrespon-esr^Wnrea«.

Berlin, 11. October. In der heutigen Reichstagssitzung erklärte vor dem Eintreten in ^Tagesordnung der Abg. Bamberger: Vorgestern habe Sonnemann ein Citat aus einer »rsschüre verlesen, die er (Redner) vor 29 Jahren veröffentlicht habe. Jetzt habe sich heraus- Wllt, daß nicht seine Worte, sondern die Worte eines Andern aus der Einleitung zu der

;en Publikum Annoncen in ä empfohlen, woncen he- auch skunft bereit-

Aeutfch land.

Berlin, 9. October. Folgender Antrag ist von den Unterzeichneten, bie im Auftrag der national-liberalen Fraktion zusammengetreten waren, verein­bart worden und wird voraussichtlich im Reichstage zur Annahme gelangen, zumal der Anwalt der Genoffensckasten principiell seine Zustimmung erklärt hat.

Der Reichstag wolle beschließen:

Zu § la. 1) Statt des ersten Absatzes dem § 1 folgenden dritten Ab­satz hinzuzufügen:

Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art."

2) Den Absatz 2 durch folgende zwei Absätze zu ersetzen:

Auf eingetragene Genossenschaften findet im Falle des § 1 Abs. 2 der § 35 des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtltche Stellung der Erwerbs- und Wtrthschasts-Genoffenschaften (R.-G.-Blatt S. 415 ff.), Anwendung.

Aus eingeschriebene Hülsskaffen vom 7. April 1876 (R.-G-Bl. S. 125 ff.) Anwendung."

3) Als § laa folgenden Paragraphen anzunehmen:

Selbständige Kaffenvereine (eingeschriebene), welche nach ihren Statuten bie gegenseitige Unterstützung ihrer Mitglieder bezwecken, sind zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine staatliche Controls zu stellen.

Sind mehrere selbständige Vereine der vorgedachten Art zu einem Ver­bände vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im § 1 Abs. 2 bezeich- litten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung dieses Vereins aus dem Verbände und die Controls über denselben angeordnet werden.

In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestrebungen in einem Zweig- Itrdne zu Tage treten, die Controls auf diesen zu beschränken.

Berlin den 9. October 1878.

Dr. Gareis. Dr. Lasker. Rickert (Danzig). Dr. v. Schauß.

Dr. Thilenius. Dr. Witte (Mecklenburg)."

Außerdem hat Schulze-Delitzsch selbständig Anträge eingebracht, indeffen ^ziehen dieselben sich nicht auch aus die Hülsskaffen.

In jedem Falle gewähren beide Anträge den Genoffenschaften wie den Hülsskaffen die Sicherheit, daß sie nur nach den für sie bestehenden Gesetzen behandelt werden können.

Die Erwähnung der Genoffenschaften und Hülsskaffen im Socialistengesetz ßß nothwendig, weil die Regierung in der Commission ausdrücklich erklärt hatte, mch ihrer Auffaffung erstrecke sich das Socialistengesetz auch auf die Genoffen- jchrften u. s. w.

Diese wären also gegebenen Falles nach dem Ausnahmegesetz abgeurthetlt Morden, wenn nicht in demselben Vorkehrung zu ihrem Schutz geeroffen würde.

Armee'Corps, Großh. Heff. (25.) Division. Sect. I., J.-Nr. 3882.

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Bekanntmachung.

Nachstehendes Schreiben des Commandos der Großh. (25.) Division an Großh. Ministerium des Innern bringen wir hiermit zur Kenntniß der Kreis-Angehörigen.

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Schrift verlesen worden seien. Dies habe Sonnemann zwar gesagt, es sei aber weder im Hau noch auf der Journalistentribüne so verstanden worden. Sonnemann berief sich auf den stenographischen Bericht. Es folgte nunmehr die Fortsetzung der zweiten Lesung des Socialistenc gesetzes. Zu § 1 a (Kastenwesen) sprach Sämlze-Delitzsch zu Gunsten der Genostenschaften, di nach des Redners Ansicht direct durch das Gesetz nicht getroffen werden sollten.

Schulze-Delitzsch befürwortet sein Amendement betreffend die Eximirung der eingetragenen Genossenschaften und der registrirten Hülsskaffen von den Bestimmungen des § 1 a. v. Goßler räumte die segensreiche Wirksamkeit der SchuUe'schen Genossenschaften ein; er glaube indeß nicht, daß dieselben etwas von dem Gesetz zu fürchten hätten. Lasker trat für das auf größere Sicherstellung der Genoffenschaften rc. abzielende Amendement Gareis ein. Melbeck vertheidigte ein der Regierungsvorlage sich näherndes Amendement, welches die socialtstischen Genossenschaften absolut unschädlich zu machen bezweckt. Minister Graf Eulenburg empfahl den Commissions- Vorschlag. Es sei in der That eine ganze Anzahl soctaldemokratis^er Genoffenschaften und ein­getragener Hülsskaffen vorhanden und gebe es eine ganze Reihe von Einrichtungen, welche der socialtstischen Bewegung Vorschub leisten. Die Commission zeige ven geeigneten Weg, den er allen übrigen Anträgen vorziehe. Delbrück trat für Schonung der Genossenschaften ein und empfahl das Amendement Gareis. Schulze-Delitzsch zog sein Amendement zu Gunsten des Amendements Gareis zurück. § 1 a wurde hierauf nebst dem Amendement Gareis mit erheblicher Majorität und § 1 b ohne Debatte angenommen.

Ohne erhebliche Debatte wurden die 2, 3 und 4 in der Commiffionsfassung ange­nommen. Zu § 5 lag ein Amendement Brüel vor, welches Versammlungen zum Zwecke der Wahlen von den durch das vorliegende Gesetz einzuführenden Beschränkungen auszunehmen bezweckt. Windthorst wendete sich gegen die Ausführungen v. Bennigsen's, sowie gegen Lasker und Gneist. Man hätte die gefährlichen Momente, welche sich in der Socialdemokratie finden, definiren und diese unter das Strafgesetz stellen sollen, wie es Hänel versucht habe. Zur wirksamen Bekämpfung der Socialdemokratie bedürfe es einzig der christlich-religiösen Grundlage; diese sei durch den Gang der heutigen Bildung vernichtet. Redner erörterte die Stellung des Centrums zur Regierung und schloß mit den Worten- Wir sind nicht gegen eine Regierung, aber gegen diese Regierung. Hierauf vertagte sich das Haus auf morgen 11 Uhr.

Alexandrien, 10. October. Der steigt in Unter-Egypten fort­während, beginnt dagegen in Ober-Egypten zu fallen; der entstandene Schaden ist nur unbedeutend und jede Gefahr fast ganz geschwunden.

London, 11. October. DasReuter'sche Bureau" meldet aus Kon­stantinopel: Layard hat bei den Conserenzen mit dem Großveztr bezüglich der armenischen Frage durchgesetzt, daß der außerordentliche Gerichtshof in Erzerum aus 2 Mohamedanern und 4 Christen (anstatt eines Christen) zusammengesetzt werde. Savfet bot auf Ersuchen Layard's den Armeniern den Posten eines Musteschars an, die Armenier verhielten sich jedoch ablehnend. Infolge deffen bat Savfet den Patriarchen, seinen Einfluß bei den Armeniern entsprechend geltend zu machen; der Patriarch antwortete indeß abschlägig, mit der Erklä­rung, diese Concessionen würden die armenische Bevölkerung nicht zufrieden stellen.

Wien, 11. Octbr. DasTelegr.-Corresp.-Bureau" meldet aus Rom vom Hcutigen : Die päpstliche Regierung, welche der Centrumspartei des Ber­liner Reichstages nicht beweisen kann, daß Ergebniffe der Verhandlungen mit Deutschland gesichert seien, überläßt es der Partei, bei dem Socialistengesetz so zu stimmen, wie sie für gut hält. Die Ankunft des Erzbischofs von Bamberg m Rom steht zu den Verhandlungen mit Deutschland in keinerlei Beziehung; derselbe wird dem Cardinal-Staatssecretär Nina blos behülfllich sein, einige unerheblichere, die Wahl von Bischöfen in Bayern betr. Fragen zu regeln. Viele spanische Pilger treffen gegenwärtig hier ein.

London, 11. October. Nach hier vorliegenden Nachrichten hat Ruß­land den Mächten die officielle Anzeige gemacht, daß es den Rückzug seiner Truppen aus der Türket ausgehalten habe, und die Cabinete gleichzeitig ersucht,

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Es gereicht mir zur besonderen Genugthuung, dem Großh. Ministerium auch in diesem Jahre mitthetlen zu können, daß alle schriftlich wie mündlich zu meiner Kenntniß gekommenen Berichte der Truppen der Großh. Division, sowie der ihr für die Herbstübungen unterstellt gewesenen Truppentheile anläßlich der soeben beendeten größeren Uebungen in Bezug auf Unterbringung, Verpflegung und sonstige Leistungen sich voller Anerkennung über die Bereitwilligkeit und das Entgegenkommen aussprechen, welches ihnen sowohl seitens der beteiligten Kreise und Gemeinden, als auch der einzelnen Landesbewohner des Großherzogthums zu Theil geworden ist.

Der Dank hierfür, welchen ich Namens der Truppen der Division abzustatten mir erlaube, gebührt aber nächst dem Einzelnen und nicht zum kleinsten Theile den Bemühungen der Großh. Behörden, insbesondere aber der gefälligen Einwirkung des Großh. Ministeriums selbst, welches sich in bemerkenswerther Weise den diesseitigen Wünschen entgegenkommend gezeigt hat und bitte ich ganz ergebenst, in geeignet erscheinender Weise den beteiligten Großh. Krets- Aemtern rc. in Sonderheit den am Meisten betroffenen Kreisen Friedberg, Gießen und Alsfeld sonne deren Bewohnern hiervon geneigtest Kenntniß geben zu wollen. von Wichmann,

__Generallteutenant und Divtsions-Commandeur.___________________________________________________

Gefundene Gege » ftände:

1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Kistchen mit schwarzer Wäsche, 1 Taschentuch, mehrere Schlüssel, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Umhängetäschchen, 1 Kinder - ßrumpf, 1 Kinderschuh, 1 Wagenlaterne.