Ausgabe 
13.9.1878
 
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-rr. 213. Freitag, den 13. September 1878.

Hichener Anzeiger

Ayeigk- mi> Amtsblatt fit dei Kreis Gieße».

Stzedactt0«Ad«rea»r Gartenstraße B. 165.

Oxpeditton-bureaur Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringcrlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Theil. Steckbrief.

Der unten näher bezeichnete Handwerker Reinhard Kern hat sich am 3. August aus der Kaserne entfernt und liegt der Verdacht der Fahnenflucht vor.

Alle Militär- und Civtl-Behörden werden dienstergebenst ersucht, auf den rc. Kern zu vtgiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und hierher dirigiren zu lassen.

Signalement.

Vor- und Zuname: Reinhard Kern (Schneider). Geboren zu: Ruttershausen, Kreis Gießen. Alter: 21 Jahre ii Monat. Größe: 1 Meter 63 Centm. Gestalt: schlank. Haare: blond. Stirne: frei. Augenbrauen: blond. Augen: grau. Nase: gewöhnlich. Mund: gewöhnlich. Bart: blonder Schnurrbart. Zähne: gesund. Kinn: rund. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Sprache: deutsch (hessischer Dialekt). Besondere Kennzeichen: Sommersproflen im Gesicht, Narbe am linken Bein. Anzug bei seinem Abgänge: Marine-Uniform.

Wilhelmshaven, den 7. September 1878.

Kaiserliche Handwerker-Abtheilung der II. Werft-Division.

Noritisch Gin neues Tabakssteuer-Project.

In Bezug auf die Reform der Tabakssteuer-Gesetzgebung waren bisher fünf Vorschläge gemacht worden. Die Einen empfehlen das Monopol, die Andern die amerikanische hohe Fabrikatsteuer, die Dritten das englische Zoll- System, wieder Andere wollen eine mäßige Fabrikatsteuer, oder auch eine Er­höhung der gegenwärtigen Tabakssteuer und Zölle unter Umwandlung der unge­rechten Flächensteuer in die allein gerechte Gewichtssteuer (resp. bet Besteuerung des einheimischen Rohtabaks). Kürzlich ist nun ein sechstes Projekt hinzu- gekommen. Dasselbe hat zum Urheber den Oeconomierath Elasten zu Ansbach, der einen förmlichen Gesetzentwurf von 24 Artikeln mit Erläuterungen ausge- arbeitet hat. Der Verfasser geht davon aus, daß der Tabaksbau in Deutschland von jeder Steuer verschont bleiben sollte, weil der Pflanzer ohnehin nur eine geringe Rente genieße, sein Erzeugniß oft länger als ein Jahr lagern lasten und dann sich noch allen Chikanen der Käufer unterwerfen muffe, auch den großen Schwankungen der Preise ausgesetzt sei und am wenigsten fähig sei, die Steuer für den Consumenten gegen unsicher» Ersatz vorzuschießen. Schon jetzt bei der mäßigen Flächensteuer von 60 Pfg. per 16 Quadratmeter ist der Tabaksbau in manchen Gegenden bedeutend zurückgegangen. Bet der 1877 vom Bundesrathe vorgeschlagenen Gewichtssteuer von 24 Mk. per Ctr. w-rde der Tabaksbau fast ganz zu Grunde gehen, da, wer nur 128 Mk. per Tagewerk einnehme, nicht 192 Mk. Steuer dafür vorschießen könne. Die Tabaks- sabrtkatsteuer erscheine gleichfalls nicht gerechtfertigt, weil auch die Fabrikanten das große Risiko der Preisschwankungen des Rohstoffes zu tragen, diesen und die Arbeitslöhne baar zu bezahlen, ihren Abnehmern zu credittren haben, folg­lich nicht ohne große Opfer die Steuer vorschießen. Nach Claffen ist allein der Tabakshandel der Factor, welcherzur Leistung des Steuervorschustes für die Eonsumenten" befähigt ist, weil der Händler vom Fabrikanten einen längeren Credit genießt, weil er ferner seine Detailpreise beliebig und unab­hängig vom Markte des Rohtabaks sestsetzen, die Steuern nach dem Werth- verhältntfle der Sorten verthetlen kann und von den Consumenten tägliche Baar- zahlung erhält.

Dec Classen'sche Gesetzentwurf ist nun im Wesentlichen folgender:

In jedem Verwaltungsbezirke der deutschen Staaten wird mindestens eine privilegirte Tabaks-Hauptniederlage errichtet, in Großstädten je eine auf 20 bis 25,000 Einwohner. und diese Niederlagen werden auf 5 Jahre vom Staate im Submissionswege verpachtet. Die Pachtsumme ist einviertel­jährig vorauszuzahlen und durch Bürgen sicherzustellen. Die Höhe der Pacht- jumme soll dadurch gewonnen werden, daß der Bedarf des Reichs an Tabaks­teuer auf die Bundesstaaten nach der Bevölkerungszahl ausgeschlagen und dann innerhalb des Staates auf die einzelnen Rayons der Hauptniederlagen vertheilt wird. Für die Ablieferung der die Einzelstaaten treffenden Quoten sind diese dem Reiche haftbar; Mehreinnahmen aus den Pachtschillingen fallen ihnen ba= gegen zu. Die prtvilegirten Hauptniederlagen sind allein innerhalb ihres Rayons zum Handel mit Tabak berechtigt; sie können daselbst beliebig viele Filialen errichten und beliebig viele Agenten und Reisende verwenden. Letztere erhalten LegitimaUonskarten. Rur diese Hauptniederlagen dürfen Bestellungen bei den Tabaksfabrtkantcn machen. Ein Tabaksversandt von den Fabriken darf nur an sie erfolgen. Alle Sendungen muffen mit bestimmten Begleitadreffen ver­letzen sein, welche die absendende Fabrik oder Hauptniederlage genau bezeichnen. Sämmtliche Zoll-, Eisenbahn-, Post- und Telegraphen-Beamten, alle Stcher- hettsorgane, dann alle Frachtsuhrwerksbesitzer und Boten sind bei schweren Strafen verpflichtet, den Tabaksverkehr genau zu überwachen und Sendungen an andere als die amtlich bekannt gemachten Abreffen nicht auszuführen, son­dern anzuzeigen. Strafbar ist auch, wer anderswo als von prtvilegirten Haupt­niederlagen oder deren Filialen oder Agenten Tabak kauft. Die Ausfuhr des Tabaks tn's Ausland steht den Pflanzern, Fabrikanten und Hauptniederlagen- ^nhabern vollkommen zu. Die eingeführten Tabake und Tabaksfabrikate unter- ttrgen dem Eingangszolle, welcher nach Bedürfniß erhöht wird. Anbau und Fabrikation des Tabaks sind von jeder Steuer frei.

er Hh eil.

Ein demgemäßes Tabaksstenergeseß würde nach des Autors Meinung den wesentlichen Erforderntffen entsprechen:

Der Ertrag würde möglichst ausgiebig sein, die Erhebung würde keine besonderen Kosten verursachen und doch gegen grobe Defraudation geschützt sein, Bau und Fabrikation würden nicht geschädigt, Ersterer sogar gefördert wer­den. Man glaubt auch, daß dadurch keine große Verthenerung der Fabrikate herbeigeführt würde. Und selbst der gegenwärtige Tabakshandel würde nur zum Theil gesckidigt werden, da ein Theil der Großhändler die Hauptniederlagen event. genoffenschaftlich übernehmen und ein Theil Kleinhändler die Filialposten occupiren könnte. Hauptntederlagen würde es etwa 2000 geben.

Wir glauben auch dies Project unfern Lesern vorführen zu müssen, ohne das Für und Wider weiter in den augenblicklichen Kreis der Berathung zu ziehen. (Offenb. Zig.)

Deutschland.

Darmstadt, 10. Septbr. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin sind mit Allerhöchstihren Kindern heute Abend um 5 Uhr 35 Minuten mit dem Schnellzug von Mainz dahier angekommen.

Berlin, 11. Septbr. Ueber Nobtling's Tod kann ich folgende Einzel­heiten berichten: Nobtling ist gestern Nachmittag 3 Uhr seinen Wunden in der Krankenanstalt der hiesigen Stadtvogtei erlegen. Sein Zustand, soweit er körperliches Leiden betraf, anscheinend bester, war doch noch immer äußerst be­denklich, da die Eiterung der Wunde unaufhörlich fortdauerte, obgleich von den ihn behandelnden Aerzten wiederholt die Ansicht ausgesprochen wurde, daß, wenn nicht Blutvergiftung durch die Vereiterung eintrete, Nobiling am Leben zu er­halten sei, wiewohl durch mastenhaften Verlust von Gehirnmaste an der völligen Wiederherstellung der Geisteskräfte entschieden gezweifelt wurde. Seit letztem Sonntag verschlimmerte sich der Zustand des Patienten sichtlich; Dienstag Mittag 12 Uhr erklärten die Gefängntß-Aerzte, daß er nur noch wenige Stunden zu leben habe. Seine Mutter wurde eiligst herbeigerufen und verlebte mit ihm die letzten Stunden. Ob ihr Sohn bei Verstand gestorben, ob er seine That bereut, ob er überhaupt Mittheilungen gemacht, wollte die Mutter nicht wit- theilen. So wett wir heute unterrichtet sind, ist er ohne wettere Mitthetlungen aus der Welt geschteden. Da Nobtling noch Untersuchungsgefangener und nicht verurtheilt war, so steht es der Familie frei, seinen Leichnam zu beanspruchen. Nobiltng's Tod ist durch Blutvergiftung in Folge der Vereiterung herbeigeführt; die Obduction wird Näheres ergeben. DieNat.-Ztg." bemerkt anläßlich des Todesfalls, der Reichstag muffe beanspruchen, vom Justizmtntster über Höbel's und Nobiltng's Verbrechen actenrnäßiges Material zu erhalten.

(Franks. Journ.)

Hesteneich.

Wien, 10. Septbr. Officiell. Die 36. Division berichtet aus Ban- jaluka vom 9. d.: Die rechte Flanke des Feindes bei Kljuc wurde am 8. d. umfaßt und letzrerer, obgleich Überall Widerstand leistend, aus allen Punkten zum Rückmge gezwungen. Der steile Bergrücken, auf dem das Castell liegt, wurde erstiegen und der Feind zum Aufgeben des Castells gezwungen, welches besetzt wurde. Der Feind zog sich fluchtartig nach allen Richtungen zurück. Die Gegend von Kljuc ist gänzlich gesäubert. Die Zahl der Tobten und Ver­wundeten beträgt 260. Bei Ljeskovac fand am 8. d. ein Geplänkel zwischen einem Jägerposten und circa 600 Insurgenten statt, woraus letztere sich zurück- zogen. An demselben Tage Nachmittags kam es bei Proscientkamen zum Ge­plänkel zwischen Insurgenten und ungarischer Landwehr. Laut Meldung ,c-ns Doboj betrug der Verlust der Insurgenten in dem Gefechte vom 5. d. über 600. Zwischen Han Karenovac und Gracanica stehen 6000 Aufständische. In ter Umgebung von Banjaluka wird die Entwaffnung ungestört fortgesetzt. Auch Sanskimat ist ohne Widerstand besetzt worden. Die türkische Besatzung von Trebinje wurde in Gravosa eingeschifft; die desgl. von Gacko wird in Metkovich zu Schiff gebracht.