1878.
Dienstag, den 13. August
Nr. 186
1)11
ZLLZ Da fortwährend Gesuch- um Beurlaubung von Soldaten zur Dispofition des Truppenth-sls am allge«leinen Entlaffungs- m?'S's'!tiif11® termine im Kerbst, sowie Gesuche um Entlassung vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatzbehorden m großer von den Bittstellern unmittelbar bet der Großherzoglichen Division oder dem bttreffenden Truppentheil eingereicht werden, statt bei den 1 J®**Ä**’ des Wohnortes des Bittstellers, von welchen solche an die Kreisämter zur Weiterbeförderung zu senden sind, so werden erhaltenem Auftrage Lmä6 die beiden nachstehenden Ministerial - Ausschreiben hiermit nochmals mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Gesuche, welche nicht auf dem darin bezeich- •'"«j Mm, ...... J./ _____ unk födhmä hpr ffirnfchennnitAen Dwlsion resv. der Truvventhetle für die Zukunft
Berücksichtigung und Bescheidung Seitens der Großherzoglichen Division resp. der Truppentheile für die Zukunft
Uten Wege zur Vorlage gelangen, eine
'«L7W7L7 Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden angewiesen, pcy nacy oen V«
'kommenden Fällen die Betheiligten über den bezüglich ihres Gesuches vorgeschriebenen Weg zu belehren, franco betfenbet, ' L Gießen, den 8. August 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Bookman n.
v. Dalwtgk.
und Repariren r, wird schnell aus- (3861 , Stuhhnacher, )r Nr. 150.
Zchulstraße B. 211 Ackn sthren.
in iren, iths. (812
11 ** ®ln Kranker
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ch- ilt an 5«bt«in imitier bis zum 1. August beendigt sein können, ttiucht. Brirse B Gesuche um zeitweise Beurlaubun
* WH«! ffinben, "»glich sch«,,. Es Hais ’el“ bewührlcn
‘ >■*?«». °l« die Les, Sturd)bajaC(ui8t[l<ai( XW- Aühttti banU'er ?Än' 544 e"t<n ’p4 vtaturbfilmetbobe,
** 8U E^7rhell?aus''diesen Bestimmungen, daß nur die Gesuche um zeitweise Beurlaubung eines im activen Dienst stehenden Soldaten »Mittelbar bei dem Regiments- oder Truppen-Commando (nicht bei der Großherzoglichen Division) emzureichen sind.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden angewiesen, sich nach den Vorschriften der Mmistenal-Ausschreiben genau zu bemeffen und in vor-
.— Darmstadt, am 10. April 1872.
Betreffend: Gesuche um Entlastung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, sowie Gesuche um zeitweise Beurlaubung von Soldaten.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
an die Großherzogiichen Kreisämter .
Bekanntmachung.
Betreffend: Gesuche um Beurlaubung oder Entlastung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, sowie Gesuche um zeitweise Beurlaubung von Soldaten. „ .
^erneue um «„u,..,. g sind künftig nicht mehr an das Divisions-Commando, wie in unserem Ausschreiben vom 1. August 1868
i1 ' 079’ 'onr n Amtsblatts^ bemerkt ist, sondern an das betreffende Regiment, beziehungsweise Truppen - Eommando zu richten.
"777TTT7 ■ ' 3nbem roit J^nen die vorstehenden Bestimmungen zu Ihrem B-m-sien und geeigneter Jnstruirung der Großherzoglichen Burgerm-lster-ien mittheilen, sktytmash i(luflIaßen wll Sie zugleich, dieselbe» in den Kreisblättern zur Nachachtung sür die Belheiltgten bekannt zu machen. flfnl,rPn6ufA
tin SW5- v. Dalwiak. Jvaui
Äff Nr. M. d. I. 4776.
I. Blitz. B
Veranlaßt durch eine große Zahl von Gesuchen um zeüwesie Mnrlmchung oder um Entlassung von Soldatenvor b-n-dettr Dienst,elt, welche fast
** P Wich unmittelbar bei dem Kommando der Großherzoglichen Division eingereicht werden, hat uns dasielbe ersticht, die Bestimm 8 beauitraaen
g, 16,3. «uchen einznhaltenden Jnstanzenzug in Erinnerung zu bringen und deren Kenntniß und Beachtung möglichste Verbreitung zu verschaffen. W,r beauftrage ' Sit daher, die nachstehenden Bestimmungen durch die Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 1]ln,A(1 bi, Vorschriften im S 188
Für die Behandlung von Gesuchen um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit sind zunächst d'- Vorsch sten m> r
tu Militär.Ersatz-Instruction für den Norddenischen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt von 4868, ®Eite 521) maßgebend, wonach d-rgl-ichen ---—rTTl Siiudie nicht bei einer Militärbehörde, sondern bei den betreffenden Civ ilb,Horden anzublingen sind. Die Gvilbehorden,^welche diese Gesuche anzuney e^ »Ißikkdkük l°i°n, sind die Großherzoglichen Bürgermeistereien, welche über jedes Gesuch dieser Alt e,n Protokoll ""ch bem h-f «ich 8 lll“IISlU 'm. Ansschreiben vom 14. October 1868 zu Nr. M. d. I. 11,339) aufzun-hm-n und solches Mit F'°g°>'b-°ntE^ ^-i,itbank»ige,ebt- Kreisamt einzusenden haben. Das Kreisamt üb-rs.ndet sodann die Verhandliingen nachdem - erforderlch-n Falles d^u V-woUtanbigu rev»«"" „I^i hat, mit seinem Gutachten und unter Beifügung eines Gutachtens des betreffenden Landwehr - Bezirks-Eommando s an da! Eiv.lmikglied der Grvx siizoglichen Ersatzbehörde dritter Instanz, von welchem hi-ranf bezüglich derjenigen Gesuche, die Nicht wegen Mangels ü'^llcher B g g von Soldat» , i-giiMst-^ «eisen sind, mit dem Eommando der Großherzogiichen Division zur g-metnschasilich-n Enlscheidmig u Benehme,, tritt. e um ®ntlanun9 »onteoio
UI^ f- beendeter Dienstzeit, welche auf anderem Wege an das Eommando der Großherzogllchen Dwlsion gel g , , s g
'^1'snvitalien ncht eingehakten worden ist, keine Berücksichtigung finden. n n r, . „ finK a .. nn <t,n» fkpfrpSpnbP Reaiments-,
“’C Gesuche um zeitweise Beurlaubung von im activen Dienst stehenden So baten sind stets^anidas eA*m‘"r“er*
d,r B-ckschhungsw-ise Truppen-Commando zu richten, wie bereits In unserem Ausschreiben vom 26. October 186« (Nummn 19 des^«mtsbl.) ^mmando »Hin enthaltenen Weisung gemäß in den Kreisblättern bekannt gemacht worden ist. Werden statt dessen dergleichen Gesuche unmcktelbar
f) da Großherzogiichen Division -ingereicht, so haben die betreffenden Bittsteller es sich selbst zuznschr-lb-n, wenn dwselben ^berücksichtig ble .
Da di- Mehrzahl der bet dem Eommando der Großherzoglichen Division unmittelbar einlangenden Gesuche nm Entlastung von SEwn vor "lO^M bmdeter Dienstzeit oder um zeitweise Beurlaubung von den betreffenden Bürg-rm.ister-wn beglaubigt oder6d „fgtDii die Großberzoglichen Bürgermeistereien die vorstehenden Bestimmungen zur sorgfältigen Beachtung m Ernnerung bringen und °>e,-ioen z g nz 6d b
„ fta sich ihnen darbietenden Gelegenheit die B-theiltgt-n wegen des bei G-snch-n der mehrerwahnten Art einzuhaltenden Geschäftsgangs g--'gnet zu d-teyr-n
.4. v. Bechtold. «otoetpen.
Kichener Anzeiger
Migk- eti MW sir den Kreis Eießen.
iOt' ^"Roffdem Kreis°mt°''sind diese Gesuche näher zu prüfen, geeigneten Falles weiteren Nachweis zur Begründung der darin ang-führt-n Umstände, »k >it SBeibXünVHnTJ frSÄen aeuaniffe«, zu v-ranlaff.n und di- Verhandlungen sodann mit einer Liste der vorzugsweise zu berücksichtigenden Soldaten ' " *' ^Mi" Rücksicht'mffdteftn Termtffsti>d^die^G-suche der fraglichen Art in dem Monat Juli so srühzeitig anzubringeu, daß die näheren Ermittelungen
, \ „ Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Orscheint täglich mit Ausnahme des Montag». Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark? 50 Pf.
?tcr^~ÄtfS Vxpeditionsbureaut Schulstraße B. 18. n tauft H S
^L^huenweg 193
3„ Rr. M. d. I. 10,516. Darmstadt, am 26. October 1869.
Betreffend: Gesuche um Beurlaubung von Soldaten.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
an die Großherzoe;lichen Kreisämter.
,_______ Rach einer Mitthetlung des Commando's der Großherzoglichen Division werden am aUgememen Entlastungstermm der^^Ri °r°en. im Herbstel-den
jfe z-hres von den Regimentern re. auch eine Anzahl von Mannschaft-», welch- ihre dreijährige Dl-nstj-it noch Nicht beendigt haben, zur Disposition der SeAkfen Beurlaubungen werden zunächst die am besten Ausgebildeten berücksichtigt. Es können aber auch, wenn darum nachgesucht wird, solche
Wimrschaft-n Berücksichtigung finden, deren Anwesenheit zu Hause häuslicher Verhältnisse halber dringend "unsch-nswerth erscheint. -in-ureichen
Unter, Die deßsallstgen Gesuche sind jedoch nicht bei dem betreffende» Regiment, sondern bei der Bürgermeisterei der Wohnortsi der Bittsteller °l"iu" >
ianSRaiit 'Jto. 233 ,t„ ccn bcr [tgteren zu Protokoll zu nehme». Werden dergleichen Gesuche unmittelbar bet dem Regiment- emgereicht, so werden sie von diesem künftig !kch»EÜ^stiuckg-wwsen^w°r^ch^n $ Regiment rc., in welchem der betreffende Soldat dient und seit wann derselbe im Militär überhaupt dient , genau zu rdiii IchnlüII. Aiztmurken und sind die Gründe bestimmt und deutlich avzugeben, aus welchen die Anwesenheit d-s Soldaten zu Hause dringend notbwendig erscheint. Sz-söhrt ton Die Bürgermeisterei hat sich zunächst über die Richtigkeit der zur Begründung des Gesuchs ">'S°!uhwn Thatsacherl genau zu. und
Rob Hartmann, lohn» mit einem Berichte, in welchem sie sich über diese Thatsachen, sowie über die Familien-, Erwerbs- und Vermögensverbaltniffe der Bittsteller zu äußern


