annehmen.
§. 12.
nicht aus.
§• 13.
Die durch den Behörden
Mit Verzicht auf Gehalt unv Pension kann em Schutzmann sein Amt zu jever Zeit niederlegen, muß aber dasselbe auf Verlangen des Polizei-Commissärs, wenn nicht Unfähigkeit oder völlige Verhinderung oorliegt, noch 4 Wochen lang oom Tage der geschehenen
In Bezug auf Penstonirung werden die Mitglieder der Schutzmannschaft den in den Bestimmungen des Art. 63 der Städteordnung vom 13. Juni 1874 erwähnten besoldeten Gemeindebeamten glerchgesteUt.
Die Penstonszahlung geschieht aus der Stadtkasse.
Die Ausscheidung des nicht mehr brauchbaren penstonsberechtigten Schutzmannes aus dem activen Dienste schließt dessen Wiederernennung in einem anderen hierzu geeigneten Zweige des städtischen Dtenstes
Darmstadt, am 1. Juli 1878.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Starck.
v. Gagern.
§ 14.
Vorstehendes Reglement tritt mit dem 1. October 1878 in Kraft.
Von dem gleichen Tage an sind alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben.
Vergütung zu beanspruchen. Andere Gebühren, als die reglementmäßig festgesetzten, dürfen sie nicht fordern und Geschenke oder be- ondere Belohnung nur mit Genehmigung ihrer vorgesetzten Behörde
Anzeige fortversehen.
Disciplin über die Mitglieder der Schutzmannschaft wirt Großh. Polizei-Commiffär unv die demselben^ vorgesetzten gehandhabt. Die Geldstrafen fließen in dte Stavtkaffe.
Die Mitglieder der Schutzmannschaft haben an Gehalt zu
Der Polizeiwachtmeister 1400—1600 Mark,
2) für die Schutzmänner werden 3 Gehaltsklassen zu 11o0 1200
und 1250 Mark gebildet.
Während der Probezeit erhält der Mann 2 Mark pro Tag. Der Gehalt wird monatlich postnumerando aus der Stadtkasse
Die Art der Uniformirung wird bestimmt durch das von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigte Uniforms-Reglement.
d^^Als Beihülfe zur Beschaffung der Uniformsstücke erhält jedes Mitglied der Schutzmannschaft aus der Stadtkasse em für allemal 150 Mark. Wenn innerhalb der ersten sechs Monate der Dienstzeit freiwilliger Austritt oder Entlassung erfolgt, sind entweder dte Uni- formsstücke oder 60 Mark von der Beihülfe an dte Stadt zuruckzu- qcben. Für Dienstleistungen der Schutzmänner lm Interesse der Landes- oder Communal-Verwaltung haben dieselben keine besonderes
Bekanntmachung, „ . r4. c
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach § 10 des Regulativs »om 26. Februar 1875 der Kre.sausschuß w**&5?**gÄ.'i.Äfe - W--—"- «**•> ""
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nicht verdirb, was das Schwert geschaffen, so wird sie zuerst des Fürsten Bismarck gedenken, daß die Schwerter in der Scheide blieben.
Der Vertrag von Berlin 1878.
Das Friedenswerk des Congreffes ist gelungen! Das ist die wichtigste Botschaft des Tages, an welcher weder die türkische Opposition, noch allerlei Detailstreitigkeiten etwas ändern werden, Europa kann diesmal der Diplomatie aufrichtig Dank sagen, denn eine Reihe schwieriger Machtfragen ist in äußerst kurzer Zeit nach allen Richtungen ducchgesprochen worden und stets ist in Kürze ehe Entscheidung gefällt worden, welche nicht nur den Wünschen der Großmächte, sondern auch der Bevölkerung, um deren Schicksal es sich handelt, Rechnung trug. Natürlich war es die Türkei, welche die Rechnung bezahlt. Der Besiegte hat den Schaden, und er kann froh sein, wenn er dazu nicht noch den Svott einerndtet. Die ruhige Haltung der Türkei, welche sie bewahrte, so schmerzhafte Operationen auch der Eongreß an ihrem Leibe vollzog, hat indeffen den Türken eine gewiffe, wenn auch schwache Sympathie eingetragen. Es lag manchmal das Gefühl nahe, als ob die einst so stolze Hohe Pforte nicht alle Demüthigungen und Verluste still ertragen würde, als ob ihre Vertreter plötz- lich sich von dem Congreßtisch erheben und erklären würden, lieber werde die Türkei bis auf den letzten Mann fechten, als diese zahllosen Schnitte in ihr Fleisch dulden. Aber die Türken verstanden mit einer Art Fatalismus das Schicksal ihres Vaterlandes zu ertragen. Was sollten sie thun? Es war sein Kismet!
Die Resultate des Congreffes sind reich und mannigfaltig. Ein neuer, nicht unbedeutender Staat, Bulgarien, hat das Licht der Welt erblickt. Rußland erwirbt Beffarabien und Datum, letzteres freilich nur als Handelsstadt. Rumänien erhä.t die Dobrudscha. Em neuer Zwischenstaat, der suzerän ist, Rumelien, soll vor Conflicten bewahren. Oesterreich wird schwerlich jemals w.eder ganz Bosnien und die Herzegowina verlassen. Alle übrigen kleineren Mächte des Güdostens haben von der Tafel, auf welcher die Türkei servtrt war, das schmackhafte für sie passende Stück erhalten.
Der ganze Vorgang hat in der Geschichte nur noch dte Theilung Polens als Parallele. Aber damals war es ein einheitliches Volk, welches in 3 Theile zerrissen wurde, hier ist es ein Gemisch von kleinen lateinischen, griechischen und slavischen Racen, von denen ein Theil wieder seinen alten Stammes- und Glaubensbrüdern zustrebt. Dieser Proceß war ein verwickelter, — der Eongreß aber hat rasch die richtige Formel für ihn gefunden. Allem Anschein nach sind außer der Türkei nicht nur alle Großmächte, sondern auch alle die kleinen zufrieden, welche den „Hexenkessel" des südöstlichen Europas bilden. Und das tritt viel sagen, denn dte Unzufriedenheit dieser Staaten war sprüchwörtlich. Italien und Frankreich haben auf dem Eongreß die ruhige würdige Haltung, welche die Objectivität repräsentirte, gewahrt. Ihre Nichtbetheiligung an der Form des Endresultats war die Vermittlung, welche Deutschland in erster Linie zufiel, dienlich. Anzuerkennen ist die versöhnliche Haltung der zunächst betheiligten Staaten, Oesterreich, Rußland und England; — ihre Staatsmänner wird die Geschichte dankbar verzeichnen. Ost schwankte das Zünglein der Waage, aber der ehrliche Makler brachte es rasch in's Gleichgewicht, und wenn dte Weltgeschichte diesmal anerkennen wird, daß die Feder der Diplomatie
Telegraphische Depeschen.
Wagner'S telegr. Eorrespondenz Burea«.
Berlin, 11. Juli. Bulletin von 10 Uhr Vorm. Der befriedigende Zustand Sr. Majestät hat keine Unterbrechung erlitten.
(Unterz.) v. Lauer, v. Laugenbeck. Wilms.
Wien, 11. Juli. Die „Presse", auf die Besorgnisse Frankreichs und Italiens wegen der Convention in Betreff Zyperns vrrveisen), coustatict,. daß hierdurch die durch den Eongreß schon geregelt geglaubte gesanmte europäisch: Constellation bereits antiquirt sei.
Berlin, 11. Juli. Bei dem italienischen Botschafter, Grasen de Lau- nay, findet heute Abend eine Soiräe zu Ehren der Delegtrten und morgen ein Diner bei dem englischen Botschafter Russell, wozu auch die Attaches der Dele- girten geladen sind, statt.
— In der heutigen Coagreßltzung wurde die Lesung des Vertrages bis auf einige unwesentliche Punkte, die in der Samstags-Sitzung erledigt werden sollen, beendet. Morgen findet keine Sitzung statt. Morgen soll die Ausfertigung der Vertrags-Exemplare vorbereitet werden. Die Unterzeichnung des Vertrages und der Schluß des Congreffes dürften Lamstag erfolgen. Die Congreß-Mitglieder gedenken theils Samstag Abend, thetls Sonntag Berlin zu verlassen.
München, 11. Juli. Der König von Bayern hat dem Comit6 für die Wilhelms'Spende unter dem Vorsitz des Feldmarschalls Moltke die Bewilligung zur Vornahme von Sammlungen in Bayern ertheilt.
Berlin, 11. Juli. Die Aerzte Sr. Maj. des Kaisers, v. Lauer, von Langenbeck und Wilms, veröffentlichen Folgendes: Obgleich die Bulletins von einem fast stetigen allmäligen Fortschritte in der Genesung des Kaisers berichten konnten, geben dieselben doch als fragmentarische Aneinanderreihungen kein volles Bild von dem Gesammtzustinde des hohen Patienten, wie man aus Mittheilungen selbst sonst zuverlässiger Zeitungen ersieht. Wir halten es daher an der Zeit, wiederum eine Ergänzung unserer Berichte zu veröffentlichen. Daß die Genesung verhältnißmäßig nur langsam vorschreitet wird denjenigen nicht überraschen, welcher den nicht unerheblichen Blutverlust, den tief erschütternden Eindruck aus das Gemüth und somit auf die Nerven, den damit in Verbindung stehenden Verlust des Appetites für längere Zeit, die zahlreichen mit Schmerzen und großen Unbequemlichkeiten verknüpften Wunden, endlich das vorgeschrittene Lebensalter Sc. Majestät erwägt. — Das Allgemeinbefinden kann jetzt insofern als ein befriedigendes bezeichnet werden, als die wesentlichen Organe des Körpers in ihrer Thätizkeit ungestört sind, obgleich dte Kräfte den erreichbaren Höhenpunkt bei weitem noch nicht wiedergewonnen haben. — Die Fähigkeit des Gehens ist, obschon das Aus- und Absteigen einiger wenigen Treppenstufen möglich war, doch immer noch von relativ geringer Ausdauer. Die Wunden, welche in überwiegender Mehrzahl die Arme und Schultern betrafen, sind zwar sämmtlich


