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1678

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AllMgk- M Amtsblatt fit tat Stria Gicha

Erscheint täglich mit Ausnahme de» Montags.

Gießen, am 5. September 1878.

zeigten fyiW Fabrikate auch Fabrikate anderer Tabaksfabrikanten aukaufen und gewerbsmäßig weiter verkaufen, haben auch die betreffenden Fragebogen für diese Betriebs- 3 . _ y. t r .mpfnp nnÄHtfüfipn.

Zur Bestimmung der einzelnen Zähliezirke, zur Ueberwachung und Instruktion der Zähler müssen in den größeren Orten des Kreises besondere Zählungs- (9? h w Zommtssionen, nach Bedarf auch deren mehrere für einen Ort, alsbald gebildet werden. (S. Art. 50 der Gemeinde-Ordnung, Art. 52 der Städte-Ordnung.) FIS:---- _____u Riibpn fnfi fipAiiftTAAPn trir für den Fall, daß d e Krnennuna besonderer

Agents

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zweige auszusüllen. c . -. tx<[.

Bet denjenigen, welche mit Tabaksfabrikaten nur in Verbindung mit anderen Erwerbszweigen handeln, soll unterschieden werden, ob das Geschäft bezüglich des Tabaks einen solchen Umfang hat, daß damit mindestens eine Person beschäftigt wird und davon zu leben vermag. Ist Letzteres der Fall, so hat der Geschäftsinhaber ebenfalls einen Fragebogen zur Ausfüllung zu erhalten. fX.c. ... T.

Da aber, wo das Geschäft, soweit es sich aus den Tabak erstreckt, den angegebenen Umfang nicht hat, soll nur die Zahl dieser Geschäfte ermittelt

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringer lohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mar? 50 Pf.

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Endlich sollen noch diejenigen, welche Tabak nur mit Beihülfe ihrer Familienangehörigen ohne fremde Gehulfen ver­arbeiten, über bestimmte Punkte vernommen werden, ohne daß ihnen jedoch deßsalls Fragebogen zur eignen Beantwortung zuzustellen wäre. Das bezügliche

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' Sack,

Urdoettoasdueea«r Gartenstraße B. 165.

ExpediUonSbnreanr Schulstraße B. 18.

e und höfliche 8- z« stelle».

j- Vota.

Betreffend : Die vom deutschen Reiche angeordnete Untersuchung über den Tabakbau, die Tabakfabrikation und den Tabakhandel.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nach dem Retchsgesetze vom 26. Juni l. I. (Reichsgesetzblatt S. 129) sind über den Tabakbau, die Tabakfabrtkation und den Handel mit Tabak und Tabaksabrikaten Erhebungen zu veranstalten, deren Resultat dem Reichstag mitzutheilen ist. _

Demgemäß sollen an diejenigen, welche den Handel mit Nohtabak, mit Tabaksfabrikaten, oder die Tabaksfabrikation ausschließ­lich, oder als ihr hauptsächliches Geschäft betreiben, besondere Fragebogen, und zwar je einer für jede besondere Betriebsstätte (d. h. die zusammenhängenden, oder doch benachbart liegenden Räumlichkeiten), an den betreffenden Leiter derselben zur Beantwortung ausgetheilt werden. Der Fragebogen für den Roh- labakhandel führt Nr. I, derjenige für Tabakfabrtkation Nr. II und der für den Handel mit Tabakfabrtkaten Nr. III.

Tabaksfabrikanten, welche zugleich Rohtabakhandel, oder in der Weise Handel mit Tabaksfabrtkaten betreiben, daß sie neben dem Verkaufe d er e gnen

nebtt Ach, m ch wttben. Ebenso sollen auch die Makler, Agenten und Haufirer mit Tabak und Tabaksfabrikaten gezählt werden. Das G-sanimtergebniß >er beztrhblir), sovdn H aus einem Fragebogen, welcher Nr. V führt und welcher unten als Schema 2 abgedruckt ist, zusammen zu stellin.

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Z. Zöller, Nmstrüt.

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Formular hat die Nr. VI.

Wenn in den zur Ausführung dieser Erhebungen erlaffenenBestimmungen" angenommen wird, daß die Zahl derjenigen, die nur in geringerem , . - mm Umfange Handel mit Tabak, oder Tabaksabrikaten treiben, sowie die Zahl der Maller, Agenten und Hausirer mit Tabak hauptsächlich aus den steuernchen

f fl- oder polizeilichen Registern rc. amtlich festgepellt werden könne, so ist dies bet den Verhältnissen unseres Landes meist nicht ausführbar. Es wird nämlich m 1 den meisten Fällen der nebensächliche Handel mit Tabak oder Tabakfabrikaten in unseren steuerlichen Listen nicht besonders erwähnt. Ein solcher Handel wird vielmehr unter ^^BezeichnungSpecereikrämer" oderSpecereihändler im Kleinen" mitbegriffen. Aus demselben Grunde geben die Steuerlisten auch bezüg­lich der Hausirer mit Tabak keine Auskunft. Ebenso werden die Makler nur alsMakler mit Maaren" odermit Landcsproducten im Großen und die Agenten nur alsAgenten für den Verkauf von Jndustrieerzeugniffen" oder alsCommissionäre" bezeichnet. Es wird daher nichts anderes übrig bleiben, als die erwähnten Gewerbtreibenden, welche nur gezählt werden sollen, vorwiegend besonders zu ermitteln.

Nach vorstehenden Ausführungen wird es erforderlich, besondere Zähler zu ernennen, welche von Haus zu Haus gehen und einesthells die Fragebogen vtttheilen, anderntheils die erwähnten Zählungen nach mündlich eingezogenen Erkundigungen vornehmen und welche endlich auch auf Grund eben solcher Erkundigungen die Eintragungen auf dem Formular VI. bezüglich derjenigen vornehmen, welche Tabak nur mit Beihülfe ihrer Familienangehörigen ohne fremde Tehülfen verarbeiten. Wir empfehlen Ihnen, sich zu bemühen, wo möglich freiwillige Zähler aus dem Kreise der Jntereffenten der Tobaksgewerbe herbetzuztehen.

Die Zählbezirke sind so abzugrenzen, daß ein Zähler im Stande ist, im Laufe von längstens drei Tagen sämmtliche in seirem Bezirk vorhandenem Vetriebsstätten persönlich oufzusuchen, die erforderlichen Befragungen vorzunehmen und die gewünschten Ausklärungen über die gestellten Fragen zu geben. Die ausgesüllten Fragebogen sind vom Zähler später wieder abzuholen.

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aus München, L.dR"dolph; ^.1.50 zu balq ---(511

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verehri , Kr. 212. Donnerstag, den 12. September

Kießener "Anzeiger

Indem wir hiermit anordnen, daß jede Bürgermeisterei einen Zählbezirk bilden soll, beauftragen wir Sie, für den Fall, daß die Ernennung besonderer Zählungs-Commissionen erforderlich ist, solche durch die Stadtverordneten-Versammlung, beziehungsweise den Gemeinderaih alsbald wählen zu losten. Sodann wollen Sie eine Liste noch dem unten abgedruckten Schema Nr. 1 (Controlliste Formular IV) anlegen und soweit Sie dazu rm Stande sind, die Lvalten 1-4 dieser Liste aussüllen. Die von Ihnen, beziehungsweise von den Ortsvorpänden, oder den Commissionen ernannt werdenden Zahler sind sodann

-= grnfrflfltn I Don Ihnen anzuweisen, sogleich den ihnen angewiesenen Bezirk zu begehen, hierbei die von Ihnen vollzogenen Einträge in dieser Liste zu prüfen, dle Liste-zu

b 91'bnichtigen und zu vervollständigen, sowie die Spalten 5 und 6, soweit möglich, auszusüllen. Bet diesem Gange hat der Zähler weiter zugleich nach dem

hierunter abgedruckten Schema Nr. 2 die Namen der Makler, Agenten, Hausirer und der Handlungen, in denen das Tabaksgeschast in dem oben ange-

zebenen geringeren Umfange betrieben wird, aufzuzeichnen, um deren Gesammtzahl später feststellen zu können. Dem Zähler wollen Sie zur Ermittlung der P wlttim; Makler, Agenten und Hausirer zunächst das Ihnen deßfalls zu Gebote stehende Material ($. B. aus den Tagebüchern über den Ab- und Zugang der Gewerbe) «ütheilen und ihm überhaupt, soweit Sie es vermögen, die erforderlichen Hülssmittel zur Verfügung stellen und ihn thunlichst unterstützen. Weiter wird sodann der Zähler ortskundige Personen, eventuell die Hauseigenthümer und die Inhaber der Tabaksgeschäfte über die zu ermütelnden Punkte zu befragen Haven.

Indem wir uns wettere Instruction Vorbehalten, beauftragen wir Sie, längstens binnen acht Tagen zu berichten:

1) Ob Zählungs-Commissionen ernannt worden sind und welche Personen alsdann dazu gehören oder ob Sie die fraglichen Erhebungen letten werden. 2) Wie viel Formulare I, II und III Sie bedürfen.

3) Wie viel Exemplare der zur Ausführung dieser Erhebungen erlaffenen besonderenBestimmungen" Sie für sich, die Zählungs-Eommtsstomn und die Zähler nöthig haben.

Schema 1.

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Lau­fende 9k.

Ortschaft, Straße, Hausnummer.

Art des Betriebes, ob Tabakfabrikant, Rohtabakhändler, Händler mit Tabakfabrikaten.

Name des Geschäftsleiters.

Verarbeitet Tabak nur mit Beihülfe seiner Familien­angehörigen und ist deshalb in das

Verzeichniß VI ausgenommen und zwar unter Nummer:

Treibt nur in dem Umfange

Handel mit Tabakfabrikaten, daß dadurch eine

Person nicht ernährt werden kann und erhielt deshalb keinen

Fragebogen.

(Mit Null zu bezeichnen.)

Hat einen Fragebogen

Der Fragebogen ist wieder eingegangen

Bemerkungen.

für Roh­tabak­handel.

Zu

Frageb. I.

erhalten

für Tabak- fabri- kation.

»ezeichnen

^rageb. II.

für Handel mit Tabak­fabri­kation.

mit:

Frageb.III.

in ver- schloffe- nem Um­schläge.

0

voll­ständig aus­gefüllt.

rfen und zw mit nicht ausge­füllten Zu­weisungen an andere Geschäfts­leiter.

ar

unvoll­ständig ausgefüllt ohne Zuweisung.

(Die Nummer des Fragebogen« einzutragen.)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.