Ausgabe 
11.8.1878 Erstes Blatt
 
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1878

Nr. ISS

Gießener "Anzeiger

A«M- Md Amtsblatt für in Klkis Sikßk«

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag».

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Provinz Starkenburg Oberhessen Rheinhesten Großh'.zogthum

telt worden sind.

Provinz Starkenburg Oberhesien Rheinhessen Großherzogthum

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§

vom 30. Juli die Candtdaten der Nationalltberalen Partei Ultramontanen Partei. Socialdemokratischen Partei Deutschen Retchspartei (Gießen) Deutsch-Conseroativen Partei Deutschen Fortschrittspartei Demokratischen Partei

einzutreten. r

Darmstadt, 8. August. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. August den Privatdocenten bet der evangelisch­theologischen Fakultät der Universität Göttingen, lic. theol. Ferdinand Katten- busch, zum ordentlichen Profesior in der evangelisch-theologischen Fakultät der Landes-Universität Mitwirkung vom 1. October 1878 zu ernennen und in der

5 ^Der Vorschrift zu § 12 der Minifterial-Jnstructton zuwider wird von einzelnen Standesbeamten, namentlich in größeren Standesamtsbezirken, der hinsichtlich der kirchlichen Trauungen bestehenden Sitte des Orts dadurch em Hinderniß bereitet, baß sie die Vornahme der Eheschließungen auf die Mittags­stunde verlegen. Es wird den Ehegatten dadurch in vielen Fällen unmöglich gemacht, oder doch in erheblicher Weise erschwert, der bürgerlichen Eheschießung die kirchliche Trauung unmittelbar folgen zu lassen und es hat dies bereits wiederholt dahin geführt, daß die kirchliche Trauung auf den Tag nach der bürgerlichen Eheschließung verlegt, damit aber die Bedeutung des bürgerlichen Eheschließungsactes in mißständiger Weise beeinträchtigt worden ist. Wir ver­weisen daher die Standesbeamten der größeren Standesamtsbezirke wiederholt auf die Vorschrift unserer Instruction zu § 12, wonach in solchen Bezirken an iedem Wochentage eine Vormtttagsstunde zur Vornahme der Eheschließung im Voraus zu bestimmen ist. Hierdurch wird zugleich die vielfach vorkommende mißständige Anhäufung von Eheschließungen auf einzelne Wochentage vermieden.

Bei den Eintragungen in das Heirathsregister hat die Frau nach Muster des Formulars B. 1 mit dem Familiennamen ihres Mannes, unter Beifügung ihres seitherigen Familiennamens zu unterzeichnen (z. B. Hermine Schneider, $ Die Standesbeamten haben strenge darüber zu wachen, daß Sterbefälle

Prei»'vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgerlohn. Durch die Pest bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Standesbeamten erlasienen Generalausschreiben entnehmen, kein befriedigendes Ergebniß geliefert. In den Provinzen Starkenburg und Oberhesien zeigen die Eintragungen in den drei Registern noch vielfache Verstöße gegen die gesetzlichen und instructtonsmäßigen Bestimmungen. In der Provinz Rhetnhesien dagegen zeigt die Registerführung zwar einen wesentlich befriedigenderen Zustand, wäh­rend gegen die zu dem Reichsgesetze erlasienen Ausführungs-Bestimmungen m den meisten Standesamtsbezirken gefehlt worden ist.

Die nachstehende Tabelle ergibt für jede der drei Provinzen die Gesammt- zahl der Eintragungen in den drei Hauptregistcrn, sowie die Zahl derjenigen Eintragungen mit beigefügten Procentzahlen, welche nach den Ergeonisien der Revision und Superrevision durch die Aufsichtsbehörden als regelmäßig, d. h. den bestehenden Vorschriften überall entsprechend, oder als unregelmäßig ermit-

RevaettonSbureaar Sartenstraße v. 165.

»xpeditton»b«reaur Schulstraße 8. 18.

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Fresenius 1878,1

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Provinz Starkenburg Oberhesien Rheinhessen

Eme^belobende Anerkennung, die grundsätzlich nur solchen Standesbeamten ertheilt wird, bei welchen in dem betr. Geschäftsjahre, neben der Regist^füh- rung die ganze übrige Geschäftsführung, insbesondere auch bezüglich der Beob­achtung der Ausführungs-Bestimmungen im Wesentlichen ohne Tadel gewesen ist und die Register von dem Standesbeamten selber, bezw. von dem Stellver­treter des Standesbeamten, oder doch in Gegenwart des Standesbeamten, bezw. seines Stellvertreters von einem Schreibgehülfen gesührt worden sind, ist auf Grund der von den Aufsichtsbehörden erstatteten Berichte folgenden Standes­beamten zu Theil geworden: . Ä -

1) in der Provinz Starkenburg: den Standesbeamten der Standesamts- bezirke Biblis, Hammelbach, Hainstadt, Kreidach, Lindenfels und Trösel;

2) in der Provinz Oberhesien: den Standesbeamten der Standesamts­bezirke Altenstadt, Bad Nauheim, Friedberg, Gießen, Londorf, Queckborn und Nieder-Ohmen; t , . _ . _

3) in der Provinz Rhetnhesien: den Standesbeamten der Standesamts­bezirke Dautenheim, Flomborn. Rieder-Hilbersheim, Heidesheim, Laubenheim, Mombach, Nackenheim und Osthofen.

Dem übrigen Inhalt des Ausschreibens entnehmen wir nachfolgende, ein allgemeineres Jnterefle darbietende Verfügungen an die Standesbeamten:

Die Standesbeamten haben streng darüber zu wachen, daß die einwöchige Frist zur Anzeige von Geburten etngehalten wird und gegen säumige Anzeige­pflichtige nach Maßgabe des § 68 Absatz 3 des Reichsgesetzes mit Geldstrafen

Deutschland.

Darmstadt, 7. August. Nach der officiellen Veröffentlichung erhielten in den sämmtlichen neun Wahlbezirken unseres Großherzogthums bet der Wahl

Erstes Blatt. Sonntag, den 11. August

rein»

Petri, Ad«-

zusammen: 114,299 Stimmen.

Se. Durch!, der Prinz Alexander von Battenberg beabsichtigt diesjährigen Herbstübungen in ein preußisches Garde-Kavallerie-Regiment

In unsere Mauern zieht heute eine Männerschaar ein zu ernster Arbeit, > aber auch gleichzeitig zu fröhlicher Zusammenkunft, denen gegenüber cs uns; drängt, ein herzlichesWillkommen" entgegenzurufen. Es gilt den Dele- , flirten und Gästen zum V. Berbandstage der Allgemeinen Deutschen ^^Durch^ie heißen Tage der unvergeßlichen Jahre 1870/71 wurde der Kitt geschaffen, welcher die ehemaligen Kampfgenosien und Waffenbruder auch nach den ernsten Tagen und nach harter Arbeit für uns, für Deutschlands Größe und Macht, zusammenhält. Mit veranlaßt durch die Fahnenweihe des hiesigen Kriegervereins genießt unsere Vaterstadt die Ehre, daß heute ein Fest gefeiert wird, wie noch kein solches in ganz Deutschland seit der Existenz der Kriegervereine gefeiert worden. Erinnert uns der heutige Tag doch lebhaft an die großen herrlichen Tage von 1870/71, an die Tage der Begeisterung für den Kampf gegen den alten Erbfeind Deutschlands. Welcher wahre und echte Deutsche, der sein Vaterland liebt, könnte Diejenigen vergesien, welche hinaus­zogen in fremdes Land und ihr Herzblut vergosien für die Größe und Herrlich­keit Deutschlands? Wer könnte vergesien, was unsere Gäste für uns entbehrt und gelitten haben? Und, Mitbürger, seht aus allen Gauen Deutschlands, von Nord und Süd, von Oft und West her ziehen ihre Vertreter in unsere Mauern ein. Tragen sie auch nicht momentan des Kaisers Rock, so sind sie doch sofort bereit, wenn es was Gott verhüten möge nöthig sein sollte, ihr Weib und Kind, ihr Geschäft und Existenz zu unserem Wohle im Stiche zu lasten.

Darum laßt sie uns fteudig willkommen heißen, die wackeren Kämpen für deutsche Ehre, die tapferen Streiter für unser deutsches Vaterland. Wer kann <s demgedienten" Manne verargen, wenn er, vereint mit seinen Kampfgenosten, einenKriegerverein" bildet? Wer will es wehren, wenn diese Vereine nach gepflogenen Beratungen in kameradschaftlichem Zusammensein der mühe­vollen Märsche, Schlachten rc. gedenken und alte Erinnerungen aus verschwun­denen Tagen frisch aufleben lasten? Zudem huldigen die Kriegervereine nicht politischem Parteigetriebe, sondern sie pflegen hauptsächlich der echten Kamerad­schaftlichkeit, sie pflegen der Barmherzigkeit und Bruderliebe an nothletenden und kranken Kameraden. Ruhig, in echt soldatischer Weise wirken diese Vereine im Wohlthun. Sie wirken in der Stille und machen keine prunkenden Berichte über mildthättge Werke ihrerseits. Die Akten auch des hiesigen Kriegerverems können ein sprechendes Beispiel hierfür abgeben.

Und sind die Kriegervereine nicht ein getreues Bild unseresVolkes in Waffen?" Sind nicht alle Stände in denselben vertreten? Hoch und Niedrig, Reich und Arm, Alle sind gleichberechtigt. Bei ihnen gilt kein Rang rind feine sociale Stellung. Alles heißt:Kameraden.

Darum laßt uns den einziehenden Kriegern unsere Sympathien bezeugen, laßt uns denselben entgegenrufen ein herzliches freundliches

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Von Großh. Gesammtministerium ist der "Termin zur Vornahme der Wahlmännerwahlen in den Städten und Wahlbezirken, in welchen für den 23. Landtag Neuwahlen stattzufinden haben, auf Dienstag den 10. Sep­tember d. I. festgesetzt worden.

Darmstadt, 8. August. Die durch verzögerte Erstattung der vorge­schriebenen Berichte erst jetzt zum Abschluß gelangte Revision der standesamt-

Geburtsregister: eingetragen, regelmäßig. Procent.

unregelmäßig 9001 3930

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. Procent.

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6376 41.5

4754 54.7

8844 90.0

33891

H e i eingetragen. 2950 1843 2124

19974 58.9

rathsregister: regelmäßig. Procent.

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unregelmäßig 2330 1533 520

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eingetragen.

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regelmäßig. 1888 2500 5225

Pröcent. unregelmäßig

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. Procent. 80.0 58.4 22.0

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