1878
Nr. ISS
Gießener "Anzeiger
A«M- Md Amtsblatt für in Klkis Sikßk«
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag».
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Provinz Starkenburg Oberhessen Rheinhesten Großh'.zogthum
telt worden sind.
Provinz Starkenburg Oberhesien Rheinhessen Großherzogthum
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§
vom 30. Juli die Candtdaten der Nationalltberalen Partei Ultramontanen Partei. Socialdemokratischen Partei Deutschen Retchspartei (Gießen) Deutsch-Conseroativen Partei Deutschen Fortschrittspartei Demokratischen Partei
einzutreten. r
Darmstadt, 8. August. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. August den Privatdocenten bet der evangelischtheologischen Fakultät der Universität Göttingen, lic. theol. Ferdinand Katten- busch, zum ordentlichen Profesior in der evangelisch-theologischen Fakultät der Landes-Universität Mitwirkung vom 1. October 1878 zu ernennen und in der
5 ^Der Vorschrift zu § 12 der Minifterial-Jnstructton zuwider wird von einzelnen Standesbeamten, namentlich in größeren Standesamtsbezirken, der hinsichtlich der kirchlichen Trauungen bestehenden Sitte des Orts dadurch em Hinderniß bereitet, baß sie die Vornahme der Eheschließungen auf die Mittagsstunde verlegen. Es wird den Ehegatten dadurch in vielen Fällen unmöglich gemacht, oder doch in erheblicher Weise erschwert, der bürgerlichen Eheschießung die kirchliche Trauung unmittelbar folgen zu lassen und es hat dies bereits wiederholt dahin geführt, daß die kirchliche Trauung auf den Tag nach der bürgerlichen Eheschließung verlegt, damit aber die Bedeutung des bürgerlichen Eheschließungsactes in mißständiger Weise beeinträchtigt worden ist. Wir verweisen daher die Standesbeamten der größeren Standesamtsbezirke wiederholt auf die Vorschrift unserer Instruction zu § 12, wonach in solchen Bezirken an iedem Wochentage eine Vormtttagsstunde zur Vornahme der Eheschließung im Voraus zu bestimmen ist. Hierdurch wird zugleich die vielfach vorkommende mißständige Anhäufung von Eheschließungen auf einzelne Wochentage vermieden.
Bei den Eintragungen in das Heirathsregister hat die Frau nach Muster des Formulars B. 1 mit dem Familiennamen ihres Mannes, unter Beifügung ihres seitherigen Familiennamens zu unterzeichnen (z. B. Hermine Schneider, $ Die Standesbeamten haben strenge darüber zu wachen, daß Sterbefälle
Prei»'vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgerlohn. Durch die Pest bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Standesbeamten erlasienen Generalausschreiben entnehmen, kein befriedigendes Ergebniß geliefert. In den Provinzen Starkenburg und Oberhesien zeigen die Eintragungen in den drei Registern noch vielfache Verstöße gegen die gesetzlichen und instructtonsmäßigen Bestimmungen. In der Provinz Rhetnhesien dagegen zeigt die Registerführung zwar einen wesentlich befriedigenderen Zustand, während gegen die zu dem Reichsgesetze erlasienen Ausführungs-Bestimmungen m den meisten Standesamtsbezirken gefehlt worden ist.
Die nachstehende Tabelle ergibt für jede der drei Provinzen die Gesammt- zahl der Eintragungen in den drei Hauptregistcrn, sowie die Zahl derjenigen Eintragungen mit beigefügten Procentzahlen, welche nach den Ergeonisien der Revision und Superrevision durch die Aufsichtsbehörden als regelmäßig, d. h. den bestehenden Vorschriften überall entsprechend, oder als unregelmäßig ermit-
RevaettonSbureaar Sartenstraße v. 165.
»xpeditton»b«reaur Schulstraße 8. 18.
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Fresenius 1878,1
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Grand Höhl in Wien. 1
Provinz Starkenburg Oberhesien Rheinhessen
Eme^belobende Anerkennung, die grundsätzlich nur solchen Standesbeamten ertheilt wird, bei welchen in dem betr. Geschäftsjahre, neben der Regist^füh- rung die ganze übrige Geschäftsführung, insbesondere auch bezüglich der Beobachtung der Ausführungs-Bestimmungen im Wesentlichen ohne Tadel gewesen ist und die Register von dem Standesbeamten selber, bezw. von dem Stellvertreter des Standesbeamten, oder doch in Gegenwart des Standesbeamten, bezw. seines Stellvertreters von einem Schreibgehülfen gesührt worden sind, ist auf Grund der von den Aufsichtsbehörden erstatteten Berichte folgenden Standesbeamten zu Theil geworden: . Ä -
1) in der Provinz Starkenburg: den Standesbeamten der Standesamts- bezirke Biblis, Hammelbach, Hainstadt, Kreidach, Lindenfels und Trösel;
2) in der Provinz Oberhesien: den Standesbeamten der Standesamtsbezirke Altenstadt, Bad Nauheim, Friedberg, Gießen, Londorf, Queckborn und Nieder-Ohmen; t , . _ . _
3) in der Provinz Rhetnhesien: den Standesbeamten der Standesamtsbezirke Dautenheim, Flomborn. Rieder-Hilbersheim, Heidesheim, Laubenheim, Mombach, Nackenheim und Osthofen.
Dem übrigen Inhalt des Ausschreibens entnehmen wir nachfolgende, ein allgemeineres Jnterefle darbietende Verfügungen an die Standesbeamten:
Die Standesbeamten haben streng darüber zu wachen, daß die einwöchige Frist zur Anzeige von Geburten etngehalten wird und gegen säumige Anzeigepflichtige nach Maßgabe des § 68 Absatz 3 des Reichsgesetzes mit Geldstrafen
Deutschland.
Darmstadt, 7. August. Nach der officiellen Veröffentlichung erhielten in den sämmtlichen neun Wahlbezirken unseres Großherzogthums bet der Wahl
Erstes Blatt. Sonntag, den 11. August
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Petri, Ad«-
zusammen: 114,299 Stimmen.
— Se. Durch!, der Prinz Alexander von Battenberg beabsichtigt diesjährigen Herbstübungen in ein preußisches Garde-Kavallerie-Regiment
In unsere Mauern zieht heute eine Männerschaar ein zu ernster Arbeit, > aber auch gleichzeitig zu fröhlicher Zusammenkunft, denen gegenüber cs uns; drängt, ein herzliches „Willkommen" entgegenzurufen. Es gilt den Dele- , flirten und Gästen zum V. Berbandstage der Allgemeinen Deutschen ^^Durch^ie heißen Tage der unvergeßlichen Jahre 1870/71 wurde der Kitt geschaffen, welcher die ehemaligen Kampfgenosien und Waffenbruder auch । nach den ernsten Tagen und nach harter Arbeit für uns, für Deutschlands Größe und Macht, zusammenhält. Mit veranlaßt durch die Fahnenweihe des hiesigen Kriegervereins genießt unsere Vaterstadt die Ehre, daß heute ein Fest gefeiert wird, wie noch kein solches in ganz Deutschland seit der Existenz der Kriegervereine gefeiert worden. Erinnert uns der heutige Tag doch lebhaft an die großen herrlichen Tage von 1870/71, an die Tage der Begeisterung für den Kampf gegen den alten Erbfeind Deutschlands. Welcher wahre und echte Deutsche, der sein Vaterland liebt, könnte Diejenigen vergesien, welche hinauszogen in fremdes Land und ihr Herzblut vergosien für die Größe und Herrlichkeit Deutschlands? Wer könnte vergesien, was unsere Gäste für uns entbehrt und gelitten haben? Und, Mitbürger, seht aus allen Gauen Deutschlands, von Nord und Süd, von Oft und West her ziehen ihre Vertreter in unsere Mauern ein. Tragen sie auch nicht momentan des Kaisers Rock, so sind sie doch sofort bereit, wenn es — was Gott verhüten möge — nöthig sein sollte, ihr Weib und Kind, ihr Geschäft und Existenz zu unserem Wohle im Stiche zu lasten.
Darum laßt sie uns fteudig willkommen heißen, die wackeren Kämpen für deutsche Ehre, die tapferen Streiter für unser deutsches Vaterland. Wer kann <s dem „gedienten" Manne verargen, wenn er, vereint mit seinen Kampfgenosten, einen „Kriegerverein" bildet? Wer will es wehren, wenn diese Vereine nach gepflogenen Beratungen in kameradschaftlichem Zusammensein der mühevollen Märsche, Schlachten rc. gedenken und alte Erinnerungen aus verschwundenen Tagen frisch aufleben lasten? Zudem huldigen die Kriegervereine nicht politischem Parteigetriebe, sondern sie pflegen hauptsächlich der echten Kameradschaftlichkeit, sie pflegen der Barmherzigkeit und Bruderliebe an nothletenden und kranken Kameraden. Ruhig, in echt soldatischer Weise wirken diese Vereine im Wohlthun. Sie wirken in der Stille und machen keine prunkenden Berichte über mildthättge Werke ihrerseits. Die Akten auch des hiesigen Kriegerverems können ein sprechendes Beispiel hierfür abgeben.
Und sind die Kriegervereine nicht ein getreues Bild unseres „Volkes in Waffen?" Sind nicht alle Stände in denselben vertreten? Hoch und Niedrig, Reich und Arm, Alle sind gleichberechtigt. Bei ihnen gilt kein Rang rind feine sociale Stellung. Alles heißt: „Kameraden.
Darum laßt uns den einziehenden Kriegern unsere Sympathien bezeugen, laßt uns denselben entgegenrufen ein herzliches freundliches
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— Von Großh. Gesammtministerium ist der "Termin zur Vornahme der Wahlmännerwahlen in den Städten und Wahlbezirken, in welchen für den 23. Landtag Neuwahlen stattzufinden haben, auf Dienstag den 10. September d. I. festgesetzt worden.
Darmstadt, 8. August. Die durch verzögerte Erstattung der vorgeschriebenen Berichte erst jetzt zum Abschluß gelangte Revision der standesamt-
Geburtsregister: eingetragen, regelmäßig. Procent.
unregelmäßig 9001 3930
986
. Procent.
58.5
45.0
10.0
15377
8684
9830
6376 41.5
4754 54.7
8844 90.0
33891
H e i eingetragen. 2950 1843 2124
19974 58.9
rathsregister: regelmäßig. Procent.
620 21.0
310 16.8
1604 75.5
13917
unregelmäßig 2330 1533 520
41.0
. Procent.
79.0
83.2
24.5
6917
2534 36.6
4383
63.3
eingetragen.
9652
6015
6703
regelmäßig. 1888 2500 5225
Pröcent. unregelmäßig
19.6 7764
41.6 3515
78.0 1478
. Procent. 80.0 58.4 22.0
22370
9613
42.9 12757
57.0


