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Donnerstag, den 11. Juli
1878.
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Amtlicher Hsteil. Bekanntmachung,
Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung -Saasen.
Nachdem gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Abstimmung vom 16. Mai l. I. innerhalb der vorbestimmten Frist (stehe Bekanntmachung vom 25. Mai l. I., Anzeiger Nr. 126) keine Einwendungen erhoben worden sind, die Annahme der zur Abstimmung gebrachten Anträge demgemäß als feststehend zu betrachten ist, hat nunmehr die Bildung der Vollzugs-Comrnisfion stattzufinden (stehe Artikel 25 des Gesetzes im Regierungsblatt von 1871, S- 321 und § 8 der Instruction im Regierungsblatt von 1876, S. 539). Zu dieser Commission sind drei Sachverständige mit Stellvertreter in der Art zu ernennen, daß der Eine nebst dessen Stellvertreter von dem HSchstbesteuerten Dritttheil der betheiligten Grundbesitzer, der Zweite nebst Stellvertreter von dem zweithöchstbesteuerten Dntttheil und der Dritte nebst Stellvertreter von dem am geringsten besteuerten, Dritttheil gewählt werden, wobei nur die Steuerkapitalien der bet der Zusammenlegung betheiligten Grundstücke in Betracht kommen. Zur Vornahme dieser Wahl sind die Grundbesitzer nach chrem bezüglichen Steuerkapital in drei Abtheilungen getheilt worden. Die drei Listen für diese Abtheilungen werdendem 12. bis 19. l. M. einschließlich auf bet Großh. Bürgermeisterei Saasen unter dem Anfügen zur Einsicht offen gelegt, daß Anträge auf Berichtigung dieser Listen bet Meidung späterer Nichtberücksichttgung innerhalb der angegebenen Frist bet der Großh. Bürgermeisterei Saasen vorzubrtngen sind. Es wird hierbei bemerkt, daß insbesondere auch auf Grund neu erworbenen und im Mutationsverzeichniffe zugeschrteber.en Grundbesitzes, beziehungsweise auf Grund gerichtlicher Bescheinigungen hierüber, eine Richtigstellung der Abtheilungslisten beantragt Werden kann. Wetter wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur diejenigen später zur Abstimmung berechtigt sind, welche in den Abtheilungslisten eingetragen stehen.
(Siegelt, tritt 4. Juli 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Bookman n.
Aolitischer Theil.
Deutschland.
Darmstadt, 5. Juli. In neuerer Zeit sind von Schlachtviehhändlern an Großh. Ministerium des Innern Gesuche um Gestattung der Einfuhr von Schlachtvieh auS Oesterreich, gegen welches wegen der Rinderpest Grenzsperre angeordnet ist, unter Berufung auf die von der Königs. Bayerischen Regierung geübte Praxis, gerichtet worden. Da jedoch das, über den Stand der Rinder pest in den östlichen Ländern unterrichtete Retchskanzleramt auf desfallsige Anfrage die eiustwellige Fortdauer der gegen Oesterreich verfügten Grenzsperre für nothwendig erklärt hat und die Einfuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich nach Deutschland zur Zett noch für gefährlich erachtet, so konnten die fraglichen Gesuche von Großh. Ministerium des Innern ebensowenig berücksichtigt werden, als dies nach amtlichen Blättern in dem benachbarten Großherzogthum Baden geschehen ist.
Darmstadt, 8. Juli. Se. Durch!, der Prinz Alexander von Battenberg haben sich heute im Allerhöchsten Auftrage nach Weimar begeben, um daselbst Se. König!. Hoheit den Großherzog bei dem 25jährigen Regterungsjubiläum Sr. König!. Hoheit des Großherzogs von Sachsen zu vertreten.
Berlin. Das aufgelöste Commando der Parnerfregalte „Großer Kurfürst" zu Kiel versendet gegenwäritg die von demselben ausgestellten Todten- scheine der mit dem genannten Schiff gebliebenen Mannschaften. Den Angehörigen wird hierbei eröffnet, daß ein etwaiger Antrag um Unterstützung aus Staatsmitteln durch die Civilbehörde deS Aufenthaltsorts zu stellen und an die kaiserliche Admiralität in Berlin, Leipzigerplatz 13, zu richten ist, welche das Weitere verfügen wird.
— Mit dem Eintritt der neuen Reichs-Gerichtsverfaffung müflen die Universitäts-Gerichte da, wo sie noch bestehen, aufhören. Es soll nun die Absicht vorliegen, in und für Preußen die sog. akademische Disciplin durch Rector und Senat der Landes-Universitäten weiter verwalten zu lasten und die alte Einrichtung in neuer Form beizubehalten. Ob das ohne ein Gesetz sich wird bewerkstelligen lasten, ift eine andere Frage, die der Beantwortung um so mehr bedürfen wird, als das Unterrichtsgesetz doch immer noch in weitem Felde ist. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß das Fortbestehen der Spruchcollegien innerhalb der juristischen Facultäten auch fraglich geworden ist. Zur Rechtsprechung können sie nicht mehr verwandt werden, höchstens noch zur Erthetlung von Rechtsgutachten.
Wetzlar, 7. Juli. Für den Wahlkreis Wetzlar-Altenkirchen ist Seitens der National-Liberalen der Abgeordnete Dr. Hammacher, welcher bei den lebhaften Agitationen der Conservativen keine Aüssicht hat, in Lauenburg wieder gewählt zu werden, als Candtdat ausgestellt worden. Derselbe hat versprochen, die Regierung in ihrem Kampfe gegen die Socialdemokraten thatkrüftig zu unterstützen; er hat sich für Steuerreform und Schutz nationaler Arbeit erklärt. Als Ge'gencandidat wird ihm von den Landräthen der beiden Kreise der Geh. Rath Forch in Berlin gegenübergestellt. Dieser hat sich gegen die Mai- und Civil- standsg«setze ausgesprochen. Es ist daher unzweiftlhast, daß die Ultramontanen d-s Kreises Altenkirchen, welche auch bet der vorigen Reichstagswah! für den deutsch-conservativen Candidaten, Professor Arnold, stimmten, demselben ihre Stimme geben werden. Die evangelische Geistlichkeit unseres Kreises hat zu jener Zett dieses unnatürliche Bündntß nicht verschmäht. Man kann nicht sagen, daß ihre damaligen Agitationen der Würde ihres Standes entsprochen oder ihr Ansehen erhöht hätten. Es wütde zu bedauern sein, wenn auch der jetzige Wahlkampf sich wieder zu persönlichen Streitfragen zuspitzte, welche schon damals sowohl vom Confistorium, als auch von dem unbethetligten Publikum gleichmäßig verurtheilt wurden. Es hat dem Fürsten Bismarck Mühe genug
gekostet, den Cultusminister zu bewegen, auf seinem schwierigen Posten zu bleiben, — sollte jetzt unser liberaler und königstreuer Wahlkreis einen Gegner Falk's wählen wollen? *
Crefeld. In der letzten Sitzung der Generalversammlung der „Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung" bildete den wichtigsten Punkt der Berathung die Frage: Was kafi'n die „Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung^ für die Ausbildung der Lehrlinge thun? Es lagen hierüber derEor- sammlung vier, von den beiden Referenten Kalle und Geßler ausgestellte Thesen vor, welche in folgender Form angenommen wurden:
Da nach wie vor die große' Mehrzahl der Lehrlinge in der bisherigen Weise in Meisterwerkstätten ihre technische Ausbildung suchen wird, müssen die auf Besserung' der Ausbildung der Lehrlinge gerichteten Bestrebungen außer auf entsprechende Gestaltung des Schulwesens in erster Linie auf Beseitigung der Mängel in dem bestehenden System der Lehrlingserztehung in Metsterwerkstätten gerichtet sein. Diese Mängel aber können begründet sein einerseits in der Gleichgiltigkeit der Lehrmeister gegenüber ihren erziehlichen Pflichten, sowie in deren Unfähigkeit, andererseits in der sittlichen Verwilderung der Lehrlinge und deren Geringschätzung tüchtiger Ausbildung füf ihr Facht
1) Zur Erweckung des Pflichtgefühls und des Interesses der Arbeitgeber, besonders der Handwerksmeister, für die Ausbildung der ihnen anvertrauten Lehrlinge, wird die Gesellschaft als solche und vermittelst ihrer körperlichen Mitglieder unmittelbar wirken können durch Wort und Schrift, mtttelbat durch Agitation zur Bildung von gewerblichen Verbänden und Vereinen, welche es sich zur Aufgabe machen:
a. den aus der Schule tretenden KnabeU bei der Wahl, ihres Berufs rathend und helfend zur Seite zu stehen, damit sie das ihren Fähigkeiten und ihrer Neigung entsprechende Fach und den für die Erlernung desselben geetgtte- ten Lehrmeister ausfinden, und
b. die Entwickelurig der Jünglinge während der Dauer ihrer Lehrzeit als väterlicher Freund zu überwachen, um sie einerseits vor sittlichen Verirrungen zu bewahren und andererseits ihr Verhältniß sowohl dem Lehrherrn, als auch den Eltern gegenüber ihrem Wohle gemäß zu regeln.
2) Ein Mangel technischer Befähigung rvtrd sich bet den jetzigen Meistirn kaum in1 größerem Umfange heben lassen, bet richtiger Ausnutzung der von der Gesellschaft empfohlenen Fortbildungs-Anstalten wird sich aber nach und nach ein auch in technischer Beziehung seiner erziehlichen Aufgabe gewachsener Meisterstand heranbilden lassen. Die Gesellschaft kann dies'befördert, indem sie dafür eintritt, daß mit der Zett das Recht, Lehrlinge zu hätten, auf solche Meister beschränkt werde, welche eine gewisse Zeit ihr Gewerbe selbständig betrieben haben.
3) Außer durch Befürwortung der Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule kann die Gesellschaft der sittlichen Verwilderung der Lehrlinge entgegenwirken durch Heranziehung derselben zrt den von ihrem Vereine getroffenen Veranstaltungen, soweit diese für den vorliegenden Zweck geeignet sind. (Lehrcurse, Vorträge, Bibliothek, Lesezimmer, Gesang- und Turnübungen, passende Vergnügungen).
4) Zur Beförderung des Eifers der Lehrlinge für ihre berufliche Ausbildung, welche sie, wenn das von der Gesellschaft empfohlene Fachschulwesen Eingang findet, nicht nur bei ihren Meistern, sondern auch in den gewerblichen Schulen finden werden, kann die Gesellschaft weiter wirken durch Befürwortung von öffentlichen Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten.
München. Bezüglich der Verhastuig des Redacteurs Dr. Stgl enthält die Nr. 152 des „Boyer. Vaterl." nachstehende Mittheilungf': „Iw verschiedenen Blättert! begegnet man der Nachricht, daß Herr Dr. Stgl „wegen Beleidigung


