Ausgabe 
11.1.1878
 
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Freitag, den II. Januar

1878.

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An?kizk- AmtsblÄ für in Kreis Gießen.

-ledaetionsburraur Gartenstraße B. 165.

Expeditionsbureau r Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Gaben bedarf, sondern noch viel mehr der Überwachung, der Ermahnung, der Belehrung, der Ermutigung, des Trostes, mit einem Worte: der persön­lichen, der moralischen Hilfe, der es allein gelingt, die Armen vor dem Ver­sinken in Verbitterung und Stumpfsinn zu bewaren. Jede Unterstützung, der dieser persönliche, moralische Nachdruck fehlt, trägt mindestens die Gefar in sich, das Gegenteil von dem zu bewirken, was sie bezweckt. Darum sei es Grund - satz: Keine zufälligen, gedankenlosen Woltaten, die meist eher Uebeltaten als Woltaten sind, sondern planvolle, wolbeda chte, mit persönlicher Hingabe geübte Unterstützung. Das allein kann uns helfen.

Das ist der Grundsatz, von welchem der hiesigeFrauenveretn für Armenpflege" ausgeht. Der Vorstand, aus 16 Damen bestehend, von welchen je vier auf jedes der vier Quartiere der Stadt verteilt sind, übt seine Tätigkeit so, daß grundsätzlich keine Unterstützung gewärt wird, one daß eine der betreffenden Damen des Quartiers sich persönlich von den Umständen un­terrichtet habe, und dann auch die Uebermittlung der Beträge, überhaupt die Leitung der Unterstützung und damit, so lange die Zeit der Hilfsbedürftigkeit dauert, die Fürsorge für die Unterstützten übernäme. Außerdem hat der Ver­ein nun eine Diaconissin aus dem Darmstädter Elisabethenstift als Gemeinde- Pflegerin angestellt, um in allen den Fällen, in denen Alter und Krankheit eine bauernde Hilfsbedürftigkeit begründen, eine ausreichende Pflege und Hilflei- stung zu gewären.

Die Bekämpfung der Bettelei insonderheit hat sich der hiesigeArmen- veretn" zur directen Aufgabe gestellt, indem die Mitglieder sich verpflichten, keinem Bettler etwas zu verabreichen, wogegen den Bedürftigen ein kleiner Be­trag von der Vereinskaffe ausgezalt wird.

Wenn aber diese Vereine ihr Ziel erreichen sollen, so muß es dahin kom- men, daß Jeder unter uns die Uebung der Woltätigkeit nicht als eine Neben­sache, wol gar als eine Last ansehe, sondern es für seine Pflicht halte, ihr die eingehendste Sorgfalt zu widmen, sie mit persönlicher Hingabe, mit Opfern an Zeit und Geld zu betreiben, wie wir sie von Gott und Rechtswegen unseren notleidenden Mitmenschen schuldig sind. Möchten sich das insonderheit die Frauen und Jungfrauen recht angelegen sein lasten.

Versailles, 8. Januar. Kammer und Senat setzten die Bureaux- und Präsidentenwahl auf nächsten Donnerstag fest. In der Kammer erinnerte Alterspräsident Destaux an den inzwischen verstorbenen Deputirten der Linken, Ducamp, der im Jahre 1852 nach Algier transporttrt worden war, und bezeichnete denselben als das Opfer eines verabscheuungswürdtgen Regimes. Caffagnac unterbrach ibn mit dem Ausruf: Die Republik ist gemein! (ignoble). Caffagnac wurde zur Ordnung gerufen.

t Zur Armenpflege. *)

I. Vom Betteln und Almosengeben.

Es ist eine allgemeine Erfarung, daß die an Arme verabreichten Unter­stützungen sehr oft nicht den gewünschten Erfolg haben. Wer mit seinen Gaben wirklich helfen will, der beabsichtigt doch, der Not ein Ende zu machen. Der Zweck wird aber selten erreicht, nicht nur in den Fällen, in welchen Krankbeit, 21Uct und Schwäche zur Arbeit und zum Erwerb unfähig machen, sondern auch M der weitaus größten Zal der Hülfesuchenden. Man hat im Gegenteil das (Sefül, als ob man Wasser in ein Faß one Boden schüttete, ein Gefül, das auf die Dauer mißmutig machen und jede Freude am Woltun lämen muß. Es ist eine Tatsache, daß viele Armen die ihnen gewärte Unterstützung ge­radezu als ihr Recht in Anspruch nehmen, daß sie, statt alle ihre Kraft daran -u setzen, um aus dem Zustande der Unterstützungsbedürftigkeit herauszukom­men, sich allmälig darauf verlassen, und so nicht blos in ihren Vermögensver- hältnisten zurückkommen, sondern auch mehr und mehr das Gefül der sittlichen Verantwortlichkeit für ihr Ergehen und jede frische Lust zur Arbeit verlieren. Darum ist es auch nicht zu verwundern, obwol tief zu beklagen, daß es so wenigfröliche" Geber giebt, wenn Woltun mehr als lästige Pflicht, denn als eine Herzensfreude betrachtet wird.

Am meisten ist das wol der Fall bei den an den Türen verabreichten Almosen, bei denen man so gar keine Controls, dagegen ein sehr gerechtfertigtes Mißtrauen bezüglich ihrer Verwendung hat. Von ihnen kann man mit Recht sagen, daß sie geradezuvom Uebel" sind. Man tut sich und den Empfän­gern damit ein Unrecht; denn wir empfinden dabei ein wolbegründetes Miß behagen, als ob wir unser Geld verschleuderten, den Empfängern dagegen, insonderheit den Gewonheitsbettlern und Fechtbrüdern, dient die Gabe nur bazu, sie immer tiefer in den Zustand der Verkommenheit hineinzufüren. Dies Bettelwesen ist ein warer fressender Krebsschaden. Es wird damit nickt eher besser, als bis wir uns sammt und sonders entschließen, grundsätzlich an den Türen gar nichts mehr zu verabreichen, es sei denn Esten, das freilich keinem Bittenden abgeschlagen werden sollte. Eine Ausname davon ist höchstens in den Fällen zu machen, wo sogenannte Hausarme, meist alte Frauen tiom Lande, schon lange Zeit Stammgäste bet uns sind. Unter keinen Umständen sollte man aber an Kinder etwas geben, auch wenn fte noch so sehr bitten; denn wenn auch ihre Angaben war sind, was sehr h rLr!?1 8"ll ist- f° verfallen solche arme Bettelktnder fast unrettbar l xxJt- t(m Verwarlosung, aus dem Gewonheitsbettel .erwächst die Gewon- hettsluge, Arbeitsscheu, und bet Gelegenheit auch Diebstal.

,., ^er *nit dem bloßen Abwetsen ist es freilich nicht getan. Wir dürfen ntdjt einfach unsere Verpflichtung zur Hilfe abschütteln, sondern müssen sie nur trnifo ernster anfasten. Wir sollen unsere Almosen nicht für unsere Tasche ' sparen, sondern stenur richtiger verwenden. Hält man Hilfe für geboten, so i Ia(fe man sich die Muhe nicht verdrießen, selbst an Ort und Stelle nach dem Rechten zu sehen, und helfe dann gründlich und zweckentsprechend, oder man trenbe ftef) an di- vorhandenen.Organe der Armenpflege. Dabei wird sich Denn Herausstellen, daß die Bedürftigsten meist nicht die zudringlichen Bettler i pnb, sondern die, welche in der Ltille ihre Not tragen, und zum Andern, daß. 1 wenn die Woltaten wirklich etwas Gutes schaffen sollen, es nicht blos der! --------------------------------------------------------- Setbehatten^ 0ec&ltcn $etrn Verfassers wurde dessen Orthographie hier 1

B e f (i n n tmach u tt g.

In Gemäßheit des §. 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat December 1877 veröffentlicht:

Hafer 16 43 , Heu 6 Ji. 50 und Stroh 6 Jl. per 100 Kilogramm.

Gießen, den 9. Januar 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. B o e k m a n n.

Hesterreich.

Wien, 8. Januar. DerPolit. Corresp." wird aus Bukarest mttge- lheilt. es mache dort Aufsehen, daß der vormalige rumänische Agent in Kon­stantinopel, General Joan Ghika, am 3. Januar in geheimer Mission nach Bulgarien abgereist ist. Nach Ansicht der dortigen politischen Kreise beziehe sich diese Mission auf die Eventualität von Waffenstillstands-Verhandlungen, wobei Rumänien directe Vertretung beansprucht. General Ghika solle als künftiger Repräsentant Rumäniens bei den Verhandlungen zur Hand sein.

Frankreich.

Nachdem wider den Gardisten Ludwig Mathias der 4. Compagnie 1. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments Nr. 115 aus Gießen, Kreis Gießen, gebürtig der Descrtionsprozeß eröffnet ist, wird derselbe hiermit aufgeford ert, zu seinem Truppentheil zurück­zukehren , spätestens aber in dem auf

Mittwoch den 15. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termin sich zu gestellen, widrigenfalls die wider ihn eingeleitete Untersuchung geschloffen, tr in contumaciam für einen Deserteur erklärt und in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark veruriheilt werden würde.

Darmstadt, den 4. Januar 1878.

Großherzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division.