Ausgabe 
10.10.1878
 
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Donnerstag, den 10. October

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1878.

Deutschland.

Berlin, 6. October. Der Anwalt der deutschen Genossenschaften, Abg' Dr. Schulze-Delitzsch, hat an den Bundesrath eine Petition betreffs des Be- 1 Schlusses der Socialistengesetz-Commission des Reichstags über die Genoffen- ; Schäften und genossenschaftlichen Kaffen gerichtet, in welcher sich derselbe in sehr entschiedener Weise gegen diese Beschlüffe wendet. Die Petition beginnt mit den Worten:

So ist denn wirklich das Unerwartete geschehen! Man hat die ener­gischsten und wirksamsten Bekämpfer jener socialdemokratischen Bestrebungen, die deutschen Erwerbs- und Wirthschasts-Genoffenschaften, mit unter den Bann des Gesetzes gestellt. Wie kommt man dazu, Gesellschaften zu Erwerb und Wirtschaft mit Kapitaleinlagen der Mitglieder, mit Vermögensrechten und Pflichten diesen wie dem Publikum gegenüber, vom Gesetz deshalb dem Han­delsrecht eingeordnet, ohne alle Roth aus ihrer civilrechtlichen Stellung zu drängen? Anstatt der Auflösung durch Richterspruch, wenn diese Genoffen- schaften und Kaffen den in diesem Gesetz gedachten Bestrebungen dienen, gelangt man mittelst jener ungeheuerlichen Staatscontrole und Verwaltung, wie sie selbst ein Stück Socialismus wtedersptegelt, zu einem Eingriff in prtvatrechtliche Jn- tereffen, der durch nichts gerechtfertigt wird. Welche geschäftliche QuaUficationen sollen in aller Welt diese Behörden besitzen, um bei der ihnen zudictirten Ver­waltung Vorstände ein- und abzusetzen, Generalversammlungen zu berufen und zu leiten, ja die Kaffen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen? Bedenkt man denn nicht, daß Mitgliedern und Gläubigern Vermögensrechte an die Vereine zustehen, deren Geltendmachung denselben, sobald die Fortführung der Veretnsgeschäste sistirt wird, im Wege der Liquidation offen stehen muß, ohne daß sie durch eine ihnen aufgedrungene Sequestration der bezeichneten Art daran gehindert werden dürfen? So fühlt sich denn bei der Kürze der Frist, seit welcher die Commissions-Verhandlungen in die Oeffentlichkeit getreten sind, eine Kürze, welche die deutschen Genoffenschaften hindert, im Ganzen und Großen pettttonsweise bei dem Bundesrath und Reichstag vorstellig zu werden, der An­walt derselben zur Einreichung dieser Vorstellung gedrungen.

Womit fragt Schulze-Delitzsch hat es die in diesen Genoffen­schaften organisirte wahrhaft nationale Bewegung verdient, mit den sociallstischen Auswüchsen zusammengeworfen zu werden? In praktischer Uebung der Selbsthülfe, unter sehr ernsten Anforderungen, erstreben die Genossenschaften die Verbefferung der Lage des kleinen und mittleren Gewerbestandes, wie der arbeitenden Klaffen, aus wirthschaftlicher wie auf sittlicher Grundlage, und was sie darin geleistet haben, in schwerer Zeit, erfreut sich der allgemeinsten Aner­kennung des In- und Auslandes, so daß ihre Einrichtungen und Resultate in allen Culturländern, Frankreich, Italien, Holland und Belgien wie in England gleichmäßig als mustergültig ausgestellt werden. Und dem entgegen soll von den Centralstellen des deutschen Reichs ihnen ein Mißtrauensvotum gegeben werden, in Tagen, wo man ihrer mehr denn je bedarf, wo ihre Wirksamkeit wie aller und jeder Geschäftsbetrieb im Lande ohnehin mit Schwierigkeiten mancher Art zu kämpfen hat. Schulze-Delitzsch schließt seine Petition mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß eine ruhige Erwägung bei den Verhandlungen im Reichstage den schweren, über die bezügliche Gesetzesstelle obwaltenden Bedenken

Abhülse schaffen werde."

Wir hören überdies, daß der Abg. Dr. Schulze-Delitzsch bei der zweiten Lesung Gelegenheit nehmen wird, seine Ansichten gegen die Beschlüffe der Com­mission von der Tribüne des Reichstags geltend zu machen; die verbündeten Regierungen bestehen jedoch auf das Allerentschiedenste darauf, daß auch die genossenschaftlichen Kaffen und registrirten Gesellschaften unter das Gesetz fallen sollen. Von den Regierungen wird geltend gemacht, daß andernfalls die Socialdemokraten nach der Publication des Gesetzes sich unter das Genoffen- schastsgesetz stellen werden.

Einer kürzlich erlassenen Verfügung zufolge sind in diesem Jahre die Landwehrmannschaften der Jahresklaffe 1864 zum Landsturm überzusühren.

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Gambetta scheint in der That Frankreich bereits zuregieren. Von welchem Einfluß seine letzten aus seiner Rundreise durch's Land gehaltenen Reden aus die Entschließungen des Ministers des Innern gewesen sind, haben wir in jüngster Zeit mehrfach und namentlich bei Gelegenheit der Marseiller BischosSweihe zeigen können. Jetzt scheint der Ex-Dictator seiner Knegserklä- rung gegen den Klerikalismus die Action auf dem Fuße folgen zu lasten. Wie demBerl. Tagebl." telegraphisch gemeldet wird, hat Gambetta, der in Rom erwartet wurde, aus diese Reise zwar verzichtet, doch befindet er sich in leb» haster Correspondenz mit dem italienischen Ministerpräsidenten Catroli und her­vorragenden Mitgliedern der italteuischen Linken. Man schreibt ihm kein geringeres Project zu, als zur Bekämpfung der französischen Ultramontanen ein französisch-italienisches Bündniß anzubahnen, welches mit der Zeit das italienisch­deutsche Eenverständniß zu verdrängen bestimmt ist, was im Augenblick um so leichter erscheint, als die deutsch-vaticanischen Verhandlungen in Italien lebhaft verstimmen. Ob der französische Staatsmann ohne Portefeuille damit nicht noch weiter ausblickende Zwecke verfolgt, möchten wir mindestens nicht unbedingt verneinen. Deutschland hat alle Ursache, seine Bewegungen mit gespannter Aufmerksamkeit zu verfolgen. Auch die französische Preffe läßt sich bereits in einer Weise vernehmen, die auf eine Annäherung an Italien berechnet ist. Im Journal des D6batS" sagt John Lemoine, daß eine Versöhnung zwischen Deutschland und dem Vatican zur Folge haben müßte, daß die ohnehin schwachen Bande Italien und Deutschland sich lockern müßten. Die natürliche Folge davon aberwürbe die Anknüpfung eines neuen Bündnistes zwischen Italien und Frank­reich sein müssen. t , o , a

Berlin, 7. October. Die über die Stellung des Cultusmimstcrs Dr. Falk neuerdings verbreiteten Gerüchte werden von unterrichtetster Stelle alsaugenblicklich" völlig bedeutungslos bezeichnet. Damit soll nicht ausge­schlossen sein, daß diese nur zeitweilig zurückgetretene Angelegenheit in längerer oder kürzerer Zeit vielleicht wieder mehr in den Vordergrund rückt. Jedenfalls wird sich während der Stellvertretung des Reiches durch den Kronprinzen in dem jetzigen Stande der Dinge nichts ändern; darüber hinaus dürfte die An­nahme zutreffen, daß der Minister Falk selbst die Klarstellung der Differenzen betreiben wird, welche ihn im Mai d. Js. veranlaßten, seine Entlastung zu 9 $ Zur Frage des Exports deutscher Kohle nach transatlantischen Plätzen haben die folgenden Daten allgemeineres Jntereffe. Exportirt wurden von deut­scher Kohle in den Jahren 1877 und 1878 nach Rangoon in 5 Ladungen 4520 Tonns, nach Basteins in 2 Ladungen 1800 Tonns, nach Jquique und Peru in 6 Ladungen 4229 Tonns und nach Brasilien in 4 Ladungen 1700 Tonns, im Total also 12,249 Tonns. Dieses Quantum, welches 1224 Dop­pelwaggons, L 200 Centner, repräsentirt, fällt allerdings dem gewaltigen Um­fange unserer Kohlenproduction gegenüber nur wenig in's Gewicht, als Resultat der ersten Bemühungen, unserer deutschen Kohle an transatlantischen Plätzen > ein Absatzgebiet zu erobern, erscheint dastelbe jedoch in einem ganz erfreulichen . Lichte. Die Gesammtausfuhr deutscher Kohle, incl. für den Schiffsbedars, über

Demnach treten die Mannschaften der Reserve der Jahresklaffe 1871 zur Land­wehr über. Ferner werden die Ersatzreservisten erster Klaffe der Jahres- Elaste 1873, also diejenigen, welche im Jahre 1873 bei der Aushebung der Ersatzreserve erster Klaffe überwiesen sind, am 1. October d. Js. zur zweiten Klaffe übrrgeführt. Zu diesem Termin ist der Ersatzreserve-Schem, wie aus demselben angegeben, dem Bezirksseldwebel vorzulegen.

Von unserer Flotte hören wir, daß in Bezug auf die Abfahrt des unter d.m Commando des Capitäns z. S., Mac. Lean, stehendenPrinz al­bert", aus welchem bekanntlich Prinz Heinrich und die mit diesem in demselben Jahre eingetretenen Cadetten ihre zweijährige Probefahrt machen werden, nähere Anordnungen noch nicht getroffen sind, doch werden solche alsbald nach Rua- kehr des Kronprinzen erwartet. Ueber die Zusammensetzung des Kriegs­gerichts in Sachen desGroßen Kurfürsten" sind noch keine Anordnungen

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Bekanntmachung.

Der Pferdezucht-Verein im Großherzog,hum Hessen hat beschlossen, die Pferdezüchter zu veranlassen, in ihrem Besitz b-findüche edle Zuchtstuten ,»

2) Fünf und vierzig Reichsmark für das zweite Fohlen aus dieser Stute;

3) Fünfzig und fünf Reichsmark für das dritte Fohlen;

Der^Dtteki^behält^sich^vor,"bk^Züchtung^nmh weiterer Fohlen aus der Stute entsprechend- Prämien zu S-währen. Kaiserstraße, vor

Hiernach werden die Besitzer edler Zuchtstuten eingeladen, dieselben den 21. dieses Monats, Vormittags lO^UHr, in Fr,e g, tz ,

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