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Mittwoch, den 10. Juli
1878
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Betreffend: Das Einhalten der Gänse.
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Dienstag den 16. Juli, in dem Rathhause zu «ich, Mittwoch den 17. Juli, im alten Rathhause zu Gießen,
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Betreffend: Das «ber-Ersatz-Geschäft für 1878.
Ober-Ersatz-Geschäft für 1878 wird im Kreise Gießen
Der Civilvorsitzeude der Ersatzcommission bei Kreises Gießen. Dr- Hoffmann, Reg.-Rath.
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habe, diese Opfer direct zu fordern, so wolle man den Zweck erreichen durch die Einführung des Tabaksmonopols, Einführung von Finavz- ,ollen und die Erhöhung der indirecten Steuern. Während man darüber brüte, f*!'® ?!” ausfindig zu machen, welche wesentlich von den unteren Schichten des Volkes getragen werden müßten, suche man zu gleicher Zeit die politischen
7 V°Mchichten mehr und mehr zu verkümmern. Es sei ein öffent- llches ^kcklmniß, daß das allgemeine gleiche und directe Wahlrecht ntm Reichs- beschränkt werden solle. „Bürger I Arbeiter 1 Könnt Ihr ein solches Beginnen unterstützen, wenn noch ein Tropfen demokratischen Blutes in Euren
®8al>laufnif der Socialdemokratie.
, rar „ r k ber Socialdemokratie wendet sich nicht nur gegen die Aus, "“inn’ fonbfrn gegen die Reaktion, mit welcher sie die Regio Snrnt L'Der in’« Ungeheure ausgebildete Militär- ^underte b<1 ~ ""schkinge, Jahr um Jahr steigend, Millionen und
2 t’S Millionen die Kräfte des Volkes beginnen unter diesem
Vf*”*'»3“ trl°^men' bie Gewalthaber aber wollen den Militar>s- Zte HM TO rr ränf8n' % """ b<e n6,6ftcn Mittel aufzubringen, sollen Hunderte von Millionen neuer Steuern vom Volke aufgebracht werden, und da man
mll6 3cb^ v°n mehreren Fuhrwerken eines und deffelbcn Eigenthümers rirMrin6 btm *l6er b6m nad) § 1 anzubringenden Namen unverwischbar numme-
« 3 _.,91D= Fuh'«erke ohne Unterschied, welche sich in der Zeit zwischen
der ersten Stunde nach Sonnenuntergang und der letzten Stunde vor Sonnen- aufgang auf einem öffentlichen Wege befinden, müssen mit einer — an gut sichtbarer Stelle angebrachten — brennenden Laterne versehen sein.
ra.r.nL4' „ ® o Achkbeachtun, vorstehender Anordnungen wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 Jt. oder verhältnißmäßiger Haft bestraft.
,,, $ 5- Alle ortspoltzeilichen Bestimmungen, welche mit dieser Verordnung nicht ubereinstimmen, werden hierdurch vom 15. April d. I. ab aufgehoben.
Wiesbaden, den 11. Februar 1878.
Königliche Regierung, Abteilung des Innern.
v. Meusel.
Polstei -Verordnung.
20 Unb, " d-r Allcrböchsten Verordnung vom
L. ,1867 (Ges.-Samml. pro 1867, Seite 1529) über die Polizei-
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in Ausübung des Lohnfuhrgewerbes oder welches als Etaentbnm nnn Gewerbetreibenden zur An- und Anfuhr der bei d°7LnwrbebeKbkbenöth7g ten oder gewonnenen Materialien, Produkte, Fabrikate rc. rc. oder welches als Eigenthum von Landwirthen und Ackerbürgern neben dem' Landwirtbschafts- betriebe noch fortgesetzt, oder zu gewtffen Zetten zum Lastfahren um Lobn Ltzt wird, - muß vom 15. April d.J. ab beim (MtauÖ
ie^er Art auf einer leicht sichtbaren Stelle mit deutlichen und unver- Ram^s^?^ßen Buchstaben aus schwarzem Grunde der Vor- und Familten- ^ame^sowie der Wohnort des Eigenthümers angebracht sein.
Eichener "Anzeiger
______________AMgk-md Amtsblatt fit den Kreis «ich«.
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b 3' 77O5UfffiTb78®em^ Großh-rzoglich-n Ministerium« des Jnuern vom 24. Juni zu Nr. M.
und Austteibek durchs HiL."^ @ttaBcn' ®C9en Unb * be6 Ortes Steinbach umh.rlanfen zu lassen, mit Ausnahme beim Eintreiben
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-----------Dr. Boekmann.
RedactionAbrrreirtr Gartenstraße 8. 165. T777 "—--------------—-----—-----—
MrvedtlionSbureaur Schulstraße B. 1R. täglich mit Ausnahme des drei» 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
m—JDiwej bi* floß Eepgen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
8V. Uhr, ftattfi®mnner,lu9 brn 181 3uIi' WW zum Rappen zu Grünberg,
Bezirk der 49. JufanUrie-Brigade m fammtn^nStuö^bung^orten zu gestellen""""^ $a8m VCr bet Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission im d. u X fe ft» SSR&ÄÄ1 * SoIbaten;
C. die zur Ersatz-Reserve 1. Klaffe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;
Den «'*T* b,tt“ “•"«»-«- s.6.,«.,...
liA zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen S welche den Betreffenden UNverzüg-
chre Loosungsscherne mit zur Stelle zu bringen 9 8 5 9 A,e Mtlitarpflrchtlgen find außerdem anzuweisen,
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gen .echtzeiiig zu, Stell.^schie Bürgermeister 6.6.. 6« bon Ober-Ersaßgeschäfte selbst anweftnd zu sein und sich banim zu bemühen, daß di« Milstärpflichii-
Gießen, am 3. Juli 1878.
,b.st,„ nachstehend, P.,d.nn, d., Gießen, den 4. Juli 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
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1644,15
, 1575,05
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