Ausgabe 
10.5.1878
 
Einzelbild herunterladen

L*n "nein vor Een eines Gnv '"Hause, "^»gleich zu bi 1 sagt die tzxped,

ttes Qiu,

Arnold Kj°^«

*'* -* ftra "e^fteuV'""1 ZW HÄSc.

auf $3

jen> Gartsklb 11%

' Anzeigen.

e» ber eine hiesige Lch- 7 kann Kost und ßooii Dr. Weber.

tarroufell az von 3 Uhr angt- lh um zahlreichen Dr»

H. Görke, tißer Barbiergehülfr, b. ganz freier Station.

Friseur und Raseur, ^ße 18._________________

loreii l :euj an einem ^watjtn tm ölten Schiffenbergir» eine Belohnung. ließ, LudwiMah cidchen für Küche tinb zu Johanni er. siesuchl Veylandzu«^

le^L

tztN-

^>en'

eidcr

00000000 m lieben * ch R.n iegenfeste nachträglich V

Glückwünsche! Seine Freunde, j

OIOOOOOOO

zdesiern und Flicken.

3 Aus der Bach O_. Srinl(W^i6i1 tz, Al______

^sWlerweiche M ^Sl linos s

*f,r ien^an*K-;f sächsln n geiid ;

l^Lkwird >' Wgott we»

1878.

Donnerstag, den 9. Mai

Mo. 107

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringcrlrchn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Zredaelionsbirrcarr: Gartenstraße B. 165.

^Lpeditiorrobureaur Schulstraße B. 18.

Hießener 'AnMger

Anzeige- und Amtsblatt fit den Kreis Eiche«.

Amtlicher Theil.

Nr. 8 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 30. April, enthält:

(Nr. 1232.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1878/79. Vom 29. April 1878.

Nr. 9 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 2. l. M., enthält:

(Nr. 1233.) Gesetz, betreffend die Ersparniffe an den von Frankreich für die Deutschen Occupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern. Vom 29. Aprils 1234 j @eje^ b^reffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine, des Reichsheeres und zur Durchführung der Münzreform. Vom 29. April 1878.

Gießen, den 8. Mai 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Die durch unsere Verfügung vom 7. Januar l. 3-, Anzeiger Nr. 7, für die Stadt Gießen angeordnete Hunde­sperre wird hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 8. Mai 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

politischer Hyeil.

handel und kein principieller Schutzzoll von der Handels-Calamität^ befreien kann, daß aber eine Rectifictrung der betr. Handelsverhältnisse im Sinne des praktischen Vorthetls am Platze ist.

Handelspolitische Gedanken.

Während es eine ausgemachte Sache ist, daß unsere handelspolitischen Ver- hältniffe bei dem heutigen Waareuverkehre Einfluß auf jede Industrie- und Gewerbsthätigkeit haben, so begegnet man im Allgemeinen beim großen Publi­kum doch einer auffallenden Gleichgültigkeit gegenüber den handelspolitischen Fragen. Die Worte Freihandel und Schutzzoll bezeichnen für die meisten Men­schen in halbdunkler Ferne schrrebeude Gegenstände, aber über die wirthschaft- licfce Misore stimmt man Klagelieder ohne Ende an und schreit nach Abhülfe der Kalamitäten. Dem deutschen Volke steht nun mit Hülfe des Reichstages das Recht zu, durch die Gesetzgebung die Uebelstände einzuschränken und die Verbefferung der Handelslage, die mit den finanziellen Zuständen parallel läuft, ist gerade gegenwärtig der Angelpunkt in unserer inneren Politik. Dies giebt uns Veranlassung, einige handelspolitische Gedanken zu entwickeln, welche jedoch keinem Partei-Standpunkte nach der Devise:Hie Schutzzoll! Hie Freihan­del !" entsprungen sind, sondern welche lediglich der Handelspraxis entsprechen, wie sie in einem großen und blühenden Jndustriestaate, in Frankreich, offenbar mit Erfolg geübt wird. Wir Deutsche find große Theoretiker und eifrige Ver­ehrer der Systeme, wodurch sich nicht selten ein doctrinärer Hang nach irgend einer Richtung des öffentlichen Lebens bei uns ausbildet, der einen geringen praktischen Werth hat. Die Franzosen machen dies anders. Abgesehen von einigen nationalen Schrullen, die jedoch jetzt auch sehr im Abnehmen begriffen sind, huldigen sie säst in jeder Beziehung der Praxis und suchen auf möglichst geschickte Art ihren Vortheil zu erhaschen. Diese Beweggründe leiten auch ihre Handelspolitik. Als der liberale Aufschwung die Welt durchzitterte, schrieen die Franzosen auch gewaltig nach Freihandel, denn es war gerade so Mode, zu Hause legten sie sich aber ein Handelssystem zurecht, für welches ihr Vor­teil der einzige Beweggrund war. Für Jnbustrieproducte, die in Frankreich blühten und mit denen Frankreich den Weltmarkt beherrschte, wußten sie sich hohe Schutzzölle zu wahren, damit sie im eigenen Lande nicht die unmittelbare Concurrenz des Auslandes zu ertragen hatten und die betr. Industrie an der Wurzel von dem scharfen Lustzuge der Concurrenz verschont blieb. Wer dies n cht glauben will, frage die Baseler Seidenfabrikanten, denen durch die hohen franzöfischen Zölle der Markt in Frankreich gänzlich verschlossen ist und welche Fabrikanten auch ihrem ersten Entschluffe getreu, sich von der Pariser Welt­ausstellung fern halten. Haben die Franzosen nun aber bezüglich des Seiden­handels den hohen Schutzzoll nicht eingeführt, um ihren eigenen, großartigen Seidenhandel nicht zu gefährden? Wie mit der Seide, so machen es die Franzosen ebenfalls mit den fremden Weinen und mit den meisten Hanbels- producten des Luxus und der Galanterie, well sie an dergleichen Gegenständen die Hülle und Fülle selbst haben. Aber Rohproducte und überhaupt Gegen­stände, die in Frankreich ungenügend erzeugt werden, sind von den handelsge­schickten Franzosen fast gänzlich vom Schutzzoll verschont, denn solch Handels- producte beeinträchtigen ja den einheimischen Handel nicht. Nun könnte man sagen, warum haben sich die andern Staaten bei Abschluß ihrer Handelsverträge mit Frankreich nicht besser vorgesehen? Dies hat man wohl gethcm zu haben geglaubt, doch da kam die französische Douane mit ihren titres acquis ä cau- tion, welche willkürlichen Schutzzöllen gleichzuachten sind, und ferner befleißigt sich die französische Zollbehörde offenbar auf höheren Rath der Regierung der geflissentlichsten Zollplackereien und Chikanen gegenüber denjenigen Handels- producten des Auslandes, die man in Frankreich nicht mag. In ähnlicher Weise wie Frankreich verfährt England in seiner Handelspolitik, und dieses Verhalten unserer beiden größten industriellen Nebenbuhler sollte die gesetzgeben­den Gewalten Deutschlands zu Maßregeln der Opportunität veranlaffen. Denn aus der internationalen Handelslage erhellt, daß uns kein principieller Frei-

Aeutschtand.

Darmstadt, 6. Mai. In dem Gesetzentwurf, die Revision unserer BrandaffecurationS-Ordnung vom Jahre 1816 betr., worüber v. Wedekind (Darmstadt) Bericht erstattet hat, ist bekanntlich die Bestimmung enthalten, daß 1 pCt. der jährlichen Brandversicherungs-Beiträge zur Bildung eines Fonds für Unterstützung verunglückter Feuerwehrleute, sowie zur Förderung des>ch- wesens überhaupt verwendet werden sollen. Der Ausschuß geht indeß von der Ansicht aus, daß ein Fonds zur Unterstützung verunglückter Feuerlöscher und wie besonders betont wird, nicht nur Feuerwehrmänner und ihrer Hinterblie­benen am besten von den Feuerwehren selbst gegründet und geleitet werde und gewiß auch von anderer Seite, insbesondere durch ständige und außerordentliche Beiträge von Mobiliargesellschaften, demnächst weitere Dotirungen erlangen werde und beantragt hiernach, zu bestimmen, daß jenes Procent der Jmmobilwr- Versicherungsbeiträge alljährlich zunächst zur Unterstützung von Verunglückten, sodann zur Hebung des Löschwesens überhaupt nach näherer Bestimmung Großh. Ministeriums des Innern zu verwenden sei. Diesem würde dabei überlasten bleiben, alljährlich einen bestimmten Theil dieser Beiträge an jenen von Feuerwehren zu gründenden Fonds abzugeben, ein Schlußantrag, der den seither gehegten und genährten Hoffnungen unserer Feuerwehren wenig entsprechen dürfte. (Es ist eigenthümlich, daß so viele Leute nicht begreifen können, daß eine freiwillige Feuerwehr schon genug thut, wenn sie ihre Zeit und Gesundheit dem allge­meinen Besten opfert. Wenn der Feuerwehrmann im Dienste, dem er zum Besten seiner Mitbürger sich widmet, verunglückt, ist es nach unserer Ansicht Pflicht des Staates, der Gemeinde oder der Versicherungs-Gesellschaften, den Verunglückten ober besten Hinterbliebene zu unterstützen unb nicht Sache bes Corps, für ben Cameraben zu sorgen. Eine Feuerwehr ist boch wahrlich keine Vergnügungs-Gesellschaft I D. Red.).

Darmstadt, 7. Mai. Se- König!. Hoheit der Großherzog empfingen heute Vormittag den Major Rau vom zweiten Großh. Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 zur Meldung.

Mainz, 6. Mai. Der Mittelrheinische Fabrikanten-Verein hat in feiner April-Sitzung beschlossen, die Monatsversammlungen für bie Folge nicht lediglich in Mainz zur Abhaltung zu bringen und demgemäß die bevorstehende Maiversammlung nach Frankfurt a. M. einberufen, woselbst dieselbe Mittwoch den 15. Mai, Nachmittags 3 Uhr, in einem reservirten Saale des Palmen­gartens stattfinden wird. Außer der üblichen Erstattung der Monatsübersicht steht bie in neuerer Zeit vielfach ventilirte unb im Vorbergrunb ber öffentlichen Discussion stehenbe Errichtung eines volkswirthschaftlichen Senates auf ber Tagesorbnung. Mit Rückficht auf bie Wichtigkeit bieses Hauptverhanblungs- Gegenstanbes sinb, wie wir hören, bie benachbarten Hanbelskammern Aschaffenburg, Bingen, Darmstabt, Frankenthal, Frankfurt, Gießen, Mainz, Mannheim, Offenbach, Wiesbaben unb Worms zur Theilnahme an ber betreffenben Versammlung eingelaben worben.

Berlin, 6. Mai. Wie wir hören, ist bem Präsibenten bes beutschen Reichstages, Dr. v. Forckenbeck, auf ausbrückliche Bestimmung Sr. Majestät bes Kaisers bie Ehre Vorbehalten worben, am 13. b. Mts. in Kiel die Taufe ber beutschen CorvetteBavaria" persönlich zu vollziehen. Ferner wirb uns mitgetheilt, baß ber Gesammtvorstanb bes Reichstages bie beiben Schriftführer, Abgg. Eysolbt unb Thilo, als Mitglieder ber Reichstags-Deputation für die Meier Festlichkeit beputirt hat.