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Samstag, den 9. Februar

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Aykigt- und Mgdlntt für den Kreis Gichen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Telegraphische Depeschen.

Aeutschland.

auf dieser Grundfläche in eigener Person und durch Dritte berechtigt. Es ist Nachmittags a uyr «°ttor°en- Extrablatt mitgetheilt. D- Red.)

dabei gleichgültig, ob die zusammenhängende Fläche in einer oder in mehreren (Unsern Lesern in taBtt ^^^tlu^g desReuter'schen Bureaus" Gemarkungen gelegen ist. <w * n wz>r /;«Lrbtesiaer Morgenblätter von dem Einmarsch der

Art. 5 lautet:Grundeigenthumer, deren Eigenthum von dem Eigen- war Hinsicht! ch der Mch ch VN g dem russischen noch dem türk.schen thum eines Anderen eingeschloffen ist, auf welchem diesem nach dem vorigen rugri . $ W Vormittag 11 Uhr irgendwelche Bestätigung zugegangen. Artikel wegen seiner Größe und seines Zusammenhangs die Ausübung dn BotschafterJ» h D?e Antworten der Signatarmächte auf die dieffei-

Jagd zusteht, können die Jagd aus ihren Enclaven weder selbst ansnben, noch «Lubiina liegen nunmehr allseitig vor. Sämmtliche Mächte,

steht der Gemeinde die Ausübung der Jagd aus denselben zu, dagegen ist der Eigen- ttge Conferenz-Einladung liegen nunmehr aUfemg

thumer des umgebenden Geländes verpflichtet, der Gemeinde für die Enclaven einen Pacht zu entrichten, welcher dem Pachtertrag, zu welchem die ganze Gemarkung verpachtet ist, nach Verhältniß der Morgenzahl entspricht." Nun hat aber das Gesetz vom 2. August 1858 die 1848 aufgehobenen Jagdberechtigungen den früheren Berechtigten wieder zurückgegeben, jedoch bestimmt, daß die Gemeinden diese Jagdberechtigung wieder durch Ablösung erwerben können, was in den meisten Fällen auch geschehen ist. Bei dieser Sachlage wirft sich nun die Frage auf, kommen hierbei die der Mali gen Verhältnisse in Betracht, oder diejenigen, wie sie bis zum Jahr 1848 bestanden. Sollte ersteres ange­nommen werden, so liegt die Möglichkeit nahe, daß viele Gemeinden, welche das Jagdrecht durch Ablösung erworben, empfindlich geschädigt werden könnten. Ein Großgrundbesitzer könnte alsdann leicht durch Ankauf einiger Grundstücke eine neue Enklave bilden, die den besten Tbeil der betr. Jagd umfaßt, wofür er alsdann einen sehr geringen Pacht zu zahlen hätte, während die Gemeinde für den ihr verbleibenden schlechten Jagdbezirk unter solchen Umstanden natur- lich nur einen sehr geringen Pacht erlösen wird. (N. Hesi. Volksbl.)

Darmstadt, 6. Februar. Se. Großh. Hoheit der Prinz Alexander sind heute Vormittag wieder hier eingetroffen.

Berlin, 6. Februar. Das Abgeordnetenhaus fuhr in seiner heutigen Sitzung mit der Berathung des Ausführungsgesetzes zum Gertchtsverfasiungs- gesetze fort und erledigte dasselbe zunächst bis § 53a. Während der Discussion dieses Paragraphen trat der Justizminiper ein und gab eine Erklärung ab, wonach gemäß den Wünschen des Hauses das Ausführungsgesetz noch m dieser Session zum Abschluß gebracht werden soll. Das Staatsministerium habe be- schloffen, mit den Mitgliedern des Herrenhauses, insonderheit der Justizcom­mission deffelben, zu conferiren; diese heute Morgen stattgehabten Conferenzen hätten ergeben, daß an der Neigung und dem Willen des Herrenhauses und seiner Justizcon Mission nicht zu zweifeln sei und das Herrenhaus wie die Com­mission Alles ihun würden, um den Wünschen der königlichen Regierung, welche mit denen des hohen Hauses übereinstimmten, zu entsprechen. Bei dieser Sach­lage werde die Regierung den Schluß der Session nicht eintreten lasten, tn der Hoffnung, daß die Erledigung des Ausführungsgesetzes möglich sein werde. Die Berathung wurde daraus bei § 56 auf morgen vertagt.

* Zur allgemeinen politischen Lage. ]

Die Grundlagen des Friedens und der Waffenstillstand sind endlich un- - terzeichnet, Oesterreich hat sogar schon an die Signatarmächte des Pariser Friedens die Einladung zu einem Congreß in Wien ergehen lasten, dieser hat alle Aussicht, demnächst zusammenzutreten damit ist indeß die vollständige Herstellung des Friedens noch keineswegs gesichert.

Die Pforte, welche die Conferenz in Konstantinopel durch ihre Wider- spenstigkeit zum Scheitern brachte, wird heute zwar der Ausführung der Be^ schlüste der Mächte kein Htnderniß mehr in den Weg legen: ist es doch nicht einmal sicher, daß sie zu dem Congreß zug« lassen wird. Auch Rußland erkennt die Nothwendigkeit, die Europa berührenden Punkte des Friedens unter Mit­wirkung der Mächte festzustellen, rückhaltslos an, es erklärt sogar, einen gemein­samen Act Europas als Weihe für die bevorstehende Neuordnung der Dinge im Orient zu wünschen. Dabei will es aber nicht blos die von ihm aufge­stellten Friedenspräliminarien den Congreßverhandlungen zu Grunde gelegt wisten, sondern unterhandelt auch mit der Türkei weiter über den definitiven Frieden und setzt zugleich seine Rüstungen energisch sort. Wie Kaiser Alexan- der selbst über den gegenwärtigen Stand der Dinge denkt, beweist vcr Inhalt seiner jüngsten Ansprache an höhere Osficiere, denen er sagte, der Waffenstill­stand sei noch nicht das Ende. Rußland müsse sich vielmehr in Bereitschaft halten, bis es einen dauerhaften und seiner würdigen Frieden erreicht habe!

Die Schwierigkeit der Lage liegt eben darin, daß jetzt der Augenblick ge­kommen ist, wo die orientalische Frage definitiv gelöst werden soll, es also gilt, zwischen den verschiedetiartigen, sich vielfach widersprechenden Interessen der übrigen dabei betheiligten Mächte einen friedlichen Ausgleich zu Stande zu bringen. Oesterreichs Interessen decken sich bekanntlich keineswegs mit denen Rußlands. Noch leichter begreift es sich, daß jetzt, unmittelbar vor der Ent­scheidung, die Spannung zwischen England und Rußland einen hohen Grad erreicht hat. Auch der so eben erfolgte Eintritt Griechenlands in die Action, welches damit für die Befriedigung der Wünsche seiner Stammesgenoffen auf­tritt, dient natürlich nicht dazu, die Situation zu vereinfachen.

Man braucht indeß die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage nicht zu unterschätzen, um den Glauben an eine gütliche Beseitigung derselben festzuhalten. Das Fortbestehen des zur Erhaltung des Friedens geschloffenen Drei-Kaiser- Bündnisses, das seinen Zweck bisher mit so glanzendem Erfolg erfüllt hat bildet auch für die Zukunft die Grundlage unserer Hoffnung Es scheint uns undenkbar, daß die Lösung der Differenzen, welche augenblicklich zwischen Ruß­land und Oesterreich hervortreten, nicht schon vor dem Beginn des Krieges in's Auge gefaßt und - wenigstens in allgemeinen Zügen - vereinbart sein kUte. Daß jetzt überhaupt, trotz der bekannten Abneigung des Fürsten Bis­marck gegen derartige Verhandlungen, ein Congreß zu Stande kommt, ist uns ein gules Vorzeichen zu dessen Verlauf. Italien steht entschieden auf der Seite der Drei Kaiser-Mächte. Frankreichs Stellung zur onentalischen Frage kann nach den sreundschaftlichen Aeußerungen, welche foeben bei der Antritts-Audienz seines Botschafters in Berlin gefallen sind, nur als eine dem Frieden günstige betrachtet werden. Unter diesen Umständen wurde England geradezu wahnsin nig handeln, wenn -e seinen Sonderintereffen allein mit dem Schwerte Geltung zu verschaffen versuchen wollte. Trotz alles Mißtrauens gegen Rußlands Ab­sichten klingen denn auch die Erklärungen, welche d,e englischen Minister nach dem Bekanntwerden der Friedensgrundlagen im Parlament gegeben haben schon etwas friedlicher, indem sie den von ihnen verlangten Credit als Mittel nicht -ur Führung eines Krieges, sondern zur Erreichung eines dauernden Friedens binstellen und die Befreiung der unterdrückten Völkerschaften sowie die Forde­rung der Sache der Humanität als ihr Programm bezeichnen. Bei dieser Sachlage scheinen uns die Aussichten auf Erhaltung des Weltfriedens, zumal wenn wir die fortgesetzte vermittelnde Thätigkeit der deutschen Regierung in Betracht ziehen, nicht ungünstig zu stehen.

Darmstadt, 6. Februar. Der Abg. List hat eine Interpellation ein­gereicht, welche die Auslegung der Art. 4 und 5 des Gesetzes vom 26. Juli 1848 das die Jagderechtigung Dritter auf fremdem Grund und Boden auf­hob und bestimmt, daß die Ausübung der Jagd nur durch die Gemeinde ver­mittelst Verpachtung für Rechnung der Gemeindekaffe geschehen dürfe, betrifft. Art 4 jenes Gesetzes bestimmt nämlich:Derjenige Grundeigenthümer, welcher eine zusammenhängende Fläche von 300 Morgen Flächeninhalt und darüber besitzt, ist selbst, mit Ausschluß der Gemeinde, zur Ausübung der Jagd auf dieser Grundfläche in eigener Person und durch Dritte berechtigt. Es ist

Wagncr'« telrgr. «orresponden,-Bureau.

Berlin, 7. Februar. Reichstag. Auf Antrag von Wlndthorst (Mep­pen) wurden bas Präsidium und die Schriftführer der vorigen Session wieder- gewählt. Nächst- Sitzung Dienstag. ß.p[.bs

B Das Herrenhaus genehmigte ,n seiner heutigen Satzung den Ges tz entwurf über die Executtonsbesugniffe der Commiffarien die bischöflich Vermögensverwaltung unverändert in der Fassung des Abgeordnetenhause , ebenso das Gesetz, betr. die Unterbringung verwahrloster Kinder. Sodann wurden noch Petitionen erledigt. , . -

Rom, 7. Februar. DieAgenzia Stesani meldet. Bei dem Papst ist Nachmittags gegen 1'/- Uhr der Todeskampf eingetreten; man erwartet jeden AuS^blick^seinen^ Tod. Stesani" meldet: Der Papstist

Nachmittags 3 Uhr gestorben. Das Conelav.: wir sog - ch^-mm-ntre n.

Hesterreich.

Wien, 6. Februar. Der Budget-Ausschuß des Abgeordnetenhauses genehmigte den Dispositions-Fonds mit 15 gegen 7 Stimmen, nachdem der Ministerpräsident die Nothwendigkeit deffelben wiederholt dargelegt hatte. Die Anträge auf Verwerfung des Fonds, sowie auf Einstellung nur des vierten Theiles sür das erste Quartal wurden abgclehnt.

England.

London, 6. Februar. Lowther wurde zum Obersecretär von Irland ernannt. - DieMorning Post" befürwortet die Ernennung von Lyons und Elliot zu Vertretern Englands auf der Conferenz.

Amerika.

Wasbinaton, 5. Februar. Seitens der Finanzcommisfion wurde im Senate eine Bill vorgelegt, wodurch di- Regierung zur Emitttrung von 100 Mill. Couponbonds ermächtigt wird, die, mit 3.65 pCt. verzinslich, binnen 50 Jah­ren zurückzuzahle» sind. Die Auszahlung des Capital« und der Zinsen findet in Metall statt. Diese 100 Mill. Couponbonds sollen an die Stelle einer gleich großen Summe 4procentiger Couponbonds treten.