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8.12.1878 Zweites Blatt
 
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srr. 287

Zweites Blatt

Sonntag, den 8. December

1878

A«;eige- md Amtsblatt fit den Kreis Gießen

RedaetlonAbirrearrr i ,, «xpe-itionSbureau: f Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montag-.

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Unter den Verhandlungen des preußischen Landtages erregten die lerren Ricker Wij Debatten, zu denen die Interpellation des Abg. v. Schorlemer über die Wucher-

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HW l< Von den in drei Colonnen vorgerückten englisch-indischen Truppen AgDW v die wichtigste, die durch den Khyber-Paß marschrrt und in den ersten Tagen

* 1 1 9e der dortigen Bergstämme sich feindlich zeigt. Die 98

aS,T Befehl zum schleunigen Nachmarsch erhalten. In E A.« I? Dvvolltion niobt 9innrlffp /ink ht» SR»/

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Preis vierteljährlich L Mark 20 Pf. mit Bringerloh». Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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* Vorstand.

Weit und die erste Lesung des Staatshaushalts-Etats pro 1879/80 Anlaß gab, ein hervorragendes Jntereffe. Die Besprechung über den ersten Gegenstand ließ den Eindruck zurück, daß cs zwar möglich sei, zu den früheren Beschrän- lungen des Zinsfußes und der Wcchselfähigkett zurückzukehren, die Gesetzge­bung aber doch wohl modifictrt werden könne und müffe, um eine geeignete handhabe zur strafrechtlichen Ahndung des schändlichen Wuchergewerbes zu sieten.

M vorgedrungen war, nachträglich auf ernste Hindernisse gestoßen, indem ein heil der dortigen Bergstämme sich feindlich zeigt. Die Reservetruppen hoben

. . v . , w , ... ______ v England selbst hat

le Opposition nicht gezögert, heftige Angriffe auf die Regierung zu richten: kabelte Gladstone h< einer zu Greenwich gehaltenen Rede daspersönliche",

d. h. willkürliche Regierungssystem Lord Beaconfield's, erklärte den begonnenen Krieg für ungerecht und sprach sogar die Befürchtung aus, daß derselbe den Zusammensturz des indischen Reiches zur Folge haben könne. Die Minister halten mittlerweile einen Cabinetsrath nach dem andern ab.

Die französische Deputirtenkammer hat die Berathung des Ausgaben- Budgets beendigt und dasselbe fast einstimmig angenommen. Am bedeutsamsten war die trotz seiner Höhe (553 Million im Ordinartum!) ohne irgend welche Abstriche erfolgte Votirung des Kriegs-Budgets. An dem ominösen 2. Decbr., dem Tage des Staatsstreichs, empfing der Marschall-Präsident den neuen öster­reichischen Botschafter, Grafen Beust, und tauschte mit demselben Freundschafts- Versicherungen aus. Unter den sonstigen Vorkommntffen der Woche ist ein neues Manifest desRoy", nämlich ein Schreiben des Grafen Chambord an seinenlieben Mun", zu nennen, welcher durch die Naivetät seiner Behauptung, um Frankreich zu retten, müffe Gott dort wieder als Herrscher etnkehren, damit er als König regieren könne, Gegenstand allgemeinen Spottes wurde.

In Italien dauert die durch das Attentat hervorgerufene Beunruhigung noch fort, zumal da die bet zahlreichen Verhaftungen constscirten Actenstück- die Existenz einer sich über das ganze Land erstreckenden internationalen Ver­einigung herausgestellt zu haben scheinen. Die Regierung ist ihrerseits den Agitationen der Republikaner durch Schließung der sog. Barsantt-Vereine, welche ihren Namen von einem hochverrätherischen Sergeanten B. haben, entgegengetreten.

rmit, daß ich in ßsl \bt.

Was zumeist Noth thut bei den Genossenschaften.

Wenn Jedermann der bei irgend einem Geschäft mit Gewinn und Verlust bctheiligt ist, Ursache hat, um Einrichtung nnd Verwaltung desselben sich zu kümmern: so haben die Mitglieder eingetragener Genossenschaften hierzu doppelte Ursache. Nicht nur der Untergang des zur Befriedigung unabweislicher Bedürfnisse von ihnen gegründeten Geschäfts, verbun­den mit dem Verlust ihrer Einlagen, kann unter Umständen als Folge des hierbei Ver­säumten'sich ergeben. Vielmehr tritt noch die Solidarhaft hinzu, wonach die Mitglieder der Genossenschaft unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Ausfälle haften, welche die Gläubiger derselben an ihren Forderungen im Coneurs über deren Vermögen erleiden. So unentbehrlich sich nun diese Haftbarkeit als Grundlage für den Credit der Genossen­schaften, so wirksam sie sich im Heranziehen fremder Gelder zum Betriebe gezeigt hat, so sehr haben die Genossenschafter Ursache, es ernst damit zu nehmen und die Augen offen zu halten, um sich gegen unzweckmäßige Einrichtungen und eine leichtsinnige oder gar un­redliche Geschäftsführung so viel als möglich zu sichern.

Und hierzu ist ihnen durch das Genossenschaftsgesetz vom 4. Juli 1868 hinlänglich Macht und Gelegenheit gegeben. Sowohl bei der Festsetzung und Aenderung der Statuten, wie in der Wahl und Entlassung der Vorstände und Aufsichtsräthe (Ausschüsse), der Be­aufsichtigung und deren Verwaltung und dem Eingreifen in dieselbe, sind den Genossen­schaftern die weitgehendsten Befugnisse eingeräumt, und dieselben wegen deren Gebrauchs und aller sonstigen Zuständigkeiten auf das für ihren Verein von chnen selbst zu vereinbarende Statut verwiesen. In diesem, als dem Grundvertrage ihrer Einigung wird die Ausübung der ihnen im Gesetz verliehenen Rechte geregelt, in Betreff ihrer Pflichten sowie aller im Gesetz offengelassenen Punkte Anordnung getroffen, so daß die genaueste Kenntnißnahme davon, neben dem Gesetz unbedingt nothwendig ist. Daß daher ein Abdruck desselben, mit Bezugnahme auf die eingreifenden Gesetzstellen, jedem in die Genossenschaft Eintretenden eingehändigt werde, ist geradezu unerläßlich. Ohne eine solche Bereitstellung des Statuts zu jederzeitiger Einsicht und eingehender Beschäftigung damit, stehen wir nicht an, den Eintritt für unverantwortlichen Leichtsinn zu erklären, für ein blindes Entsagen selbständigen Denkens und Handelns, welches in so verantwortlichen Dingen schwere Folgen nach sich ziehen kann.

Die Hauptfrage die sich hierbei anfdrängt, ist nun: wie die Mitglieder nun dem Allen gerecht werden sollen, in welcher Form sie die ihnen gebührenden Befugnisse zur Geltung zu bringen haben. Und hier stehn wir vor den Generalversammlungen, an denen theilzunehmen sümmtliche Genossenschafter zu gemeinsamen Rathen und Thaten berufen sind, da es für Wahrnehmung ihrer Jnteresfen überhaupt keinen anderen Weg giebt. Denn die in diesen Versammlungen auf gehörige Einladung erschienenen Mitglieder stellen die ganze Genossenschaft dar, handeln vollberechtigt in deren Namen, und was sie statutengemäß be­schließen, verpflichtet dieselbe und tritt auch für die Nichterschienenen in Kraft.

Demnach ist der regelmäßige Besuch der Generalversammlungen die erste Pflicht jedes Genossenschafters, die er sich selbst und dem Verein schuldet, will er sich anders sein Wort in den Gesellschaftsangelegenheiten wahren. Dieser Besuch ist recht eigentlich der Maßstab des Bewußtseins, welches in den Mitgliederkreisen herrscht von dem, was ihnen frommt und ziemt, von ihrer Befähigung, sich überhaupt mit Nutzen und ohne Gefahr an einer Genossen­schaft zu betheiligen. Wenn daher dieser Besuch allmälig auf unansehnliche Minoritäten zurückgeht, die Betheiligung an den Gesellschaftsangelegenheiten mehr und mehr der Trägheit und dem blinden Vertrauensdusel Platz macht, so soll man dem auf alle mögliche Weise entgegentreten und das Interesse an den Versammlungen zu beleben suchen. Nicht selten überträgt sich eine solche Verbummelung aus den Mitgliederkreisen auf die mit der Verwal­tung und Controle betrauten Personen, wenn diese von solchem Verhalten angesteüt, glauben, sich auch ihrerseits nicht allzusehr zusammennehmen zu müssen. Dagegen wird eine rege Betheiligung der Mitglieder auf das Pflichtgefühl der Vorstände, auf den Eifer derselben in ihrer BerufSthätigkeit nur den wohlthätigsten Einfluß üben und sie anfeuern, auch ihrer­seits stets auf dem Platze zu sein, um allen gerechten Ansprüchen zu genügen, und sich da­durch die Anerkennung ihrer Leistungen zu sichern.

Bei solcher Bedeutung der Generalversammlungen muß aber auch an Alles gedacht werden, was den Mitgliedern die Benutzung derselben zu den angeführten Zwecken sichert. Und hier kommen die Anberaumung und Leitung, die Einladung und Bekanntmachung der Gegenstände, über welche verhandelt werden soll, sowie die Form der Beschlußfassung in Betracht, über welche Alles das Nöthige im Gesetz vorgesehen ist.

Mit Anberaumung der Versammlung sind (§§. 28, 31) der Vorstand und Aufsichts­rath betraut und muß die Einladung dazu in der durch das Statut bestimmten Weise er­folgen, doch jedenfalls so, daß sie rechtzeitig zur Kenntniß der Mitglieder kommt, damit diese int Stande sind, ihr beizuwohnen. Auch die Leitung der Verhandlungen wird regel­mäßig denen zu überlassen sein, von welchen die Berufung ausging, doch kann sie in der Versammlung durch Beschluß einer anderen Person anvertraut werden $. 32). Damit aber

1878: wert) h. Hess. M neisters C. KraW ss 35 Pfg-

J"sbr Kaiser hat am 30. Novbr. Wiesbaden verlassen und stch zunächst nach Karlsruhe begeben, wo er am folgenden Tage der Confirmation seiner Enkelin, der Tochter der Großherzogin von Baden, beiwohnte. Am Donnerstag den 5. December hat Se. Majestät feierlichen Einzug in die Reichs- Hauptstadt Berlin gehalten, begrüßt und bewillkommnet von Seinem treuen und ergebenen Volke.

In der Schweiz muß, nachdem mehr als 30,000 Bürger ein sog. Arferendumsbegehren gestellt haben, verfaffungsgemäß eine Volksabstimmung iber die Subvention für die Gotthardbahn stattstnden. Der Ausgang der 1 den 16. Decbr. angesetzten Abstimmung ist freilich unberechenbar, doch hofft man, daß dieselbe für das Unternehmen günstig sein werde.

Die österreichisch.ungarische Regierung hat zwar durch Zurück- jichung der Nachtrags-Creditvorlage für die Occupation der Form nach den Rückzug angetreten, ist aber in der Sache nur um so entschiedener auf ihr Ziel ivsgegangen. Graf Andrafly hat nämlich vor den Delegationen den Nachweis Mhrt, daß Bosnien und die Herzegowina weder unter der Herrschaft der Worte bleiben, noch selbständig werden dürsten, ohne das Kaiserreich zu gesähr in, und zugleich erklärt, die Annexion sei zwar heute nicht an der Tagesord- lung, werde aber, wenn sie zur Frage kommen sollte, jedenfalls von der Krone mb den gesetzgebenden Körperschaften gemeinschaftlich geordnet werden. Damit ß das Ziel der Annexion deutlich genug hingestellt. Es muß fich nun bald "gen, ob Graf Andraffy den kaiserlichen Willen auch gegen den Widerspruch tr österreichischen Delegation, die ihm soeben ein unzweideutiges Mißtrauens­votum ertheilt hat, durchzusetzen im Stande ist.

Kaiser Alexander hat am 29. Novbr. seine Rückreise von Livadia ber Moskau nach Petersburg ongetreten. Gleichzeitig hat auch Fürst Gort- Woff Baden-Baden nach dreimonatlichem Aufenthalt verlaffen, um an die Ufer

o, Qq, ü rr Newa zurückzukehren. Der Voranschlag des russischen Budgets pro 1879 * /?j5l Mchnet die Einnahmen auf 549 Million, die ordentlichen Ausgaben auf 85 Million Rubel. Dazu kommen aber noch außerordentliche Kriegsaus- oben im Betrage von 429 Million, so daß sich ein Deficit von 465 Million übel herausstellt.

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£)er Kronprinz hat eine Jmmediat-Commisflon aus Notabilitäten der Staats- und Volkswirthschaft aus verschiedenen Bundesstaaten eingesetzt, um Vorschläge über Verwendung des Ertrages der Wilhelms spende auszuar­beiten; dieselbe ist am 3. d. unter dem Vorsitz des Generalfeldmarschalls Grafen Moltke zusammengetceten.

Während die patriotischen Kreise der Hauptstadt sich auf einen würdigen Empfang des geliebten Landesherrn vorbereiteten, hat die preußische Staats- en im deuM "gierung sich unter Zustimmung des Bundesrathes genöthigt gesehen, zur Sicherung der Person des Kaisers über Berlin und deffen nächste Umgebung den im Socialistengesetze vorgesehenen sog. kleinen Belagerungszustand auf die Dauer eines Jahres zu verhängen. Veranlaffung zu dieser ernsten Maßregel gab die Entdeckung von der Ex-stenz einer über ganz Deutschland verbreiteten, von Berlin aus geleiteten, mit der Internationale in Verbindung stehenden socialistischen Agitation. In Folge derselben wurden gegen 50 her­vorragende Mitglieder der Partei, darunter auch die Reichstags-Abgeordneten 1 und Fritzsche, aus Berlin ausgemiesen. Auch sonst fahren die Be- noch immer mit der Ausführung des Socialistengesetzes durch Verbote 6on Vereinen und Druckschriften fort. Zu letzteren gehört auffallender Weise auch das Schriftchen des ehemaligen österreichischen Ministers Dr. Schäffle Becker Mw?, überdie Quinteffenz des Socialismus."

Am 2. d. haben tn Berlin Verhandlungen zwischen deutschen und öster­reichischen Ministerialräthen über einen Ersatzvertrag für den mit Ende d. I. ablaufenden Handelsvertrag begonnen: in Aussicht genommen ist dabei ein sog. Meistbegünstigungsvertrag auf die Dauer eines Jahres. Die Eisen- Enquete-Commission hat die Vernehmung der Sachverständigen beendigt und soll zu einem der Einführung eines mäßigen Eisenzolles günstigen Ergebniß