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Ho. 105. Dienstag, den 7. Mai 1878.
Kchenek MWger
AMize- und Amtsblatt für den Kreis Gießen.
Nedchetton-bitreaur Gartenstraße B. 165.
GxpeditionSbureaur Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Pheil.
Gießen, am 1. Mat 1878.
Betreffend: Coloradokäfer.
Das Großherzvgliche Kreisamt Gießen
an die Moßherzoglichen Bürgermeistereien.
Nachdem Ihnen bereits in unserem Ausschreiben vom 28. August 1877, Anzeiger Nr. 201, wegen der großen Gefahren, welche der Coloradokäfer dem Kartcffelbau droht, Weisung zugegangen ist, erscheint es nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 25. April I. I. zu Nr. M. d. I. 5749 von Neuem nothwendig, Mittel zu ergreifen, die eine Ausbreitung des etwa auftauchenden Käfers verhindern können, in solcher Weise, wie sie durch die mittlerweile anderwärts gemachten Erfahrungen nach den von Sachverständigen-Commissionen gegebenen Vorschlägen geboten erscheinen.
Zunächst ist darüber zu wachen und zu veranlaffen, daß in Ihren Gemeinden die Ihnen früher zugesandten, mit Abbildungen des Coloradokäfers versehenen Placate angeheftet sind, daß durch geeignet erscheinende Belehrungen auf die große Gefahr für das ganze Land aufmerksam gemacht, und daß die Bevölkerung zur Beobachtung der Kartoffelfelder, beziehungsweise zur Anzeige irgend welcher verdächtigen Erscheinungen, an Sie dringend aufgesordert wird.
Da die Käser, oder Larven, des Colorado nach den vorliegenden Erfahrungen sich namentlich bei kaltem oder nassem Wetter öfters der Beobachtung gänzlich entziehen und das Kartoffellaub von anderen Insekten und Nagethieren verhältnißmäßig wenig befreffen wird, so ist jede Fraßstelle am Kartoffellaub zu berücksichtigen. Insbesondere ist eine große Aüsmerksamkeit aus die frisch ausgehenden Kartoffeläcker zu richten und jede Spur von Zerstörung an dem jungen Kortoffellaub, welcher Art sie auch sein möge, genauer zu untersuchen. Es ist hierbei zu beobachten, daß die Eier des Coloradokäfers auf der Unterseite der B'ätter liegen und daher nur beim Umwenden der letzteren bemerkbar werden; die Larven sind im Anfänge sehr klein und können deßhalb ebenfalls nur durch genaue Untersuchung erkannt werden. Das Vernichten gefundener Käser oder Larven macht, wie hieraus zu entnehmen ist, die Anzeige nicht überflüssig, da sich die Vernichtung auch auf die schwer auffindbaren Eier und selbst auf die in der Erde befindlichen Puppen erstrecken muß, wozu eingehende Untersuchungen und umsaffende Maßregeln erforderlich sind, wie sie nur von der Behörde ausgeführt werden können. Die Bürgermeistereien, welche auck die Feldschützen und das ihnen sonst zu Gebot stehende geeignete Personal zur Aufmerksamkeit aufzusordern haben, wollen hiernach das Erforderliche vornehmen und sich, wie bereits in dem oben angegebenen Ausschreiben vorgeschrieben ist, nach jeder Anzeige sofort an Ort und Stelle begeben, um den vorliegenden Fall zu untersuchen, und, wenn dringender Verdacht auf den Coloradokäfer vorhanden ist, uns alsbald Nachricht geben, gleichzeitig aber auch das von dem Käfer befallene Feld absperren laffen, damit derselbe nichts durch Menschen weiter getragen wird.
| ______________________________________________*__Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Nachdem die Frankfurter Straße, sowie die Schoor von dem Seltersthor nach dem Neustädterthor theilwetse gepflastert worden find und von Setten der Großherzoglichen Baubehörde die dahier vorgeschriebene Reinigung dieser Straßenstrecken keinem Anstande unterliegt, werden die betreffenden Eigenthümcr der oii diesen Straßen gelegenen Häuser auf Grund des dahier gültigen Localreglements aufgesordert, von Donnerstag den 9. diese- Monats an außer den Bankets und Rinnen die Hälfte der gepflasterten Fahrbahn zu den vorgeschriebenen Zeiten, als: Dienstag, Donnerstag und Samstag, Nachmittags von 4 bis 6 Uhr, bei Meidung der gesetzlichen Strafe in ordnungsmäßiger Weise reinigen zu lasten.
Gießen, am 1. Mat 1878. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
politisch
Borgwirthschaft.
Die „Social. Corresp." brachte kürzlich folgenden beherztgenswerthen Artikel: Eine wirthschastltche Erbsünde. „Repetitio est mater stu- dioi Jna, sagte man uns in der Schule: „Wiederholung ist die Mutter der (5tf je", gilt von der Wirksamkeit der Tagespreste. Besonders im Kampfe wider eingewurzelte Gewohnheiten oder Neigungen muß das Richtigere, Vernünftigere, auch wenn es an sich noch so einleuchtend ist, längere Zeit hindurch stets von Neuem eingeschärft werden, wenn es zuerst m den Köpfen hasten und sodann den Willen ergreifen und zu praktischer Geltung und Anwendung kommen soll. Eine der übelsten Unsitten, die ein großer Theil des deutschen Publikums, namentlich auch des Beamtenstandes, von den Zeiten unserer ökonomischen Dürftigkeit und Gedrücktheit her auch heute noch beibehalten hat, und die unter dem Einfluß der gegenwärtigen Krisis wieder besonders im Schwünge geht, ist das lange und ausschweifende Borgen bei Handwerkern und Geschäftsleuten. In den größeren Städten zwar steht es hiermit nicht so schlimm, da es sich da meistens von selbst verbietet — doch haben einzelne Branchen, so namentlich der Sortimentsbuchhandel, auch hier darunter zu leiden, öfterer in kaum glaublichem Grade — um so stärker aber grassirt das Uebel noch in mittleren und kleinen Städten. Man hat da Gelegenheit, vom Specereihändler, vom Schneider, Schuster, oft selbst vom Metzger, Bäcker u. f. w. die eindringlichsten Klagen und die horrendesten Details über ihre großen Ausstände zu hören. Das Geschäft, seufzen sie, will sich immer noch nicht erholen, doch das ist einmal nicht anders; aber wenn nur wenigstens das Geld einkäme für das Bischen, das man absetzt! Sagt man: aber warum mahnen Sie denn nicht? Dann antworten sie: ja das nehmen die Leute furchtbar übel und wir verlieren ihre Kundschaft. — Nun gibt es ja freilich Leute, die mit dem besten Willen nicht prompt bezahlen können; sehr häufig jedoch nur darum nicht, weil sie sich nicht nach ihrer Decke zu strecken wtffen. zu viel für Entbehrliches ausgeben, die Frauen für Putz, die Männer für das Wirthshaus u. dergl.; aber viele Andere wären ganz gut dazu tm Stande, und laffen dennoch die Rechnungen auflausen, Jahr aus, Jahr ein, aus purer Saumseligkeit, Nachlässigkeit, oder auch aus jener sonderbaren Art Geiz, der wenigstens so lange als möglich das Geld in der Tasche behalten will. Man sollte es nicht glauben, daß dieser ordinäre t ja geradezu unsittlichen Praxis auch Leute huldigen, die sonst durchaus als respektabel gelten, den gebildeten, den gelehrten Klaffen angehören. Die schlimmen Wirkungen, welche dieser Creditmißbrauch nach sich ziehen muß, brgc.. auf der Hand. Die Consumenten, die ihn treiben, werden dadurch zu unordentlicher Wtrthschaft verleitet, es fehlt
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ihnen die gehörige Uebersicht über das Verhältniß ihrer Einnahmen und Ausgaben, und sie geben auf alle Fälle mehr aus, als sie außerdem thun würden, da sie im Preise der Waaren die Verzugszinsen mit bezahlen müffen. In letzterer Hinsicht haben aber auch die Unschuldigen mitzuleiden; denn die Geschäftsleute können in der Regel keine doppelten Preise machen und müffen, sobald eine größere Zahl von Kunden dieser Unsitte fröhnt, ihren Zinsenverlust im Ganzen herausschlagen. Auf nicht wenige unter ihnen, namentlich die kleinen Handwerker, wirkt aber die Sache in mehrfacher Hinsicht auch geradezu demo- ralisirend: erstens überhaupt und durch das schlechte Beispiel, das ihnen die „Honoratioren" geben und zweitens spectell durch die Nothwendigkeit, in die sie sich versetzt sehen, ihren eigenen geschäftlichen Credit über Gebühr anzuspannen; sie bekommen in Folge davon schlechtere Waaren und Rohstoffe geliefert und ihr ganzer Geschäftsbetrieb nimmt allgemach einen unsoliden Charakter an. Kurz, es ist auf's Dringendste zu wünschen, daß hierin endlich ein durchgreifender Wandel geschafft wird und überall Vereine gegründet werden, deren Mitglieder sich zu steter sofortiger Baarzahlung verpflichten. Seitens der Geschäftsleute würden hiesür ohne Bedenken wohl auch gewiffe Vortheile bewilligt werden, so daß auf diese Weise das Rechte und Anständige gleichzeitig auch als das dtrect und handgreiflich Nutzbringende sich erwiese.
Deutschland.
Darmstadt, 4. Mai. Die zweite Kammer ist auf den 14. Mai etnberufen.
Berlin, 4. Mai. Reichstag. Zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung. Zu den §§ 105 und 105a gemachte, aus die Beschäftigung der Arbeiter an Sonn- und Festtagen bezügliche Abänderungsvorschläge rufen eine längere Debatte hervor. Die Commisstons- anträge bezüglich der obligatorischen Feier der Sonn- und Festtage sind weiter gehend, als die Regierungsvorlage, welche die Sonn- und Feiertagsarbeit für die Arbeiter facultativ macht. Bei der endlichen Abstimmung wird unter Ablehnung mehrerer Amendements § 105 unverändert in der von der Commission vorgeschlagenen Faffung, § 105a mit einer unwesentlichen Abänderung in der Commissionsfaffung genehmigt.
Vor § 105a beantragt Most einen neuen Paragraphen etnzuschieben, welcher einen 10- resp. 9stündtgen Normalarbeitstag einführt. Hirsch und Stumm bekämpfen den Antrag, der mit allen Stimmen gegen die Stimmen


