Ausgabe 
8.1.1878
 
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Großherzogthum nicht erst bedürfen. Derselbe besteht, seitdem durch das Gesetz vom 4 Februar 1874 die PositionHändler im Umberziehen mit vorübergehenden Verkaufs Niederlagen (Wanderlagern) außerhalb der Messen und Jahrmärkte" tu den Gewerbs- steuertartf ausgenommen und der Klasse U. II. G. zugetheilt worden ist. Die beireffen den Gewerbtreibenden entrichten hiernach gegenwärtig eine Jahressteuer von 27.50 mittelst Stempels, welche bet Verwendung von Gehülfen für jeden solchen um die Hälfte des Betrags sich erhöht. Als erkannt wurde, dah diese Steuer weder zu dem durchschnittlichen Verdienste der Wanderlager-Jnhaber, noch zu der Struerbelastung der ortsansässigen Gewerbtreibenden in einem irgend richtigen Verhältnih stehe, und als die Großh. Regierung durch die Vorstellungen der sich hierdurch beschwert fühlenden Industriellen und der Stadtverordneten der ößeren Städte, sowie durch die aus dem Sckoohe der zweiten Kammer selbst ergangene Anregung sich zur Beseitigung dieses Mißverhältnisses veranlaßt finden mutzte, war es natürlich, daß in erster Linie erwogen morde ob es sich empfehle, unter Beibehaltung des bestehenden Steuermodus, das iraaltche Gewerbe aus der Klasse II G. in die nächst höhere Klasse I B des Tarifs zu verfetten. Es würde sich daraus für die betreffenden Gewerbtreibenden eine Jahres steuer von 68.60 ergeben haben. Im Königreich Preußen trägt der Gewerbsbetrieb im Umherziehen eine Jahressteuer von in der Regel 48 jk, welche nach einer den Re aierungen durch Gesetz vom 3. Juli 1876 ertheilten Ermächtigung für Gewerbe ge- rinaerer Art ermäßigt, für Gewerbebetriebe von bedeutendem Umfang auf 72.92 JL ober 144 JL erhöht werden kann. Die dtessiittge Steuer wäre also im Falle der Ver settung des Gewerbes in die Tarifklasse I B dem preußischen Mittelsatze von 72.96 JL nahezu gleichgekommen, nur hätte es im Großherzogthum an der Möglichkeit einer Minderung oder Erhöhung der Abgabe, wozu nach dm bestehenden gesetzlichen Vor- schrtften den Behörden keine Befugniß erthetlt werden kann, gefehlt.

Ohne ein solches Correctiv den fraglichen Gewerbsbetrteb mit einer Jahres- steuer von 68.60 Jt. zu belegen, müßte aber bedenklich erscheinen. Bei ausgedehntem, schwunghaftem Betrieb würde dadurch keine Gleichstellung mit der Besteuerung der an­sässigen inländischen Gewerbtreibenden erreicht, bei beschränktem Betrieb mit geringem Absatz würde die Steuer als eine Härte empfunden worden sein. Es war Vorzugs weise diese Erwägung, aus welcher sich die Grotzherzogltche Regierung, den oorge- schlagenen veränderten Steuermodus zu wählen, bestimmt gefunden hat.

Die Richtigkeit der Steuersätze kann ja bestritten, die Ftxtrung als eine mehr oder weniger willkürliche beurthetlt werden. Es würde derselbe Einwand aber auch aegen jede andere Feststellung erhoben werden können, da eine für alle Verhältniffe genau passende überhaupt nicht möglich ist. Die Großherzogliche Regierung glaubt, daß die betreffenden Bestimmungen der Vorlage sich in der Regel als angemessen erweisen werden, wird übrigens, falls die Kammer eine Aenderung derselben für ange zeigt halten sollte, einer wetteren Erwägung und nach Befund dem Eingehen auf die Ansicht der Kammer sich nicht verschließen.

Auch die sonst von dem Ausschuß erhobenen Bedenken scheinen uns der Begrün­dung zu entbehren. Insbesondere vermögen wir nicht zuzugeben, daß bet Anwendung des vorgeschlaoenen Steuermodus die betreffenden Gewerbtreibenden Vexattonen aus gesetzt seien. Die Befugniß zur Ausübung des Gewerbsbetrtebs ist von keiner anderen Bedingung als der der Erhebung eines Gewerbspatentes für je eine Woche abhängig erklärt. Die Ertheilung dieses Patentes kann, insofern sich der Gewerbtretbende im Besitz des im $ 55 der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Legitimationsscheins befindet, demselben unter keinem Vorwande verweigert werden.

Daß endlich durch Manipulationen der im Berichtsentwurfe erwähnten Art eine Umgehung der Steuer versucht und ausgeführt werden kann, ist wohl richtig, war aber durch die gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen und ist ganz zu verhindern überhaupt nicht möglich. Es ist die Aufgabe der Steuerbehörde und insbesondere der Steueraussichtsorgane, durch Wachsamkeit und Verfolgung der Kontravenienten dem entgegen zu wirken

Wir muffen daher wünschen, daß eine Beschlußfassung der Kammer über den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung herbetgeführt wird."

Auch nach diesen Ausführungen kann sich dem Berichte der Ausschuß nicht von der Zweckmäßigkeit der neuen Besteuerungsart überzeugen. Er hält es immer noch für h.sser, die bestehende Gesetzgebung, soweit nöthig, zu verändern und dadurch eine etwas höhere Heranziehung der Wanderlaoerinhaber zu bewirken, daß man sie, wenigstens theilweise in eine höhere Steuerklasse versetzt. Die Mehrheit des Ausschusses schlägt daher vor: 1) die Kammer wolle die Vorlage Großh. Regierung vom 26. Oktober 1876 ablehnen; 2) Großh. Regierung ersuchen, soweit nöthig, Vorlage zu machen, um unsere Gesetzgebung nach dem Beispiele Preußens umzuäadern. Ein Mitglied des Ausschusses (Schröder) stimmt den vorderen Ausführungen nicht bei und hält die be- sondere, entsprechend höhere Besteuerung der Händler im Umherztehen mit vorüber- gehenden Verkaufsniederlagen (sog. Wanderlager) für gerecht und zweckentsprechend. Auch entspreche der Gesetzentwurf mehr dem früher von der Kammer an Großh. Re­gierung gestellten Ersuchen, als das von der Majorität empfohlene System des deß- sallsiaen preußischen Gesetzes vom Juli 1870, und beantragt deshalb: Annahme des

vorliegenden Gesetzentwurfs. Da aber die neuere Gesetzgebung einer Reihe deutscher Staaten (Baden, Bayern, Württemberg, stgreich Sachsen, Sachsen-Weimar u. s. w) oie sog. Wanderlager nicht bloß besonders und bedeutend höher als die Hausirgewerbe im Allgemeinen besteuern, sondern auch nach den für die Besteuerung der ansässigen Gewerbe bestehenden Normen zur Communalsteuer (Umlage) heranzuziehen gestatte, ohne daß ein längerer (dreimonatlicher) Aufenthalt in der betreffenden Gemeinde d e Voraussitzung dieser gesetzlich normtrten Steuerpflicht, resp. Steuerlast wäre, beantragt oas Mitglied (Schröder) die Annahme des folgenden Zusatzes zu Art. 4 des Gesetzenr- wurfs, und zwar als zweiten Absatz dieses Artikels:Den Gemeinden ist die Erhebung einer nach Dem Ausschlag dieser Slaatssteuer (Art. 1) sich regelnden Gemeindeabgabe (Umlage) gestattet."

Theater.

Am Sonntag ging bet gut besetztem Hause, Haffners 3actiges Genrebild Therese Krones" über die Bretter. Schon die Wahl des Stückes verbürgt uns, daß Herr Director Kurde auf dem Gebiete des Lustspiels und der Posse bleiben wird. Was die Darstellung anbelangt, war solche durchgängig sehr gut und wollen wir nur wünschen, daß der Kastengeist sich nicht zu sehr bemerkbar zu machen braucht.

Die Vertreter der Rollen haben ihre Aufgabe zur vollen Zufriedenheit des Publi­kums gelöst und können wir in erster Linie Frau Kurde (Therese Krone8) volles Lod spenden. Diese Dame brachte die ihr auoertraute Titelrolle zur vollen Geltung, unterstützt durch ihr fein durchdachtes L>piel, so daß sie die Herzen aller Zuhörer er­griff. Besonders als gelungen können wir die Wahnstnnsscene bezeichnen. Ihr zur Seite stand ebenbürtig Herr Hamm (Ratmund). Ganz Ratmund, keine Uebertret- bung, keine Effekthascherei, die vielen Komikern eigen ist. Nein, er spielte seinen Rai­mund mit gemüthltcher Ruhe, die den Wienern eigen ist, drängle sich auch nicht aus Den Rahmen heraus, sondern blieb ganz bescheiden in seiner Umgebung. Die von Hrn. Hamm eingelegten Couplets waren sehr gut und erfreute sich genannter Herr eines reichen Beifalls. Da wir nun in der Nähe sind, wollen wir auch denSold'l" ein bischen besuchen. Der junge MalerLeopold" (Hr. Berger) ist eine sehr schwierige Rolle, an der sonst mancher gute Darsteller scheiterte, ist aber von Herrn Berger glücklich zur Geltung gebracht worden und spielte er seinen ,,Leopold" recht brav. Graf Sevrä wurde von Herrn Rothe gut gegeben, möchten uns aber die Bemerkung erlauben, wo bleibt in einem feinen Salon Frack und Handschuh? Hr. B ömly, Frl. M- und B- Weber sowie Frau Rothe trugen zum Gelingen des Ganzen sehr viel bet, nur möchten wir Fr. Rothe gebeten haben, doppelte Ver­neinungen für die Zukunft weg zu lassen. Schließlich gratultren wir Herrn Kurde zu seinem Personal, welches seine volle Schuldigkeit thut und rufen wir dem oerehrlichen Publikum zu »Gehet hin und thut das Gleiche."

SehlfTeberletit, Mttgethetlt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd T. W. Dietz in Gießen.

Newyork, 5. Januar. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Poftdampf- schiff Neckar, Capt. W- Willigerod, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 22. Decbr. von Bremen und am 25. Decbr. von Southampton abgegangen war, ist gestern 10 Uhr Abends wohlbehalten hier angekommen.

Newyork, 5. Januar. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Poftdampf- schiff America, Capt- A. be Limon, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist gestern Morgen wohlbehalte n hier angekommen.____________________________________

42) Es gibt wenig Krankheiten, welche so vielen Heilmitteln da- Dasein schenkten, al- das Asthma, und sind die meisten dieser mehr oder weniger werthlosen Medikamente einer Vergessenheit anheimgefallen, die sie nur zu sehr verdient haben. Die äußerst wohlthätige Wir­kung dagegen, welche der Theer auf alle Affectionen der Athmungsorgane ausübt, haben zu zahlreichen Experimenten Anlaß gegeben, aus denen die Thatsache hervorgegangen ist, daß zu den wirksamsten Heilmitteln gegen Asthma unstreitig die G uyo t'sch en Th eerkapse ln zählen. Meistens führen schon 2 oder 3 Theerkapseln zu jeder Mahlzeit genommen eine fast augenblick­liche Linderung herbei, was selbstverständlich nicht ausschließt, daß in veralteten Fällen dies Ver­fahren während einiger Zeit fortgesetzt werden muß. Da übrigens schon nach dem ersten Gebrauch der Guyot'schen Theerkapseln eine wesentliche Erleichterung in dem Zustande des Kranken eintritt, so wird dieser schon von selbst dies Mittel so lange anwenden, bis er sich vollständig geheilt sieht. Dübel kommt die ganze Eur nur auf den gewiß bescheidenen Preis von 1020 $ täalich zu stehen.

Um die ächten Guyot'schen Theerkapseln zu erhalten, sollte man darauf sehen, daß jeder Flacon die Unterschrift des Herrn Guyot in dreifarbigem Drucke trägt.

Depot bei Dr. Hempel, HirscKapothek.e.

Handel und Verkehr.

Mainz, 5. Januar. Weizen per März 22.35, Roggen per März 15.60, Hafer per März 15, Rüböl per Mat 37.70.

Fslaemeinsr Anzeiger.

Wesondere Bekanntmachungen

Bekanntmachung.

Die für das Garnison-Lazareth zu Gießen -vom 1. April 1878 bis dahin 1879 erfor­derlichen Verpflegungsbedürfnisse, wie Fleisch und Backwaaren, Viktualien rc., sollen Montag den 14. Januar d. I-, Vormittags 10 Uhr, im Wege öffentlicher Submission im Ge schäftslocale des bezeichneten Lazareths ver­dungen werden, wo auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen.

Unternehmunaslusiige haben ihre Offer­ten bis zur Eröffnung des Termins, ver­siegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bafelbii etnzureichen. (155 Großherzogliches Garnison-Lazareth.

Hleinlieserung zur Straßen Unterhaltung.

Das Brechen, Anfahren, Aufsitzen und das Zerschlagen der zur Unterhaltung der Staatsstraßen im Baubezirk Gießen nöthi- gen Steine soll an nachbenannten Tagen und Orten wenigstfordernd versteigert werben:

I- Donnerstag den 10. Januar, Morgens 9 Ubt, zu Gießen im Bramm'schen Wirths locale für bie Straßen von Gießen bis Großen-Linben, von Gießen gegen Robheiw. von Gießen bis Steinbach, von Gießen bis AbtheilnngSnummer 16 gegen Reiskirchen unb von Kleivlinben gegen Wetzlar.

II. Freitag den 11. Januar, Morgens 9 Uhr, zu Lichim Heinrich Jhring'schen WrrthS locale in der Brangafsi für die Straßen von Steinbach über Lich gegen Langsdorf und von Hefsenbrücker-Hammer über Lich gegen Butzbach.

III. Montag den 14. Januar, Nachmittags 12/2 Uhr, zu Lollar im Gasthaus zur Krone für oie Straße von Gießen über Lollar.

IV. Dienstag den 15. Januar, Nachmittags 12i/2 Uhr, zu Reiskirchen imGuntrum'schenWirths locale für die Straße nach Grünberg von Abtheilungsnummer 16 bis Lindenftruth.

V. Mittwoch den 16 Januar,

Nachmittags 12*/» Uhr,

u Lang-Göns im Gasthaus zum grünen Baum für die Straßen von Großen-Ltnden bis Butzbach und von Pohl Göns gegen Wetzlar.

Die resp. Großherzoglichen Bürgermeiste­reien werden ersucht, diese Versteigerung im Interesse ihrer Gemeinde besonders bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 7. Januar 1878. (162

Großherzogl. Kreisbauamt Gießen.

In Vertretung:

M. Wahl, Großherzoglicher Kreisbauaufseher.

Bekanntmachung.

156) Die Ende December 1877 fälligen Holzgelber, Gras- unb ©treulaubgelber aus ber Großherzoglichen Oberförsterei Grünberg ftnb bet Meibung ber Mahnung bis zum 26. I. Mts. an den Zahltagen Dienstag unb Samstag zur unterzeichneten Stelle zu bezahlen.

Wir ersuchen die betr. Großherzoglichen Bürgermeistereien ergebens!, bies in ihren Gemeinben öffentlich bekannt machen zu lassen.

Grünbera, am 5. Januar 1878.

Großh. Districts-Einnehmerei Grün berg.

Glock I., Vicar.

Versteigerung.

StLmmhosi-Vkrsteigerung.

Dienstag ben 15. Januar b. I., Vormittags 11 Uhr, wird im ©emeinberoalb Ober-Rosbach, Di­strikt Busch, nachstehendes Stammholz öf­fentlich meistbietend versteigert:

94 Eichenstämme von 20 bis 69 Centi- meter Durchmesser unb 3 bis 12 Mtr. Länge, mit einem Gesammtinhalt von 68 Cubikmeter.

Der Walbbisttikt ist l1/« Stunbe von ber Bahnstation Friedberg entfernt.

Ober-Rosbach, am 2. Januar 1878. Gr. Bürgermeisterei Ober-Rosbach. 154)Blecher.

Aeikgebotenes.

159) Ein braunes Wallachpferb mit Stern, 6i/2 Jahre alt, zugfeft, fehlerfrei unb besonders zum Schnellfahren geeignet, ist zu verkaufen.

Wo? sagt die Exped. b. Bltts.

Ball-Handschuhe

empfiehlt (167

PH. Schlatter.

(161

verkauft billig

L. Klinket

Zimmerspäne, gutes trockneS Brennholz

Frische Schellfische

treffen heute ein. (165

J, A. Busch. Söhne.

Weiße Vorhänge aller Art, Rouleaux, Drell in ben gangbarsten Dessins. Anfertigung jeber Decorations - Arbeit in geschmackvollster Ausführung, bei 170) Tb. Brück, Kanzleibera B. 1.

Froma^e de brie, IVeuchateler und Roque- fort-Käse, im Ganzen und im Ausschnitt empfehlen (175

I. A. Busch Söhne.

Feinster Leberthran fast geruch- und geschmacklos in Flaschen mit Metall-Verschluss ä 60 Pfg., M. 1. und M. 1,70.

Eisenhaltig pr. Fl. ä M. 1,. 157) O. F. Senimler in Giessen-

Ballhandschuhe

empfiehlt (103

_______L. Kattrein. Bettfedern und Dannen QWiUd) und Barchent, Feder-Leinen, Liefe­rung vollständiger Betten in streng reeller Ausführung, bet

169) Th. Brück, Kanzleiberg B- >

-Gänse-Kberwurfl

empfiehlt (173

Gg. Willi. Uridig.

Koch- und Vieh-Salz von Saline Uanheim empfiehlt (76

J. G. D» Bapst.

176)

Ich verkaufe:

ü Pfd. Weißbrod ä (>0 Pfg.

ü, Schwarzbrod ä 32

W. Lieber, Brandgasse.