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Samstag, den 7. September

1S7S.

-rr. 208

Erscheint IL-ttch mit Ausnahme des Montag-»

Grund- und Flurbücher rc. in die neuen verweisen wir Sie auf Küchler's Handbuch, Band II,

Seite 338.

Weiter wollen Sie Ihren Rundgang durch daS

Kinter.

Äetadixmitttf tmit Sartenstraße B. 165. ^xpeditton-bAkea«r Schulstraße B. 18.

vom 31. v. 9« Borstand M )enWahlmänM ollen:

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dies möglich ist. Wir empfehlen Ihnen, die Beschädigten hierbei dringend aufzufordern, feine über» veranlaffen, sich den Beträgen, welche Sie mit den beiden zugezogenen Schätzern nach pflichtmäßiger übertriebene Ansprüche später von der nach retchsgesetzlicher Vorschrift zu bildenden Abfchätzungs-

Prei» vkrteslichrttch 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«.

Durch die Past be-sgen vierteljährlich 2 Mari 50 Pf.

gelegentlich der Debatten über die neuen Steuergesetze in der zweiten Kammer von einem Ausfall in der Einnahme aus den directen Steuern in Folge zu hoch angeschlagener Progression in dem Anwachsen der Steuerkapitalten sprach, versicherte später der Finanzdirector In der ersten Kammer, daß auch die mit diesem Jahre zu Ende gehende dreijährige Finanzperiode Überschüsse ergeben werde. Wie dem nun sei: Steuerermäßigung, namentlich der Grundsteuer und der Einkommensteuer in den unteren Klaffen ist dringend angezeigt. Neben diesen Aufgaben, und theilweise zu ihrer Erledigung in nothwendiger Voraus­setzung, sollen aus dem kommenden Landtage die bet der Verhandlung über die Civilliste gegebenen Zusagen zur Vereinfachung der Staatsverwaltung unsere kleinen Landes, die Organisation der Oberrechnungskammer zu einer selbstäM- gen Aussichts- und Controlbehörde (wie sie Baden besitzt), die gesetzliche FH- stellung des Etatsrechts der Stände, abermals die Steuer-Reform in Verbindung mit den Reichösteuerprojekten, die wichtigen Gesetze zu einer principientreuen und zweckentsprechenden Durchführung der Reichsjustizorganisation und manche andere sehr weitwirkende und wichtige Angelegenheit zum Austrag kommen. Freisinn, Unabhängigkeit und Erfahrung, erprobte unabhängige Männer" thun

Deutschland.

Darmstadt, 3. Septbr. Ueber die hessischen Landtagswahlen wird demSchw. Merkur" Folgendes geschrieben: Die Erschlaffung, welche auf die Wahlkämpfe der jüngsten Zeit gefolgt ist, scheint durch die bevorstehenden Wahlen zur Erneuerung der Hälfte der Mitglieder der zweiten Ständekammer nicht besonders gehoben zu werden. Die national-liberale Mehrheit der Mit­glieder der zweiten Kammer ist mit einer Ansprache aufgetreten, welche für die Unergiebigkeit der letzten parlamentarische» Session vollgilttges Zeugniß gibt, trotz der schönen Sprache des Manifestes. Es ist von den größeren Reform-Entwürfen keiner zum Abschluß gelangt; höchst wichtige, wie die Steuer- Reform, die Beschleunigung der Budgetarbeiten u. s. w. durch den Widerstand der ersten Kammer in's Unbestimmte verschoben; untergeordnete, weniger weit tragende Materien, tote die Verbesserung der Volksschullehrer-Gehalte u. der-!., allerdings erreicht worden, für die angespannte Steuerkraft des Landes besteht dagegen vorerst keine Aussicht auf Erleichterung. Allerdings gibt es in letzter Zett sonderbare Widersprüche, denn während B. ein Vertreter der Regierung

s-lbe Posten rechtzeitige Beschaffung eines gedruckten Formulars nicht möglich sein, so ist eine Reinschrift im Actenformat nach Maßgabe des

«m Reichsgesetzblatt von 1878, Seite 241, angegebenen Schema'«, Beilage E, von Ihnen zu fertigen, deren Spalten 15 von Ihnen aus Ihrer Liste zu vollziehen^sind. ^igem ausgesüllten gedruckten, beziehungsweise von Ihnen angelegten Formularbogen sammt Ihrer schon bei Beginn des Augenscheins geführten Liste wollen Sic längstens binnen drei Tagen, nachdem die betreffende Trupp-nubung stattgefunden hat, °n ""^SchUeßttch «öffnen wir Ihnen noch, daß zum Regterungs-Commiffär zur Leitung der Abschätzung der im Kreise Gießen vorkommenden Flurbeschädi- gungen der Großherzogliche Kretsaffeffor Nover dahier von Großherzoglichem Ministerium des Innern ernannt worden ist.

Vv. B o e k m a n n. ___

Gießen, am 4. September 1878.

B -treffend: Die Herbstübungen der Truppen in 1878, hier die Abschätzung der dabei vorkommenden Flurbeschädtgungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglrchen Bürgermeistereien des Kreises.

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Pfannmüllei- ker. .

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wvv vw...0.,0 Feld und Ihre Aufzeichnungen in die Liste so einrichten, daß Sie beim Anfang der Truppenübung

in Ihrer Gemarkung beginnen, so daß sich der letzte Posten der Liste wo möglich da findet, wo die Abschätzungs-Commission, dem Gange der Truppenübung folgend, in die angrenzende Nachbarsgemarkung übertreten muß. Haben Beschädigungen rundum in der Gemarkung stattgesunden, dann ist es allerdings nicht zu vermeiden, daß der Rundgang an dem Anfangspunkte endigt. rr

Da das militärische Mitglied der Abschätzungs-Commission voraussichtlich nicht vor Beendigung aller diesjährigen Truppenübungen, also wohl mcht vor dem 20.24. l. M., abkömmlich sein wird, also mit den Abschätzungen durch die nach dem Reichsgesetze zu bildende Commission nicht früher als nach dem 20. l. M- begonnen werden kann, so wollen Sie in den Fällen, in welchen beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde Lin höherer Schaden entstehen trürde, als durch die Truppen verursacht ist, namentlich also bei Früchten, welche den Verderben ausgesetzt sind, verfügen, ob und in wie weit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Wenn Sie demgemäß die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs. Commission anordnen, wollen Sie in Gemeinschaft mit den zugezogenen beiden Schätzern, beziehungsweise unter Zuziehung solcher, den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quan­tum und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige wettere Verwendbarkeit und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens fest- steüen, die Ergebnisse in Ihre Liste etntragen, Ihre Verfügung wegen des Aberntens in Spalte 10 besonders erwähnen und am Schluffe Ihrer Liste anfügen, welche Sachverständigen Sie zugezogen hatten und welches Amt diese begleiten. A c, - u o- M

Wir werden den Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Gemeinde«, in welchen nach den uns bekannten Marschrouren voraussichtlich Truppen- übunaen stattfinden werden, gedruckte Formularbogen kurzer Hand zusenden. Diejenigen von Ihnen, welche keine solche erhalten, ober dennoch Abschätzungen u veranlaffen haben, wollen sich wegen Zusendung solcher Formularien alsbald nach dem Eintritt des Bedarfs an uns wenden. In diesen gedruckten srormularbogen wollen Sie aus der von Ihnen angelegten Liste die Spalten 15 einschließlich mit Dinte sauber übertragen und in Ihrer Liste die Ordnungs­nummer mit derjenigen im gedruckten Formular gletchstellen, oder wenigstens in dem gedruckten Formulare mit Bletstlft anmerken, wo in Ihrer Liste sich der-

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-------------- - " " Gießen, am 3. September 1878.

Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und des Erndte-Ertrags im Deutschen Reiche. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 15. v. M. Anzeiger Nr. 192 bis jetzt noch nicht nachgekommen find, werden an deren Erledigung binnen 8 Tagen erinnert. Dr. Boekmann.

Wegen der durch die diesjährigen Truppenübungen vorkommenden Flurbeschädigungen verweisen wir Sie im Allgemeinen auf das Reichsgesetzblatt von 1878, Seite 236, pos. 8 zu § 14.

Demgemäß wollen Sie alsbald nach Beendigung der Truppenübungen in Ihren Gemeinden, sobald Sie sestgestellt haben, daß Vergütungen für entstandene Schäden in Anspruch genommen werden, auf geeignete Weise bekannt machen laffen, daß diejenigen, welche Schadensersatz in Anspruch nehmen, zu einer von Ihnen zu bestimmenden Zett an ihren beschädigten Grundstücken auf dem Felde anwesend zu sein hätten. Sie wollen alsdann, am Besten, indem Sie schon gleich Anfangs zwei verpflichtete, der Abschätzungen dieser Art kundige unvarthetische Personen zuziehen, Augenschein eim-.ehmen, und hierbei ein Verzeichniß nach dem in dem erwähnten Reichsgesetzblatt, Seite 241, vorgeschriebenen Formular E anlegen, in welchem Sie alle Spalten und zwar Nr. 6. 7. 8. und 9. nach bester Ueberzeugung ausfüllen wollen, soweit Ihnen " ' "n'"k k

setzte Forderung zu stellen und dieselben nöthigenfalls zu Ueberzeugung für angemessen halten, anzubequemen, da Commission doch nicht gebilligt werden würden.

Wegen der Umrechnung der alten Maße der

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