Ausgabe 
4.4.1878
 
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tm russischen Botschafts-Hotel mehrere Diplomaten und Minister und wird an­geblich morgen nach San Stefano zurückkehren. Der österreichische Botschafter ^raftzZichy notificirte heute dem Sultan, von dem er in Privat-Äudienz em­pfange» wurde, den Tod des Erzherzogs Franz Karl. Derselbe begibt sich Ende der Woche nach Pesth, um der Vermählung seines Sohnes beizuwohnen. Der Sultan besuchte die Großherzogin von Sachsen-Weimar, Schwiegermutter des deutschen Botschafters.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'S telegr» Eorrespondenz-Bureau.

Berlin, 2. April. Reichstag. Eiste Lesung des Gesetzentwurfes betr. den Bau von Eisenbahnen in Lothringen. Unterstaatssecretär Herzog rechtfertigt den Entwurf an der Hand der Motive und hebt hervor, daß tm Südwesten Lothringens bis jetzt die Bahnverbindung mit dem übrigen Deutschland fehle und die Verbindung der Lokalbahn ChLteau-Salins mit Metz ausschließlich über französisches Gebiet führe und ein solcher Zustand geeignet sei, einen beträchtlichen Thetl des Landes zu isoltren und Frankreich näher zu bringen. Die Verbindung der Lokalbahn ChLteau-Salins mit den reichsländischen Bahnen erscheine auch durch schwerwiegende militärische Gründe geboten.

Guerber erklärt sich gegen den Entwurf, der vorwiegend militärische Zwecke ver­folge. Gerwtg, welcher den Entwurf befürwortet, beantragt die Verweisung desselben an die Budgetcommission. Hammacher, Berger, North (Autonomist) nnd Knapp er­klären sich gleichfalls für den Entwurf. Das Haus beschließt die Verweisung des Entwurfs an die Budgetcommission. Der Gesetzentwurf betr. die Beglaubigung öffent­licher Urkunden wird in erster und zweiter Lesung genehmigt-

DaS Haus erledigte schließlich noch mehrere an die Budgetcommtssion verwiesene Theile des Militär-Etats nach den Commissionsanträgen, ferner Wahlprüfungen, wobei die Wahl des Professors Karsten (Kiel) beanstandet, die Wahlen von Gleim und Pfeiffer für gültig, diejenige von Nathusius Ludom (Minden) für ungültig erklärt wurde. Nächste Sitzung morgen.

Berlin, 2. April. Der Kaiser leidet seit Samstag an Erkältung, welche ihn veranlaßt, das Zimmer zu hüten. Ein heute ausgegebenes Bulletin lautet: Der Kaiser schlief diese Nacht bester, als in der vorhergegangenen. Das Befinden ist den Umständen nach recht befriedigend.

London, 2. April, früh. Salisbury hat unter dem 1. April eine von ihm be­reits als Minister des Auswärtigen unterzeichnete Depesche an sämmtliche Vertreter Englands im Auslande gerichtet. Er gibt darin zunächst ein Resum6 der bereits be­kannten zwischen England und Rußland vom 14. Januar bis zu Schuwaloff's Note vom 26. März gewechselte» Depeschen. (In letzterer zeigt Schuwaloff an, daß Rußland feine Erklärung vom 19. März aufrechterhalte.)

In der neuen Depesche Salisbury's heißt es nun weiter: die britische Regierung bedauere aufs tiefste diese Entscheidung. Es sei nicht möglich, gegenwärtig zu bestimmen, bis zu welchem Punkte die Bedingungen des Vertrages von San Stefano seitens der Mächte genehmigt würden, aber keinesfalls wären Vorbehalte ernstlich zulässig, welche gestatteten, die zur Diskussion zuzulassenden Bedingungen willkürlich anzunehmen oder abzulehnen. Eine nur partielle Prüfung des Vertrages würde die britische Regierung richt acceptiren können, denn jede materielle Stipulation desselben involvtre eine Ab­weichung vom Pariser Vertrage.

Salisbury erwähnt sodann der Declaration von 1871 und erklärt es als unmög k britische Regierung, darein zu willigen, daß die Artikel des neuen Vertrages

der Prüfung der Mächte entzogen würden, wenn die Regierung nicht gegen den Geist der Declaration von 1871 verstoßen wolle. Er weist auf die wichtigen Folgen des Vertrages von San Stefano hin, durch welchen ein mächtiger slavischer Staat unter der Controle Rußlands geschaffen würde; durch den Besitz wichtiger Häfen am Schwarzen Meere und Archipel würde Rußland bezüglich der politischen und commer- c>ellen Beziehungen einen präpondertrenden Einfluß in diesen Gewässern gewinnnen. Die zahlreiche griechische Bevölkerung mit den entgegengesetzesten Aspirationen würde in der dominirenden slavtschen Majorität untergehen. Die Bestimmungen, durch welche der neue Staat einer in Wirklichkeit von Rußland gewählten Regierung unterstellt würde mit einer Verwaltung und mit Institutionen, welche Rußland einführe, wären ein

Anzeichen dafür, welches politische System in dem neuen Staate maßgebend

Die auf die Bevölkerung von Thessalien und Epirus bezüglichen Artikel und Bestimmungen zum Schutze der Mitglieder der griechischen Kirche feien nicht weniger weitgehend als die Artikel des Vertrages von Kutschuk Ratnardje, welche durch den Pariser Vertrag aufgehoben worden. Die Wirkung dieses ThetlS des Vertrages von San Stefano werde darin bestehen, zum Nachthetle der Griechen die Macht des russi­schen Reiches in den Gegenden zu vermehren, wo bk griechische Bevölkerung die Majorität habe. Die Trennung der griechischen, albanestschen und slavtschen Provinzen von der türkischen Regierung gebe die Bewohner derselben der Anarchie preis. Der Artikel; durch welchen Bessarabien veräußert, die Grenze Bulgariens bis ans schwarze Meer erstreckt und Batum für Rußland erworben werde, machten Rußlands Willen für die ganze Nachbarschaft des Schwarzen Meeres domtntrend. Der europäische Handel von Trapezunt bis Persien werde ganz nach dem Belieben Rußlands zum Stillstand gebracht werden können.

Der Betrag der Kriegsentschädigung gehe weit über die Hülfsmittel der Türkei hinaus, ganz abgesehen von den den älteren Gläubigern der Pforte bestellten Urter- pfmdsrechten. Der Bezahlungsmodus sei ganz allgemein weiteren Verhandlungen Vor­behalten worden. Die Bezahlung könne sofort verlangt werden oder lange Jahre hindurch schwer auf der Unabhängigkeit der Türkei lasten. Die Entschädigung könne auch in eine größere Gebietsabtretung umgewandelt werden oder zu speciellen Ab­machungen führen, durch welche die türkisch: Volittk der russischen in allen Stücken untergeordnet werde. Indessen seien es nicht einmal die einzelnen Bestimmungen des Vertrages, welche vor Allem die Aufmerksamkeit Europas auf sich lenken mußten, sondern ihre combinirte Wirkung.

o . r?tc ottomanische Jurisdiction habe in geographischer Hinsicht für England Interesse Die Gebiete der Dardanellen, des schwarzen Meeres, des persischen Golfs, der levanttntschen Küste und des Suez-Canals würden in die äußerste Unruhe versetzt, indem sie die Vorposten einer überlegenen Macht so nahe an die ottomanische Juris- 0VOn perantreten fäben, daß ihre Unabhängigkeit, ja selbst ihre Existenz beinahe un- moglich werde. Die limtttrte Dtscussion von Artikeln auf dem Congresse, welche von einer Macht ausgewahlt sind, wäre ein illusorisches Hilfsmittel gegen die Gefahren, welche die britischen Interessen und den europäischen Frieden bedrohten. Salisbury ermnert an die Reformversuche der Konstantinopler Conferenz, welche an der Hart­näckigkeit der Pforte scheiterten. Ein neues Resultat könne jetzt durch solche Mittel ü^^erreicht werden. Große Veränderungen seien in den Verträgen nothwendig, aber die Herstellung einer guten Regierung, des Friedens und der Freiheit in den türkischen Provinzen würde immer das Ziel Englands sein. England hätte gern an dem Con­gresse theilgenommen, wenn die Bestimmungen des Friedens tnsgesammt hätten geprüft werden sollen. Der Zusammentritt eines Congresses aber, dessen Beratungen durch vte von dem Fürsten Gortscbakoff vorgeschlagenen Vorbehalte eingeschränkt wären, hätte weder den Interessen der britischen Regierung noch dem Wohle der türkischen Provinzen entsprochen. 0

London, 2. April. DieTimes" bespricht Salisbury's Circular- Depesche und meint: die Position sei nun klar definirt, es sei jetzt die Sache Rußlands zu entscheiden, ob es durch eine unzeitige Präsumption alle Aus­sichten auf eine friedliche Lösung der von ihm angeregten wichtigen Streitfragen beseitigen wolle. Nach der von der Regierung rückhaltslos ausgedrückten Ueber- zrugung seien die Bedingungen Rußlands unvereinbar mit den Intereffen E glands und Europas. Die Regierung werde eine feste Unterstützung in der öffentlichen Meinung Englands finden.Daily News" machen darauf auf;

Salisbury nicht angebe, wie der Vertrag zu modificiren sei, daß die Depesche deshalb auch nicht die Frage beantworte, wofür England eigent­lich kämpfen solle, falls der Kampf beschloffen werde.Morning Post" nennt die Depesche salisbury's einen Anklageact gegen den Frieden von San Stefanos

Standard" undDaily Telegraph" sehen in der Depesche Salisbury's ein hochwichtiges Staatsdocument, das England vor den europäischen Mächten nur rechtfertigen könne.

Wien, 2. April. DiePreffe" meldet: Die Jiisurgenken auf Kreta verdrängten die dortigen türkischen Truppen aus allen Theilen der Insel. Die Türken concentrtrten sich in den Küstenstädten (Santa, Erakiion (?). Rhelymno und Castella, wo sie sich im Schutze der türkischen Flotte befinden.

DasFremdenblatt" sagt: Schon die bloße moralische Ueberemstim- mung zwischen England und Oesterreich, deren gleiche Ansichten über die Un­verbindlichkeit des Friedensvertrags für die übrigen Staaten, sowie das identische streben beider Cabinete, das Gleichgewicht im Orient zu bewahren, muffen Rußland dermaßen vom Kriege mit England abhalten, daß Friedenshoffnungen noch immer starke Berechtigung haben. DasTazblatt" bespricht die Mission Bratiano's und meint: Wolle Rumänien den österreichischen Schutz, so muffe es vor Allem in wirtschaftlicher Beziehung seine Zugehörigkeit als Donaustaat zu Oesterreich aussprechen.

Konstantinopel, 1. April. Großfürst Nikolaus besuchte am Sonn­tag ben Ministerpräsidenten und den Kriegsminister und hatte eine zweistündige Unterredung mit dem Sultan. Er empfing gestern das diplomatische Corps und wird erst morgen nach San Stefano zurückkehren. Der Sultan überreichte dem Großfürsten das Bildniß des Sultans Abdul Aziz. Von der Ernennung Mehemed Ali's zum Eommandanten der Truppen von Makrikene ist wieder Abstand genommen worden.

*Skom, 2. April. Der Staatssecretär Franchi hat auf Geheiß des Papstes alle preußischen Bischöfe aufgefordert, über die in den verschiedenen Diöcesen herrschenden Zustände ausführlich Bericht zu erstatten, und zwar mit eingehender Darstellung der Wechselfälle, die seit 1872 eingetreten. Dabei sollen auch die Gründe angegeben werden, weshalb einzelne Bischöfe nicht be­lästigt worden sind, und außerdem soll ausgeführt werden, in welchem Maße die Maigesetze zur Anwendung kommen und welche Mittel es gebe, den Straf­bestimmungen auszuweichen.

Petersburg, 2. April. General Jgnatieff ist Abends hier ein» getroffen.

Wien, 2. April, Abends. DiePolit. Corresp." meldet aus Konstan­tinopel : Es wird eine neuerliche Bewegung der Ruffen gegen Gallipoli signalisirt. Es geht das Gerücht, die Auslieferung der türkischen Gefangenen sei auf un­bestimmte Zeit verschoben. Die Türken befestigen inzwischen Bajukvere. In San Stefano treffen täglich russische Dampfer mit großen Proviantladungen ein. Von der serbisch-bulgarischen Grenze wird derselben Correspondenz be­richtet : Alle nördlich des Balkans stehenden russischen Truppen werden näher an die Donau gezogen; von denselben werden allenthalben neue Befestigungen angelegt und die alten verstärkt. In Sofia sind zahlreiche russische Streitkräfte concentrirt. Auch südlich des Balkans rücke» russische Truppen in enge concen- trirte Stellungen ein, ebenfalls alle wichtigen Positionen befestigend.

London, 2. April, Abends. Durch im Amtsblatt veröffentlichte könig- liche Verordnung werden die Reserven angewiesen, sich vor dem 19. April an den vom Kriegsmintster bezeichneten Orten einzufinden.

Abends.Pall Mall Gazette" erwähnt eines Gerüchtes, wonach Graf Beust nach Wien gereist sei. Die Königin hielt heute Ministerrath.

London, 2. April. Unterhaus. Gladstone kündigt auf Donnerstag eine Anfrage an, dahingehend, ob die Regierung in der Mittheilung an Rußland in Betreff des Congresses beabsichtige, sich das Recht vorzubehalten, vom Con- greffe zurückzutreten, im Falle Fragen aufgeworfen würden, die England bean­standen muffe.

Petersburg, 2. April. Ein armenischer Erzbischof ist als Delegirter der armenischen Gemeinden hier eingetroffen und hat den Reichskanzler Gortscha- koff eine auf Grundlage des Artikels 16 des Friedensvertrages verfaßte Denk- schrift über die für Armenien erforderlichen Reformen überreicht. Gortschakoff versprach die Wünsche der Armenier zu erwägen, machte dem Erzbischof auch einen Besuch.

Gegenüber der Meldung von Wiener Blättern, daß die Mission Jzna- tieff's gescheitert sei, hebt dieAzence Raffe" hervor: der General habe gar keine Vollmacht gehabt, ein Abkommen zu treffen, sei vielmehr nur beauftragt gewesen, hinsichtlich des Friedensoertrages freundschaftliche Erklärungen abzu­geben und entgegenzunehmen; bei einer solchen Mission könne von Scheitern nicht die Rede sein. DasJournal de St. Pötersb." bespricht die Erklä­rungen Northcote's vom 29. März, indem es bezweifelt, das von Seiten deS englischen Cabinets Alles gethan sei, um die entstandenen Schwierigkeiten zu beseitigen. Was die Erklärung Northcote's anlange, daß Englrnd erwägen muffe, ob es seine Interessen mittelst Conzreffes oder auf andere W'ise wahren solle, so frage es sich, ob durch die Ernennung Salisbury's zum Minister des Auswärtigen die Absicht bekundet werde, die Verhandlungen über den Congreß wieder aufzunehmen, ober ob dieselbe nur als neues Mittel diene, um die Wachsamkeit der öffentlichen Meinung und der Mächte einzuschläfern. In beiden Fällen wisse Rußland, was es zu thun habe. Da die Schwierigkeiten, welche dem Congresse erwachsen seien, nicht durch Rußland herbeigeführt wären, so habe Rußland sie auch nicht hinwezzuräumen.

Gegenüber der Mittheilung der WienerMontagsreoue^ man glaube, baß Jgnatieff seiner Regierung empfehlen werde, den Zusammentritt des Congresses thunlichst zu fördern, bemerkt dasJournal de St. Pätersbourg'^: die russische Regierung könne nichts weiter thun, als sie schon gethan habe, um den Zusam- mentritt des Congresses zu erleichtern, da ihre Ueberredungskraft an dem Punkte aufhöre, wo die Sorge um ihre Würde beginne.

Lokal'Notiz.

Gießen, 3. April. Am 28. Mörz versammelten sich die Uhrmacher Gießens und Umgegend in Wenzels Garten, um gemeinsam, über die Hebung der Kunst, sowie Förderung der Interessen zu sprechen. Die Hauptpunkte bildeten das Lehrlingswesen im Allgemeinen, Lehrvertrag, freiwillige Prüfung, Gehülfen-Diplom und Gehülfen- Zeugniß. Es wurde der, auf der vorjährigen Versammlung deutscher Uhrmacher in Wiesbaden aufgestellte Lehrvertrag, bei hiesigem Vereine eingeführt. Rach Schluß der Lehrzeit hat sich der Lehrling einer Prüfung zu unterziehen. Diese« wurde als dasjenige Mittel erkannt, durch welches zunächst eine bessere Ausbildung der jungen Kräfte her- beigesührt werden kann. Wenn auch die Prüfung nicht in allen Fällen das leisten wird was man sich von ihr verspricht, so kann man doch bestimmen, daß unsere Lehr­linge im ganzen Verbände eine gewisse Summe von Kenntniffen und Geschicklichkeit erlanaen. Die Lehrling Prüfung läßt sich nicht als obligatorische Pflicht hinftellen, auch ist dieselbe nicht mit gesetzlicher Macht durchzuführen, sie soll eine freiwillige fein, und nur als eine Ehrenpflicht aufgefaßt, aber auch als eine Ehrensache angesehen werden, durch tüchtige Lehre die Lehrlinge so auszubilden, daß sie das Gehülfen-Diplom des Centralverbandes deutscher Uhrmacher erlangen. Der Werth desselben für den