Ausgabe 
4.1.1878
 
Einzelbild herunterladen

Wo* 3 Freitag, ben 4. Januar 1878.

Gießener Anzeiger

Anzeige- ui ämklilntt für den Krris Girßen.

MedaetionSbureau r Garten st raße B. 165.

Cxpevitionsbureau r Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

A M i Cid) ex Tijei l.

B k ka n n t in ii ch u n y.

Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1878.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Dentschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1858 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in fn'che- ren Jahren geborenen, welcke sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Mültardienste noch keine definittve Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt hoben, oder in demselben als Studenten Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen' Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufbalten, hieimit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Reit Vom 13. Januar bis zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und toeim sie bereits bei einer früheren Musterung coucurrirt haben, ihren Loosungs- ein vorzulegen.

Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc verlustig erklärt werden. ö

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An­meldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.

Gießen, am 2. Januar 1878.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_________________ Dr. B o e k m a n n.

Gießen am 31. December 1877.

Betreffend: Die Beschaffung und Erhaltung von Fohlen-Tummel- und Weideplätzen für Fohlen.

Das Großhcizogstche Kmsamt Gießen

an die Großherzoylichen Büracrmeistereien des Kreises.

Da der Landes-Pferdezuchtverein beabsichtigt, die Beschaffung und Erhaltung von Tummel- und Weideplätzen für Fohlen zu unterstützen, sehen wi Ihrem Berichte längstens bis zum 15. Januar 1878 darüber entgegen, wer in Ihren Gemeinden solche Tummel- oder Weideplätze für Fohlen besitzt, sei es daß Gemeinden, oder Consvrtien, oder Private die Besitzer sind. Gleichzeitig sind dabei folgende Fragen zu beantworten:

1. Besteht eine Fohleuweide oder nur ein Tummelplatz; wie groß ist jene oder dieser; und seit wann bestehen sie?

2. Ist, sofern eine Weide existirt, diese für Fohlen ausschließlich, oder auch für die Riudviehheerde bestimmt, und werden im letzteren Falle die Fohlen mit der übrigen Viehheerde ausgetrieben?

3. Von wie viel Fohlen wird die Weide oder der Tummelplatz im Durchschnitte jährlich benutzt und wie lange im Jahre?

4. Ist die Weide oder der Tummelplatz mit einem Schuppen oder Schutzdache versehen?

5. Zahlen die Besitzer der Fohlen ein Entgelt für Benutzung der Weide oder des Tummelplatzes?

6. Endlich würde noch eine Angabe darüber von Interesse sein, ob und welche Private in dem betreffenden Bezirke eigens eingerichtete Fohlen- Tummelplatze für die eigene Zucht besitzen.

Von denjenigen Bürgermeistereien, von welchen bis zu dem 15. Januar k. I. keine Berichte hier angelangt sind, nehmen wir an, daß dergleichen Tummel- und Weideplätzen in deren Gemeinde nicht Vorkommen.

Dr. Boekmann.

, Gießen am 2. Januar 1878.

Betreffend: Die Taubstummen-Statistik im Großherzogthum Hessen.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der in rubricirtem Betreff zu erstattenden Berichte noch im Rückstände sind, wieder­holt an die Erledigung unserer Auflage vom 28. October l. I., im Anzeiger Nr. 254, binnen 8 Tagen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmach u n g.

Unter Bezugnahme auf die im Anzeiger No. 302 enthaltene Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des landwirthschaftlichen Vereins von Ober- heffen vom 14. v. M. bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen 300 zu Unterstützungen an Solche, welche den Lehrkursus für Hufschmiede an der Veterinär-Anstalt zu Gießen besuchen wollen, bewilligt hat.

Bewerber um eine Unterstützung zu dem genannten Zwecke belieben sich daher alsbald an mich zu wenden.

Die Großherzogltchen Bürgermeistereien werden ersucht, dieses zur Kenntniß ihrer Gemeinde-Angehörigen zu bringen.

Gießen, am 2. Januar 1878.

Der 1. Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

______________ Dr. Boekmann.

Beka u n t m a ch n n g.

2 5^U6i^m^tadC Landgerichts Gieße,, werden Dienstag und Mittwoch abgehalten, und zwar des Vormittags von 812 und des Nachmittags Gießen, den 1. Januar 1878.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

I. V. d. L.

Dr. Trapp,

______________________________ Landgerichtsassessor.

P f a r r - C o n f e r e n z.

Künftigen Mittwoch ». Januar, im gewöhnlichen Lokal.

Lang-Göns, den 2. Januar 1878.

Strack, Dekan.