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frage von Stanhope: Gortschakoff könne die Verzögerung des Waffenstillstandes nicht erklären; bie Türket scheine aber nicht die Schuld davon zu tragen. Ruß­land habe nicht vorgeschlagen, daß eine diplomatische Sanktion der Besetzung von Konstantinopel gegeben werde, auch sei kein Vorschlag einer gemeinsamen Besetzung gemacht worden.

London, 31. Januar. In der heutigen Sitzung des Unterhauses er­klärte Schatzkunzler Rorthcote auf eine Anfrage von Chaplin: so weit seine Information reiche, sei der Waffenstillstand noch nicht unterzeichnet. Es sei wahr, daß die Russen südwärts vorrücken; das Ziel ihres Vormarsches sei nicht bekannt. England halte an den Bedingungen von Derbys Mainote noch vollständig fest.

Lokal-Notiz.

Gießen, 1. Februar. (Aus den Verhandlungen der Großherzoglichen Handelskammer. Sitzung 14. Januar 1878.)

Anwesend: .Homberger, Noll, Georgi, Fritz Koch und Liebrich.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit einem Rückblick auf Die Thätigkeit der Kammer Im verflossenen Jahre und berichtet sodann über die Eingänge.

Ein Ersuchen des Vorstandes des Handelsvereins zu Lauterbach um Mitwirkung der Handelskammer zur Herbeiführung einer gesetzlichen Bestimmung, nach welcher alle beabsichtigten Verkäufe von Immobilien öffentlich bekannt gemacht werden müssen, wurde einstimmig abgelehnt.

Großherzogliches Ministerium des Innern theilte ein von der Großherzogltchen Directlon der Oberhessischcn Eisenbahnen abgegebenes Gutachten betreffend die Eisenbahn-Frachttariffrage unter Bezug auf unseren Bericht vom L October vor. I. mit, welches sich dahin äußert,daß letzterer nur den Ausdruck des Mißbehagens über verschiedene einzelne Benachtheiligungen, ^welche die im Laufe des Jahres vollzogene Tarifreform für verschiedene Zweige des Gießener Industrie- und Handelsstandes mit sich führte, bekunde. Diese Tarifreform sei zwar von der Hanvelskammer begrüßt worden, die Kammer habe aber wohl geglaubt, daß sie ohne irgend welche Benachtheiligung für Die beteiligten Kreise durchgeführt werden müffe, was bei syste- matischem Vorgehen nicht möglich gewesen sei. Was die in erster Linie angeführten Stückgut^ sätze betreffe, so sei bekanntlich die für Stückgüter früher bestandene Classenverschiedenheit toegge- geschafft und, vom Eilgut abgesehen, nur eine Normalclasse festgestellt worden. Dies habe aller- ^dings bewirkt, daß die früheren Güter I. Classe wohlfeiler, diejenigen der II. Elaste aber theurer geworden sind, was im Durchschnitt eine Frachtvertheuerung zur Folge hatte. Es könne eine Herabsetzung der Frachtsätze für die Normalklasse nicht stattsinden, da die Stückgüter, weil sie, als solche beim Transporte aufgegeben, nur eine schlechte Ausnutzung der Wagentrag- kraft gestatten. Was die übrigen DesiDerien betreffe, so berührten diese unsere hessischen Bahnver- ,,hältnisse nicht und würden hier bei Frachtänderungen die verschiedensten Factoren mitzusprechen haben. AllerDings seien bei den Artikeln Twist, Tabak u. s. w. in Der That Frachterhöhungen, aber bei verschiedenen Gütern z. B. bei rohen und gesalzenen Häuten, Alaun, Vitriol, Baum- wolle, Asphalt, Petroleum rc. eine erhebliche Frachtminderung eingetreten, was letzteres die Gießener Handelskammer anzuführen unterlassen habe.

Die Kammer beschloß auf dieses Gutachten hin, welches theils eine irrige Auffassung des Berichts an Gr. Ministerium vom 1. October v. I. bekundet, theils die Berechtigung der Wünsche des beteiligten Handelsstandes in nicht zutreffender Weise zu widerlegen sucht, eine weitere Eingabe an diese hohe Behörde, in welcher ausgeführt wird, daß von einem bloßen Miß­behagen der von den enormen hier in Rede stehenden Frachterhöhungen von 3550 v g be­troffenen Fabrikanten und Kaufleute nicht mehr die Rede sein könne, wenn damit zugleich ihre Concurrenzfähigkeit so erheblich geschmälert würde. Es bewirke Diese Erfahrung vielmehr die ernsteste Erwägung einer auf das Schwerste schäDigenDen Mehrbelastung gegenüber der bei der Tarifreform zugesagten Entlastung durch Wegfall Des 20 procentigen Frachtzuschlags, welcher s. Z. wegen der damals höheren Betriebskosten durch Lohnerhöhungen und die Preise des Brennmaterials Seitens der Behörden alS berechtigt anerkannt worden war.

Achnlich verhalte cs sich mit dem Frachtsätze für Stückgut, welcher sämmtliche in diese Kategorie gehörenden Transporte um 1620 o 0 vertheuert habe.

Die Tarifreform sei allerdings insoweit begrüßt worden, als sie eine größere Einheitlich­keit durckzuführen beabsichtigte und den nicht mehr gerechtfertigten 20 procentigen Frachtzuschlag zu beseitigen versprach; daß aber zugleich eine noch weit höhere Belastung einzelner Jndu« striezweige eintreten würde, das konnte weder vorausgesetzt, noch stillschweigend anerkannt wor­den sein.

Wenn gesagt wurde, es könne eine solche Tarifreform nicht ohne alle Unbequemlichkeiten -und Benachtheiligungen durchgeführt werden, so wäre dies wohl zuzugeben, wenn auch verhält- nißmäßige Vortheile zu verzeichnen und die Frachtuntörschiede gegen früher keine so erheblichen wären, wie sie vorliegen, Deren ganz eminenter Umfang Die Beschwerden auch hauptsächlich ver­anlassen mußte. Es'stehen aber den um durchschnittlich ca. 40% thcurer gewordenen Artikeln in den von der genannten Direktion erwähnten Gegenständen, bei welchen eine Frachtminderung stattgefunden hat, nur eine solche von 8% gegenüber.

Bezüglich der Stückgüter soll die Verthcuerung mit der schlechten AuSnützung der Wagen­tragkraft gerechtfertigt werden, aber dieser Umstand ist nicht neu und drßhalb hier nicht in Be­tracht zu ziehen, da er auch vor der Tarifreform schon die sehr erheblich höheren Frachtsätze für Stückgut Wagenladungen gegenüber erzeugt hatte, und nach den gemachten Erfahrungen die deut­schen Bahnen im Durchschnitt eine angemessene Rente abwarfen.

Wenn zu den Desiderien der Kammer bemerkt' wurde, daß diese, abgesehen von den Stück­gutfrachten, unsere hessischen Bahnverhältnisse nicht berühren, so war dazu kein Anlaß vorhanden, da Derartiges in dem diesseitigen B'e'richt niemalS behauptet wotddn. Derselbe hatte vielmehr den Zweck, sowohl eine Revision der Stückgutsätze, wie auch der übrigen erwähnten Frachten überhaupt zu veranlassen, um deren Herbeiführung auch das Königlich Preußische Handels­ministerium und das Reichseisenbahnamt von der Kammer ersucht wurde.

Wie nothwendig und gerechtfertigt übrigens eine Revision der in Rede stehenden Fracht­sätze auch im Interesse der Eisenbahnen selbst erscheinen müsse, beweisen die inzwischen von der Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn gewährten Ermäßigungen auf die Artikel Tabak und Reis von Bremen über Deutz nach Gießen, eine Strecke, welche etwa um % länger ist als der directe Weg über Hannover und Casftl. Während auf dtzr letzteren Route Tabak M

Ladungen von 5000 Kgr. pr. 100 Kgr. X 2.95 und 10000 100 2.54

Fracht kosten, expedirt die Köln-Mindener Bahn jede Ladung, sobald sie 100 Ctr. beträgt per 100 Kgr. zu X 2.49, wobei auf der direkten Strecke noch der weitere Nachtheil hinzutritt, daß in vielen Fällen 200 Ctr. Tabak wegen des Volumens nicht in einen Waggon verladen werden können, wodurch die Frachtermäßigung auf der entfernteren Strecke über Deutz noch bedeutend erhöht wird.

Reis kostet über Cassel bei 10000 Kgr. X 199, 5000 238, dagegen über Deutz jede Ladung, welche 5000 Kgr. erreicht per 5000 Kgr. X 177, mithin auf dem direkten Weg über Cassel 34% mehrmals auf dem großen Uckweg über Köln.

Es werden deßhalb diese beiden Artikel den auf der direkten Route beteiligten Bahnen, der Hannöverschen Staats- und Main-Weser-Bahn so lange entzogen bleiben, wie dieses Ver- hältniß andauert.

Zum Präsidenten der Handelskammer für das Jahr 1878 wurde Herr M. Hom berg er und zum Stellvertreter desselben Herr Adolf Noll wieder erwählt.

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Handel und Verkehr.

Mainz, 31. Januar. Weizen per März 24.50, p. Mai 21.20, Roggen per März 15.30, per Mai 15.20, Hafer per März 14.75, Rüb öl per Mai 36.75.

Frankfurt, 30. Januar. Der heutige Heu- und Stroh-Markt war gut be­fahren. Heu kostete je nach Qualität p. Ctr. X 2.503.50, Stroh p. Ctr. X 22.60, Sutter im Großen das Pfund 1. Qualität 80 H, 2. Qualität 70 H, im Detail 1. Qual. 1.10, 2. Qual. X 0.951. Eier, d. Hund. X 78.50, Kartoffeln L 507.50 per 100 Kilo. Fleischpreise: Ochsenfleisch per Pfd. 70-75 Kuh- u. Rindfleisch 55 bis 64 Kalbfleisch 6075 H, Hammelfleisch 5063 H, Schweinefleisch 7580 H, Erbsen, ^schälte (per 100 Kilogr.) 2833 X, ganze Erbsen 2528 X, Bohnen 2528 X, Linsen 3038 X

Irischbäcker in Gießen.

Sonntag, den 3. Januar. Daniel Rühl am Rathhaus. Jakob Klingelhöffer am Wallthor. August Nol.l auf der MÜusburg.

Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zn Gießen. Gottesdienst.

Sonntag, den 3. Februar: Morgens: Pfarrer Schlosser. Nachmittags: Pfarrvicar Schöner.

Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 3. bis 9. Februar besorgt Pfarrer Schlosser.

Busch

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r Anteile r.

Gießener Ruder-Gesellschaft.

Samstag den 2. Februar 1878, Abends 8 Uhr:

Generalversammlung

im Vereinslocal (Prinz Carl).

645)Der Vorstand.

Todes-Anzeige.

Statt besonderer Anzeige allen Verwandten und Bekannten hier­mit die traurige N achricht, daß unsere unvergeßliche Frau und Mutter

kiiroline Baah, geb. Bub

nach langen Leiden gestern Abend sanft entschlafen ist.

Um stille Tbeilnahme bitten

Die trauernden Hinterbliebenen.

Gießen, den 1. Februar 1878.

Die Beerdigung findet Samstag den 2. Februar, Nachmittags 4 Uhr, vom Sterbehause, Seltersweg C. 181 aus statt. (654

Ieikgebotenes.

555) Sämmtliche Waaren im Geschäft des Heil rich Battenfeld dahier werden zu ermäßigten Preisen abgegeben, was mit dem Anfügcn bekannt gemacht wird, daß der Ausverkauf nur noch kurze Zeit wäbrt.

Gar mancher Mensch leidet beim Genuß von Kucken an Magenbe­schwerde. Es wird dies bedingt durch die Säurebildung der Hefe, die hin- wegfällt, sobald mm

Liebig'sches

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Gg. Chr. Spruck. Wo? sagt d. Exp d. d. Bl.

Ate Ausstellung der Kindergarten-Arbeiten kann noch von heute bis über Sonntag zu jeder Zeit besehen werden.

II. Fritzsch.