Einzelbild herunterladen

Uhr,

Hectors

des tädt, deS Künstler

im« von

aus dem n.

w einem in.

d grosses

id in der lusikalien» 2 Uhr] zn

3.

ffining des

leine Saal dass das (595

M.

toff zu einem Wieseck bi£ bringer eine

Marktplatz.

t! nid!

zrotzrr GaM dien, ober flu® ere§_$J?L von Stroh- -rtigen a5er von den 9e> wird prompt

Philipp dem Hause imWaLthor- afl Abend von teineE Der redliche bei auter Be^

er» bruarr erlangen

S. _/

65 iu sb

tz

Mo. «8. Samstag, dcn 2. Februar 1878.

KWner Anzeiger

APtigk- nnb AmiMatt fit htu Kreis Gießen.

r »«rtenstraße B. 165.

«hpfreHtientUwwmt Sch»lstraße B. 18.

tzrscheint täglich mit Ausnahme des MontirgS.

Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mtt Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 29. Januar 1878.

Betreffend: Den Verkehr mit Petroleum.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien beziehungsweise die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Da die über den Verkehr mit Petroleum erlassenen Vorschriften des Gesetzes und der Verordnung vom 17. October 1868 (Regierungsblatt Seite 11851188), sowie der Ihnen mit unserem Amtsblatt vom 4 November 1868 Nr. 30 mitgethellten Instruction Großherzoglichen Ministeriums vielfach nicht beobachtet werden, schärfen wir Ihnen deren genauesten Befolg hiermit ein.

Sie wollen hierbei besonders darauf sehen, daß Ihnen Jeder, der mit Petroleum handelt, oder solches lagert, davon unter näherer Bezeichnung der Lokalitäten, in welchen das Petroleum ausbewahrt wird, die Anzeige macht, worauf alsbald die betreffenden Lagerräume zu besichtigen, und von Ihnen die nöthigen Maßregeln zu ergreifen sind.f

Rohes Petroleum darf innerhalb der Ortschaften und in benachbarten Gebäuden überhaupt nicht gelagert werden. Nur in entfernt von allen menschlichen Wohnungen gelegenen Gebäuden und Kcüerräumen darf im einzelnen Falle die Aufbewahrung von rohem Petroleum mit Ihrer Genehmigung stattfinden. . ,

Gereinigtes Petroleum kann innerhalb der Orte, in und neben bewohnten Gebäuden nur bis zu zehn Centnern und auch nur dann eingelegt werden, wenn die Lagerräume feuerfest, unheizbar, gut ventilirt, und gut verschließbar sind, und keine Ausflüße und Abzüge nach Straßen, Kanälen, oder HosräumlN haben und nicht zur Aufbewahrung anderer leicht entzündlicher, oder große Wärme entwickelnder Gegenstände benutzt werden.

Kleinere Vorräche bis zu fünf Centnern können auch im Freien, oder unter offenen Schuppen in Hosraithen und Hausgärten mit Ihrer besonderen Bewilligung und unter Beobachtung der von Ihnen für nöthig erachtet werdenden Bedingungen ausbewahrt werden.

Das Lagern von größeren Ouantitäten gereinigten Petroleums in Lagerhäusern innerhalb der Städte und Ortschaften bedarf in jedem einzelnen Falle Ihrer Genehmigung, welche Sie nur auf Grund sorgfältiger Prüfling und unter den nach Lage des Falles im öffentlichen Interesse nöthigen Bedingungen ertheilen wollen. _

In den Geschäftslocalen darf das Petroleum nur in gut schließbaren metallenen Gesäßen an solchen Orten, die der Erwarmung durch Sonne, oder Ofen, am Wenigsten ausgesetzt sind, ausgestellt werden. Es steht Ihnen zu, zu bestimmen, weiche Quantität von Petroleum in einem Geschäftslokal äußersten Falles vorräthig gehalten werden darf. ,

Das Zu- und Abfüllen des Petroleums in den Lagerräumen darf nicht bei offenem Licht geschehen. Es ist untersagt, daselbst Feuer anzumachen, oder Tabak zu rauchen. Das Betreten der Lagerräume mit Licht darf nur mit guten Sicherheitslampen geschehen. ,

Bezüglich der von Ihnen im Einzelnen zu treffenden Anordnungen verweisen wir Sie auf unser Eingangs erwähntes Amtsblatt vom 4. November 1868 Nr. 30.

Übertretungen der gegebenen Vorschriften wollen Sie auf Grund des oben erwähnten Gesetzes zur Anzeige bringen lassen.

Dr. Boekmann.

Bekannt m a ch n n g.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat der Gesellschaft zu gegenseitiger Hagelschaden-Vergütung zu Leipzig die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum Hessen auf Widerruf ertheilt.

Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 31. Januar 1878. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Notitisch

*Jm Kreisläufe der Geschichte.

Die Wahrheit des Dichterwortes:Die Weltgeschichte ist das Weltge­richt" mag in vieler Beziehung noch so zweifelhaft erscheinen, bezüglich des Schicksals der Nationen steht dieselbe jedoch unumstößlich fest. Die Sünden der Nationen haben sich, soweit unsere geschichtlichen Mittheilungen zurüüreichen, stets gerächt, wenn auch ost erst nach Jahrhunderten. Vor mehr als 400 Jah­ren klopften die Türken mit gewaltiger Faust an die Thore Konstantinopels; diese herrliche Stadt kam unter türkische Botmäßigkeit und mit ihr wurde eine halbe Welt in Fesseln geschlagen. Die kriegerischen Osmanen, die man geniale Räuber nennen könnte, weck sie in so politisch kluger Weise die mohamedamsche Religion annahmen, unterwarfen sich, getreu dem Gebote des Koran, mit Feuer und Schwert alle Völkerstämme, die sie bewältigen konnten. Ihre Cultur war das Waffenhandwerk und mit den Hufen ihrer nach Hunderttausenden zählen den Schlachtrosse ebneten sie dieser neuen Cultur, zu welcher der Islam seinen Segen gab, den Weg. Lange, lange haben die Osmanen geherrscht und unter ihren Padischas große Triumphe gefeiert. Mehr als ein deutscher Kaiser, der doch der Herr der Welt genannt wurde, erzitterte vor den Türken, mehr als eine blühende Provinz verwelkte unter dem Türkenjoche und manche Völker­stämme, die einst nach freier Wahl in ihren heimischen Gefilden lebten, wurden zu Sclaven für ihre osmanische Herren herabgewürdigt. Doch vorbei ist es nun mit der ganzen türkischen Herrlichkeit I Diejenigen, welche einst drei Erd- theile zittern machten, wissen kaum, ob ihnen ein Stückchen Erde bleibt, auf welchem sie ein weniger als bescheidenes Dasein fristen können. Die vollstän­dig besiegte Türkei hat sich, wie es den Anschein hat, auf Gnade und Ungnade, ihrem Todfeinde, Rußland, ergeben und mit der Unterzeichnung des Waffen­stillstandes hat die Pforte wahrscheinlich ihr eigenes Todesurtheil unterzeichnet. Das Schicksal der Türkei konnte schwerlich ein anderes werden. Den kriegs und raublustigen Ahnen der Türken hatten die Europäer schon längst vergeben und wie gern hätte man die Türken in die europäische Völkerfamilie aufgenom­men, wenn sie dazu fähig gewesen wären. Wir sind nicht so vermessen, um über die Osmanen rückhaltslos den Stab zu brechen, aber die finanziellen Zu­stände in der Türkei, der Mangel an einheimischer Industrie und dem beleben-

er Hheik.

den Handel, der Stand von Kunst und Wissenschaften, die Art der Rechts­pflege und der Klaffen- und Racenkampf, welcher im Osmanenstaate seit Jahr­hunderten nicht gelöscht wurde, mußten ein ursprünglich noch so kräftiges Reich seinem Untergänge entgegenführen. Dazu kommt, daß die Türken wohl solche Elemente der europäischen Cultur annahmen, die ihren alten Anschauungen ent­sprechen , daß sie jedoch bezüglich der wahren Cultur gleichgiltig blieben ober sich im Widerstreben bewegten. Diese Umstände sollte man, mag auch die Neu­ordnung im Orient geplant werden, wie sie will, niemals zur rechten Würdi­gung der orientalischen Frage vergessen. ______

Deutschland.

Aus dem Großherzogthum Hessen, 27. Januar. Gestern hat die zweite Kammer sich vertagt. In nahezu dreiwöchiger Session ist ziemlich das gesammte vorhandene Material bereinigt worden, indem von hervorragen­den Gegenständen nur der Gesetzentwurf wegen Errichtung einer Landescultnr- Rentenkasse und die Vorlage wegen der Civilliste des Großherzogs übrig geblie­ben sind. Der Schwerpunkt der diesmaligen Berathungen liegt in der Bewilligung der Gesetze über Einführung einer Capital-Rentensteuerüber die Abänderung des bisherigen Einkommensteuer - Gesetzes, über die bürgerlichen Wirkungen des Austritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft und über die Ausübung des Erziehungsrechts in Bezug auf die Religion der Kinder; immerhin dürften aber noch weiter das Zustandekommen der Gesetze über Be­steuerung der Wanderlager und über den Schutz der in Pflege gegebenen kleinen Kinder, die Bewilligung der Mittel für ein drittes Lehrer-Seminar, der end­liche Abschluß des Gesetzes über die Gehalte der Volksschullehrer, der Antrag der Kammern auf Herstellung einer Secundärbahn zwischen Pfungstadt und der Main-Neckar-Bahn und die Zusicherung der Regierung, daß sie die Fortführung der Main-Canaltsation von Frankfurt nach Offenbach in's Auge gefaßt habe, als nicht zu unterschätzende Resultate der Session Erwähnung verdienen. Wenn schon jetzt die Debatten und Beschlüsse der Kammer deutlich erkennen ließen, wie das allwählige Nahen des Landtagsschluffes die Ausführung des unzweifel­haft vorhandenen Wunsches, der künftigen Kammer keine Rückstände zu hinter-