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— Neben Herrn v. Saucken-Tarpuischen, um den sich die Wähler des dritten Berliner Wahlkreises beworben haben, bewarben sich noch genau fünf Candidateu um die Stimmen der Wähler. Darunter auch ein Maler, Rafael, nicht Corregio, die kannten diesen Ehrgeiz nicht, aber Herr „Bernsdorf-, seines Zeichens ein Stubenmaler, ehemals social und christlich, jetzt christlich und social. Der große Bernsdorf sprach „vor das Volk" seine Candidatenrede! Man hat die Arbeitercandidatur, meinte der einstige Farbenmtscher, aufs scheußlichste bemängelt und mich besonders hat man beschmutzt und besudelt. Der Wahlkampf ist auch darum so wichtig, und weil es sich um mein und dein handelt. (Ruf: „Um mir und mich!" Lärm.) Der Liberalismus hat kein Recht mehr, uns zu vertreten, denn er hat uns wirthschaitlich und „sittlich- ruinirt. (Beifall.) Sehen Sie „mir" als Beispiel an. Ich hatte ein blühendes Geschäft, die Freizügigkeit ist Schuld an meinem „Ruin", jeder Pinsel wird jetzt selbstständig und „ruinirt die Meisters". Die Freizügigkeit zieht blos Vagabonden groß. Aber das Schlimmste ist das Wuchergesetz, das wir abschaffen müssen. Redner wünscht sodann Reform innerhalb des Chrtstenthums und einen NormalarbettStag. „Auch die Steuern ist eins der wichtigsten Punkte, die müssen sein, aber die untersten Classen müssen fret sein l" (Stürmischer Beifall ) Weiter fortfahrend: „Ich will Ihnen mal auf was Hinweisen. Man sagt immer, es ist faul im Staate Dänemark. Des ts nich fol Ein Freund von mich, der lange dort war, hat mich erzählt, daß dort der König per pedes auf der Straße geht, so wie wir, und nur der Reiche Steuern zahlt, der Arme fret ist; so muß es auch bet uns werden. (Stürmisches Bravo.) Ich habe ein warmes Herz, also wählen Sie mir! (Wiederholtes Bravo.) Einige schriftlich etngegongene Interpellationen beantwort der „Herr Candidat" dahin: Einkommensteuer müsse beibchalten werden für die Reichen; betreffs der Tabaksteuer köuue er sich heute noch nicht erklären; die Soldaten müsien Alle auf den Beinen bleiben, weil die Soctaldemokraten jeden Tag loS- schlagen können. Zur Empfehlung der Candidaten sagt dann Apostel Siering: „Ich kenne ihn (Bernsdorf) zwar erst kurze Zeit, aber er trägt voll und ganz die Sympathien in sicht" (Bravo!) (Wests. Ztg.)
Lokal-Notiz.
Gießen, 31. Juli. Nächste Woche wird Herr Pfarrer Lenartz in Lützellinden, der 6 Jahre in Südamerika zugebracht hat, einen Vortrag über seine Erlebntffe und Beobachtungen daselbst in hiesiger Stadt halten. Wer sich für Länder und Völkerkunde interessiit und Vergnügen daran findet, einiges aus seinen Sammlungen (Kolibris und Schmetterlinge von wunderschöner Färbung, Schmuckgegenstände u. dergl.) was zur Illustration vorgelegt wird, zu betrachten, möge diese Gelegenheit einer angenehmen und belehrenden Unterhaltung nicht unbeachtet laffen. Um auch weniger Bemittelten und Schülern den Zutritt zu ermöglichen, ist das Eintrittsgeld auf 60 H für Erwachsene, auf 30 $ für Schüler, festgesetzt worden.
Der Ertrag ist für einen milden Zweck (Frauenverein der Gustav-Adolf-Stiftung) bestimmt. v-
Gießen, 31. Juli. Tagesordnung für die Stadtverordneten-Sitzung am Donnerstag »en 1. August 1878, Nachmittags 4 Uhrr
1. Die Regulirung der Gehalte der Volksschullehrer nach dem Gesetz vom 9. März 1878
2. Die Veräußerung des städtischen Gäßchens am Len zischen Felsenkeller.
3. Gesuch wegen Straßenanlagen u. s. w. in den Schießgärten.
4. Die Ausdehnung der Straßenbeleuchtung.
5. Den Transport der Leichen Verunglückter betreffend.
6. Baugesuch des Christian Lony zu Gießen betreffend.
7. Kostendecreturen.
Vermischtes.
— Die Verfolgung eines auf eigenem Jagdrevier angeschossenen Wildes nach einem fremden Jagereoier ist nach einem Erkenntnisse des Obertrtbunals vom 14. Juni 1878 wegen unbefugter Ausübung der Jagd aus $ 292 des Str -G -B. zu bestrafen, selbst wenn das angeschossene Wild im fremden Jagdrevier in Folge des Schusses verendet. „Die Jagdfolge, welche in der Verfolgung von angeschofsenem oder angehetztem Wild auf ftemdem Jagdrevier besteht, schließt begreiflich eine Ausübung der Jagd in sich, und diese fällt auch beim Vorhandensein der landrechtlichen Voraussetzungen und Modalitäten (S 130 eeq. des A- L--R. Thl. I. Ttt. 9) in Ermangelung der Erlaubniß des Jagdinhabers unter die Strafbestimmung des § 292 a. a. £)., nachdem durch § 4 des Gesetzes vom 31. October 1848 das Recht der Jagdfolge in Preußen aufgehoben ist. Der Thatbestand des S 292 wird ferner dadurch nicht ausgeschlossen, daß daS im fremden Jagdrevier aufgesuchte Wild dort verendet war. Das ausschließliche Besitznahmerecht des Jagdinhabers, welches § 292 zu schützen bestimmt ist, begreift den gesammten Wtldstand seines Jagdreviers. Es begründet auch keinen Unterschied, ob das daselbst verendete Wild auf einem anderen Jagdrevier angeschossen war. Mit dem Anschießen des Wildes auf dem anderen Jagdrevier durch den dortigen Jagdberccktigten war die Occupation wohl begonnen, aber nicht vollendet. (§ 129 A. L -R- Thl. I. Tit. 9.) Jede weitere auf die Occupation gerichtete Handlung desselben innerhalb des Reviers, wo das Wild gefallen war, enthält einen strafbaren Eingriff in das ausschließliche Occupationsrecht dieses Reoierinhabers, sofern sie nicht ausschließlich in dessen Interesse erfolgte"
— (Radicalmittel gegen Trunksucht) Eine Radicalkur gegen die Trunksucht versuchte kürzlich eine Kleinbürgerin in Zarjew, Rußland, an ihrem Ehemann Derselbe ließ sich zu Zeiten gar zu sehr von feinem Hang zu Spirituosen hinreißen und war so kürzlich eine ganze Woche lang ununterbrochen betrunken. Die resolute Frau beschloß endlich, die Entnüchterung ihres Mannes selbst zu leiten, führte ihn in den Getreidespeicher und legte ihn dort mit Hilfe einiger Nachbarn oder Verwandten in Ketten. Den ersten Tag rührte sich der Mann nicht, den zweiten Tag bat er dringend um Branntwein, den dritten noch dringender um Wasser, am vierten Tage vermochte er nur zu stöhnen und — wurde zu seinen Vätern versammelt. Die ob solches Resultats ihrer Kur selbst verdutzt gewordene Frau ist jetzt in Untersuchung gerathen und wird wahrscheinlich kein Patent für ihre neue Heilmethode erhalten.
Literarisches.
Illustrirte Frauen-Zeitung. (Preis vierteljährlich 2 50 H.) Die neueste
Moden-Nummer (27) enthält: Promenaden-, Haus- und elegante Sommer-Anzüge. Einzelne, aus reich ausgestattetem Rock- oder Schoßtaille bestehende Anzüge, Kleider- röcke zu Schooß- oder Blusentaillen, Fichus, Cravaten, Schleifen, Latzschürzen, Staubmantel und Hüte. Unterröcke aus Stoff- und Häkelarbeit. Verschiedene Anzüge, Prinzeßkleider für Mädchen jeden Alters, Hüte und Paletots für kleine Mädchen. Blume in Filet (eine neue Arbeit von der pariser Ausstellung). Decke mit Kreuzstich- Stickerei, Tischplatte in Glasmalerei, Papierkorb mit gestickter Bordüre in senkrechten Stichen auf Leinen, Halbhandschuh in Strick- und Häkelarbeit, gestrickter Strumpf mit Kreuzstich-Stickerei, Einsätze in Tülldurchzug und Spitzen in Häkel-Klöppelarbeit und Tülldurchzug rc. mit 75 Abbildungen; ferner ein colortrtes Modenkupfer. Die neueste Unterhaltungs-Nummer (28) enthält: Santa. Eine corsische Geschichte von F. von Stengel. (Fortsetzung.) — Frauenarbeit und Frauenschmuck auf der Pariser Welt-Ausstellung. Von Julius Lessing. II. — Der Getßbub der Alpen. Von C- K. Struwy- — Aus der Frauenwelt. — Die Damen-Orden und -Ehrenzeichen. Von Max Gritzner. I. Der Schwanen-Orden. — Verschiedenes. — Wirtschaftliches: Das englische Luncheon. (Schluß.) — Briefmappe. — Frauen-Gedenktage. — Ferner folgende Illustrationen: Spruchbild. Von Emil Doepler. — Rast des Geißbuben. Von Konrad Dielitz. — Der brandenburgische Schwanen-Orden. ■ Zu beziehen durch alle Buch- handlungen und Postämter. ■■
Schirraberieht. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd T. W. Dietz in G i e ß e n.
Newyork, 28. Juli. (Per transatlantischen Telegraph.) Das Postdampfschiff Rhein, Capt. H. C- Franke, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 14. Juli von Bremen und am 16. Juli von Southampton abgegangen war, ist gestern 9 Uhr Morgens wohlbehalten hier angekommen.
Besondere Bekanntmachungen Oeffentliche Aufforderung.
4370) Philipp Schlerf von Ullendorf a./Lda. — geboren am 23. Februar 1808 — Sohn des verstorbenen Johann Melchior Schlerf und deffen gleichfalls verlebten Ehefrau Eva, Katharine, geb. Wießner von da hat sich ungefähr im Jahre 1832 aus seiner Heimath entfernt und ist seit dem verschollen.
Sein Vermögen wurde seither cura- torisch verwaltet und beträgt dermalen <n. 2400 «X Philipp Schlerf resp. deffen Jntestat- oder Testamentserben werden hiermit aufgefordert, sich binnen drei Monaten von heute an gerechnet zur Empfangnahme des fr. Vermögens bei dem unterzeichneten Gericht anzm melden, als sonst nach Ablauf dieser Frist Philipp Schlerf für tobt erklärt und sein Nachlaß den nächsten gesetzlichen Erben, welche sich bis jetzt gemeldet haben, vorerst gegen Caution ausgeliefert werden würde.
Gießen, am 11. Juli 1878.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
Erdmann, Langermann.
Landrichter._______Landg.-Assessor.
OeffentlicheAussorderung.
4218) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberheffen unterm 27. Juni l. I. gegen den Johannes Kempf III. zu Bellersheim den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden sämmtliche Gläubiger des Johannes Kempf III. auf
Donnerstag den 10. Oct. 1878,
Vormittags 8 Uhr, hierher zur Liquidation ihrer Forderungen und Vorzugsrechte und Vorlage ihrer Beweismittel bei Meidung des Ausschlufles von der Maffe vorgeladen.
Allgemeiner Anzeiger.
Zugleich soll in besagter Tagfahrt der Abschluß eines Arrangements versucht und eventuell über Versilberung der Maffe und Wahl eines Maffe- curators Beschluß gefaßt werden.
Die Ausbleibenden und nicht gehörig Vertretenen werden als den Beschlüssen der Mehrheit der Gläubiger beigetreten erachtet.
Hungen, den 3. Juli 1878.
Gioßherzogl. Landgericht Hungen. Cellarius. Krauß.
Bekanntmachung.
Freitag den 2. August d. I.,
Vormittags 9 Uhr, sollen im Büreau der unterzeichneten Garnison - Verwaltung (Nahrungsberg) die an der hiesigen Zeughaus-Caserne pro 1878 aufgenommenen größeren Bau- Reparaturen und zwar:
a. Anlegung einer Müll- und Aschgrube incl. Material,
veranschl. auf «X 803,30 b. Reparatur des Daches der Zeughaus- Caserne, veranschl. auf «X. 1200 c. Neudtelungsarbetten incl. Material, veranschl. auf «X 5760 d. Legung von Treppenstufen incl. Material, veranschl. auf .... -X. 440 im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Unternehmungslustige eingeladen werden.
Bedingungen und Anschläge liegen in dem oben benannte Bureau während den Dienststunden zur Einsicht offen und muffen von den Offerenten vor Abgabe ihrer Offerte unterschrieben werden.
Gießen, den 23. Juli 1878. (4495 Großherzogliche Garnison - Verwaltung. Dcsskntliche Bekanntmachung.
4508) Hermann Walz, Sattler zu Hungen hat mit der Mehrzahl seiner, zum Güteversuch geladenen Gläubiger unterm Heutigen ein Arrangement ab
geschloffen deffen Bestimmungen auf unserem Actuartate einzusehen sind.
Es werden alle unbekannten Gläubiger aufgefordert, binnen vierzehn Tagen zer- störltcher Frist vom ersten Erscheinen dieses an gerechnet das getroffene Arrangement unter Anmeldung ihrer Forderungen und thatsächlicher und rechtlicher Begründung anzufechten, widrigenfalls sie hiermit ausgeschloffen und Bestätigung des Vergleichs erfolgen wird.
Hungen, den 11. Juli 1878. Großherzogliches Landgericht Hungen.
Cellarius. Krauß.
Vom Alice-Verein für Fraueubtldung und Erwerb ist der Unterzeichnete mit dem Auftrage beehrt, für Beschaffung von 2 Zuschneidetischen, 16 Arbeitstischen, 2 Schränken, 3 Dutzend Stühlen, 2 Tafeln und einer Anzahl Kleiderhaken zu sorgen. — Es ergeht daber an übernahmswillige Schreiner-, Schloffer- und Weißbindermeister die Aufforderung, wegen fraglicher Anschaffungen in den nächsten 4 Tagen Vormittags zwischen 10—12 Uhr an den Unterzeichneten sich zu wenden.
Gießen den 31. Juli 1878.
Stief, Stadtbaumeister.
Ileilgeöotenes.
4268) Meinen seit Jahren bewährten
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halte ich bestens empfohlen. (4268
Emil Fischbach-
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