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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dringerlohn.
Expedition r Schulftraße, Lit. R. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark so Pf.
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
gütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brod.
Das Reichskanzler-Amt
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Auf Grund der Vorschriften im § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen (R -G -Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung
Pfennige, u n
a., für die volle Tageskost b., für Mittagskost......„
c., für Abendkost.......
d., für Morgenkost......
Berlin, den 8. Januar 1877.
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 für das Jahr 1877 dahin festgestellt worden, daß an^Ver-
ohne Brod. Pfennige.
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Eck.
Gießen, den 25. Januar 1877. Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Groscherzoqlichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweis auf den letzten Absatz unseres Ausschreibens vom 22. Mai 1876 (Amtsblatt ohne Nummer) sehen wir Ihrer Vorlage wegen der uneinbringlichen oder in Folge Reclamationen zu unterlassenden Beträge binnen 4 Wochen entgegen und machen dabei darauf aufmerksam, daß die Vergütung der Rechner für die Erhebung der Kirchensteuern durch unser Ausschretben vom 13. October 1876 (Amtsblatt ohne Nummer) festgesetzt ist und deßhalb nicht mehr, wie in einzelnen Fällen geschehen, dem Schlußsatz unseres Eingangs erwähnten Ausschreibens entsprechend, Anträge in fraglicher Beziehung hierher zu richten sind, es müßte denn sein, daß aus besonders triftigen Gründen eine abändernde Verfügung beantragt werden wollte.
Die vorliegenden Anträge halten wir hierdurch für erledigt.
v. Röder.
No. 1 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 12. l. M, enthält:
(No. 1156.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Post- und Telegraphenverwaltung. Vom 3. Januar 1877.
(No. 1157.) Nlederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenoffenschaft. Vom 27. April 1876.
(No. 1158.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 14,300,000 Mark. Vom 17. Novbr. 1876.
No. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 22. I. M., enthält:
(No. 1159.) Bekanntmachung, betreffend die Umrechnung der Uebergangsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche von Staaten, wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder Zubereitung gewiffer Erzeugnisse gefegt sind, erhoben beziehungsweise bewilligt werden. Vom 15. Januar 1877.
Gießen, am 26. Januar 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
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politisch
Deutschland.
Darmstadt, 25. Januar. Das Großh. Ministerium des Innern hat an die Stände des Großherzogihums einen Gesetz Entwurf, die Aushebung der Bestimmungen über die Schadensersotzpflicht der Ortseinwohner und Gemein den bei boshaften Sachbeschädigungen betreffend, gelangen lasten, der wie folgt lautet:
Art. 1. Die in verschiedenen Theilen Unseres Großberzogthums in Geltung befindlichen Bestimmungen der Gesetze vom 18. März 1718 und vom 3. Februar 1797 über die Echadensersatzpslicht der Ortseinwehner für boshafte Sachbeschädigungen, der d'Ssalls von den vormaligen Regterungen der Provinzen Starkeilburg und Ober Hessen erlastenen Bekanntmachungen vom 30. September 1817 und 11. Februar 1812, des Beschlusses des Präfekten des vormaligen Departements des Donnersbergs vom 12. Nivose XII über die Schadenersatzpflicht der Orteeinwohner für Beschädigungen von Bäumen an Landstraßen und Vicinalwegen, und der für das vormalige Kurfürstenthum Hesten unter dem 21. November 1827 erlassenen Verordnung über die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des an Bauwpflanzungen an öffentlichen Wegen und Plätzen erwachsenen Schadens sind aufgehoben.
Art. 2. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung im Regierungsblatt in Kraft.
— Die Abgg. Scrtba, Jockel, Pfannstiel, Küchler, Wolz, Frank, Frhr. v. Nordeck zur Rabenau, Schulze, Wadsack und v. Burt haben am 17. Juni 1876 in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Großh. Regierung zu ersuchen, den Ständen noch auf diesem Landtag eine die Erhaltung der be< stehenden Ackerbauschulen sichernde Vorlage zu machen, tbfcer diesen Antrag hat Namens des vierten Ausschustes der Abg. Frhr. v. Wedekind (Hiltersklin gen) Bericht erstattet. Derselbe führt aus, daß am zweckmäßigsten die Be- rathung und Beschlußsastung über den vorliegenden Antrag gleichzeitig mit der Berathung über die am 14. November von dem Ministerium des Innern an die Stände gelangte Gesetzes-Vorlage stattfinden werde, welche das Ansinnen enthält, zur Erhöhung der Dotation des landwirthschastlichen Vereins für
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Oberhesten für die Jahre 1877 und 1878 den Vertrag von jährlich 1600 JL unter der Bedingung zu bewilligen, daß der gedachte Verein die Mittel zur Erhaltung der beiden in Oberheffen bestehenden Ackerbauschulen in mindestens demselben Umfang wie seither gewährt. Der Ausschuß verweist deshalb auf seinen über die letztere Vorlage erstatteten Bericht, der auch diesen Antrag speciell bespricht, aber noch nicht im Druck erschienen ist.
Berlin, 24. Januar. Das Auftreten der Rinderpest in den Provinzen Schleswig-Holstein und Schlesien hat das Reichskanzleramt veranlaßt, sofort Schritte zu thun, um Erhebungen über den Herd und die Entstehung der Seuche, sowie über die Vorkehrungen zu ihrer Niederhaltung anzustellen. Es ist das Mitglied des Reichs-Gesundheitsamtes, der katserl. Regierungsrath, Prof. Roloff, an Ort und Stelle gesandt worden, damit er Gelegenheit erhalte, nicht nur seine Erfahrungen über jede verderbliche Seuche und deren Bekämpfung zu erweitern, sondern auch die Wirksamkeit des Gesetzes über die Bekämpfung der Rinderpest und der dazu gehörigen Ausführungs-Bestimmungen zu beobachten. Das Ergebniß seiner Beobachtungen soll Prof. Roloff in einer Denkschrift niederlegen und durch das Reichs-Gesundheitsamt an das Reichskanzleramt befördern. Zuvor war in den letzten Tagen Herr Roloff hierher berufen worden, um sich über den Stand der Jnficirung des hiesigen Schlachtviehhofes zu in- formiren. Der preußische Minister für Landwirthschaft hat den königl. Departements-Thierarzt Dr. Pauli, der soeben von einer RecognoScirungSretse in den Grenzgebieten von Rußland und Oesterreich Ungarn zur Beobachtung der dortigen fraglichen Verbältniffe zurückgekehrt ist, angewiesen, sich mit Pros. Roloff in Verbindung zu setzen, um gegenseitige Erfahrungen auszutaufchen. Es sind sowohl die preußischen Provinzial-Behörden angewiesen, als auch die Landes- Reg'erungen ersucht, bei den von Reichswegen angeordneten Maßnahmen gegen die Rinderpest die damit beauftragten Beamten nach Kräften zu unterstützen. Herr Roloff ist heute Nachmittag abgereist unt> hat sich zunächst nach Lauenburg begeben.
Berlin, 25. Januar. Das Abgeordnetenhaus nahm heute in dritter Lesung die Gesetz-Entwürfe über die Kosten einer anderweitigen Regnlirung der !Grundsteuer in Schleswig-Holstein, Hannover, Heffen, Naffau und Meisenheim


