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Dienstag, den 27. November
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Anzeige - mi> Amtsblatt fir de« Kreis Gießen.
Erscheint tLgttch mit Ausnahme des MonLngS. «tWHem Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.
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Amtlicher Hheit.
Gießen, am 22. November 1877.
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ikdirectors !S Fräulein Herzog,
Kraft zu, seinem Gebrüll durch Thaten Nachdruck zu geben. Hat doch auch Gladstone mit Recht jüngstbin darauf aufmerksam gemacht, daß Lord Beaconsfield in seiner Lordmayors-Rede — wie es scheine, mit besonderer Absicht — vermieden habe, von der „Integrität" der Türkei als einer Nothwendtgkeit zu sprechen. Kurz, der Krieg im Osten scheint einem befriedigenden Ende ent- gcgenzugehen.
Eine derartige — und zwar baldige — Lösung der orientalischen Wirren würde aber auf den Lauf der Dinge im Westen des Welttheils unstreitig in günstigster Weise zurückwirken. Deutschland würde nämlich, wenn Rußland und Oesterreich wieder freie Hand bekämen, im Bunde mit diesen beiden Mächten seinen Einfluß auf die Erhaltung des Friedens noch stärker geltend machen können, als cs bisher gethan. Von französischer Seite werden freilich immerfort Versuche gemacht, die eine oder die andere der genannten Mächte von Deutschland abzuziehen und so den Drci-Katser-Bund zu sprengen. Eine Neuordnung der Dinge im Orient würde aber die dabei betheiligten Mächte, ähnlich wie deren gemeinsame Stellung zur polnischen Frage, noch fester miteinander verbinden und sie veranlafien, nur um so entschiedener gegen etwaige friedensstörerische Gelüste Frankreichs gemeinsam Front zu machen. Die Gefahr, daß Frankreich sich über kurz oder lang solchen Gelüsten htngeben werde, ist unleugbar vorhanden. Leider hat die republikanische Partei, deren Haupt kürzlich offen erklärt hat, Friede und Freundschaft mit Deutschland bilde einen wesentlichen Theil seines Programms, für die nächste Zett keine Hoffnung, zur Gewalt zu gelangen. Der Widerstand, den Mac Mahon den radicalen Elementen leistet, stellt zwar einen langen Kampf zwischen den Parteien, vielleicht gar den Bürgerkrieg, In Aussicht; es bleibt aber doch die Möglichkeit, daß die jeweiligen Machthaber im Augenblicke der Roth zum letzten Mittel greifen, um die entzweiten Parteien mit einander zu versöhnen, nämlich zur Entzündung eines auswärtigen Krieges.
Preis viesteljthrlich 8 Korf 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen »ierteljihrlich 2 Mark 50 Pf.
Zur allgemeinen politischen Lage.
Im Osten Europas treten endlich die Anzeichen einer nicht zu fernen Beendigung des blutigen Kriegssprels hervor. Der unerwartet rasche Fall von Kars eröffnet nicht blos die Aussicht, daß sich binnen kurzer Zeit ganz Armenien in der Gewalt Rußlands befinden und somit ein Compensations-Object für die von letzterem gebrachten Opfer vorhanden sein wird, sondern ist auch von guter Vorbedeutung für den Lauf der Dinge in Bulgarien. Friedens» Unterhandlungen scheinen freilich so bald noch nicht eröffnet werden zu können. In Konstantinopel erwartet man vielmehr als Wirkung fernerer türkischer Niederlagen eine Katastrophe, welche dem gegenwärtigen Sultan Thron und Leben kosten und Männer an die Spitze deö Staates bringen dürfte, welche, wie Midhat Pascha, den Widerstand aufis Aeußerste zu treiben entschloffen wären. Für den Fall aber, daß die Pforte wirklich den Frieden wünschen sollte, ist sie durch den deutschen Botschafter schon jetzt auf den richtigen Weg, nämlich an's russische Hauptquartier, gewiesen worden. Ernstliche Schwierigkeiten befürchtet man bei etwaigen Friedens-Verhandlungen nicht, wenigstens nicht Seitens der neutralen Mächte. Fürst Gortschakoff hat freilich offen genug erklärt, daß sich Rußland an die bekannten Aeußerungen des Kaisers Alexander vor dem Kriege nicht mehr gebunden erachte, aber Niemand denkt auch daran, Rußland den Gewinn innerhalb der gebotenen Schranken streitig zu machen. Oesterreich, welches sich bei einem Zusammenbruch der Türkei vor Allem selbst bedenken wird, soll schon jetzt damit einverstanden sein, daß Rußland in Armenien entschädigt und Bulgarien als ein selbstständiger Staat constituirt werde. Italien steht zweifellos auf Seiten des Drei-Kaiser-Bundes. Frankreich spielt in den orientalischen Angelegenheiten keine Rolle, die in Betracht käme. England endlich wird zwar den Mund voll von Drohungen nehmen, wenn seinem Rivalen der Weg nach Indien und in's Mittelmeer geöffnet wird; Europa ist aber im Laufe der Jahrzehnte hinreichend daran gewöhnt worden, Alt-England die Faust in der Tasche machen zu sehen, und traut dem britischen Löwen nicht mehr die
Betreffend: Die Erhebung und Verrechnung der allgemeinen evangelischen Kirchensteuer für 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach pos. 5 des Amtsblatts Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. Mat l. I., welches wir Jbnen durch Kreisamtsblatt vom 14. Mar I. I. Nr. 13 mitgethetlt haben, sollen die Gemeinde-Einnehmer, sobald die Gemeinderechnung gestellt worden ist, Abschriften der die evangelische Kirchensteuer betreffenden Rechnungseinträge fertigen, und diese Abschriften, nachdem dieselben von der Bürgermeisterei als mit der Rechnung in Uebereinstimmung stehend, bescheinigt sind, an den Rechner des Centralkirchenfonds einsenden.
Da nach Mittheilung Grobherzoglichen Oberconsistoriums vom 14. l. M. die fraglichen Abschriften bis zu diesem Tage aus emer größeren Anzahl von Gemeinden und Gemarkungen des Kreises für 1876 noch nicht eingereicht waren, so geben wir Ihnen, insoweit der fraglichen Auflage noch nicht entsprochen worden ist, auf, die Gemeinde-Einnehmer an die unverzügliche Erledigung der Eingangs erwähnten Vorschrift zu erinnern, und wenn die Erledigung nicht längstens bis zum Schluffe dieses Monats erfolgt ist, den Anstand alsbald an uns zu berichten.
Dr. B o e k m a n n.
Gießen, 21. November 1877. Betreffend: Verfahren bei Schulversäumnisien — § 17 der Instruction für die Schulvorstände vom 21. September 1874.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
bringt hiermit nachfolgende Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenhelten, zur öffentlichen Kenntniß.
Dr. Boekmann.
Zu Nr. M. d. I. S. 16580. _ Darmstadt, am 14. November 1877.
Betreffend: Verfahren bei Schulversäumnisien — § 17 der Instruktion für die Schulvorstände vom 21. September 1874.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern Abtheilung für Schulangelegenheiten
an dir Größtmöglichen Kreis-Schulcommissionen.
Im 8 17 der Instruktion für die Schulvorstände vom 21. September 1874 ist im zweiten Absätze die Bestimmung enthalten, daß der Schulvorstand für jede ungerechtfertigte Versäumuiß eines ganzen oder halben Tags eine Strafe von 20 Pfennig anzusetzen habe. Bei dieser Fassung ist die Annahme gerechtfertigt, daß, wenn ein Kind an einem Schultage sowohl des Vormittags als auch des Nachmittags die Schule ungerechtsertlgt versäumt, doch nur die einfache Strafe von 20 Pfennig und mithin keine höhere Strafe anzusetzen sei, als wenn die Versäumniß nur am Vormittage oder nur am ^cach- mit.agc st^ttgefunden h entspricht nun nicht der Absicht des Artikel 24 des Volksschulgesetzes und geht insbesondere aus dem in der 2. Kammer
über den betreffenden Gesetz-Entwurf erstatteten Ausschußberichte hervor, daß man von der Ansicht ausgegangen, daß jeder versäumte halbe Schultag als besondere Versäumniß zu betrachten sei. , . , , . „ „ .L. k Ä
Großherzogliches Ministerium des Innern hat sich deshalb veranlaßt gesehen, nachträglich zu dem § 17 der Instruktion für die Schulvorstande ausdrücklich zu bestimmen, daß für die ungerechtfertigte Versäumniß eines jeden halben Schultages die Versäumnißstrafe anzusetzen sei, so daß, wenn em Schulkind an einem Schultage des Vor- und des Nachmittags ungerechtfertigt die,Schule versäumt, die Strafe von 20 Pfennig für eine Schulversaumniß nicht nur einmal, sondern zweimal in Ansatz zu bringen ist. , „ . , _ . „ , ... ... ...
Selbstverständlich ist die Versäumnißstrafe auch dann anzusetzen, wenn nur erne Unterrichtsstunde an einem Vor- oder Nachmittage ungerechtfertigt
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