Dienstag, den 27. Februar
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r.iS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
3. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1877 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnisien der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Gießen.
4. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1877 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfniffen in den Gemeinden des Kreises Bensheim.
5. Uebersicht der für das Jahr 1877 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Lommunal-Bedürfnissen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Groß-Gerau.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
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schiedene Schlüffel, 1 Handschuh.
Gießen, am 24. Februar 1877.
Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen. Fresenius.
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ehe Ausschuss.
Deutschland.
Darmstadt, 26. Februar. Die Nr. 9 des Großherzoglichen Regierungsblatts hat folgenden Inhalt:
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, das Papier- sormat zu Eingaben an die Behörden betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die Zu- theilung der Gemeinde Solms-Ilsdorf zum Standesamts-Bezirk Lardenbach betreffend.
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Eine Peitsche, 1 Manchettenknopf, 2 Portemonaies, 1 Pincenez, 1 Brille, 1 Regenschirm, 1 Taschentuch, 1 Perpendikel, 1 Mustkalienverzeichniß, ver-
Gießen, den 22. Februar 1877.
Betreffend: Das Papierformat für die Akten der Deutschen Reichs und Staatsbehörden.
Das Gr^Herzogliche Kreisamt Gießen
die Großberzoglichen Bürgermeistereien, sowie Kirchen- und Schulvorstände und Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit.
v. Röder.
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»ei der am 23. d. M. vorgenommenen Wahl ist Herr Aron Stern mit 39 Stimmen zum Mitglied des Vorstandes der israelit. Reltgions- gemeinde^Gt^^ ^^nnt dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß während drei Tagen, nämlich den 28. Febr. sowie am 1. u. 2. Märzdas Wahlprorokoll mit allen Anlagen auf dem'Büreau des i. Vorstehers, Herrn Meyer Hom berg er, offen gelegt sein wird und daß während der unechrecküchen Frist dieser drei Taae lebet Stimmberechtigte von dem Wahlprotokoll und deffen Anlagen Einsicht nehmen und auch Einwendungen gegen die Wahl oder gegen den Gewählten, beziehungsweise auch Ablehnung der Wahl, bei Vermeidung des Ausschlusses Bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen Vorbringen kann.
Gießen, am 24. Februar 1877.
Der Wahl-Comnnssär:
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
Bekanntmachung.
Der Maschinenfabrikant Georg Renzel dahier beabsichtigt in seiner Hofrailhe Flur XVII Nr. 162, 5, 163, 5, 163, 6, 165, 166 u. 167 verschiedene bauliche Veränderungen zum Zweck der Verlegung seiner Maschinenfabrik in den Hinteren Theil des Hofraums vorzunehmen, wodurch die Betriebsstätte einiaermaßen verändert, namentlich eine Versetzung und Neuanlage von Dampfkeffeln nöthig wird. , . .
Plan und Beschreibung dieses Vorhabens können binnen 8 Tagen auf unserem Büreau eingesehen werden und sind innerhalb dieser Frist etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen bei Meidung Ausschlusses bei uns vorzubringen.
Gießen, den 23. Februar 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.
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3u Nr. M- d. I. 2314. Darmstadt, am 10. Februar 1877.
Betreffend: Das Papierformat für die Akten der Deutschen Reichs- und Staatsbehörden.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern
an sämmtliche untergebene Behörden.
Die vorgeschriebene Größe für das Papierformat zu den Akten der Großherzoglichen Behörden betrug bekanntlich bisher 13,3 Zoll (oder 33 25 Centimenter) in der Länge und 8,2 Zoll (oder 20,50 Centimeter) in der Breite. (Bekanntmachung vom 13. Dezember 1856, Regierungsblatt von 1856, Seite 5301
Mit Rücksicht auf den vielfachen schriftlichen Verkehr der deutschen Reichs- und verschiedenen Landesbehörden untereinander sind die sämmtlichen deutschen Bundesregierungen dahin übereingekommen, ein gleichmäßiges Papierformat von 33 Centimeter Höhe und 21 Ce n timet er Breite, unbeschadet der für Briefpapier, Tabellen und in etwaigen sonstigen Ausnahmefällen üblichen anderen Formate, für den Gebrauch der deutschen Reichs- und Staatsbehörden einzuführen, und wird demgemäß eine diesbezügliche Bekanntmachung auch in dem Großherzoglichen Regierungsblatte erscheinen.
Wir weisen Sie demnächst an, nicht nur sich seibst in der Folge für Ihre Akten eines Papierformats in der angegebenen Größe zu bedienen, sondern auch die Ihnen etwa unterstehenden Staats-, Kirchen- und Gemeindebehörden entsvrechend zu instruiren, — was insbesondere Seitens der Großherzoglichen Kreisämter in den Kreisblättern zu geschehen hat. — Die vorhandenen Papiervorräthe, welche dem seitherigen diesseitigen, von dem neuen ohnedies ganz unbedeutend abweichenden Papierformate entsprechen, sind vorerst aufzubrauchen; bei Neuanschaffungen ist aber auf die Einhaltung des neuen Vereinsformats sorg- $ D^ wir auch wiederholt die Bemerkung machen mußten, daß manche Behörden neuerdings wieder, zum Nachtheil der Conservirung ihrer Akten, zu dünnes und wenig haltbares Papier für dieselben nehmen, so bringen wir aufs Neue bei Ihnen die in der oben allegirten Bekanntmachung hinsichtlich der Wahl einer guten, starken, nicht zu feinen Papierqualität gegebenen Vorschriften in Erinnerung.
v. Starck.


