Aotitisch
Zur allgemeinen politischen Lage.
In Bulgarien fließt das Blut in Strömen und doch kommen die Russen keinen Schritt weiter! In der Brust des Menschenfreundes steigt bei dem Anblick dieser Blutarbeit der Wunsch auf, dem furchtbaren Kriegsspiel möglichst bald ein Ende gemacht zu sehen. Die Aussichten auf Friedens-Verhandlungen dürften indeß gerade im gegenwärtigen Augenblick schlechter stehen, als je zuvor. Ist der Pforte durch ihren erfolgreichen Widerstand der Kamm so geschwollen, daß sie von ungünstigen Friedens-Bedingungen Nichts wissen, sich selbst um eine Einmischung Europas nicht kümmern will, so glaubt Rußland durch Rücksichten auf seine Ehre und Würde verhindert zu sein, ohne einen greifbaren Vortheil aus dem Kriege heimzukehren. Die hartnäckige Stimmung in russischen Kreisen wird am treffendsten durch eine Aeußerung charakterisirt, die der Großfürn- Thronfolger jüngst gegen einen deutschen Officier gethan haben soll; nach Allem, was in der letzten Zeit geschehen sei, könne der Frieden nur in Konstantinopel geschloffen werden 1 Die Ruffen bereiten sich denn auch schor auf einen Winterfeidzug, bezw. auf die Fortsetzung des Krieges im nächsten Jahre vor.
Auf die Erhaltung des Weltfriedens scheint uns aber der Verlauf der Dinge auf dem Kriegsschauplatz eher eine günstige, als eine ungünstige Wirkung auszuüben. Von einer feindlichen Haltung Oesterreichs gegen Rußland kann natürlich nach den Mißerfolgen der letzteren Macht keine Rede mehr sein. Der jüngsthin vom Kaiser Franz Joseph in Kaschau auf Kaiser Alexander ausge- brachte Toast stellt es ja auch, selbst wenn er ihn darin nicht geradezu seinen Alliirten, sondern nur seinen theuren Freund genannt hätte, außer allen Zweifel, daß die Beziehungen beider Mächte zu einander an Intimität Nichts zu wünschen übrig lasten. Auch wird man heute so leicht nicht mehr daran zweifeln, daß das Drei Kaiser-Bündniß ungetrübt sortbesteht. Dies Bündniß sichert aber heute den Weltfrieden fester als je zuvor, und wenn man im gegenwärtigen Augenblick überall mit Spannung auf die Zusammenkunft blickt, welche die kü tenden Staatsmänner Deutschlands und Oesterreichs in Salzburg pflegen, so geschieht es in der Zuversicht, daß die Sache des Friedens durch die dortigen Berathungen nur gewinnen kann.
Eine materielle Hülfe werden sie freilich Rußland nicht bringen können, Ium so mehr aber eine moralische. Schon jetzt verlautet, daß die neutralen Mächte unter Führung Deutschlands einen neuen energischeren Schritt gegen die Türket wegen deren barbarischen Kriegführung thnn und dadurch die Pforte noch mehr isoliren werden. Deutschland und Oesterreich werden ferner die bevorstehende Zeit der Waffenruhe gewiß nicht vorübergehen lasten, ohne die Pforte an ihre früheren Versprechungen zur Herstellung eines besseren Looses ihrer christlichen Unterthanen zu erinnern. Die gemeinsame Gefahr, welche beiden Mächten von Polen her droht, wo der Vatican das Revolutionsfeuer schürt, wird sie endlich veranlasten, Rußland auf dieser Seite den Rücken so zu sichern, daß es seine ganze Kraft gegen die Türkei verwenden kann.
Deutschland.
Aus dem Großherzogthum Hessen, 22. Septbr. Eine Mini sterial-Entscheldung von besonderer Wichtigkeit für alle Gemeinden des Groß- herzogthnmS ist jüngst gefällt worden. Das Ministerium des Innern hat die Frage, „ob Waisenkinder, welche zwar dem Großherzogthum nicht angehören, aber den Unterstützungs-Wohnsitz in einer Gemeinde des Großherzogthums erworben haben, il, die LandeSwaisen-Anstalt aufgenommen werden können", ans folgeudeii Gründen verneint: „Nach § 61 des Gesetzes über den Unterstützungs Wohnsitz werden durch dastelbe nur Rechte und Verbindlichkeiten zwischen den zur Gewährung öffentlicher Unteistützung nach Vorschrift dieses Gesetzes verpflichteten Verbänden begründet, die auf Stiftungen rc. beruhenden Verpflichtungen werden aber durch das Gesetz nicht berührt. Hiernach können auch die Vorichristen des § 1 deS Gesetzes die Verpflichtung von Stiftungen zur Unterstützung Hülsöbedürftiger nicht erweitern. Die Landeswaisen-Anstalt ist abr eine Stiftung, die den Zweck hat, arme, dem Großherzogthum angehörende Waise» zu verpflegen, und muß dieser Stiftungszweck um so mehr aufrecht erhalten werden, als der Staat einen sehr beträchtlichen The»l der Kosten der Anstalt zu tragen hat. Hiernach erscheint die Wüsenanftalt nicht verpflichtet, Waisen, die dem Großherzogthum nicht angehören, wohl aber den Unterstützungs- Wohnsitz darin erworben haben, auszunehmen, eS muß deren Verpflegung vielmehr dem unterstützungspflichtigen Armenvcrband überlasten bleiben. Will dieser der Waisenanstalt die ihr entstehenden Kosten ersetzen, so steht Nichts im Wege, daß diese auch Waisen der bezeichneten Kategorie ausnimmt."
Darmstadt, 21. September. Das Programm für die Anwesenheit Sr. Maj. des Kaisers ist nunmehr officieü festgestellt wie folgt: Sonntag 4 Uhr 35 Min. Nachmittags Ankunft und Empfang, 6 Uhr Familien-Diner im neuen Palais, Abends großer Zapfenstreich und Fcstvorstellung; Montag 9 bis 11 Uhr Vormittags Uebung der combiuirten Kavallerie-Division bei Weiterstadt, 2 Uhr Parade-Diner, 5 Uhr Pferderennen bei Griesheim 8 Uhr Thee im Familienkreise, Abends Festvorstellung; Dienstag 9 Uhr Kavallerie-Manöver bei Griesheim, 1 Uhr 30 Min. Dejeuner dinatoire en famille, 3 Uhr 30 Min. Abreise Sr. Majestät.
Darmstadt, 21. September. Auf die Nachricht, daß in dem Landeszuchthause Marienschloß gestern eine große Anzahl der männlichen Sträflinge gleichzeitig von einer mit Erbrechen verbundenen Diarrhoe befallen worden sei, ist heute sofort der Großh. Obermedicinalrath Dr. Pfeiffer zur näheren Untersuchung an Ort und Stelle entsendet worden, während sich zugleich von Gießen ans der Großh. Provinzialdirector Dr. Boekmann in Begleitung des Großh. Geheimen Medicinalraths Dr. Wernher zu demselben Zwecke nach Marienschloß begeben haben.
Darmstadt, 22. September. Beim letzten Zusammensein der zweiten Kammer haben die Abgg. Hemzerling und Welcker einen Antrag aus Befreiung der rechtsrheinischen Gerichte von ihrer Mitwirkung bei Feststellung der Collateral- st ner eingcbracht, über welchen nunmehr Namens des vierten Ausschuffes der Abg. Hirschhorn Bericht erstattet hat. Der Antrag erscheint dem Ausschuß wohlbegründet und sacbentsprechend. Es sei — so führt der Bericht aus — der Stellung der Gerichte nicht entsprechend und nicht würdig, daß man dieselben zu Dienern oder Gehülseu der Finanzbchöcden macht und zur Vornahme von Handlungen in dieser ihrer Eigenschaft nöthigt, welche sie demnächst, wenn
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von dem Fiscus als Richter angegangen, als unberechtigt zurückweisen, wie dies nicht selten bei Inventuren zutrifft. Bis zum 1. October 1879 werde die Frage der Uebertragnng der Erbschaftssteuer auf das Reich zu einer definitiven Lösung geführt sein und es hänge diese Frage mit derjenigen, wer das Bezugsrecht der Erbschaftssteuer hat, in welcher Höhe dieselbe zu normiren und welche Personen von derselben zu treffen seien, keineswegs nothwendig zusammen. Da die gegenwärtigen Landesorganisationsarbeiten zu den Justizgesetzen eine rasche Meinungsäußerung der Stände über den gestellten Antrag wünschcnswerth erscheinen taffen, so beantragt der Ausschuß dessen unveränderte Annahme.
Bezüglich eines von dem Abg. Dumont im vorigen Jahre eingebrachten Antrags, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, die Ernennung der Polizei- commiffäre als städtische Beamten in den Städten Darmstadt und Gießen den städtischen Vertretungen nach den Bestimmungen der Städteordnung an Händen zu geben, beantragt der vierte Ausschuß nach dem von dem Abg. Usinger desfalls erstatteten Bericht, dem Antrag zur Zeit keine Folge zu geben.
— Für den seitherigen Abgeordneten der Kreisstadt Alsfeld zur zweiten Kammer, Herrn Handelskammersekretär Schulze zu Mainz, welcher einem Ruse als Sekretär der Gewerbekammer in Hamburg folgte und deßhalb sein Mandat als Landtagsabgeordneter niederlegen mußte, wurde am 4. Juni 1877 von den Wahlmännern einstiinmig Herr Landgerichtsaffeffor Hoffmann zu Alsfeld, nunmehr Stadtgerichtsasseffor und Bezirksstrafrichter in Darmstadt, als Vertreter Alsfelds in der zweiten Kammer gewählt. Das Gesetz vom 8. November 1872, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, bestimmt nun in Art. 15, Alinea 2: „Folgende Iustiz- uno Verwaltuugsbeamte, nämlich Stadt- und Landrichter, Friedensrichter, Stadt- und Landgeuchlsaffefforen, Ergänzungsrichter bei den Friedensgerichten, Stadt- und Landgerichtsactuarien, Friedensgericktsactuarien, Kreisräthe und Kreis- assefforen, Polizeicommiffäre, Kreisbaumeister, Kreisärzte, Kreiswuudärzte, Kreisveterinärärzte, Obereinnehmer, Steuercommiffäre, Rentamtmänner und Districtseinnehmer, Forstmeister und Oberförster, sowie die diesen Beamten untergebenen Beamten, die ihren Gehalt aus der Staatskaffe empfangen können für Städte oder Wahlbezirke, welche ganz oder zum (nach der Bevölkerung zu berechnenden) größten Theile zu ihren Dienstbezirken gehören, nicht zu Abgeordneten gewählt werden. Daffelbe gilt von denjenigen Beamten, auf welche in der Folge die Funktionen die vorstehend bezeichneten Beamten übertragen werden sollten." Da nun Herr Hoffmann laut Dekret mit Wirkung vom 1. Juli 1877 an zum Stadtgerichts-Assessor in Darmstadt ernannt wurde, die Wahl zum Landtags-Abgeordneten aber bereits am 4. Juni auf ihn siel, er also von einer zu seinem damaligen Dienstbezirk gehörigen Stadt gewählt wurde, so erscheint die Wahl auf Grund des oben angeführten Artikels für nngiltig. Der dritte Ausschuß der zweiten Kammer beantragt denn auch nach dem von dem Abgeordneten Wolfskehl erstatteten Bericht, die Wahl des Herrn Hoffmann für ungültig zu erklären.
Darmstadt, 22. September. Während der nächsten Tage werden nach dem officiellen Programm außer dem Kaiser Wilbelm hier anwesend sein: der Kronprinz d.s deutschen Reiches, der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, die Prinzen Wilhelm, Karl, Friedrich Karl und Albrecht von Preußen, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt und zahlreiche höhere Offiziere im Gefolge dieser Fürstlichkeiten, darunter Feldmarschall Moltke, der Kriegsminister Kameke, der russische Militär-Bevollmächtigte von Reutern, General v. d. Tann; außerdem von Offizieren noch vier bayerische, fünf französische, vier englische, drei italienische, zwei österreichische und vier schwedische, sowie ein russischer Offizier.
Berlin, 21. September. Gegenüber anderweitigen Meldungen erfährt die „Nordd. Allg. Ztg.", daß die Berathungen der Reichs-Commission betreffs der Stempelsteuer, die am 17. d. zum Abschluß gelangten, keineswegs unproductiv geblieben seien; vielmehr habe die Commission mehrere die Materie behandelnde Entwürfe festgestellt, welche mit einem begleitenden Bericht dem Bundcsratbe vorgelegt werden würden.
Berlin, 22. September. Fürst Bismarck ist, von seinen beiden Söhnen begleitet, heute Mittag um 123/4 Uhr hier eingetroffen.
Posen, 21. September. Der Prälat Kozmian von hier, bekannt als Führer der polnischen Ultramontanen, ist am 19. d. zu Venedig gestorben.
München, 21. September. Fürst Bismarck ist heute Abend 5 Uhr 20 Min. von Salzburg hier eingetroffen und hat 7 Uhr 5 Min. mit seinen Söhnen die Reise nach Berlin fortgesetzt. Die Frau Fürstin mit ihrer Tochter Gräfin Marie verweilen etwas länger hier und reisen Abends 8 Uhr nach Tölz.
ArauLreich.
Paris, 21. September. Gestern und heute haben Berathungen der hier anwesenden Vertreter der vereinigten Linken stattgefunden; doch wurde noch f ine Einigung über eine Kundgebung zur Erwiderung auf daS Manifest des Marschall-Präsidenten erzielt, da es sehr schwierig ist, das betr. Document so abzusaffen, daß es zugleich von den Ultraradicalen und dem linken Centrum unterzeichnet werden kann. — Der Marschall-Präsident ist nach seinem Schlöffe Foret abgereist.
Aelgien.
Brüssel, 21. September. Dem „Etoile belge" zufolge ist Prinz Louis Napoleon, deffen bevorstehende Ankunft in Namur angekündigt war, daselbst noch nicht eingetroffen und werde möglicher Weise sich überhaupt nicht dahin begeben.
Mons, 21. September. Im District Borinage ist ein Strike der Koh- lengrubemArbeiter ausgebrochen; um ernsten Ruhestörungen vorzubeugen, sind Truppen und GenSd'arrnerie nach den berr. Ortschaften abgesendet worden.
IlaNra
Nom, 21. September. In dem heute abgehaltenen Consistorium wurde Cardinal Pecci zum Eamerlengo ernannt; außerdem wurde die Ernennung mehrerer italienischer und ausländischer Bischöfe verkündigt.
H riechensand.
Athen, 21. September. Der Köniz hat die seitherigen Minister brie- lid) aufgefordert, unter den gegenwärtigen ernsten Zeitverhältniffen auf ihren Posten zu verbleiben. — Nachrichten aus Larissa zufolge wurde eine Anzahl
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