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Samstag, den 25 August
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Anzeigr- unb Amtsblatt für brs Kreis Gießen
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Erscheint täglich mit Ausnahme befl Montags. Expedition r Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.
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Arankreich.
Marschall Mac Mahon hielt heute Vormittag
Pari-, 22. August. Ministerrath.
Paris, 23. August, den Seitens der Präsekten
TleTag» Stellung "des-Palais, .26.
der Eintrittspreis
mcmehr.
8 Uhr, Restauralm , weiche ^ch an im ■
Die in unserer Bekanntmachung vom 11. April I. I. (Anzeiger Nr. 84) für die Gemeinden Muschenheim, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ober- Hörgern, Bellersheim, Bettenhausen und Langsdorf angeordnete Hundesperre heben wir hiermit wieder auf.
Gießen, am 22. August 1877.
Großherzogliches Kretsamt Gießen.
Dr. Boekmann.
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Der orientalische Krieg.
Konstantinopel, 21. August. Ein Telegramm Suleiman Pascha's vom 19. d. bestätigt die Wiederbesetzung des Dorfes Schipka. Suleiman Pascha hafte bei seiner Ankunft in Kasaulyk reguläre Kavallerie und Tscherkesten gegen drei Escadronen Kosaken, welche zwischen Kasanlyk und Schipka standen, entsendet. Nach dem Gefechte, in welchem 10 Kosaken getödtet wurden, zogen sich die Kosaken über das Dorf Schipka hinaus hinter die dort befindlichen Verschanzungen zurück, worauf die Türken das Dors Schipka besetzten.
Paris, 22. August. Der „Temps" bringt folgende Depesche aus
stürmische Zwischenfälle constatiren. Man spricht von Befehlen an die Präfekten, jeden Generalrath sofort zu schließen, der sich mit der Politik und mit Debatten über den 16. Mai beschäftige. — General Ducrot will den „Moniteur" wegen Diffamation gerichtlich belangen.
Spanien.
Madrid, 22. August. Das Kriegsschiff „Maria Molina" ist zum Schutz der in der Türkei domicilirenden Spanier bereits nach dem Orient abgesegelt.
bringen, und gleichzeitig bei den übrigen europäischen Mächten angeregt, ob dieselben ähnliche Schritte in Konstantinopel thun wollen. — Fürst Bismarck hat sich heute Mittag abermals nach Potsdam begeben; der „Prov.-Corresp." zufolge, wird derselbe ein süddeutsches Bad besuchen, um sich daselbst einer Nachkur zur Kissinger Kur zu unterziehen.
Berlin, 23. August. Fürst Bismarck ist heute Nachmittag 2 Uhr mit seiner Gemahlin und Tochter, sowie seinen beiden Söhnen auf der Berlin-Anhalter Eisenbahn abgereist, um sich nach Gastein zu begeben.
Dortmund, 22. August. Der „Wests. Ztg." zufolge brach heute Mittag in der Zeche „Borussia" bei Marten ein Gruben-Brand aus. Das Feuer verbreitete sich von der Bremskammer aus. Wie es hier entstanden, ist bis jetzt noch nicht festgestellt worden. Von der bet dem Ausbruch des Feuers in der Grube befindlichen Belegschaft wurden bis jetzt 4 Todte zu Tage gefördert. 11 Mann sind noch in der Grube und wahrscheinlich ebenfalls tobt. Die brennende Stelle wurde sofort abgeräumt, so daß sich die Anlagen selbst außer Gefahr befinden und der Betrieb wahrscheinlich morgen wieder ausgenommen werden kann.
Dortmund, 23. August. Die „Wests. Ztg." meldet: Die Rettungs- Arbeiten auf der Zeche „Borussia" sind in der Nacht beendet worden; im Ganzen sind bei dem Unfall 15 Personen um's Leben gekommen. Heute ist der Betrieb der Grube wieder aufgenommen.
Hanau, 22. August. Die „Han. Ztg." erzählt heute folgenden Akt militärischer Barbarei: „Acht Soldaten des hiesigen 2. Bataillons des hessischen Füsilier-Regiments Nr. 80 mußten aus Befehl des Premier-Lieutenants v. Brause sofort, nachdem dieselben von einem mehr denn 4stündizen Uebungs- Marsche zurückgekehrt waren, eine Stunde lang nachexerciren. Zu diesem Zwecke war der Unterosficier Röhm von der 5. Compagnie commandirt. Derselbe ließ die Soldaten die ganze Stunde lang „Laufschritt" üben. Um dieselbe Zeit zeigte das Thermometer im Schatten 24° Reaumur! Ein Einjährig- Freiwilliger und ein Füsilier sind die Opfer dieser Tortur geworden. Beide stürzten zusammen und sind, namentlich der Letztere, in bedenklichster Weise erkrankt.
Hesterreich.
Wien, 23. August. Die „Polit. Corresp." will in Erfahrung gebracht haben, daß der österreichische Botschafter in Konstantinopel angewiesen sei, sich dem Vorgehen des deutschen Botschafters bezüglich der von türkischen Truppen gegen russische Verwundete und Gefangene verübten grausamen Handlungen anzuschließen. Aehnliche Schritte seien auch von Seiten des italienischen Cabinets in Konstantinopel unternommen.
Deutschland.
Gießen, 24. August. Dieser Tage erschien einer der hiesigen Stadtgeistlichen in einer städtischen Schule, nicht um dem Unterricht als Hörer anzuwohnen, sondern um zum Erstaunen des Lehrers eine Prüfung in der Religion abznhalten — und zwar völlig ohne Wiffen der Kreisschul-Commission oder des Kreisschul-Jnspectors. Dem Vernehmen nach soll eine Verfügung des Ober- Consistoriums an die Geistlichen ergangen sein, durch welche diese aufgefordert wurden, „sich um den Religions-Unterricht zu bekümmern." Die Kreisschul. Juspection weiß jedoch nichts von einer solchen Verfügung. In welcher Lage ist nun aber der Lehrer, welcher doch unter der Kreisschul-Jnspection, bezw. dem Ministerium und nicht unter dem Ober-Consistorium steht? Gibt es nicht Kreisschul-Jnspectoren und Oberlehrer genug, welche es dem ihnen untergebenen Lehrer sehr verargen würden, wenn er ohne ihre Erlaubntß von irgend Jemand (selbstverständlich die obere Behörde ausgenommen) eine Prüfung in seiner Schule abhalten lasten wollte? Kann das Ober-Consistorium durch seine Diener Prüfungen abhalten lassen, ohne daß die Schulbehörden etwas davon wissen? Und wie ist eS in dem Falle, wenn in einer Stadt mehrere Geistliche sind, welche alle den Eifer haben, Prüfungen abzuhalten? Woran soll dann der Lchrer erkennen, welcher der dazu berechtigte Geistliche ist, oder sind sie es alle und zu jeder Zeit? Bisher war es Usus, wie durch ministerielle Verfügung angeordnet, daß der Decan in Gegenwart des das Examen anordnen- den und leitenden Kreisschul-Jnspectors die Religion prüfte. Das darüber geführte Protokoll war das allein gültige. Wenn nun bei anderweiter Prüfung von Seiten der Geistlichen letztere eine von der der Kreisschul-Jnspections- Prüsnng abweichende Meinung haben sollten, was ja doch sehr leicht sein könnte, wenn z. B. der betr. Kreisschul-Jnspector auf einem freieren Standpunkte stünde und der Geistliche auf einem streng gläubigeren oder auch umgekehrt ? — wohin gelangt das Urthetl des Geistlichen, wird es geheim abgegeben, und welchen Einfluß hat es auf die Stellung des Lehrers? Hat der Kreis- schul-Juspector, Localschul-Jnspector oder Oberlehrer die Möglichkeit, den ihm untergebenen Lehrer zu schützen, oder ist dieser mißliebigem Urtheil waffenlos preisgegeben? Diese Fragen sind von allgemeinem Interesse. Der dazu Anlaß gebende Fall hat die fämmtlichen Lehrer der städtischen Schulen unangenehm berührt und dieselben sehen mit Spannung dem Verfahren entgegen, welches die KreisschulJnspection dem Eingreifen in ihr Amt gegenüber beobachten wird.
(Frkftr. Journ.)
Darmstadt, 23. August. Bereits regt es sich, so schreibt die „Heff. Lanbcsztg.", in den verschiedenen Vereinen, um über die Empfangsfeierlichkeiten für die Tage der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers bei den großen Kavallerie-Manövern zu berathen; auch die nächste Stadtverordneten-Versamm- lung hat diesen Gegenstand an erster Stelle auf ihrer Tagesordnung und ist von dieser Ceutralstelle wohl eine einheitliche Oberleitung zu erhoffen, die das Gelingen des ganzen Festes sichert.
Es ist das erste Mal, daß unser greiser Heldenkaiser osficiell in unserer Residenz empfangen wird, mögen alle Bewohner deffen eingedenk sein und Alles aufbieteu, um den Empfang zu einem festlichen, unserer Stadt würdigen zu gestalten. Bekanntlich geht der Kaiser nach der Grundsteinlegung auf dem Niederwald (16. September) zunächst nach Karlsruhe und kehrt von dort mit großem Gefolge am 25. September (Sonntag) nach hier zurück. Viele deutsche Fürsten und zahlreiche fremdländische Officiere werden den Kaiser begleiten.
Berlin. Die .„Nordd. Allg. Ztg." will die Strafen wegen Verfälschung von Lebensmitteln dahin erweitert wiffen, daß gewisse Kategorien von Fälschungen nicht nur in die Vergeben, sondern in die Verbrechen hineinkommen, wohin sie gehören und demgemäß geahndet werden. Es dürste sich empfehlen, für diesen Theil der Gesetzgebung, wo es unstreitig mehr am Platze, das englische Vorbild anzurufen und aus unsere öffentliche Gesundheitspflege nicht nur die Sorgfalt und die Energie zu übertragen, welche der Engländer in diesen Dingen entwickelt, sondern auch die strenge Ahndung, mit welcher das englische Strafgesetz gegen Lebensmittel-Fälscher oder gegen gewiffenlose Verkäufer rücksichtslos einschreitet.
Berlin, 22. August. Der „Reichs-Anz." meldet, die kaiserliche Regie rung habe Veranlaffung genommen, aus Grund der ihr vorliegenden amtlichen Berichte über die Seitens türkischer Truppen gegen russische Verwundete und Gefangene verübten grausamen Handlungen bet der Pforte die Bestimmungen der Genfer Convention, welcher letztere Macht beigetreten, in Erinnerung zu
Der gestrige Ministerrath beschäftigte sich mit eingelaufenen Berichten über die Eröffnung der Geueralräthe, die alle eine außerordentliche Erregung der Geister und vielfach
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