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Schafft, etwa auf Kosten der Gemeindekassen, eine entsprechende Anzahl der bekannten, Netze an, verthetlt sie an die Schuljugend und laht durch diese die Schmetterlinge etn-s sangen; zur Aufmunterung der Schuljugend zu diesem Einfangen setzt dafür eine kleine Belohnung aus, ebenfalls auf Rechnung der Gemeindekasse, z. B. für jeden eingefangenen einb abqelieferten Schmetterling etwa 1 Pfg.; (!) die Ablieferung derselben könnte an einen Feldschützen geschehen, der darüber ein Verzeichnitz führt und welches schließlich mit dem Geldbetrag auf die Gemeindekaffe zur Auszahlung decretirt wird. Diese geringen Opfer werden sich reichlich lohnen.
Freunde der Landwirthschaft, Vertreter der Gemeinden, prüft diesen Vorschlag, helft ihn zur Ausführung zu bringen und ich zweifle keinen Augenblick, daß derselbe mit dem besten Erfolg gekrönt wirb.____________________________________________________
Zur Kartoffelkrankheit.
Aus allen Theilen Deutschlands treffen leider Berichte ein, daß die Kartoffelkrankheit, rvclche eine Reihe von Jahren nur in geringem Maße zu spüren war, in beunruhigendem Grade .auftritt. Wir wollen den Streit darüber, wodurch dieselbe gefördert und durch welche Mittel sie vermindert oder gar beseitigt werden kann, für heute nicht berühren. Die Krankheit ist wieder ausgebrochen und wir wollen dieser Thatsache gegenüber uns mit.der Frage beschäftigen, welche Vorkehrungen der Landwirth zu treffen habe, um so wenig als möglich Schaden von der gefürchteten Krankheit zu haben. Auf dem Felde selbst kann ja der Landwirth nichts thun, er muß die Kartoffeln ihrem Schicksale überlasten, seine Fürsorge geht erst von dem Momente an, wo die Ernte beginnt und gipfelt darin, zu verhindern, daß sich durch Ansteckung der gesunden Kartoffeln durch die kranken der Schaden nicht vergrößere. Unter allen Umständen darf es bei solchen Kartoffeln, welche längere Zeit auf die eine ober andere Weise aufbewahrt werden sollen, als Vorsichtsmaßregel gelten, die Frucht erst in gehörig reifem Zustande zu ernten, und, wenn dies geschieht, sie io lange in unbedeckten niedrigen Haufen auf freiem Felde liegen zu lasten, bis sie gehörig abgetrocknet sind und einen Theil ihres reichlichen Wastergehaltes durch Ausschwitzen und Verdunsten verloren haben. Nichts wirkt nachtheiliger auf die Konservirung der Kartoffeln, als wenn sie in frischgeerntetem Zustande sofort eingekellert oder eingemietet werden. In Folge ihres großen Wastergehaltes erwärmen sie sich alsdann so, daß selbst die gesundesten Kartoffel Gefahr laufen, zu faulen- Während der Ernte sind die kranken Kartoffeln von den gesunden zu scheiden. Dies muß den Erntearbeitern zur strengen Pflicht gemacht werden, nebenbei sind aber die gesunden Früchte noch einmal vor ihrer Aufbewahrung durch besonders dazu angestellte Personen durchzusehen, damit möglichst wenig kranke Kartoffeln bei den gesunden bleiben. Die kranken Knollen eignen sich in rohem Zustande nicht als Viehfutler, sie sind unter allen Umständen gesundheitsgefährlich, wie jedes verdorbene Futter. Wo Brennerei oder Stärkefabrik am Orte, sollten -sic sofort verarbeitet werden, wo eine solche in erreichbarer Nähe, dahin zu jedem angemeffenen Preise verkauft werden. Sollen sie aber verfüttert werden, dann müssen sie so lange in frischem Master abgewaschen werden, bis sie den ihnen eigenthümlichen widerlichen Geruch verloren haben, Dann sollen sie gedämpft und in Erdgruben aufbewahrt werden, wo sie, schichtenweise mit zoll- .langem Häcksel vermengt, sich lange Zeit gut erhalten. In Jahren, wo die Kartoffelkrankheit herrscht, muß auch den anscheinend gesund geernteten Knollen eine größere Sorgfalt in der Aufbewahrung zugewendet werden und es muß namentlich diese der Art sein, daß die Kartoffeln zu jeder beliebigen Zeit revivirt werben können. Es bezieht sich bies vorzugsweise auf bie zur Konsumtion und zur Saat bestimmten, also auf diejenigen Kartoffeln, welche bis ins nächste Frühjahr hinein frisch und gesund erhalten werden sollen. Die zu Viehfutter bestimmten sollte man unter allen Umständen schon gleich von der Ernte ab durch eine Musmaschine jagen und r'n Erdgruben einsäuern. Es ist dies, die einzige Möglichkeit, sich vor Verlusten zu bewahren
und darauf muß es doch dem Landwirthe vorzugsweise ankommen, der ja nur in den allersel- I teuften Fällen Futterverlufte verschmerzen kann. Die Manipulation bei dem Einsäuern der Kartoffeln ist schon so häufig besprochen worden, daß wir sie als bekannt voraussetzen. Daß diese Art Aufbewahrung bei unseren Landwirthen noch so wenig in Anwendung kommt, ist im höchsten Grade Unrecht und zeigt, wie langsam gerade unsere Landwirthe Verbesserungen zugänglich find. In Oesterreich, noch mehr aber in Frankreich werden schon in tausenden von Wirtschaften nicht nur die Kartoffeln und Rüben, sondern auch der Mais, der rothe Klee, ja sogar das zur Heu- bereitung bestimmte WiesengraS in Sauergruben aufbewahrt und dadurch thatsächlich große Verluste an dem so nothwendigen Futter verhindert. Diejenigen Kartoffeln nun endlich, welche längere Zeit in frischem Zustande aufbewahrt werden sollen, sind, sobald nicht ausgezeichnet gute, luftige und namentlich vollkommen trockene Gewölbe oder Keller zur Verfügung stehen, am sichersten in gut gesetzten Mieten unterzubringen. Das Setzen einer derartigen Miete ist kein Kunststück und doch sieht man mehr schlechte als gute Mieten. Die Kartoffeln dürfen, wie bereits gesagt, nicht in frischem, d. h., eben erst geerntetem feuchtem Zustande mit vollem Wassergehalt eingemietet werden. Die Miete selbst darf in Jahren, in denen die Kartoffelkrankheit herrscht, höchstens 5 Fuß Sohlenbreite und eine Höhe von 3 Fuß haben. Die Länge ist gleichgültig. Sie muß auf vollständig trockenem, weder Grund- noch Tagewaffer zugänglichem Terrain stehen, das, wenn möglich, von Ost- und Nordwinden geschützt ist. Die Kartoffeln müssen bei dem Abladen über eine Lattenseye gehen, die allen Boden und die kleinen, unreinsten Kartoffel entfernt, und wobei jede verdächtig aussehende Knolle sowie jede, welche etwa durch die Huse der Pferde zertreten, bei Seite geworfen wird. Die fertige Miete wird, so lange es die Witterung gestattet, lediglich mit Stroh ohne jeden Booen bedeckt; erst wenn eintretende Kälte es erfordert, wird die Miete auch mit Boden bedeckt, wobei die Vorsicht beobachtet werden muß, etwa vorher naßgewordenes Stroh durch frisches zu ersetzen. Der Kamm |ber Miete ist mit einer etwa 3/i Fuß starken, allenthalben zusammengebundenen Wulst Stroh zu bedecken, welche die aufsteigende Wärme in sich aufnimmt, resp. burchläßt. Diese Wulst ist nur in so weit mit Stroh zu bedecken, daß die Kälte nicht bis auf die Kartoffeln bringt; sie hat ben großen Vortbeil, daß der Landwirth jeden Augenblick, selbst bei starker Kälte, die Miete untersuchen kann. Ist der Kamm derselben in Ordnung, bann ist es der ganze Haufen, benn bie sich in diesem entwickelnde Wärme steigt in die Höhe und wenn die Hitze zu groß wird, dann faulen zuerst die obenauf liegenden Kartoffeln. Der Landwirth sieht also an der Beschaffenheit dieser sofort, ob die Miete in Ordnung ist. Die landwirthschaftlichen Vereine werden gut thun, diesen überaus wichtigen Gegenstand sammt und sonders auf ihre Tagesordnung zu setzen und ihre darauf bezüglichen Entschließungen in geeigneter Weise auch den Nicht-Mitgliedern zugängig zu machen, damit auch diese angeregt werden, der Aufbewahrung der Kartoffeln größere Sorgfalt zuzuwenden. Grade die Verluste, welche die Landwirthschaft durch die mangelhafte Aufbewahrung des mit Kosten und Mühe Geretteten erleidet , beziffern sich auf ungeheure Summen, *bie zum größten Theil vermieden werden können.
Handel und Verkehr.
Frankfurt, 22. Aug. Der heutige Heu- und Stroh-Markt war gut befahren. Heu kostete je nach Qualität per Gentner JL 2 —3.—, Stroh per Gentner JC. 2, Butter Im Großen das Pfund 1. Qual. JL 1.10, 2. Qualität JL 1, im Detail 1. Qualität JL 1.40—50, 2. Qualität JL 1.20—30. Eier, das Hundert JL 5—5.20. Ochsenfleisch per Pfd. 66—70^, Rindfleisch 54—60^, Schweinefleisch 75—80 H, Kalbfleisch 65 vis 70 Hammelfleisch 50—63 Kartoffeln JL 4—4.50. Gurken das Hundert 1.50—60. Erbsen, geschälte, (per 100 Kilogramm) 30—32 je., ganze Erbsen 24 bis 28 JL Bohnen, weiße 23—26 Linsen 36—40 JL
Besondere Uekanntmachung. Iagdverpachtung.
Mittwoch den 29. August d. I.,
Vormitags 10 Uhr, 'soll die der Gemeinde Oppenrod zugehörige Wald- und Feldjagd auf weitere 6 Jahre -auf dem Büreau des Unterzeichneten öffcrtt- Iich und meistbietend verpachtet werden.
Oppenrod, den 15. August 1877.
Großh. Bürgermeisterei Oppenrod. -1550) Petri.
Versteigerung.
Samstag den 25. er., Morgens 10 Uhr, ^asse ich auf meiner Hofraithe eine größere Partie gut erhaltene Dachziegel, ©tafcunb Stubenthüren, alte Fenster und Fensterläden, gußeiserne Abtrittsrohre, 1 Holzöfchen rc. meistbietend gegen baare Zahlung versteigern.
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