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Samstag, den 24 März
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Antraa-s beleuchtete Lasker gleichmäßig die Vorzüge und Nachtheil- sowohl Zeitung", v. Stosch habe aus GesundhE
Berlins wie Leipzigs, und wieß die Ansicht, als ob für die Befürworter Berlins und sei gestern nack der Neumark abgereist , nachdmi er den Contre-Admira tvirnfiirh nreuüiilbe Rücksichten masiaebend seien zurück. Graf Bethlisy-Huc Henk mit seiner Vertretung betraut habe. Die „Nordd. Allg. Ztg. enthalt trat ^ür den Antrag ein. Der bayerische Bundesraths-Bevollmächtigte v. Riedel tie Meldung, S<°sch babe sich wegen Unwohlseins iur kurz° Zeit nach der bezeichnete das Gerücht, als ob Bayern mit anderen Regierungen zn Gunsten Umgebung von Berlin begeben, ohne daß auf sein Entlastungs-Ge,uch eine Leipzigs Abmachungen getroffen und agitirt habe, als falsch. Bayern hab- sich Entscheidung erfolgt s-,.
— Der Kaiser hat, wie die „Presse" meldet, den Fürsten Bismarck zum
für Leipzig aus eigenem Antriebe entschieden. Einen politischen Charakter habe
tun gen mit dem Reichs-Oberhandels-Gericht hätten Bayern und den übrigen
tragen.
Berlin, 21. März. Gegenüber der gestrigen Zeitungs-Meldung über die erfolgte Annahme des Entlassungs-Gesuches des Chefs der Admiralität Generals v. Stosch enthalten die heutigen Abend-Blätter verschiedene abweichende Mittheilungen über diese Angelegenheit. So heißt es in der „Kreuz- Leitung", v. Stosch habe aus Gesundheits-Rücksichten vorläufig Urlaub erbeten
Großherzogliches Universitäts-Gericht. Hab er körn.
Erscheint tilgkich mit Ausnahme des MontngA» (Spedition: Schulstraße. Lit. B. Nr. 18.
Regierungen Leipzig als den geeignetsten Ort erscheinen lasten. Justiz-Mintster Leonhardt trat für Berlin ein, indem er aussührte, daß das Reichs-Gericht dem französischen Castationshof nachgebckdet sei, der mit den Organen der Gesetzgebung in Zusammenhang stehe und an deren Sitz auck den seinigen habe. Das Resultat der heutigen Sitzung war, daß der Antrag Gneist-Löwe, Her Sitz des Reichs-Gerichts solle in Berlin sein, mit 213 gegen 142 Stimmen abgelehnt, und die Vorlage des Bundesrathes mit Leipzig als Sitz des Reichs- Gericbts angenommen wurde.
Berlin, 21. März. Die Frage, ob bei Veröffentlichung der Auszüge aus den Standesamts-Registern die unehelichen Geburtsfälle durch die Zeitungen unter vollständiger Mittheilung des Namens der Mutter genannt werden sollen, hat neuerdings zu amtlichen Erörterungen geführt. In Folge deren hat der Minister des Innern die Bezirks-Regierungen daraus hingewiesen, daß diese Veröffentlichungen angemestener Weise nur unter summarischer Angabe der vorgekommenen Fälle oder, wenn die einzelnen Fälle aufgeführt werden, nur mittelst des dem Kinde gegebenen Vornamens unter Beifügung des Wortes „unehelich" stattzufinden haben. Der Minister fügt hinzu, es werde sich nicht verkennen lasten, daß das entgegengesetzte Verfahren unter Umständen eine nicht genügend begründete Härte in sich schließen könne. Auch in Eheschließungs- Fällen dürfe die Veröffentlichung durch die Zeitungen, unterbleiben, wenn das von den Nupturienten aus erheblichen Gründen gewünscht wird, wenn z. B. - sich Personen trauen lasten, von denen das Publikum angenommen hatte, sie i seien bereits verheirathet gewesen, oder wenn ein Eheschließungs-Act wegen i später gerügter Formenmängel wiederholt werden müste, so u. A-, trenn Dissi- i deuten eine vor Zähren in gutem Glauben von ihrem dazu nicht befugten Pre- > diger geschloffene Ehe nachträglich vor dem Standesamt gesetzlich schließen. - Der Minister sagt zum Schluß seiner Verfügung, es komme überhaupt in Betracht, daß die Veröffentlichung der Standesamts-Acten durch die Zeitung gesetzlich bet uns nicht vorgeschrieben ist und daß demnach nichts im Wege steht, bei dieser Veröffentlichung auch den Rücksichten der Billigkeit Rechnung zu
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statten liebt. _ ,,
Berlin, 21. März. Beim Reichstage ist die Vorlage wegen Verlängerung des laufenden Etats bis Ende April eiugegangen. Auf der heutigen Sitzung stand die zweite Lesung des Gesetz-Entwurfs, betr. den Sitz des Reichs- Gerichts. Dazu lag der Antrag von Löwe, Gneist und Genosten vor, in den Tert der Vorlage anstatt „Leipzig" zu setzen: „Berlin", und der Antrag Las- ker's, wonach der Staat, in welchem das Reichs-Gericht seinen Sitz erhält, ein oberstes Landes-Gericht nicht soll beibehalten dürfen. Bei Begründung dieses
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Darmstadt, 22. März. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: , _
Am 9. März den Lehrer an der Realschule zu Alsfeld, Otto Zimmermann, in der Eigenschaft als Volksschullehrer, zum Lehrer an der Vorschule des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, und den Schullehrer Friedr- Rabenau zu Lauterbach, unter Belastung in der Kategorie der Volksschnllehrer, zum Lehrer an der Realschule zu Alsfeld zu ernennen; an demselben Tage den Lehrer an dem Gymnasium zu Büdingen, Dr. Ludwig Steinhäuser, auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner treuen Dienste und unter Verleihung des Charakters als Prosestor mit Wirkung vom 1. April d. Js. an in den Ruhestand zu ""^^Bcrlin. Am 21. Mai feiert Pins IX. das fünfzigjährige Jubiläum seiner bischöfl-chen Würde, und die „Germania" benutzt diese Gelegenheit, um einen Ausruf an die Katholiken Deutschlands z» veröffentlichen — um dieselben zur würdigen Feier dieses Erinnerungstages aufzufordern. „In allen Ländern , (aat sie, „werden Pilgerzüge vorbereitet, um den erhabenen Dulder, Papst Pius IX., in der ewigen Stadt zu seinem Feste zu begrüßen und ihm die Festaescheicke darzubringen. Auch in Deutschland hat sich zu diesem Zwecke ein Comilö gebildet, an dessen Spitze Felix Freiherr v. 8oe steht." Es ist leider nicht gesagt, ob Herr v. Los die Festgeschenke oder die Pilgerznge aus Deutschland organisirt, oder ob er Beides vereint in General-Entreprise genommen hat. Die Gläubigen, welche bei diesem Anlaß das „Gcfängniß" des heiligen Balers zu Gesicht bekommen dürften, werden wenigstens wiffen, was sie von dem „feuchten Kerkerstroh" zu halten haben, mit dem so oft bigotte Beredt, samkeit die Prunkgemächer de« Vaticans „zur höheren Ehre Gottes auSzu-
Pr.'i) vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringcrlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.
! frequente ickerei ffrantiurti, ifi pr oon Satiren ju vermirl-m. ftrffre N. 3100 Wt • Expebitivn von RndoK :anffurt a. M. M
Bekanntmachung,
die aefetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1876/77 betreffend.
DieindLL7stereL.denen glichen Forderungen -nStudirend- müssen bis den ^lneses Monats m.itM f P e c x f t c n
jllt Anzeige gebracht und längstens bis den 5. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. der ^,sc,pilnar|taru lugeroiefenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 9. März 1877.
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Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Gießen vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg., frei in s Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch Quartal 1877 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Dir Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denfelben zu 2 Mark.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnemcntsprcts 2 Mark excl. Postgebühr. Die. können nur bei der Post oder den Landpostboten abonnircn. — r , . n,„ .. ,
Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wtr Alle, welche auf den
Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wtr uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. -^»e ^eoactl0N.--
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