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Mtr. 931 919 263
Flur Mir. 10/300a 781
Acker daselbst, unter wehr, Acker auf der kleinen Wiese daselbst,
Wimm en au er, Forstrath.
Flur "/7,
,3/137
,0/27.
Wtmmenauer, Forstrath.____
17. November oerlänoert worden. Usberschreitung dieses Termins wird Forstgericht zur Anzeige gebracht.
Sich, den 20. October 1877.
Main-Weser-Bahn.
Verkauf alter Bahnschwellen.
Freitag den 26. October d. I., des Nachmittags um 3 Uhr, soll am Neustadter Vtaduct eine Partie alter ausrangirter Bahnschwellen an die Meistbietenden »erkauft werden.
Der Bahnmeister:
Donnerstag den 25. October, Nachmittags 2 Uhr, werden in der Wobnung des Wilhelm Steinbach an der Grünberger Straße dahier zwei Zugpferde, drei Wagen und Pferdegeschirre öffentlich gegen Baarzahlung versteigert.
Gießen, den 20. October 1877. Großherzogl. Ortsgericht Gießen.
meistbietend versteigert werden. Gießen, den 18. October 1877.
Großherzogl. Ortsgericht Gießen.
Acker in der Koppelhuth, Wiese am Wolfsfurth, Wiese auf der Hardt, die terften Trischen,
Acker auf der Hardt über Graben,
17 Raummtr. Nadelprügelholz. Zusammenkunft
Morgens 10 Uhr auf dem Vicinalweg von Albach Hattenrod an der Blindelochswiese.
Lich, den 20. October 1877.
Acker auf der Hardt über dem Garten,
Acker daselbst, auf den hintersten Trischen,
Acker daselbst,
Acker an der Landwehr,
Acker i» der Schwemme,
5Das g^eueflc in Besatzartikeln, als: farbige Gallons und Sammtborden, sowie Knöpfe, Einfafibättder, Seide, Zwirne in allen Farben, cmpfieblt ;u billigsten Preisen
J. SS. Somienslrasse.
5917) Wir machen hiermit nach Art. VI, Absatz 5, der Instruction über die Fortbildungsschulen bekannt, daß diese Schulen Anfang November beginnen werden.
Zum Besuch derselben find alle in den drei letzten Jahren — also 1875, 1876 u. 1877 — aus der Volksschule entlassenen Knaben verpflichtet, soweit richt in anderweiter genügender Weise für den ferneren Unterricht derselben gesorgt ist, worüber Großh. Kreis-Schulcommission Gießen zu entscheiden hat. Es sind deßhalb alle Gesuche um Dispensation an diese Behörde zu richten.
Wir fordern nun alle jungen Leute, die im Jahr 1875 aus der Volksschule entlasten worden sind, auf, sich Mittwoch den 31. October, 8 Uhr Abends, im Saal Nr. III der Knabenschule in der Schulstraße, mit Feder und Papier versehen, einzufinden, um geprüft und ihrer betreffenden Abtheilung zugewiesen zu werden. Die Knaben vom Jahrgang 1876 haben sich Donnerstag den 1. November, Abends 8 Uhr, und die vom Jahrgang 1877 Freitag den 2. November, um dieselbe Zeit in demselben Local einzufinden. Die Stunden selbst werden dreimal wöchentlich von 7—9 Uhr gehalten. Lchrherrn, Dienstherrschaften und Arbeitgeber haben — nach Artikel 25 des Schulgesetzes — ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Bestich der Fortbildungsschulen nötbige Zeit eiuzuräumen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Polizei- strafe von 2-20 JC. geahndet.
Wir sprechen den Eltern, Meistern, Arbeitgebern und Dienstherrn gegenüber den Wunsch und die Erwartung aus, daß sie in Anerkennung der Wichtigkeit und Bedeutung eines gedeihlichen Unterrichts die jungen Leute zu einem pünktlichen und regelmäßigen Besuch der Schule und zu einem anständigen Benehmen vor, in und nach den Stunden ermahnen und anhalten möchten, damit nicht durch Rohheit und Zügellosigkeit, durch Ruhestörung und Unart eine wohlgemeinte Einrichtung statt zum Wohl zum Schaden der Jugend ausschlägt. Insbesondere möchten wir den Eltern und Meistern an's Herz legen, daß sie die Knaben anhalten, rechtzeitig nach der Schule nach Hause zu kommen, sich nicht zum Wirthshausbesuch und Straßenunfug verleiten zu lasten und mit allem Fleiß ihre Aufgaben zu lernen.
Bei etwaigen Ausschreitungen haben sich die jungen Leute die Folgen selbst zuzuschreiben, weil mit unnachsichtiger Strenge gegen alle Unregelmäßigkeit und Unbotmäßigkett vorgegangen werden wird.
Gießen, den 19. October 1877.
Für den Schulvorstand Gießen:
A. Bramm, Dr. Seel, Vigelius,
Bürgermeister.Pfarrer.Schulinspector.
welche in der folgenden Nummer Aufnahme finden sollen, bitten wir bis Vormittags 11 Uhr aufgeben zu wollen. Größere Inserate wolle man einen Tag vorher aufgeben. Um den Satz rechtzeitig fertig zu stellen ist diese Bestimmung unerläßlich.
Die Expedition.
Handel und Verkehr.
Frankfurt, 20. Octbr. Der heutige Heu- und Stroh-Markt war ziemlich befahren. Heu kostete je nach Qual, per Ctr. JL 2.50—3.40, Stroh per Ctr. JL 2—2 30. Butter im Großen kostete das Pfund 1. Qual. 90 H, 2. Qualität 80 im Detail 1. Qual. JL 1.20, 2. Qual. 1. Eier, das Hundert JL 6.40—7.20. Kartoffeln 100 Kilogramm JL 5 50—6. Für Fleisch zeigt sich noch immer kein Abschlag. Ochsenfletsch per Psd. 75 Kuh- und Rindfleisch 55—65 Hammelfleisch 50—66 Kalbfleisch 60 Lis 70 Schweinefleisch 75—80H Erbsen, geschalte, (per 100 Kilogramm) 26-28 ganze Erbsen 21—24 jfc, Bohnen 24—27 .x, Linsen 24—30
Kersteigcruugkn.
Dienstag den 11. December, Nachmittags 2 Uhr, sollen aus dabtesi^em Ortsgericht die Grundstücke de- Wilhelm Btetnmüller in Lang-Göns, als:
U/4 04
'-/405 ‘V 487 14/m ,4/l41
1V273 ,5/«l
3933) Vorzügliche
Ausschuß Cigarren empfiehlt zu sehr billigen Preisen Ru<l. Goebel, Neuenweg 129
Dienstag den 11. December, Nachmittags 2 Uhr, sollen aus dahitsigem OrtSgericht die Grundstücke des Philipp Weller in Heuchelheim, als:
1813) . Mein Lager in allen Sorten Pinseln, Ber- golderartikeln, Spnchtelmeffern, Maferwalzen em- vfchle bestens.
ist: für das sämmtliche bis Ende Juli »erkaufte Holz abermals und zwar bis
Holzversteigerung in der Fürstl. Oberförsterei Lich.
Dienstag den 30. October, solle« im District Meilbach, circa 1 Stunde von hier versteigert werden:
312 Fichtenstamme von 15 bis 28 Eentmtr Durchmesser und 8 bis 18 Mtr. Länge mit 110,81 Ebmtr.
580 Fichtenstangen mit 83,56 Ebmtr- Inhalt und
Gultrge Privat Banknoten.
beschränkenden Bestimmungen des $ 43 des Retchs-Bankgesetzes vom "-Marz 1875 sind (nach den im Reichsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Privat-Noienbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die Befugntß zur Notenausgabe erthetlt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. — 2. Bayerische Notenbank in München. — 3. Bremerbank in Bremen. — 4. Breslauer Bank in Breslau. — 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. — 6. Cölnische Privatbank in Cöln. — 7. Danziger Privatbank in Danzig. — 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main.— 9 Hannoversche Bank in Hannover. — 10. Leipziger Cassenoerein in Leipzig. — 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. — 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. — 13. Posener Privatbank in Posen. — 14. Sächsische Bank in Dresden. — 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. — 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. — Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Corporattonen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.
SS* Seitens der Nntionalbank für da« Großherzoathum Luxemburg sind neuerdings auf 'Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegeben woroen. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach $ 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 verboten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 500 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Verwendung daneben mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft.
meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 18. October 1877.
Großherzogl. Orlszericht Gießen. 5914)_________Müller.____________
Dienstag den 23. October, Nachmittags 2 Ubr, werden am Wismarer Weg ungefähr 60,000 gebrannte Backsteine öffentlich gegen Baarzahlung an Ort und Stelle versteigert. Gießen, den 18. October 1877. Großherzogl. Ortsgertcht Gießen.
5853) Müller.
Wir beabsichtigen, das im Laufe des nächste« JahreS a«f unseren Jagden erlegt werdende Wild an einen Händler ab- zuzeben und bitten, uns darauf bezügliche Angebote bis zum 1. Noacmber b. I. einreichen zu wollen.
Ortenberg, den 18. October 1877.
Gräflich Stolbergische Rentkammer. 5920) Renner.
Der Abfuhrtermin
der Fürstl. Obersörsterei Lich
Meinen Weinverkauf per Flasche 50, 60, 75, 80 H u. s. w. erlaube mir in empfehlende Erinnerung zu bringen. Besonders empfehle für Reconvalescenten Walporzheimer Auslese (rotb) per Fiasche 1.30. (4705) «.Müller.
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Elm)
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ic. hat die 018 lm Rtten Verkehr N' de° Vzen, aal. ''r h.'er abermals bit $,e leeres gewerblichen höchst dienlich fein Hmvgraphen harrt, die . bas mindeste Ler- -men nicht zu rechtferti- noch vertheidigt werben, inwi Ramscher nun von " für ansässige Kaufleute Waarrn, die manchmal enn schon es vorkommt, sche Publikum lcsonders Behörden diesen Fragen verspricht das Thema wnbekammer vermisse» nur mit einem Worte ausgepräatchem Borg- eben ansschMich nnb t hehr Borg-, »nb Assr-
ac, Weine, Ligarren an, bis dahin nicht in Ersah» g erachtete Gewerbefreiheit e Ramscher früher mehr . es theilweise noch heute h, wenn in 8 oder U aus dieser Quelle zur iU'ammtnpatftn und als m auch vielen Branchen it" auch nur versuchen, it durch eine stets sehr iftt Bank, oder auch nur iwt? Darf man Waaren unter W eprtitanteRen
i, tot ti W !° ,ro l'itoti««8 1,11 *£ -n, -li t« “
“HoM" igtDrungtn Ramscher z i baatt Nt: gr . ,n ein, der, vom PA M 500 Pr°z-
Nun s°^e man M * «ul ÄT®*
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den Strick als begehrungswerthes Mevium zur Beförderung in ein befferes Jenseits erscheinen lassen? Das Publikum wettert und flucht über die Verfälschung der Lebensmittel re. — borgt und pumpt aber ruhig weiter!
Wer nun einigermaßen vorurtheilsfrei unsere wirthschaftliche Lage ins Auge faßt, wird sagen müssen, daß wir nicht früher „besiere Zeiten" bekommen, als wir selbst nicht bester werden. Unseres Crachtens nach thut uns, kurz recapitulirt, vor Allem Noth:
1) Die Verjährungsfrist in möglichst kurz bemessene Verfallfristen, und zwar mit einer Scala für Höhe der Beträge, umzuändern.
2) Abänderung der Wechselordnung, dahin gehend, daß ieder Briefträger, namentlich aber in Orten, die nicht Sitz eines Advokaten sind, zur Wechselprotestaufnahme ermächtigt wird.
3) Eine Credit- (nicht Borg) Assekuranz hätte eventuell eine viel größere Zukunft als die Ausgabenversicherung, umsomehr man hier genau wüßte, ein wie große« oder kleines Risiko man bet der Credirwährung läuft.
4) Einführungen von Rechnungen mit durchstanzten, abtrennbaren Coupons. Letztere müßten, von dem Empfänger der Waare quitirt, in klarer, rechtsverbindlicher Form ein Aner- ienntniß über Quantität, womöglich resp. je nach dem Artikel, auch über Qualität der Lieferung, sowie namentlich den Verfalltag enthalten. Dieser Modus würde die Justiz nicht allein entspre, chend entlasten, sondern ferner eine weitere sichere Etappe für das Trattensystem bilden.
Die Hoffnungen, welche auch wir seiner Zeit auf Erfolge, hervorgerufen durch da« Vorgehen der Handelskammern, setzten, haben sich als zu sanguinisch erwiesen, - der beste Beweis, daß wir mit der „Moral" allein kein großes Volk erziehen werden. Immerhin haben mehrere Kammern die Frage erörtert und mit allem Nachdruck auf die unabweißbaren Folgen unserer dermaligen Zustände hingewiesen.
Aeitgebotenrs.
Jtiefer Sprotten
empfiehlt (5932
___Emil Fischbach.
Victoria-Erbsen, sehr weich kochend, (tzrün-Korn,
Schottländische Hafergrütze, beste Sorte für Kranke und Kinder em= Pfiehlt (5930) Retter, Zum Einmachen empfiehlt:
Extrafeinen Weinessig per Lit. 30 H ffein do. w „ 24 „ sowie sämmtliche Gewürze -anz und rein gemahlen.


