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wollte in einem Zimmer des hiesigen Hospitalgebäudes, welches seit dem Weggänge der Nonnen ganz teei steht, ein Licht gesetzen Hoden, das sich jeden Abend zeige. Dasselbe mochte hiervon Bekannten garz geheimnitz-oll Mitrheilung und bald war davon in der ganzen Sradt die Rede. Es strömte nun Alt und Jung zur Stelle, um ebenfalls bar Lichr zu iehen. Der in der Nähe des Hospitalgchgudcs wohnende Wirth K-, dessen Hof zu> Sckaustclle ausersehen war, m-.rkte balbz daß j.nes Licht nur der Widerschein seiner in der Wirthsstube brennenden Lampe?sei und machte sich cn einem Abend den eoafL seine Lampe hin und her zu bewegen, wodurch natürlich jenes vermeintliche Licht in di-selben Bewegungen kau, Run war aller Zweif.-l gehoben; es brannte in dem un- b<wohnten Zimmer ein Licht und dasselbe konnte sich sogar bewegen. Die Polizei moqtc gestein Abend dem Unfug em Ende. Sonst wäre es vielleicht ein neuer Wall- sahrtsort geworden.
Zur Frage der Mädchenbildung.
m.
Grundsätzlich wird Die höhere Töchterschule ebenso wie Gymnasium und Realschule jedem Kinde offen stehen müssen. Thatsächlich wird sich das Verhältnis; ebenso gestalten wie bei jenen Schulanstalten, nämlich daß eine gewiße Begabung und eine bestimmte Theilnabme und Förderung von Seiten des Hauses erforoerlich sein wirb, um in derselben vorwärts zu kommen. Rur das mangelnde Wissen und Können, nicht der Stand, nicht das Vermögen, werden eine hemmende Schranke bilden. Wenn auch vielfach die Meinung besteht, die höheren Mädchenschulen seien nur für diejenigen Stände vorhanden, welche gegenwärtig die höheren genannt werden, so ist dies ein großer Jrrthum Denn leider gilt so ziemlich das Gegentheil: diese Stände ziehen regelmäßig den Privatunterricht der öffentlichen Schule vor.
Ebemo ist es aber im Grundsätze gerechtfertigt, daß das Schulgeld in diesen Schulen erhöht lei.. Denn wo in der West bekäme man größere Leistungen ohne entsprechend höhere Gegenleistungen? Thatsächlich wird sich der Ansatz des Schulgeldes sehr mannigfach gestalten können, ganz im Verhältniß zu den Mitteln und der Opferwilligkeit einer Gemeinde. Reiche Gemeinden können das Schulgeld niedriger bemessen; denn der in diesem Falle erfolgende Andrang von Schülerinnen wird sich immer durch Strenge in den Forderungen und Versagungen, sowie durch strenges 'Festhalten an einer Marimalschülerzahl der einzelnen Classen unschädlich machen lassen. Unter allen Umständen muß die Stadtgemeinde fleißigen und begabten, aber mittellosen Kindern den Besuch der höheren Schule ermöglichen; dies geschieht durch Errichtung einer bestimmten Anzahl von Freistellen.
Ein erhebliches Gewicht bei der Wahl der einen oder der andern Schule für die Eltern wird immer auf die Dauer des Schulbesuches fallen. Die Mittelschule begnügt sich mit 8 Jahrescursen, die höhere Mädchenschule verlangt 10, um einen Abschluß der Bildung zu geben. Eltern also, welche sich von vornherein sagen müssen, daß sie aus irgend welchen Gründen ihr Kind nicht bis zum 16. Jahre in die Schule schicken wollen, werden sich auch von vornherein entschließen müssen, die höhere Mädchenschule nicht zu wählen. Sie würden viele Kosten und ihr Kind viele Mühe aufwenden, aber unnützer Weise; denn nur der Besuch aller Klassen vermag die Früchte der früheren Anstrengungen zur Reife zu bringen; wer früher die Schule verläßt, bat gesäet, ohne ernten zu dürfen.
Die wohl eingerichtete höhere Mädchenschule wird allmählich auch jene verkehrte Einrichtung beseitigen, welche in den mittleren und höheren Ständen leider auch so vielfach angetroffen wird, die Töchter nach dem Abschlüsse des Schulbesuchs aus dem Elternhause zu entfernen, um noch in irgend einem Institute den letzten Schliff zu erlangen. Das Mädchen, das aus der Schule entlassen ist, gehört von da an in der Regel in das Elternhaus. Die Fälle bleiben ja ohnehin noch zahlreich genug, in denen die Vcrhältniffe eine Ausnahme gebieterisch fordern. Wie aber Eltern ohne solche Nothlage ihre Töchter gerade in diesen Jahren aus dem Hause entfernen können, ist unbegreiflich. Muß doch in diesen ersten Jahren der Mündigkeit und zugleich den letzten vor der vielleicht nahe bevorstehenden Heirath der Bildungsgang der Mädchen sich ganz und gar am Leben des Hauses concentriren. Unter dem Auge der Mutter sollen sie durch thätiges Wirken an der Leitung des Hausstandes, die Erziehung der jüngeren Geschwister, der Erfüllung der gesellschaftlichen Anforderungen TyeU nehmen, über Stimmungen, Bedürfnisse und Mittel des häuslichen Daseins klar und so unter dem Dache der Eltern für die Bestellung des eigenen Herdes tüchtig werden. Die Jnstitutserziehung leistet für diese allgemeine Vorbereitung der künftigen Hausfrau so gut, wie gar nichts; von dem Beginne einer fachmäßigen Ausbildung für irgend eine selbständige wirthschaftliche Stellung ist entfernt nicht die Rede. Es muß somit das Ziel der öffentlichen Schuleinrichtungen fein, dieselbe überflüssig zu machen; dies geschieht durch Er-richtung tüchtiger höherer Mädchenschulen.
Diese Sckulen können ihre bedeutenden Aufgaben natürlich nur erfüllen, wenn sie mit dem nöthigen Lehrerpersonckle ausgestattet sin^. Der Unterricht in den oberen Klassen hat eine Reihe von wissenschaftlichen Lehrfächern zu behandeln. Nun ist es wohl unbestritten, daß der Lehrer seinen Unterrichtsstoff vor Allem beherrschen muß, um ihn mit Klarheit und zweckmäßigem Wohl für die Bildung seiner Schüler ausbeuten zu können. Diese Sicherheit darf sich aber nicht auf ein begrenztes Gebiet der betreffenden Schulwiffenschaft beschränken; vielmehr ist zu wahrer geistiger Anregung und zu nutzbringender Verwendung einer Wissenschaft für den Schulunterricht nur derjenige befähigt, welcher sich derselben in wirklich wissenschaftlicher Weise bemäcktigt hat. Darum müssen die Lehrer und Lehrerinnen der oberen Klassen wissenschaftlich für das Lehramt vorgebildet sein und der Besitz dieser Bildung durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
Nach den dargelegten Grundsätzen hat -sich im Großen und Ganzen das Mädchenschulwesen entwickelt und noch zu entwickeln. Bie jetzt ist dies meist ohne Unterstützung und ohne Leitung des Staates geschehen. Es wird der nahen Zukunft Vorbehalten sein zu entscheiden, ob auf diesem Gebiete eine größere Betheiligung des Staates nicht mit demselben Reckte gefordert werden kann, wie bei dem Schulwesen für die männliche Jugend; diese Frage wird insbesondere praktisch werden, wenn die Nothwendigkeit der Errichtung an Anstalten für fachmäßige Bildung zu größerer Klarheit gelangen wird. Wenn erst der Staat in weitergehender Weise als jetzt sich an dem Madchensckulwesen betheiligen wird, so werden die zur Zeit noch bestehenden, oft durch lokale Verhältnisse bedingten, recht unsicheren und unklaren Uebergangsverhältnisse in der Organisation, der Beaufsichtigung und Berechtigung, der Besoldung und Stellung der Lehrer und Lehrerinnen rc. rasch schwinden. Erst dann werden Staat und Gesellschaft der großen Aufgabe gerecht werden, welche die Erziehung des weiblichen Geschlecktes ihnen gestellt hat, erst dann wird für den heute herrschenden Nothstand wirksame und nachhaltige Abhülfe geschaffen werden.
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Allgemeiner Anzeiger.
Bekanntmachung.
417) Die Schulgelder pro IV. Quartal 1876 für die Realschule und die städt. Sckulen, sowie Communalfteuer 6. Ziel 1876, können an den nächsten drei Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag, noch ohue Kosten zur hiesigen Stadt-Casse entrichtet werden.
Gießen, am 20. Januar 1877.
Der Stadt Rentmeister:
___________Enders._____________
Bekanntmachung*
Betr.: Die Wohl des Vorstandes der israel. Religlonsgemcinde Gießen.
Die Dienstzeit des Vorstandsmitgliedes Sigmund Bock ist ahcelaufen ’urb wirb demnächst eine Neuwahl erforderlich. Zn diesem Behufe liegt die Litt.- sämmtkicher Wahlberechtigten gemäß des §. 6 der Wahlordnung zur Einsicht der Bethctligten drei Tage laug «uf dem Bureau des unterzeichneten ersten Vorstehers offen, damit gegen den Inhalt der Liste Einwendungen, welche nur in dieser Frist zulässig sind, vorgebracht werden können. 440)
Gießen, den 23. Januar 1877.
Der Vorstand -er israel. Keligionsgemein-e.
__M. Hornberger.
Holzversteigerung
im Gemeindewald Hausen.
Donnerstag den 25. Januar l. I.,, non Morgens 9 Uhr an, sollen im hiesigen Gemeindewald, Diftricten Bruch und Bcckerswald, folgende Holzsortimente, als:
363 sehr schöne F'chtenstämme von 15—26 Centimtr. Durckm. und bis zu 20 Mir. Länge, enthaltend 148,07 Festmeter, 1290 sehr schöne Fichtenstangen von 8—14 Centimtr. Durchm. und bis zu 18Mtr. Länge, enthaltend 168,80 Festmeter, 4 Rmtr. Nadel - Scheitbolz, 57 Rmtr.
Nadel-Prügelholz, 192 Rmtr. Nadel- Stockholz, 2650 Nadel-Wellen, meistbietend versteigert werden.
Zusammenkunft im District Bruch beim Wegweiser am Vicinalweg von Hausen nach Annerod.
Hausen, am 17. Januar 1877. (344
Großherzogliche Bürgermeisterei Hausen.
D e r n.
Holzversteigerung
bet der Stadt Aüendorf a. d. Lda.
Freitag den 2v und
Samstag den 27. Januar I. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr anfangeud, sollen in den hiesigen Waldungen, Diftricten „W a l l e n f e l s w ü st u n g, Ei se n s ch a d e, Dörnbach, Peftilcnzstrauch, Zim- merplatz und Rund Heeg" versteigert werden, und zwar:
1. Freitag den 26. Januar r
26 Erchen-Stämme, 16—40 Centimtr. Durchmesser, 5-13 Mtr. Länge, zusammen 13.62 Cubikmeter,
295 Nadel Stämme, 15-35 Centimtr Durchmesser, 5-17 Mtr. Länge, zusammen 95 Cubikmeter,
268 Nadel-Stangen, zus. IT Cubikmtr.
Samstag den 27. Januar r
11 Rmtr. Eichen-Scheitholz,
103 „ Nadel-
3 „ Aspen- „
6 „ Buchen-PrÜgelholz,
7 i, Eichen- „
322 „ Nadel-
14 ii Buchen S^ockholz,
226 „ Eichen-Nadelholz,
400 Wellen BuchemReisholz,
300 „ Eichen- „
19.750 „ Nadel-
Zusammenkunft ist am 26. Januar in der Strutb bei der f. g. Viehweide, am 27. Januar auf dem Berg bei Holz-Nr. 1.
Allendsrf a. d. Lda., am 18. Jan. 1877. Großh. Bürgermeisterei Allendorf n. h. Ldn
Oiffentliche Aufforderung.
Die etwa noch unbekannten Gläubiger des »erlebten CarlMüllervon Merlau werden ouf ^fordert, sogewiß binnen 14 Tagen, vom ersten Erscheinen dieser Verfügung in öft'entlichen Blättern gerechnet, ihre deß- fullsigen Ansprüche bei dem unterzeichneten Bericht geltend zu machen, als sie sonst bei demnächftiger Vermkaensregulirung nicht berücksichtigt werden können, und der Nach' laß dessen hinterlastenen Wittwe überwiesen werden wird.
Grünberg, den IS. Januar 1877. (423 * ' ^Herzogliches Landgericht Grünberg.
Sellheim, Jttmann,
Landrichter. Land«.-Assessor.
Nersteigerungen.
Das
90
17
40
51
6
67
45
128
Kicfern-Stämme — 8,79 Ctr, _ * Stangen I. II. u. III »raffe Rmtr. .Kiefernknüppel, 11 '
« Eichenschett, « Buchenscheit, n Eichenknüppel, n Buchen „ „ Stock- u.
Am Freitag den 26. d. M,
Vormittags von 10 Ubr ab, Lu" ™ dtkSsrltigtn Gem-mdew°ld »on "ltzellinden öffentlich versteigert werden • 33 - "
Neiserbolz.
Sr.-Rechtenbach, 17. Januar 1877.
Holzversteigerung
in der Mrstl. Oberförstern Lich.
Dien st ag den 3 0. Januar
soll im „Hö!er", ca. Va Stunde von hier, nachocrzeichnetes Holz perflci^rt werden: SLeith. Prügelh. Stockh. ReiSH.
Raummeter Wellen
Buchen 137 200 508 4540
Eichen — 16 8 200
27 Eichenstämme, 15—45 Centimtr. stark und 4—14 Mtr. lang, mit 12'/, Kbmtr.,
23 schwere Buchenstämme, 39—53 - Centimtr. stark und 5—16 Mir. lang, mit 363/4 Kubikmeter Inhalt,
4 Ficktenftämme und 4 Eichenstangen. Zusammenkunft Morgens 10 Uhr auf der Hauptschneiße unweit vom kicher Felde.
Llch, den 22. Januar 1877. (424
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