Ausgabe 
21.9.1877
 
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ner einheimischer Entrepreneurs. Kurzum, die Sachlage ist eine ungleich ver­änderte geworden. Das russische Volk trägt jetzt die schweren Kriegslasten mit allgemeinem Verständniß und darf mit Recht, welches auch der Ausgang des Krieges sei, seinen Lohn erwarten, um so mehr, als auf Seiten der Regierung durch Unfertigkeit und Fehler mancherlei Art schwer gesündigt wurde.

(Berl. Tagebl.)

Flurnamen

Bukarest, 18. September. Am nächsten Donnerstag finden in allen Kirchen und Synagogen Rumäniens öffentliche Gebete für die gefallenen Ruffen und Rumänen statt

Oberst Wellesley besuchte heute Fürst Gortschakoff und reist morgen in das Hauptquartier ab. Derselbe stellt, derAgenee ruffe" zufolge, in Ab­rede, der Ueberbringer von Friedens-Vorschlägen zu sein.

Kriechensand.

Athen, 18. September. Das Cabtnet hat von dem König seine Ent­lassung erbeten, der König dieselbe jedoch nicht angenommen.

Kegypten.

Alexandrien, 18. September. Der französische Finanz-Coutroleur, der englische Finanz-Commiffär und der Secretär des Finanz-Ministeriums sind nach Europa abgereist, um mit Göschen und Zaubert wegen eines Arrange­ments über die im Decrete des Khedive vom 18. November v. Js. nicht mit­berücksichtigte schwebende Schuld von 4i/2 Mill. Pfd. Sterl. zu verhandeln. Dieselben schlagen vor, entweder von den Ueberschüffen des Mukaballah abzu­sehen oder die unificirte Schuld auf den erforderlichen Betrag zu erhöhen.

Der orientalische Krieg.

Konstantinopel, 17. September, Abends. Ungeachtet der letzten blu­tigen Niederlage der Russen bei Plewna soll, den neuesten Nachrichten Osman Pascha's zufolge, der Kamps noch fortdauern. Suleiman Pascha telegraphin: Nach der Einnahme der Position des Nikolai-Berges greifen die Türken nun­mehr die letzten russischen Positionen des Schipka-Paffes an. Der Kampf dauert fort. Ein weiteres Telegramm Suleiman Pascha's meldet: Eine in's Boghaz-Defilöe entsandte Recognoscirung-Abtheilung bestand ein Gefecht mit russischen Truppen, welche geschlagen wurden und 200 Mann verloren. < Ein Telegramm Suleiman Pascha's an die Regierung über die Ein­nahme des Forts Nikolai im Schipka-Paffe fügt hinzu, der Kampf dauere fort und hoffe Suleiman Pascha sich auch bald der übrigen russischen Positionen zu bemächtigen.

Petersburg, 18. September. Amtlich wird aus Gorni-Studen vom 17. d. gemeldet: Gestern hat Großfürst Nicolaus die rumänischen Positionen besichtigt und war sehr befriedigt. Die Blokade und das Bombardement von Plewna dauern fort. Die auf den vom Großfürsten ausgewählten Positionen aufgestellten Batterien fügen den Türken großen Schaden zu. Heute ist der Großfürst nach Gorni-Studcn zurückgekehrt. General Radetzky meldet aus dem Schipka-Paß: Nach 5 Tage dauerndem Bombardement haben die Türken heute einen Sturm gegen das Fort Nikolai unternommen. Morgens 5 Uhr verbreitete sich der Angriff, an dem 2000 Mann türkische Kaisergarden und arabische Truppen theilnahmen, auf der ganzen Linie. Nach einem Kampfe von 9 Stunden wurden die Türken mit enormen Verlusten zurückgeschlagen. Auch der russische Verlust ist bedeutend, nämlich 19 Officiere, 400 Soldaten verwun­det, 100 Mann tobt, darunter der Flügel-Adjutant des Kaisers Fürst Mest- schersky. Oberst Liascheleikoff ist ungefährlich verwundet. Die ersten Angriffe hielt das Podolski'sche Regiment aus; namentlich zeichnete sich dessen Comman- deur Duchomin aus, ferner der Commandeur des Schitomir'scheu Regiments Tjazelnikoff, der Oberstlieutenant Fürst Chilkoff und Major Jendezky.

Konstantinopel, 18. September. Officiell. Die Negierung erklärt die Nachricht von der Räumung des Schipka-Paffes durch die Ruffen für un­begründet. Die Brigaden Salih Pascha's durch Veffel Pascha's seien, nachdem sie die den Nikolai-Berg besetzt haltenden Ruffen vernichtet, nach einer 6 Stun­den dauernden Besetzung der russischen Position aus strategischen Gründen wieder in ihre früheren Stellungen zurückgekehrt.

Neuesten Nachrichten zufolge setzt Chefket Pascha seinen Marsch auf Plewna fort. Die im Schipka-Paß stehenden Ruffen erhielten Verstärkungen. Der Sultan ließ Osman Pascha zu seinen Erfolgen beglückwünschen.

Lokal-Notiz.

Gießen, 20. Sept. DerWetterauer Bote" in Butzbach berichtet vom 19. d.: Heute Vormittag wurden mehrere Wagen mit plötzlich erkrankten Soldaten von dem Wacht- commando des Landeszuchthauies Marlenschloß in ihre Garnison Gießen befördert, nach­dem dieselben durch eiligst eingetroffene Ersatzmannschasten ihres Regiments abgelöst worden waren. Man erzählt viel, was die Ursache des plötzlichen Krankseins fein soll, bis jetzt ist noch nichts Bestimmtes zu sagen, doch soll die Krankheit in solcher Art und Weise aufgetreten fein, daß der aus Gießen angelangte Stabsarzt die fofortige Heber- führung der Erkrankten ins Garnisonslazareth anordnete.

Landwirthfchaftliches.

Das Tüdern des Rindviehes.

Ohne Zweifel gibt ein Stück Rindvieh den höchsten Ertrag sowohl an Milch als an Fleisch, wenn dasselbe den ganzen Sommer hindurch auf gut elngefriedigten Wetde- ländereien, ohne Hirten und Hund, sich selbst überlassen ist.

Ob aber das vorhandene Gras auf diese Weise am wirthschaftlichsten benutz! wird, bezweifle ich sehr. Auf allen Bodenarten, wo ein Hectar oder noch weniger als Sommerweide für eine mittelgroße Kuh genügt, ziehe ich unbedingt das in Dänemark allgemein übliche Tüdern, welches sich auch im nördlichen Schleswig als nützlich er­wiesen bat, dem freien Weidegange vor.

Unter diesem Ausdrucke versteht man, daß das Rindvieb an einem, an dem Kopfe oder um die Hörner befestigten Stricke ober einer leichten Kette, in welchen in der Mitte ein eiserner Wirbel angebracht ist, mittelst eines am Ende befindlichen, in die Erde gestoßenen, kleinen eisernen Pflockes oder Pfahles so befestigt wird, daß das­selbe das von ihm w erreichende Gras abweiden kann. Die Länge des Strickes ist in der Regel 20 rheinländische Fuß.

Dieses Verfahren wird in einigen mir bekannten Gegenden, auch weiter nach dem Süden, angewandt, aber nur mit kleineren Heerden. In Dänemark kommt das Tüdern selbst bei Viehheerden von 300 und selbst mehr Stücken vor und besorgt hier ein Viehhirt in der Regel 40 Stück. Die Thiere werden gewöhnlich 5 mal täglich fort­gerückt und 2 mal zur Tränke geführt. Beim Tränken ober Umziehen des Viehes von einem entfernten Grundstücke zum anderen werden die Stricke zufammengeschlungen und aufgekürzt und der Strick des einen Stückes um den Hals des anderen Stückes so befestigt, daß immer 5 Thiere neben einander gehen; der Strick des an der linken Seite

gehenden Thieres wird um die Hörner des Thleres gelegt, welches vor demselben geht; der Hirte leitet sodann die Thiere an dem Strick des in der ersten Reihe zur linkeu )and gehenden ThiereS.

Auf diese Weise zusammen gekoppelt, führt der Hirt gewöhnlich 20 Stück zur Tränke, die vordere Reihe wird dort abgelöst und gtnänft und nimmt sodann die Stelle der Hinteren Reihe ein und so fort.

Das von Jugend auf an dies Verfahren gewöhnte Vieh ist ruhig und folgsam, doch nimmt man stets zu den an der linken Seite in jeder Reihe Gehenden die stärk­sten und oftmals auch die ältesten der Heerde. Der Dlehhirt kennt ja gewöhnlich den Character der ihm anoertrauten Thiere, und hört man nicht selten von den Liehhirten in Dänemark, wenn man über das Tüdern Auskunft verlangt, die Worte: Die eine Kuh muß der anderen Herr fein. Vielfach wird auch dem Sieb das Trinkwasser in einer auf einem Wagen Hegenden Tonne, an welcher ein Trog hängt, zugeführt; man fährt der Reihe entlang und macht bei jedem Stücke Halt. Das Vieh trinkt aber dieses zugeführte Trinkwasser bei weitem nicht so gern, wie das in einer gut einge­richteten Viehtränke stehende; manche Viehbesitzer haben obiges Verfahren zwar ver­sucht, aber wieder aufgegeben.

Die Frage, ob das zum Tüdern verwandte Weideland das erste Mal im Früh­jahre sehr kurz ooer weniger kurz abgeweidet werden muß, kann nur in Bezug auf die Grundbeschaffenhelt und den Düngerstand des Weidelandes richtig beantwortet werden. Die Mehrzahl der Sachverständigen ist gegen das sehr kurze Abweiden im Frühjahre und Vorsommer, bei außerordentlich reichen Weiden wird aber stets ein kurzes Abweiden vorzuziehen fein

Wenn die Wartung und Pflege des getüderten Rindviehes so ist, wie felbtge sein soll (wozu allerdings eine strenge Aufsicht nöthig ist), so haben mich 40jährlge Er- faheungen überzeugt, daß das vorhandene Weidegras einer Wirtschaft sich durch das Tüdern höher oerwerihen läßt, als beim freien Weidegange; doch möchte ich Jedem, der das Tüdern bei feinem Viehstapel einführen will, rathen, sich einen mit diesem Verfahren vertrauten Viehhirten aus Dänemark anzuschaffen.

Die Vortheile des Tüderns sind erheblich genug. Wo 3 Kühe bei freiem Weide- gange ernährt werden, finden 4 beim Tüdern genügende Nahrung. DaS abgeweidete Land kann ruhig wieder nachwachsen und eine mehr gleichbleibende Nahrung für den ganzen Sommer wird die Folge sein. Die überall gleichmäßige Verthetlung deS Düngers und Urins des Weide-Viehes zeigt sich bei solchen abgeroetbeten Grundstücken deutlich, sobald dieselben wieder zum Kornbau benutzt werden.

Aus weniger guten Weiden werden auch kleine Schaf- und Hammelheerden ge- tübert. Es ist ober nöthig, daß die Lämmer der Mutterschafe nicht lose umherlaufen, sonst werden die Mütter unruhig und die Cammer gedeihen nicht. Um die Lämmer bei ihren Müttern zu befestigen, hat man folgende Vorrichtung:

In einem eisernen glatten Ring von 4 Zoll Durchmesser sind 4 Wirbel so ver- theilt, daß in dem einen ein starker Strick befestigt ist, welcher am Pflock endigt; am mittel­sten der anderen Wirbel wird das Mutterschaf an einem Strick, der um den Hals des­selben liegt, befestigt, ein Lamm an jedem Wirbel an der Seite des SchaieS. Der Strick, welcher am Pflock befestigt ist, muß länger sein wie die anderen Stricke. Wird ein solches Tüder den Thieren angelegt, so ist in den ersten Tagen öftere# Nachsehen nothwendig.

Nord-Schleswig. L- Göitig.

(Deutsche Landwirthschaftliche Presse.)

Zst die Anwendung des Doppeljoches eine Thierquälerei? (Aus der Deutschen Landwtrthschaftlichen Presse.)

Der Sprechsaal der Nr. 64 unseres Blattes enthielt eine Anfrage, dahingehend, was man unter einem Doppeljoch verstehe und ob dessen Gebrauch eine Thier- quälerei fei?

Seitens des Vorstandes der Centralstelle des Vereins zur Beförderung der Land» wirthschaft und Gewerbe in Hohenzollern, Herrn Regierungsrath Lentze in Sigmaringen, ist uns nun die folgende ausführlichere Beantwortung dieser Frage ^gegangen.

Das in den Oberamtsbezlrken Hechingen und Haigerloch des Regierungsbezirks hohenzollern thellweite noch übliche Doppeljoch oder Marterholz ist ein mit Stricken oder Riemen zum Anschirren und Ziehen versehenes, an der Spitze der Wagenstanqe befestigtes Stück starken, schweren Holzes, an welches zwei als Spannoieh benutzte stück Rindvieh mit den Köpfen festgeschnallt werden. Sie sind in Folge dessen ihrer freien und natürlichen Bewegung vollständig beraubt, in ihrer Leistungsfähigkeit beschcäakt und gänzlich von einander abhängig, mithin weit mehr noch gefesselt und gequält, al# bei dem altpreußischen, in Nr. 64 derDeutschen landwirthschaftlichen Presse", Seite 457, beschriebenen Doppeljoch, was doch wenigstens eine beschränkte Bewegung des Hai­es und Kopfes gestattet- Und deshalb scheint mir diese Art der Anspannung als eine der größten Mißhandlungen zu erachten, die man einem Zugthier, welches arbeiten soll, angedeihen lasten kann, sie ist überdies in ihren Folgen für die körperliche Entwickelung der Thiere, namentlich bet tragenden Kühen, höchst nachtheilig und deshalb irrationell-

Schon vor 31 Jahren hat hierüber der Münchener Verein gegen Thierquälerei ich dahin geäußert, daß in der Anwendung des Doppeljoches beim Rindvieh nach dem einstimmigen Urtheile der verschiedensten Sachkundigen eine sehr arge, ganz unnütze, be- onders im Sommer wegen der Hitze und des Ungeziefers unerträgliche Marter liege, alle hiergegen gemachten Einwendungen nur auf Voruriheil gestützt und gänzlich grunv- los seien, daß die Anhänger des Doppeljochs ihren eigenen Vortheil mißkennen, well durch dasselbe das Zugvieh oft unbeschreiblich viel leide und weit mehr angestrengt werde. An unzähligen Orten sei der Mißbrauch actenmäßig bereits aufgehoben und die Zugvieh-Inhaber sähen jetzt selbst ihren Vortheil hierbei ein. Unter Anderem habe mit besonderer Energie Herr Landrichter König zu Weihers in Unterfranken und Aschaffenburg diese Quälerei durch Verbot und Bestrafung abgestellt.

Herr Oberlehrer Prestele ferner erklärt auf oelte 18 des diesjährigen Programms der Ackerbauschule zu Sigmaringen in einer Abhandlungüber Nutzung des Rindes", daß die Anspannung mit dem Doppeljoch die Kräfte der Thiere nicht vollkommen aus- nütze, ihre Leistungen vielmehr verringere und geradezu als eine Thierquälerei bezeichnet werden müsse, weil den Thieren dabei ein drückender Zwang auferlegt und ihnen das Abwehren der Jnsecten unmöglich gemacht werde.

Die Vertheidiger des Doppeljoches führten zwar an, daß die Thiere leichter zum Zuge gewöhnt mürben, man dieselben beim Ackern besser zusammenhalten könne und eine reinere Pflugfurche erhalte, auch das Haschen nach Futter und das Beschädigen der Obstbäume rc. Hinwegfalle. Bel allen Arbeiten bade jedoch das Doppeljoch nur den Zweck, der Ungeschicklichkeit des Landwirlhes zu Hülfe zu kommen und seine Be­quemlichkeit zu unterstützen. Wenn man ferner erwäge, daß Thiere, welche am Doppel- joch ziehen, sehr schnell abmatten, viel Muskelkraft unnütz opfern müssen und bei der Später eintretenden Mästung viel längere Zeit gebrauchen, um angefüttert zu werden, die Kühe auch bedeutend weniger Milch geben, so könne man sich nur wundern, daß viele danbroirtbe in ihrer Halsstarrigkeit diese Art der Anspannung nicht aufgeben und zu dem praktischeren Stirnjoch oder dem Widerristjoch greifen.

Am Feste des heiligen Wendelin, des Schutzpatrons für das Vieh in Hoheu- zollern, ist sogar von der Kanzel herab gegen das Doppeljoch mit einigem Erfolg vor­gegangen. Im Großen und Ganzen aber hat dasselbe bisher bei den kleineren Land- wirthen nicht beseitigt werden können.

Wenn hiernach es wohl keinem weiteren Bedenken unterliegen kann, daß nach ge­wöhnlichen Begriffen die Anwendung des Doppeljoches als eine Thierquälerei zu be­trachten ist, so belegt das deutsche Strafrecht nach $ 360 ad 13 (abgesehen von $ 366 ad 7) mit Geldstrafe biß zu 150 je. oder mit Haft doch nur denjenigen, der öffentlich oder in Aergerniß erregender Welse Thiere boshaft quält oder roh mißhandelt.

Öffentlichkeit wäre nun bei Anwendung des Doppeljoches wohl vorhanden, da man hier mit derartiger Bespannung durch die Straßen nach dem Felde zieht, mancher Richter aber würde dabei wohl die rohe Mißhandlung oder das boshafte Quälen oer- mtffen, weil die Anwendung des Doppeljoches eben auf alter Gewohnheit beruht und Bosheit wenigstens wohl Niemandem, der dasselbe benutzt, zu imputiren ist. Meines E-achtens kann indessen hier im Wege der Polizeiverordnung auf Grund der SS 6 ad f und i und 11 des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung geholfen werden, und würde der Zweck dieser Zeilen erreicht fein, wenn diese hierzu Veranlassung bieten könnten.

Handel und Verkehr.

Gießen, 21. Sept. Bei dem am 18. u. 19. d. M dahier stattgehabten Vieh- markte waren aufgetrieben: 1603 Stück Rindvieh und 1106 Schweine.