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Dienstag, den 21 August
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An;eigk- uni Amtsblatt für ben Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme be6 MontagS.
Expeditionr Schulstraße, Ltt. B. Nr. 18. ‘g?^ttarawnwgM—BWfln—
PreiK vierteljährlich 1 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.
Amtlicher Iheit. Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die nicht.mehr im Militärvcrband stehenden Inhaber von Civilversorgungs- resp. Civil- anstellungsscheinen ihre Bewerbungen um Civildienststellen im Großherzogthum Hessen, welche ausschließlich mit Militär-Anwärtern zu besetzen stnd, nunmehr durch Vermittelung der Landwehr-Bezirkscommandos etnzureichen haben, indem die seitherige Vorschrift, wonach derartige Gesuche, auf Stempelpapier geschrieben, an Seine Königliche Hoheit den Großherzog, oder an die besetzende Behörde einzureichen waren, für die Mtlitäranwärter außer Wirksamkeit getreten ist.
Gießen, den 16. August 1877.
Großherzoglichts K^eisamt Gießen.
Dr. B o e k m a n n.
Gießen, am 16. August 1877.
Betreffend: Die Rechtschreibung von Familien-Namen in den Erwerbtiteln von Immobilien.
Das Großherzogliche Stadtgericht Gießen
an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Stadtgerichtsbezirks.
Die in rubricirtem Betreffe an uns ergangene Verfügung Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberheffen vom 13. v. Mts. theilen Wir Ihnen nachstehend in Abschrift zur Nachachtung in allen vorkommenden Fällen mit.
Bötticher.
Abschrift.
Zu No. H. G. 5020. Gießen, am 13. Juli 1877.
Betreffend: Wie oben. r
Das Großherzogliche Hosgericht der Provinz Oberhezsen
an die Großherzoglichen Stadt- und Landgerichte dieser Provinz.
Nachdem man die Wahrnehmung gemacht hat, daß den in der Verordnung vom 27. November 1832 die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend, der dazu erlaffenen Instruction vom 2. Juli 1850 § 9, sowie den in den Bekanntmachungen vom 18. Februar 1859 und 18. October 1862, sowie in dem höchsten Erlaß vom 17. April 1860 (No. 10 unserer Generalien von 1860) in Bezug auf den rubricirten Gegenstand erlaffenen Vorschriften nicht überall gehörig nachgekommen wird, so wird Ihnen im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums der Justiz die genaue Beobachtung dieser Vorschriften eingeschärst, und weisen wir Sie zugleich an, auch die Ihnen untergebenen Ortsgerichte entsprechend zu bedeuten.
Dr. Buff.
vdt. Scharmann.
Für die Abschrift:
Funk, Stadtgerichts-Actuar.
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1877 betreffend.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 29. September d. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 10. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 15. August 1877.
Großherzogliches Universitäts-Gericht.
Hab er körn.
Uolitisch
Zur allgemeinen politischen Lage.
Es stellt sich immer deutlicher heraus, daß die Niederlage, welche die russische Armee bei Plewna erlitten, nicht die Bedeutung hat, welche man ihr Anfangs beilegen zu muffen glaubte: sie ist für den Ausgang des Krieges um so weniger entscheidend, da die Türken es versäumt haben, ihre Erfolge auszubeuten, ihren Gegnern vielmehr Zeit gelaffen, Verstärkungen heranzuziehen. Man erwartet, daß die Ruffen demnächst in Europa ebenso wie in Asten wieder die Offensive ergreifen werden. Rußland selbst glaubt so sicher im Stande zu sein, die Türkei mit eigener Kraft zu bezwingen, daß es den neuesten Nachrichten zufolge nunmehr auch auf die Einbeziehung serbischen Gebiets in seine Operationen oder auf die Mitbetheiligung der Serben am Kriege verzichtet hat. Nur Griechenland soll, wie es von vornherein beabsichtigt gewesen zu sein scheint, bald zur Action übergehen und Rußland durch Bedrohung der Türken im Rücken den Sieg erleichtern. Selbst die Pforte hütet sich klüglich, sich aus Anlaß ihrer jüngsten Siege Illusionen htnzugeben. Den Gedanken an Friedensverhandlungen hat sie zwar vorerst aufgegeben, sie har aber doch andererseits auch davon Abstand genommen, den erklärten Ruffenfeind, Midhat Pascha, zurückzu- berufen, vielmehr desien persönlichen Gegner, Server Pascha, mit der Verwaltung des auswärtigen Amtes betraut, um sich die Möglichkeit eines baldigen Friedensschluffes offen zu halten.
Gleichzeitig bricht sich freilich immer allgemeiner die Ueberzeugung Bahn, daß Rußland sich nach einem mit so schweren Opfern erkauften Siege nicht mit einem so geringen Siegespreise zufrieden geben könne, als es nach einem kurzen, glänzenden Feldzuge möglich gewesen wäre. Daß Bulgarien von der türkischen Herrschaft losgerissen und selbständig werden müsse, betrachtet man als um so selbstverständlicher, da die Fortsetzung der türkischen Greuelthaten zeigt, was
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für ein trauriges Schicksal diesem Lande bevorstände, wenn es wieder in die Hände der Türken käme. Auch die Oeffnung des Bosporus und der Dardanellen für die Schiffe Rußlands wie aller übrigen Nationen wird mehr und mehr als eine Sache des Rechts und der Billigkeit angesehen.
Obgleich indeß die orientalische Frage nachgerade immer sicherer einer gründlichen Lösung entgegen zu gehen scheint, nimmt das Vertrauen aus die Erhaltung des Weltfriedens doch keineswegs ab. Die Kaiser-Zusammenkunft in Ischl läßt keinen Zweifel mehr darüber, daß das Drei-Kaiser-Bündniß nach wie vor ungetrübt fortbesteht — selbst den Franzosen, welche bisher stets auf die Sprengung deffelben speculirten, beginnt jetzt endlich ein Licht üher den wahren Sachverhalt aufzudämmern; im englischen Parlament konnte sogar ein Mitglied im Ernst an die Regierung die Frage richten, ob sie etwas von dem unter den Drei-Kaiser-Mächten abgemachten Plane einer Theilung der Türkei wiffe. An die Möglichkeit, daß Oesterreich feindlich gegen Rußland auftrete, denkt jetzt Niemand mehr. Wie wenig aber England gegenwärtig Lust hat, sich in den Krieg einzumischen, beweisen die neuesten Erklärungen Lord Beancons- field's, welche dahin lauten, daß England sortfahren werde, eine Politik der strengen Neutralität zu befolgen, so lange Rußland die britischen Jntereffen respectire, und daß die russische Regierung Englands Darlegung seiner Jntereffen in freundlich entgegenkommender Weise beantwortet habe. Allem Anschein nach ist mit der türklscherseits erfolgten Ablehnung des englischen Anerbietens, Gallipoli zu besetzen, und gleichzeitigen neuen beruhigenden Versicherungen Rußlands in der Haltung Englands eine entscheidende Wendung eingetreten, welche alle Gefahr weiterer kriegerischer Verwicklungen beseitigt. Die Aeußerung der Königin in der Vertagungsbotschaft an das Parlament, daß sie nicht verfehlen werde, bei passender Gelegenheit nach besten Kräften auf die Wiederherstellung des Friedens hinznwirken unter Bedingungen, welche mit der Ehre der Krieg-


