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. Samstag, den 20. Januar
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Erscheint LLglich mit Ausnahme deS MontBAS.
Grptzdittonr Schurstraße, Lit. V. Nr. 18.
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Wien, 17. Januar.
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AranLreich.
«Javi«, 18. Januar. Der „Liberia» wird aus Konstantmopel telegra- phirt, daß tm Falle eines Bruches zwischen Rußland und der Turke, Deutsch- land und Oesterreich zusammen vermittelnd austreten wurden. Em H'rlen-
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Wahl erforderlich sein.
Hesterreich.
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ßt, im Saale der
Neichstagswahl für Glauchau Stichwahl, sondern eine neue
Enteignungsgesehes nicht als Grund zur Hinausschiebung^ang^ührt^wert'ew Darmstadt, 17. Jauanr.
Deutschland.
Darmstadt, 17. Januar. Der Abg. Heinzerling und Genossen haben bei der zweiten Kammer einen Antrag auf Erlaß eines Gesetzes folgenden In-
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BreiS vierteljährlich i Mark 20 Pf. mit BrinAerlohn. Durch die Post Se-ogen vierteljährlich » Mark SS Pf.
früh geSo^cn.^^ M Ableben« der Frau Prinzessin Karl ist die Feier des Krönungs- und Ordensfestes vorläufig bis zum 18. Januar aufgeschoben.
Dresden, 17. Januar. Nach dem „Dresd. Journ." nahm Bebel die wieder an, daher wird in Dresden-Altstadt keine
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lingswesen." immluucj tingeiabeiL i Nummer 51 be8
Vorstand.
irh’gen ^uMifum
Frankfurter
Rheinhessen, Regiernngsrath Dr. Johannes Julius Braden, zum Kreisrathe des Kreises Friedberg, den Kreisaffestor bei dem Kreisamle Offenbach, griebr. Hetz, zum Rathe bei der Provinzial-Direetion Rhetnheffen mit dem Amtstitel als „Regierungsrath" zu ernennen. r ä .
Berlin, 18. Januar. Die Prinzessin Karl von Preußen ist heute
Kichener ^imeiger
Avskigt- uni Amtsblatt str ben Kreis Gieße«.
Bekanntmachung.
x nm 9 etanuAT 1877 von dem k.mmandirenden General des XL Armee-Corps bestätigtes Erkenntniß vom 18. December
1876 ist UMerofficter^(Hilfshautboist)' Io"h"annffiejft ein S 3. Compagnie 2. Großh. Heff. Infanterie-Regiments No. 116 von Lauter tm Kreis Meßen in oöntumaeiain für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldbuße von Einhunderiundsechsziz Mark verurthe.it worden.
Darmstadt, den 12. Januar 1877. ^^herzogliches Gericht der Großherzoglich Hessischen (2S) Division.
Feldkirch, 13. Januar. Die „Neue Fr. Pr. schreibt: Heute fand eine friedliche Revolution im Fnrstenihum Liechtenstem gegen die Goldwährung statt. Sechshundert Mann aus der unteren Landschaft zogen «euch fcem 8an= deshaupton Vaduz und verlangten vom Landesverwe er durch Deputirte die Landtagsauflösung und die Zurücknahme des neuen Münzgesetzes w.dr.gensalls s... sw„tAb,6 ^esterreick, anstreben wurden. Der Landesverweser ver-
. Kiepe"
Gießen, am 17. Januar 1877.
Betreffend: Die Feuervisitation im Kreise Gießen, hier die Ernennung eines Stellvertreters für den Feuervisitator Konrad Bock in Grünberg.
Das Großherzvglichc Kmsamt Gicfim
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und Weißbindermeister Daniel Bock in Grünberg, vertreten zu lasten und den Letzteren als stellvertretenden Feuervlsttator verpfi chtet.
Sie wollen dieses in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen.
I. V. d. K. :
Dr. Hoffmann,
Regierungsrath. __________________________ ______ __________________
Graf Andraffy besuchte den Fürsten Auersperg heute Vormittag, um längere Zeit mit ihm zu conferiren. &
Wien, 18. Januar. Das „Telegr. Corresp.-Bureau meldet aus Konstantinopel, 17. Januar, Abends: Die Situation ist unverändert, man glaubt, der morgen stattfindeude „Große Rath" werde die bekannten zwei Punkte ab- lehuen. Wenn die türkischen Bevollmächtigten am Sonnabend eine negative Antwort ertheilen, reisen die Botschafter ab; nichtsdestoweniger hofft nian den Frieden zu erhalten. Der Sultan sagw beim Empfang des Persftchen Gesandten, er wolle mit Persien die freundlichsten Beziehungen pflegen. Die Regierung wird die 7 Mill. Livres Papiergeld, deren Emstsion jüngst deeretiit wurde, nicht in Umlauf bringen, die citculirenben drei Millionen sollen blos um ein oder zwei Millionen vermehrt werden.
Wien, 18. Jannar. In Konstantinopel hat vorgestern zwischen dem dentscheu Botschafter v. Werther und dem österreichischen Jnkernuntms Grafen Zichy wegen einer Privat-Augelegenheit eine heftige Scene stattgeftu den. Polu tische Motive sollen weniger dabei mitgespielt haben. — Der Basziret meldet, daß in Turkestan ein Ausstand gegen die Russen ausgebrochen sei. Uns der Umgebung des Sultans verlautet, Konstantinopel werde nach der Abreise der Botschafter illuminiren. Die Haltung der Pforte ist unerschütterlich
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sie den Anschluß an Oesterreich anstreben würden.
spr-ch, einen Bericht an den Fürsten zn entsenden, worauf die Demonstranten in größter Ordnung abzogen."
Halts eingebracht:
„Wir Ludwig III. rc. verordnen hiermit, wie folgt: Einziger Artikel.
Die Verordnung vom 29. Juli 1791 über die zwangsweise Abtretung benöthigter Banplätze zum Neubau von Häusern ist ausgehoben."
Die dem Antrag beigegebenen Motive führen aus, wie diese althesstsche Verordnung eine zwangsweise Abtretung beuöthigter Bauplätze zum Neubau von Häusern sestsetze und zur Zeit noch in rechtlicher Geltung bestehe. Die Grunde der Notwendigkeit seien von der Verwaltungsbehörde zu ermitteln. Es werde dabet nicht vorausgesetzt, daß gar keine anderen Bauplätze mehr vorhanden sind, sondern vielmehr als genügend erachtet, wenn nur der angesprochene Bauplatz nach den Verhältnissen und Bedürfnissen des Antragstellers als der entsprechendere zu erachten ist. Diese Verordnung , der Ausfluß eines toobU wollend absolutistischen Systems, passe nicht mehr in unsere Zeit, ja fte Jtelje in directem Gegensatz zu den unser Staatsleben beherrschenden Grundsätzen. Es verstehe sich von selbst, daß das Privateigenthum für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen werden könne; die fragliche Verordnung nehme es aber in Anspruch für einen anderen Privaten Bei dem Widerstreit zwischen öffentlichem und Privat-Jnteresse müffe bas letztere weichen; warum aber der besitzende Private einem baulustigen anderen Privaten soll weichen müssen, sei schwer einzusehen. Die dafür wohl maßgebende Begünstigung von Neubauten müsse jedenfalls zurückstehen gegen den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Pri- vatrechte. Das gelte doppelt, wo es sich nicht blos um Fälle eigentlicher Notwendigkeit handelt, sondern schon eine größere Entsprechendhcit genügt. Unser Recht kenne wohl einen „Nothweg", aber blos für den Fall des unbe- dingten Bedürfniffes und dann mit der denkbar geringsten Einschränkung des zu belastenden Grundstückes; hier aber könne dem Grundeigenthümer sem Eigen- thum genommen werden, weil es einem Privaten als der entsprechendere Platz für einen ganz unnöthigen Bau erscheint. Diese Bedenken werden nicht dadurch beseitigt, daß ja volle Entschädigung eintrete. Die Annehmlichkeit emes Hausgartens, den sich ein Dritter zum Bauplatz ausersieht, könne z. B. gar xw mand ersetzen. Sobald das Eigenthum der Liebhaberei eines Druten prelsge- geben sei, sei es in der That kein Eigenthum mehr. Em Bedur Nitz über die Bestimmungen jener Verordnung bestehe nicht, die Bauentwickelung unserer Städte und Dörfer beruhe aus einer anderen Grundlage, als auf der jener Bestimmungen. In Rheiuheffen kenne man eine Bestimmung der Art nicht. Sei hiernach die Verordnung aufzuheben, so hindere auch der Umstand, atz eine allgemeine Bauordnung für Heffen vorbereitet sein wird, den sofortigen Erlaß des oben vorgeschlagenen Gesetzes nicht, weil es sich hier um einfache Beseitigung einer gesetzlichen Vorschrift handle, die ohnehin keinen Platz m er neuen Gesetzgebung erhalten werde und immerhin noch längere Zeit vergeyeii werde, bis die neue Bauordnung ausgearbeitet vorliegt. Aus gleichen Grün »uwmmen vermmemo aunrntii ivuium. — .......
V.n e* W t. „..«m,,,. »•«!»»» SV?« et. »Ti« * ro'egen'ber qehä'ssigen Angriffe, welche
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alkergnädigst geruht: am 11. Januar den Rath bei der Provinzial-Direclion worden.


