Ausgabe 
19.1.1877
 
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No. 15.

Freitag, den 19. Januar

1871.

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Anffizk- aal A«isM fir ha Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulftraße, Lit. B. Nr. 18.

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PreiS vierteljährlich 3 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährttch 3 Mark S9 Pf.

Amtlicher H ß e i l.

Gießen, am 17. Januar 1877.

Betreffend: Die Vereinbarung von Aversionalvergünmgen wegm Benutzung der Post Seitens der Gemeinden, hier die Aufhebung der deß- fallsigen Verträge.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß die Zählung der Frequenz auf den Victnalwegen als eine Gemeindeangelegenheit zu betrachten ist und daher die betreffenden Zählkarten portofrei an uns einzusenden sind. Wir werdm dieselben mit Porto belastet daher fernerhin nicht annehmen.

Bei dieser Gelegenheit haben wir weiter zu bemerken, daß wir fast Aar keine Maßregeln zur Ersparung an Porto wahrnehmen, namentlich ver- miffen wir die Vereinigung mehrerer Sendungen zu Einer soweit dieselbe angängig ist, sodann Rücksichtnahme auf das Gewicht einer einfachen Sendung be­züglich der Verpackung rc. und endlich die Benutzung sicherer portofreier Gelegenheit zur Beförderung von Correspondenzen an uns.

Die meisten Gemeinden, namentlich in der Nähe von Gießen, werden sich an bestimmten Tagen in der Woche solcher Gelegenheit bedienen können und in der Zwischenzeit nur die eilenden Sachen mit der Poft befördern, aber nur eine einzige hat bis jetzt zu diesem Auskunftsmittel gegriffen. Wir empfehlen daher von diesen Gesichtspunkten ausgebend auf tbunlichste Kosten-Ersparniß Rücksicht zu nehmen.

Die RubrikGemeindedienstsache" welche hin und wieder noch gebraucht wird, darf für unfrankirte Sendungen nirgends mehr in Anwendung kommen, da dieselbe nicht geeignet ist von dem Zuschlagsporto zu befreien und eine solche Sendung daher wie unfrankirte Prwatsachen mit 10 Pfennig Porto weiter belastet werden. Diesen Zuschlag müssen wir Ihnen, wie bereits geschehen, in vorkommenden Fällen persönlich zur Last setzen.

I. V. d. K. :

Dr. Hoffmann,

Regierunsgrath. ______________

Deutschland.

Darmstadt, 16. Januar. Die zweite Kammer der Stände hat bezüg­lich des von der Regierung vorgelegten Gesetz-Entwurfs, die Gehalte der Volks- Schullehrer betreffend, in ihrer Sitzung vom 18. October v. Js. beschloffen, diese Vorlage an den Ausschuß zurückzuverweisen, um gewisse Erhebungen vor­zunehmen und hiermit den erstatteten Ausschußbericht zu vervollständigen. Das Motiv der Zurückweisung war namentlich, daß es zur Ermessung der Folgen des Gesetz Entwurfs für die Landgemeinden wünschenswerth erscheine, eine Zu­sammenstellung aller Gemeinden unter 2000 Seelen, eine Uebersicht der gegen­wärtig zahlbaren Dienstalters-Zulagen und eine Zahlenangabe der tatsächlich noch unbesetzten oder nothwendigerweise demnächst weiter zu creirenden Lehrer­stellen zu erhalten. Der Ausschuß hat, nachdem ihm von oer Regierung bereit­willigst das betr. Material übermittelt worden, seine früher gestellten und bereits mitgetheilten Anträge wiederholt geprüft und durch den Abg. Frhrn. v. Wede­kind (Darmstadt) einen weiteren Bericht erstatten laffen. Der Ausschuß bean­tragt hiernach primär:

1) Bestimmung der Minimalgehalte: a. für die definitiv zu besetzenden Stellen in Gemeinden mit 1 oder 2 Lehrerstcllen, falls sie keiner Staatszu- schüffe bedürfen, auf 1000 c4L\ falls sie solcher bedürfen, auf 900 cX; b. in Gemeinden mit 3 Lehrerstellen für Stelle 1 je nach den Vermögens-Verhält­nissen der Gemeinde und ihrer Einwohner auf 1100 btt 1200 «x; für Stelle 2 auf 1000 eX; c. in Gemeinden mit 4 Lehrerstellen für Stelle 1 je nach Ver­mögen auf 1300 bis 1400 «X; Stelle 2 je nach Vermögen auf 1100 bis 1200 «X; Stelle 3 je nach Vermögen aus 1000 «X

2) Ergänzung der Gehalte durch Dienstalters-Zulagen: nach lOjähriger Dienstzeit aus 1190 «X.; nach 15jähriger Dienstzeit auf 1200 «X; nach 20jäh- riger Dienstzeit auf 1300 «X

Eventuell wird beantragt:

1) Festsetzung der Minimalgehalte für die definitiv zu besetzende Stellen: a. in Gemeinden mit 1 oder 2 Lehrerstellen auf 900 <X; b. in Gemeinden mit 3 Lehrerstellen für Stelle 1 auf 1000 eX; für Stelle 2 auf 900 -X; c. in Gemeinden mit 4 Lehrerstellen für Stelle 1 je nach Vermögen auf 1200 bis 1400 «X.; für Stelle 2 auf 1100 bls 1200 c41; für Stelle 3 auf 900 bis 1000 «x

2) Ergänzung der Gehalte durch Dienstalters-Zulagen: nach lOjähriger Dienstzeit auf 1000 «X; nach l öjähriger Dienstzeit auf 1100 .X; nach 20jäh- riger Dienstzeit auf 1200 »X; nach 25jährigec Dienstzeit auf 1300 eX.

Berlin, 16. Januar. Ein sehr namhafter Theologe deutet uns an, es müsse für die evangel. Geistlichen bald etwas geschehen, wenn nicht in der evangl. Kirche ein Nvthstand eintreten solle, der sein sehr Bedenkliches haben werde. Die materielle Lage der Geistlichen ist eine zu precäre, seitdem das Civilstands-Gesetz den Pfarreien so gut wie alle extra-ordinären Einnahmen entzogen hat. Unter diesen Umständen kann es Niemandem verdacht werden, wenn er dem Studium der Theologie fern bleibt. Es fieht eben Jeder, wie er sich leidlich durch die Welt bringt und garantirt der Kirchendienst ein mäßiges Einkommen nicht mehr, so steht eines schönen Tages die Kirche ebne Geistliche da. Schon jetzt ist ein Nothstand vorhanden. Wird er noch länger übersehen, so läßt sich der Schaden nicht mehr kuriren. Es müssen dann große Land­

gemeinden auf ständige Seelsorger verzichten, weil die Vacanzen einfach nicht zu besetzen sind, und man muß sich mit Wander-Predigern begnügen, von denen eder einen großen Sprengel hat, den er periodisch bereist. Das Civilstands- Gesetz so sagt unser Gewährsmann hat der Kirche innerlich ungemein genützt, denn sie ist zur Besinnung gekommen und fängt an, in gesunder Apologetik sich zu regeneriren; aber das Gesetz hat die Pfarreien verarmt. Die Geistlichen sind für den Ausfall an Stol'Gebühren nicht ausreichend, zum Theil gar nicht entschädigt worden unb dies hat zur Folge, daß die theologischen Hörsäle der deutschen Universitäten jetzt leerer sind, als je zuvor. Geht das noch 3 Semester so fort, dann wird die evangel. Kirche, die bisher ständige Pastoren hatte, nur noch Wander-Prediger stellen und die Seelsorge hört ganz auf.

Berlin, 16. Januar. Nach Vorschrift der Gewerbeordnung und einer ruberen Anordnung bedürfen Lehrer als mittelbare Staatsbeamte zum Betriebe eines Gewerbes ter Erlaubniß der vorgesetzten Behörde, und zwar muß diese Erlaubuiß auch zu dem Gewerbebetrieb ihrer Ehefrauen, der in ihrer väterlichen Gewalt stehenden Kinder, ihrer Dienstboten und anderer Mitglieder ihres Haus­standes eingebolt werden. Die zur Ertheilnng der Erlaubniß für Volks-Schul­lehrer allein zuständige Instanz ist die Bezirksregierung.

Berlin, 16. Januar. Der von türkischer Seite beabsichtigten Einfüh­rung des Halbmondes statt des Kreuzes als Abzeichen der Anstalten der Genfer Convention werden demnächst alle VertragS-Mächte zustimmen.

Feldmarschall Manteuffel geht nach Kischenew, um die Operationen der russischen Haupt-Armee zu begleiten.

Der.Reichs-Anz." schreibt: Durch die auswärtige Presse geben in neuerer Zeit Gerüchte über die angebliche Sonderstellung, welche Deutschland auf der Conferenz eingenommen habe oder einnehmen wolle; der Ursprung solcher Gerüchte ist vornehmlich auf dieAgence Havas" zurückzuführen. An allen diesen Gerüchten ist kein wahres Wort. Deutschland vertritt jetzt so wenig wie früher directe politische Interessen in Konstantinopel und har nicht mehr, sondern eher weniger Grund, als die anderen Mächte, auf Beschleuni­gung der schwebenden Verhandlungen zu dringen, oder in denselben Forderun­gen aufzustellen, welche über das Maß der von den übrigen Mächten festgehal­tenen hinausgingen. Der deutsche Vertreter in der Confevenz hat nach wie vor Auftrag, sich allen Schritten seiner Collegen anznschließen, und falls die Pforte auf der Ablehnung der gemeinsamen Forderungen beharren sollte, mit den an­deren Botschaftern Konstantinopel zu verlassen. Sein Verhalten hat thatfäch- lich genau diesem Auftrage entsprochen; die entgegengesetzten, vorzugsweise aus französtschen Quellen stammenden Nachrichten beruhen auf tendenziösen Lügen.

Posen, 16. Januar. Graf Stanislaus Plater, früherer Chef des BankvereinsTellus", wurde heute vom hiesigen Appellations-Gericht in allen Punkten von der Anklage wegen Unterschlagung und Untreue freigesprochen.

Von der Weichsel, 12. Januar, schreibt man derKön. Hart. Ztg." : Der Pfarrer Tetzlaff in Kaßczorek, der seine Wirthin in brutaler Weise mißhandelt hat, so daß in Folge dieser Mißhandlung deren Tod eintrat, war wegen dieses Verbrechens zu anderthalb Jahren Gefängniß vernrthetlt worden. Die Strafe hat er vom 1. April 1875 bis 1. October 1876 ver­büßt. Während dieses ganzen Zeitraums waren die Parochleen Kaßczorek und Zlotterie ohne jede Seelsorge. Nach Verbüßung der Strafe am 1. October