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Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. (Expedition: Schul ft raße, Lit. B. Nr. 18.
Prci> vierteljährlich 2 Mark 20 Ps. mit Aringcrlohn. 2)nrdi die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Gießen, den 14. Mai 1877.
Betreffend: Aufsicht über das Faffelvieh.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Mroßberzoglicben Bürgermeistereien der nachbenannten Orte.
Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und -Zuchteber durch die von dem landwirthschastlichen Bezirksverein gewählten Commissionen wirb an folgenden Tagen stattfinden:
Donnerstag den 2ZL Mai,
zu Daubringen, Mainzlar, Treis a. d. Lda., Allendorf a. d. Lda., Staufenberg, Ruttershausen und Lollar, zu Bettenhausen, Muschenheim, Birklar und Langsdorf, sowie
zu Weitershain, Rüddingshausen, Odenhausen, Kesselbach, Londorf, Climbach, Allertshausen und Geilshausen.
Freitag den 25. Mai,
zu Wieseck, Alten-Buseck, Trohe, Rödgen, Großen-Buseck, Beuern, Bersrod, Winnerod und Reiskirchen,
zu Bellersheim, Obbornhofen, Utphe, Trais-Horloff, Inheiden und Hungen sowie
zu Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain, Göbelnrod und Grünberg.
Samstag den 26. Mai,
zu Gießen, Heuchelheim, Allendorf a. d. Lahn, Groß-Linden, Löng-Göns, Leihgestern und Klein-Linden,
zu Nonnenroth, Röthges, Viüingen, Langd, Rabertshausen, Rodheim und Steiuheim, sowie
zu Stockhausen, Weickartshain, Lauter, Queckborn, Harbach, Lindenstruth und Saasen.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zu Hause zu bleiben und die Thierc den Commissionen bei deren Eintreffen vorzuführen, auch sich selbst bereit halten, um den Commissionen etwaige Auskunft zu ertheilen.
v. Röder.
Gießen am 11. Mai 1877.
Betreffend: Die Vertilgung der Kleeseide.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzogl. Bürgermeistereien ves Kreises.
Die Ausbreitung der Kleeseide hat in der letzten Zeit so zugenommen, daß die freiwillige Thätigkeit einzelner Grundbesitzer nicht mehr aller Orten bmreicht, um diese für den Kleebau äußerst schädliche Pflanze zu entfernen, sondern polizeiliche Maßregeln ergriffen werden müssen.
Falls in Ihrer Gemarkung Kleeseide vorkommt und der Gemeinderath den Erlaß eines Lokalreglements behufs deren Vertilgung wünscht, so ist uns
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dies alsbald anzuzetgen.
Nach diesem Reglement wären die betreffenden Grundbesitzer bei Geldstrafe von 5 bis 30 «X verpflichtet, die Kleeseide aus Aufforderung zu vertilgen rind es würde die Kleeseide aus den Grundstücken derjenigen, welche der Aufforderung nicht nachkommen, aus deren Kosten vertilgt werden.
v. Röder.
B e k a n n t m a ch u n g.
Es wird hiermit, unter Hinweisung auf das Reglement vom 14. Juli 1854 (No. 25 des Regierungs-Blatts) zur öffentlichen Kenntntß gebracht, daß der Großherzogliche Bürgermeister Serth zu Ober-Bessingen als Amtstaxator für den Wildschadensbezirk Lich bestellt und verpflichtet worden ist.
Gießen, den 15. Mai 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
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v. Röder.
Bekanntmachung.
Das Büreau der unterzeichneten Behörde befindet sich von heute ab in der Behausung des Herrn L-chmall (Hessischen Hof) am Seltersberg. Gießen am 17. Mai 1877.
Großherzogliche Bergmetsterei Gießen. ______________________________________Ziegler.________________ Bekanntmachung.
Betreffend: Die Verwendung der vom landw. Vereine von Oberheffen pro 1877 zur Hebung der Viehzucht verwilligten Mittel.
Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Commission, welche in der Ausschußsitzung diesseitigen Vereins am 4. v. M. zur Beschlußfassung über die Art und Weise der Verwendung der pro 1877 im Budget für Oberheffen zum Zweck der Hebung der Viehzucht vorgesehenen Mittel bestimmt wurde, in ihrer am 12. d. M. abgehaltenen Sitzung beschlossen hat, 600 Mark aus dieser Summe dem landw. Bezirksverein Alsfeld zum Zweck einer im September d. I. im Kreis Alsfeld abzuhaltenden Viehpreisvertheilung unter demnächst noch näher bekannt zu gebenden Bestimmungen zur Verfügung zu stellen, 400 Mark dagegen zur Deckung der Reisekosten zum Zweck des Ankaufs von Bullen Simmenthaler Race nach der Schweiz zu entsendenden Commission zn verwenden. In diese Commission sind die Herrn Westernacher-Lindheim und Rentmeister Hofmann-Stockhausen gewählt, und ist zugleich bestimmt worden, daß dieselben nur dann einen Ankauf bewerkstelligen soll, wenn mindestens 20 Stück Bullen angekauft werden können.
Der Ankauf und Wiederverkauf soll aus Rechnung und Gefahr der Besteller in der Weise zu erfolgen haben, daß ein Mehrerlös bei den nach Ankauf und Ankunft dahier unter den Bestellern abzuhaltenden Versteigerung nach Maßgabe der Einzelgebote unter die Steigerer zurückvertheilt werden, andern- theils aber auch einen allensallsigen Mindererlös resp. Verlust in gleicher Weise auf die einzelnen Steigerer, resp. das ersteigerte Stück ausgeschlagen werden soll.
Diejenigen Gemeinden oder Privaten der Provinz, welche sich unter obigen Bedingungen an einem Ankauf von Bullen der Simmenthaler Race, der im August zur Ausführung zu kommen hätte, betheiligen wollen, werden ersucht, bis längstens zum 15. Juni d. I. -ine deßfallsige Erklärung bei unterzeichnetem Präsidium einzureichen.
Frtedelhausen am 14. Mai 1877.
Der Präsident des landw. Vereins von Oberheffen.
Adalbert Freiherr Nordeck zur Zlabenau.


