Ausgabe 
17.8.1877
 
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ffo. 189.

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Freitag, den 17. August

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Amtlicher H H eit.

B e k a n n t m a ch u n g.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat der Equitable, Lebensversicherungs-Gesellschaft der Vereinigten Staaten zu New-Bork die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum Hessen auf Widerruf ertheilt.

Gießen, am 14. August 1877.

Großberzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Gießen, den 14. August 1877.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boek m a n n.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat genehmigt,' daß am 5. September l. I. zu Alsfeld mit der Prelsvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen eine Verloosung von Vieh und landwirchschaftlichen Geräthen mittelst 4000 Loosen ä 1 «X verbunden wird und zugleich gestattet, daß die betreffenden Loose, von deren Erlös 75% zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind, in der Provinz Oberhessen abgesetzt werden.

Loose ä 1 «X können auf unsrer Registratur bezogen werden.

politisch

Deutschland.

Berlin, 15. August. Nach Mittheilungen, welche derVoss. Ztg." zugehen, har die preußische Staatslegierung die Absicht, eine gesetzliche Regelung des Schutzes der gegen Entgelt bei fremden Personen in Pstege und Wartung gegebenen kleinen Kinder (sog. Haltekinder) eintreten zu lassen. Schon vor ewigen Jahren waren, um die nöthige Unterlage für die Gesetzgebung zu finden, die Provinzial-Regierungen durch einen gemeinschaftlichen Erlaß der Minister des Innern und der geistlichen rc. Angelegenheiten unter Mittheilung des dies­bezüglichen englischen Gesetzes aufgesordert worden, über die Zahl und das Geschick der Haltekinder, sowie über die Thätigkeit der Kinder-Schutzvereine in ihrem Verwaltungsbezirk zu berichten und Vorschläge zum Erlaß von gesetzlichen Bestimmungen zu machen. Die Nothwendigkeit, der besonders in größeren Stadtw grassirenden sog. Engelmacherei zu steuern, liegt auf der Hand. Die grobe Vernachlässigung der in fremde Pflege gegebenen kleinen Kinder und die vielfachen Mißstände, welche durch die Gewiffenlosigkeit vieler Haltesrauen zu Tage getreten, haben bereits in den meisten Staaten zu einem Gesetz über den Schutz dieser Kinder geführt. Der Schutz besteht fast überwiegend darin, daß die vorgängige Genehmigung der Ortspolizeibehörde des elterlichen Wohnortes einzuholen ist, wenn ein Kind vor vollendetem 6. Lebensjahre bei Lebzeiten Zeines ehelichen Elterntheiles oder der unehelichen Mutter, außer im Wege der öffent­lichen Armenpflege, außerhalb der elterlichen Wohnung in Verpflegung gegen Entgelt gegeben werden soll. Diese Genehmigung, deren Voraussetzungen vor- gejchrieben sind, kann zurückgenommen werden, wenn sich die betr. Erwartung nicht bestätigt. Diejenigen, .welche solche Kinder in Pflege nehmen, müssen der Behörde jederzeit Einblick in die Art der Verpflegung und den Zustand des Pflegekindes gestatten. Die betr. Anordnungen sind durch Androhung entspre­chender Strafen gesichert.

Der Ankauf der Decker'schen Grundstücke für Reichszwecke hat zu mancherlei Muthmaßungen geführt. Es hieß, als diese Angelegenheit im Reichs­tage zur Sprache kam, der Reichskanzler habe bei dem Ankäufe besondere Zwecke im Auge gehabt. Näheres ist freilich darüber nicht bekannt geworden. Wenn nun jetzt verlautet, daß diese Erwerbung für Zwecke der Reichspostver- waliung erfolgt sei, so wird dies mit Recht in Abrede gestellt. Wir haben Grund zu der Annahme, daß vorläufig eine Verlegung der Buchdruckerei, welche jetzt für Reichszwecke nach wie vor in den früheren Räumen betrieben wird, nicht zu erwarten steht.

Berlin, 15. August. Wenn auch die Angabe, daß die Zusammenkunft unseres Kaisers mit dem Kaiser von Oesterreich tn Ischl einen reinen familiären Charakter getragen habe, mit dem bekannten Körnlein Salz zu nehmen ist, so ist es doch jedenfalls eine Uebertreibung, wenn hier und da die Begegnung als ein Act von hoher politischer Bedeutung etwa in gleiche Linie mit den Reichs- stadter Besprechungen gesetzt wird. Schon die Thatsache, daß keiner der maß­gebenden Staatsmänner beider Reiche in Ischl zugegen war, hätte genügen muffen, um das Gebiet der Vermuthungen, das an und für sich schon über­mäßig schlüpfrig ist, sehr zu beschränken. Nichtsdestoweniger wird von mancher Seite behauptet, daß Kaiser Wilhelm, der durch die russischen Niederlagen sehr überrascht und betrübt sei, seinen persönlichen Einfluß bei Franz Joseph ange­wandt habe, um gewissermaßen eine Vermittlung zwischen Oesterreich und Ruß­land zu versuchen, welche das directe Ziel habe, die serbische Frage in dem Sinne für Rußland günstig zu lösen, daß dem russischen Ober-Commando, falls es Serbien mit in den Kreis seiner Operationen einbeziehen wolle, von Oester­reich aus politischen Rücksichten keine Hindernisse in den Weg gelegt würden. Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß Kaiser Wilhelm, der durch ver­wandtschaftliche wie freundschaftliche Bande mit dem ganzen russischen Kaiser­hause, besonders mit dem jetzigen Czaren Alexander II. eng verbunden ist, von dem Unglück, das seinen Neffen betroffen hat, unmittelbar nahe berührt worden

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ist; nichts berechtigt indessen zu der Behauptung, daß Kaiser Wilhelm in diesem Augenblick actio aus der bisherigen Haltung Deutschlands herausgetreten sei; die Vergangenheit hat zur Genüge gezeigt, daß der Kaiser die Leitung der aus­wärtigen Politik stets unserm bewährten Reichskanzler überlassen und persön­liche Neigungen und Wünsche dem allgemeinen .Interesse untergeordnet hat.

Stuttgart, 14. August. DerStaats-Anz." meldet: Heute Mittag passirte Midhat Pascha den hiesigen Bahnhof auf der Reise von Wien nach Paris.

Hesterreich.

Wien, 14. August. Eine Depesche derPolit. Corresp." aus Spalato vom 13. August meldet: Die unter Despotovic gestandenen Insurgenten sam­melten sich wieder und überfielen vorgestern die Türken bei Crnipotok aus einem Hinterhalt, tödteten viele und erbeuteten Gewehre und Munition.

ZVien, 15. August. DasTageblatt" meldet aus Belgrad: Ein Ab­gesandter der bosnischen Insurgenten, Dragovic, begab sich heute mit einer Petition, in welcher dieselben die Occupation Bosniens durch Oesterreich ver­langen, nach Wien.

Frankreich.

Paris, 14. August. Das Ministerium wird wahrscheinlich die Liste der officiellen Candidaten zu den bevorstehenden Wahlen »och nicht so bald ver­öffentlichen. Es gibt in der That dreiunddreißig Bezirke, in denen ein heftiger Kampf zwischen den royalistischen und bonapartistischen Candidaten besteht, ohne daß die Präfekten bis jetzt diese conservativen Concurrenten zu einem Ausgleiche hätten bringen können. Ist der Candidat, dem die Regierung den Vorzug gibt, ein Bonapartist, so schreien die Legitimisten über diese Bevorzugung, und ist der Regieruugs-Candidat Legitimist oder Orleanist, so erklären die Bonapartisten, daß derselbe durchaus nicht die Sympathie des Volkes erlangen könne, und bleiben unbeweglich bei dem Candidaten ihrer Partei. Der Streit wird noch verbittert durch die Haltung derPresse" in den Departements, wo die Con­servativen mit einander concurriren. Die Blätter sind sehr bald zu den per­sönlichen .Fragen gelangt, so daß die Selbstliebe der Candidaten in's Spiel kommt und die Eifersucht derselben mit jedem Tage zunimmt. In derAude", derEure", den beiden Departements der Pyrenäen, imLot", imCalva­dos", imVar" u. s. w. zerreißt sich die anti-republikanische Localpresse unter­einander auf das Schönste. Die Osficiösen verstehen sehr wohl, welchen bösen Eindruck diese inner« Streitigkeiten hervorbringen, besonders da die republika­nische Partei so einig ist wie noch nie, aber was wollen sie machen? Sie können den Zustand nicht verheimlichen noch beschönigen. Die republikanischen Blätter drucken die Artikel ab, in denen die bonapartistischen Schriftsteller sich über das Gottesgnadenrecht lustig machen oder in denen die Royalisten sich über dieunmoralische Allianz mit der Partei des Kaiserthums" entrüstet zeigen, und so erfährt das Publikum, welche Uneinigkeit bei der Vereinigung der Con­servativen herrscht. Die wunderliche Vertheilung der officiellen Candidaturen dient auch zur Aufklärung des Wähler-Publikums. In einem Departement des Westens z. B. gibt es zwei bonapartistische Candidaten, einen Orleanisteu und einen clericalen Legitimisten. Die Bauern, welche sehen, daß der Präsekt diesen eine gleiche Gunst zuwendet, müssen erkennen, daß nach dem Siege die Deputirteu sich untereinander zerreißen werden, wie sie sich schon vor dem tsaege zerrissen haben; dem gegenüber aber ist das Programm der 363 klar und ver­ständlich, und so wird die Zerfahrenheit der Feinde der Republik ein offenbarer Vortheil für die Freunde derselben.

England

London, 14. August. Im Unterhause erklärte Unter-Staatssecretär Bourke aus eine Anfrage von Hugessen, daß der seitherige britische Militär-