Abschrift.
Berlin, den 31. October 1877.
Kenntniß des Handelsstandes gefälligst zu bringen.
An das Großherzoglich Hessische Gesammt-Ministerium in Darmstadt.
Abschrift.
Heiligung ls.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.
eine reichskanzlerijche Rede verständlich. Wie nämlich das „D- Mont.-Blatt hört, erfolgt das Einlenken Mac Mahon's, der davon Abstand nimmt, die Consequenzen seiner Wahl-Proclamationen zu ziehen, nicht aus eigenem Antriebe. In diplomatischen Kreisen spricht man davon, daß die deutsche Regierung, wenn sie sich auch in die inneren Verhältnisie Frankreichs nicht etnmischen will, dem Präsidenten der Republik nicht undeutlich habe zu verstehen gegeben, daß die Fortdauer einer den Willen der Nation mißachtenden Regierung in Frankreich mit der Ruhe und dem Frieden Europas unvereinbar sei, und daß Deutschland solchen Zuständen gegenüber nicht gleichgiltig bleiben könne, weil es darin eine Bedrohung seiner eigenen Jnteresien sehe, um so mehr, als die Regierung klerikal-legitimistisch-bonapartistischen Einflüsterungen folge. Es heißt, daß auch andere Mächte sich dieser Vorstellung angeschlosien haben; wenigstens glaubt man dies mit Bestimmtheit von Italien, welches gemäß seiner entente cor- diale mit Deutschland denselben Anschauungen in Paris Ausdruck gegeben haben dürfte. Die Ansichten Deutschlands sind nicht in einer förmlichen Note, sondern nur gesprächsweise durch unseren Botschafter mitgetheilt worden. Man scheint in Paris die Berechtigung dieser Vorstellungen einzusehen. Mac Mahon lenkt ein und dürfte, da ihm ein gutes Verhältniß mit Deutschland für den Augenblick wenigstens noch am Herzen zu liegen scheint, sich sogar veranlaßt
Betreffend: Erhöhung des Spanischen Zolltarifs, hier insbesondere Ausstellung von Ursprungszeugnisien und deren Legalisation durch die Spanischen Consuln.
In Verfolg der Mittheilung vom 28. Sept. l. I. übersandte uns Großherzogliches Ministerium des Innern abschriftlich eine Note des Reichskanzlers vom 31. Oct. l. I. sammt beigefügter Abschrift von Übersetzungen des in derselben erwähnten Decrets und der darin weiter bezeichneten Ministerialverfugung, welche Actenstücke wir hiermit zur Kenntniß des betheiligten Handelsstandes bringen.
Gießen, den 15. November 1877.
Großherzogliche Handelskammer.
M. H o m b e r g e r. .
ress- A tztes X raige X
im X stige X
zu X )ene X auf X In- X äfc- X was X nden X
Deutschland.
Darmstadt, 13. November. Der Landesausschuß hessischer Feuerwehren war von dem im August d. I. in Bessungen versammelt gewesenen Feuerwehrtag beauftragt worden, bei Sr. König!. Hoheit dem Großherzog um Audienz nachzusuchen, um Allerhöchstdenselben die Wünsche des Feucrwehrtags behufs zweckmäßiger Organisation des Löschwesens im Großherzogthum Hessen und Gründung einer Unterstützungskasie für verunglückte Feuerwehrleute vorzu- tragen. Diese Audienz hat gestern stattgefunden und bezeugten Se. König!. Roheit großes Jntereffe an den Bestrebungen des Fcuerwehrverbandes, dem Ausschuß die Allerhöchste Mitwirkung zur Realisirung der vorgetragenen
Unter Berücksichtigung rc. hat Seine Majestät der König rc. anzuordnen geruht, daß die Spanischen Konsuln auf Grund der eingezogencn Erkundigungen, den Transit der Produkte der vertragsmäßigen Nationen durch das Gebiet von nicht vertragsmäßigen bescheinigen.
Madrid, den 26. August 1877.
gez. O r o v i o-
Wünsche in Aussicht stellend.
Berlin, 12. November. Die seit Ende voriger Woche erwähnte, in London herrschende Besorgntß vor einem russisch-türkischen Separal-Friedcn mit Preisgebung der Dardanellen erklärt die Schwankung der heutigen „Times", die dafür mit dem Bemerken plaidirt, daß England dabei nur auf Bedingungen hinwirken könnte, welche für die neutralen Staaten möglichst günstig wären. Dies bestätigt, daß Disraeli's Rede in der Guildhall hauptsächlich Englands Stellung für ein solches Vorkommniß wahren wollte.
In Verfolg meines Schreibens vom 13. v. Mts., betreffend die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die nach Spanien gehenden deutschen Maaren, beehre ich mich dem Großh. Gesammt-Ministerium in der Anlage eine Übersetzung der Nr. 3 des Dekrets des Spanischen Finanzuumsters vom 2 . August !. Js.» wonach die Spanischen Consuln aus Grund der elngezogenen Erkundigungen den Transit der Produkte der vertragsmäßigen Nationen durch das Gebiet der nichtvertragsmäßigen zu bescheinigen haben, sowie eine hierauf bezügliche in der „Correspondencia“ vom 19. d. Mts. abgedruckte lmu|tena Verfügung, zur gefälligen Kenntnißnahme ganz ergebenst zu übersenden. ~ ß
Aus der letzterwähnten Ministerialversügung ergibt sich, daß unter den durch No. 3 oes Dekrets vom 26. August /r. zur Ausstellung der Transitbescheinigungen berufenen Spanischen Konsuln die in dem Transitlarrde residirenden Konsuln gemeint find. Außerdem befreit dieselbe Mmtsterialverfugung die gedachten Transitbescheinigungen von weiteren Konsultatsgebühren, was, so lange die Spanische Regierung sich nicht bereit finden läßt, von der -oeu bringung von Transitbescheinigungen neben Ursprungszeugnisien überhaupt abzusehen, immerhin von Werth ist.
Das Großh. Gesammt-Ministerium darf ich ganz ergebenst ersuchen, den Inhalt der mitgetheilten Spanischen Anordnungen in geeigneter 2bei)e zur
für Kinder Iheimer,
N'L $5 Näbers [tffc.__-
«»'1 M
nichts mehr; Deutschland macht sehen, den Botschafter GontaM-Biron durch eine der den.schen Regierung ge- sich Frankreich gegenüber jetzt nicht mehr durch die Presie allein oder durch nehmere Persönlichkeit zu ersetzen.
Abschrift.
Hebe tfefctiniv
Qui Erleichterung der internationalen Handelstransaktionen hat der Herr Staatsminister in Uebereinstimmung mit dem Finanzminister beschlossen, daß, wenn ein Dialdte Konsulargebühren für die Ursprungszeugnisse mit Bezug auf die Produkte, welche von Ländern Herr h«n, mit
ist entrichtet find, keine neue Konsulargebühr für Beglaubigungen der Transit-Visas erhoben werden soll, wenn dieselben (d. h. die Produkte) durch .ander pa'ffiren die sich nicht im Genuß der Zollgebühren-Erleichterung befinden, und wo sie mit den erwähnten Dokumenten zu versehen sind.
* Rautenbusch. ---------------------- ----
Ucbersetzung.
Iinarn-Mrnifterium.
Real Orden.
urier, Ver- ieure,
V.
Wt
lr. 116.
W.
Abende
1877.
Freitag, den 16. November
Wo «er.
Meßmer -Anzeiger
Allfkige- unii Amtsblatt für hrn Kreis Gießen.
Erscheint täglich mir Ausnahme de« Montags. Preis vierteljährlich 2 Mari ^P/.-lnit Bringerlohn.
Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mari 50 Pf.
Amtlicher Hheit. ' Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die durch den Tod des Kaminfegers Neuling erledigte Kaminfegerstelle des Kehrbezirks Gießen I. dem in Gießen wohnhaften Franz Ne bl aus Plattling in Bayern übertragen worden ist.
Gießen, den 10. November 1877.
Großherzogltches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.


