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Ro. «4G. Dienstag, den 16. Oktober 1SW.

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Betreffend: Maßregeln gegen dir Rinderpest. , , -

Das Großherzoglrche KrelSamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Da in Geisenheim die Rinderpest ausgcbrochen ist, ordnen wir in Folge Verfügung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern vom 12. I- Mts. zu Nr. M. d. 2^^058^ Folgendes an. (inet Commission veranlasien, welche in der Stadt Gießen aus 5 in den übrigen Gemeinden de« Kreises aus

3 Mitgliedern des Stadt- bezw. Ortsvorstandes zu bestehen und welcher stets auch der Großh. Bürgermeister oder der Ortspolizeibeamte, wenn dieses der Büraermeister nicht selbst ist, anuiflcbörcn bat. (S. Art. 50 der Gemeinde- und Art. 52 der Städte-Ordnung.) x , .T, r .

Die fraglichen Commissionen sind auch für die besonderen Gemarkungen zu bestellen, welche Ihnen in polizeilicher Hinsicht noch SUgetheilt sind.

2) Diese Commissionen haben unverzüglich del. Bestand der Ochsen, Kühe, Rinder Schafe und Ziegen in Ihren Gemengen nach Anleitung des im Regierungsblatt von 1867 S. 275 angegebenen Formulars auszunehmen und solchen bis auf Werteres alle 8 Tage zu revidrren. Herbei haben dre Commiffionen auf alle Veränderungen in dem Gesundheitszustände der einzelnen Viehstände, sowie auf den UlsprungSort der neu eingefuhrten und a f Bestimmungsort der ausgesührten Stücke besondere Aufmerksamkeit zu verwenden. Sollten sie hierbei verdächtige Krankheüserscheinungen wahrnehmen, so hab sie alsbald den zuständigen Kreisveterinärarzt zur weiteren Untersuchung des Falles zu berufen.

3) Die Besitzer von Ochsen, Kühen, Rindern, Schafen und Ziegen sind verpflichtet: .

a. Jeden Ab- und Zugaiig an Vieh der genannten Arten der Commission auzuzeigen und im Falle emes Zugangs zugleich auch den Ort der Herkunft b. Xe%ranZ89ten Si^ der erwähnten Gattungen sofort der Or,«Polizeibehörde zu melden. Bezüglich^der Rinderpesii ist überhaupt. J-der d°r zuverlMge Kunde davon erlangt, daß ein Stück Lieh an dieser Krankheit erkrankt oder gefallen cst, oder daß auch nur der Verdacht em.r solchen Krankheit vorliegt, verpflichtet, ohne Verzug der Ortspolizeibehörde davon die Anzeige zu machen,

e. kranke Thiere nicht zu schlachten und nicht zu tobten, etwa gefallene nicht zu verscharren oder sonst zu bee,tig?n-ch°die Natur der Krankheit sestaestellt ist. Bis dahin sind tobte Thiere so aufzubewahren, daß das Hmzukommen von Thieren und Menschen> abgehalten ^'id.

d Ukbertretungen dieser und der gesetzlichen Vorschriften werden nach § 328 des Strafgesetzbuchs mit «efängmß bis zu zwei Jahren bestraft.

Die Unter,astüng schleunigster Anzeige edier Erkrankung an Rinderpest bat für den betreffenden V -hb-sitzer jedenfalls auch den Verlust auf Ent- Ickädiauna für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere rc. zur Folge, wofür sonst aus der Rcichskaffe Vergütung geleistet wird. ( .

8 4) Die Ortspolireibchörden haben von jeder zu ihrer Kenntniß kommenden verdächtigen Erkrankung der fragUchen Viehgattungen sogleich d m betreffenden GroßhKreis-ettrinärawt und wenn der Ausbruch oder Veracht der Rinderpest consta.irt w,rd, dieses auch uns auf d.e schleunigste Weise anzuzttgen. Bei Ausbruch oder Verdacht einer Seuche wollen Sie außerdem die sofortige vorläufige Absperrung des betreffenden Gehöfte« ^rfS=n-

Im UebUgen verweisen wir Sie auf da« R?ichsgesetz vom 7. April 1869 und die Instruction dazu im Reichsgesetzblatt v°n869 g. 105 und 150, Jowk «uf die revidirte Instruction vom 9. Juni 1873, R-ichsges-tzblatt S. 147 und unser Ausschrelben vom 23. Febnmr l. I., Anzeiger Nr 47.

5) Die Bestimmungen unter Nr. 3 oben sind alsbald ortsüblich bekannt machen zu lassen. Außerdem ist Sorge zu tragen, daßL die nachstehend

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den Vollzug der Bekanntmachung nach Nr. 3 oben entgegen.

Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Kehrbezirke für Schornsteinfeger.

Wir verfügen hiermit im Einverständniß mit dem Kreisausschuß gemäß § 1 des Regulativs vom 26. bi- Reimgung d-r Schorn,

steine, daß die seitherigen K-Hrb.zirke Sich und Hungen, welche in der letzteren Zeit zusammen von dem Kaminfeger Schwenk in Ach besorgt wurden, nunmehr einen Kehrbezirk zu bilden haben, welcher dem genannten Kaminfeger unterstellt wirr.

Gießen, den 6. October 1877. . ,

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. _____________

Merkmale der Rinderpest. _x

Die Krankheitserscheinungen bei der Rinderpest beginnen meist allmählich und nur selten unter stürmischenl Erscheinungen; anfangs zeigen sich. zume st Mattiakeit und Hinfälligkeit verminderte Munterkeit, seltener eine gewisse Unruhe, Stampfen mit den Fußen, Stoßen mit den Hornern rc. D e Freßlust ist lfock-n^'d-.^LU^'ist ou^gkfijkbn^d^^AÜiklümm-n'dk«'Rückens'weist "j'sbinn<r-dSch^cljk^bw^"zicbfiichaucl" Ztti-M'und Schüttckn d-« RKLL« ÄmM »S SS%Stt Ä SZ'ÄÄÄ verbundener Ablösung der Haupt die genannten Maulpartien wie angesresien erscheinen und leicht bluten. ^xm\t tntt fceftig«

. Tb ach blutiger Durchgang mit starkem Drang ein, die Abmagerung, sowie die Entkräftung nehmen rasch zu, von den fortdauernden Schmerzen gibt das Benehmen der Tbiere Zeugniß. Der Tod erfolgt meistens am 5. bis 7. Tage nach dem ersten Auftreten der Flebererscheinungen.-------

Stimmung um sich greife. Wie wenig aber die russische Regierung daran denkt, die bei Beginn des Krieges in Aussicht genommenen Ziele auszugeben, geht daraus hervor, daß sie sich noch jüngsthin officiöS dahin ausgesprochen hat, eine Friedensvermittlung auf Grund der Beschlüsie der Conferenz von Konstantinopel sei heute unmöglich, nicht blos weil die Türkei dieselbe» in ihrem Hochmuth nicht annehmen, sondern auch weil das Verhältniß der Moha- medaner zu den Christen von Tag zu Tag gespannter würde. Aus dem ru fi­schen Lager hört man in der That fast nur von Vorbereitungen auf den Mn- terfeldzug, selbst der Gedanke an eine Unterbrechung deS Krieges durch Bergung von Winterquartieren scheint gegenwärtig aufgegeben zu sein. Dieser Sachlage entsprechend hat denn auch der englische Schatzkanzler soeben noch dre Beendi­gung des Krieges vor einem zweiten Feldzuge nur alS eine möglicheUcßer- raschung" bezeichnet.

Zur allgemeinen politischen Lage.

Die Lage der Dinge auf dem Kriegsschauplätze ist in letzter Zeit im Ganzen und Großen unverändert geblieben. Manche Anzeichen lasten mdeß darauf schließen, daß die bisherige Ruhe bald einer lebhaften Bewegung Platz machen wird; vor Allem deutet der auf türkischer Seite erfolgte Wechsel in den Commandostellen darauf hin, daß man dort demnächst wieder zur Offensive überzugehen gedenkt. Jedenfalls liegt der Augenblick für Friedensunterhand­lungen noch in weiter Ferne. Türkischerseits erklärt man wiederholt, von Frie­den könne nicht die Rede sein, solange noch ein einziger russischer Soldat aus türkischem Boden weile, selbst zu einem Waffenstillstand werde man nur bei gleichzeitiger Feststellung der Friedenspräliminarien bereit sein. Aus Rußland wird freilich gemeldet, daß unter der Bevölkerung mehr und mehr eine gedruckte