II« Für befltmmfe Zeit ohne Geräthschaften
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III. Kür bestimmte Zeit mit Geräthschaften.
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JL
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50
Transport verwendeten Dienstmänner geleistet.
1 JL 40
76
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15 H
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30
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35
50
30 H
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20
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- 4 H . 10 „
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für die Dienst und Lohnmännerzu Giestm.
festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des § der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.
und Transportmitteln.
u) für daK Fahren von Wasche auf die Bleiche: ein Waschkorb voll.......
Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius.
plc^greifend.
V« Für einzelne bestimmte Arbeite».
8) für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments 5
Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anzahl der zum
20 H
17 tt
40
für den zweiten 20
für den dritten und jeden weiteren Korb voll . . 10 v) für Einschöpfen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm w) für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm .
c) bis zu einer halben Stunde Arbeit
d) über Vr Stunde bis zu 1 Stunde
e) für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von Vi
zu i/i Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 pro St., also 10 H pro Vi Stunde.
f) für einen halben Tag ä 5 Stunden
g) über 5 Stunden für jede weitere Va Stunde - -
h) für einen ganzen Tag Arbeit..........
i) für jede weitere Va Stunde über 10 Stunden
k) bis zu Va Stunde Arbeit 1) über Va Stunde bis 1 Stunde m) für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von V<
zu V4 Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 50 H per Stunde, also 13 pro i/l Stunde.
für einen halben Tag Arbeit ä 5 Stunden für jede weitere */a Stunde über 5 Stunden für einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet........
über 10 Stunden für jede weitere halbe Stunde . . . .
I« Für bestimmte Gänge.
a) (innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter b spe-
3 .
H
§. 17.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglements werden mit 1 bis 8 bestraft. Daneben kann Eoncessionsentziehung durch die Polizeiverwaltung erfolgen. Letzteres gilt insbesondere, wenn die angegriffene Caution nicht binnen 8 Tagen ergänzt wird.
§. 18.
Tarifüberschreitungen werden nach §.148, pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung von 1869, bezw. §. 2, pos. 4 des Gesetzes vom 12. Juni 1872, die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung betreffend, mit Geldstrafe bis 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Hast bis zu 4 Wochen bestraft.
§. 19.
Beschwerden gegen Verfügungen und Anordnungen der Polizeiverwaltung können innerhalb einer zerstörlichen Frist von 24 Stunden bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorgebracht werden.
§ 20.
Ist die Beschwerde gegen eine Verfügung der Polizeiverwaltung, welche Concessionsentziehung enthielt, gerichtet, so kann innerhalb einer unerstrecklichen Frist von 14 Tagen der Recurs an den Kreisausschuß ergriffen werden (vgl. Gewerbeordnung § 40 und Regulativ den Geschäftsgang bei den Kreisausschüssen betreffend § 2 pos. 4 f.) Die Frist zur Berufung läuft von dem Tage der erfolgten schriftlichen Zustellung der Verfügung Großherzsglicher Po- lizeiverwsltung an, wobei der Tag der Zustellung nicht mitgerechnet wird.
Bis zur erfolgten Entscheidung durch den Kreisausschuß ist des ergriffenen Recurses ungeachtet der polizeilichen Verfügung nachzukommen, falls dieselbe nicht durch Anordnung des Kreisamts suspendirt wird.
§ 21.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 15. April 1877 in Kraft.
Gieß e.n, den 6. März 1877.
Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius.
IV» Fuhre» mit Handwagen oder Karren re
für eine solche mit über 25 bis zu 100 Kilogramm ....
Für Fuhren nach den sub Ib benannten Häusern ist der Tarifsatz unter
t) für Umzüge und Möbeltransporte:
bis zu Vi Tag = Stunden .
über V< Tag bis Vr Tag — 5 «stunden . 2 „
ff Va » ff 3/4 ff = 7Va rr • • 3 „
„ 3/4 ff ff 1 „ = 10 „ - . 4 „
incl. Transport von Flügeln und ähnlichen Instrumenten
VI« Für Rückanfträge.
x) in allen Fällen die Hälfte der obigen Sätze jedoch mindestens 10 Tarifüberschreitungen Seitens der Dienst- uud Lohnmänner werden in Gemäßheit des § 148 pos. 8- der deutschen Gewerbeordnung mit Geldstrafe 30 bis zu 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.
Gießen am 6. März. 1877.
40 i
30 "/pro Mann
20 J
mit Geräthschaften
ciell bezeichneten Häuser).
für xinkN ^stimmten Gang ohne Gepäck
1 mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl. 20
» " " ' „ über 10-25 „ incl. 20
b) na* Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung
von Schlenke (Hardt) und Bullers;
für einen Gang ohne Gepäcks ,o Kilogramm inci. ' '■ ' 40 „
„ über 10—25 „ „ • • • $0 „
' ' „ 25—100 „ „ ... 70 „
"überall incl. Transportmittel.
Gieren, am 28. Februar 1877.
B etr essend: Di-Frübsahrs-Conttoloeriammlung-n 'm Kreise Ei-b-m
Das Großhcrzogl-.chc Kreisamt Gieyen
an die Größtmöglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie die nachstehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Landwehr-Drzirks-ommando's dahier in Ihren Gemeinden auf °rts. übliche Weise bekannt machen zu lasten. $ .
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjabrs-Control-Bersammlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten:
I. Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen)
1. Zu Gießen
am 4. Avril 1877 Bormittags, im Oswald'schen Garten,
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2. Zu Lollar
am 4. April 1877, Nachmittags 12V» Uhr, aus dem Turnplatz.
Hierzu g°hö^die° Orte^ Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen (mit Heibertshausen), Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, R-dgen,
-Kittershausen (mit Kirchberg), Staufenberg (mit Friedeibansen), Treis a. d. Lumda, Trobc.
3. Zu Grimberg
am 5. April 1877, Bormittags 8V2 Uhr, an dem Bahnhose.
V.erzu Sch°r°n d ° Ort - @eilghauieU| Göbelnrod, Grünberg (mit der Dickeismühle, Neu. Mühle Stadt-Mühle, Stem-Muhl^ Oberen und
Untnen^Ä-EtteLatz Müdle^ L'ätt nrod, Harbach (mit der Kolbcrmühle und Sommersmühle), Kestelbach (mit d-r Rabenau schen Pap,-r- TOÜble 1 Bmg-Mühle? Georgen-Hammer, Trolles-Mühle und WalkMühle), Lindenstruth, Londorf (mit der
Burg Rabenau, Burg-Mühle, Schmied-Mühle, Reitzen-Mühle und Ziegclhütte), Lumda (Groß- und Klein-)^Odenhausen^(mtt Appenborn-Hos), Qucckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddmgshausen, Saafen (mit Bollnbach, Vettsberg und Wtrberg), Ltangenrod, Stockhausen, Weickart


