II. Für bestimmte Zeit ohne Gerätschaften.
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III. Für bestimmte Zeit mit Gerätschaften.
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für jede weitere V2 Stunde über 5 Stunden für einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr zu 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet........
über 10 Stunden für jede weitere halbe Stunde . . . .
IV. Fuhren mit Handwagen oder Karren re.
für eine solche mit über 25 bis zu 100 Kilogramm
Für Fuhren nach den sub Ib benannten Häusern ist der Tarifsatz platzgreifend.
Transport verwendeten Dienstmänner geleistet, t) für Umzüge und Möbeltransporte:
bis zu Vi Tag — 2i/2 Stunden . . .
über V4 Tag bis V2 Tag — 5 Stunden
für einen ganzen Tag Arbeit für jede weitere i/2 Stunde über 10 Stunden . .
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bestraft.
Gießen am 6. März 1877.
Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Fresenius. _____
für die Dienst und Lohniniinner ju Gießen.
festgesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde aus Grund des § der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869.
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50
k) bis zu 1/2 Stunde Arbeit
1) über 1/2 Stunde bis 1 Stunde
m) für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von Va zu 1/4 Stunde ein Zusatz im Verbältniß von 50 H per Stunde, also 13 H pro */4 Stunde.
für einen halben Tag Arbeit ä 5 Stunden
§. 17.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Reglements werden mit 1 bis 8 Jü bestraft. Daneben kann Concessionsentziehung durch die Polizeiverwaltung erfolgen. Letzteres gilt insbesondere, wenn die angegriffene (Kaution nicht binnen 8 Tagen ergänzt wird.
§• 18.
Tarifüberschreitungen werden nach §. 148, pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung von 1869, bezw. §• 2, pos. 4 des Gesetzes vom 12. 3uni_1872, die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung betreffend, mit Geldstrafe bis 150 Jl. und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. $
Beschwerden gegen Verfügungen und Anordnungen der Polizeiverwaltung können innerhalb einer zerstörlichen Frist von 24 Stunden bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorgebracht werden.
§ 20.
Ist die Beschwerde gegen eine'Verfügung der Polizeiverwaltung, welche Concessionsentziehung enthielt, gerichtet, so kann innerhalb einer unerstrecklicheu Frist von 14 Tagen der Recurs an den Kreisausschuß ergriffen werden (vgl. Gewerbeordnung § 40 und Regulativ den Geschäftsgang bei den Kreisaus- schüffen betreffend § 2 pos. 4 f.) Die Frist zur Berufung läuft von dem Tage der erfolgten schriftlichen Zustellung der Verfügung Großherzoglicher Polizeiverwaltung an, wobei der Tag der Zustellung nicht mitgerechnet wird.
Bis zur erfolgten Entscheidung durch den Kreisausschuß ist des ergriffenen Recurses ungeachtet der polizeilichen Verfügung nachzukommen, falls dieselbe nicht durch Anordnung des Kreisamts suspendirt wird.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem 15. April 1877 in Kraft.
Gießen, den 6. März 1877.
Großherzoaliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius.
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c) bis zu einer halben Stunde Arbeit........
über 1/2 Stunde bis zu 1 Stunde für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit üonJ/4 zu Vi Stunde ein Zusatz im Verhältniß von 40 H pro St-, also 10 H pro V* Stunde.
für einen halben Tag h 5 Stunden über 5 Stunden für jede weitere i/2 Stunde
x) in allen Fällen die Hälfte der obigen Sätze jedoch mindestens Tarifüberschreitungen «Leitens der Dienst- uud Lohnmänner werden t^-mäübeit des S 148 pos. 8 der deutschen Gewerbeordnung mit ? ^strafe bis zu 150 JL und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen
und Transportmitteln.
u) für das Fahren von Wasche auf die Bleiche: ein Waschkorb voll...........
für den zweiten für den dritten und jeden weiteren Korb voll . .
für einen Gang ohne Gepäck mit Gepäck bis zu 10 Kilogramm incl. . .
V. Für einzelne bestimmte Arbeiten.
s) für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Instruments 5
Diese Vergütung wird im Ganzen ohne Rücksicht auf die Anzahl der zum
v) für Einschöpfen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm w) für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm
VI. Für Rückaufträge.
I. Für bestimmte Gänge.
a) (innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter b spe- ciell bezeichneten Häuser)
für einen bestimmten Gang ohne Gepäck .
„ „ mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl. 20
; ,: ; „ „ „ 10-25 „ m. 30
b) nach folgenden Häusern:
Germania, Liebigshöhe, Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besitzung
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" " 1 * = t0 x. n
incl. Transport von Flügeln unb ähnlichen Instrumenten
„ „ über 10—25 „
„ u n 25 100 „
überall incl. Transportmittel.
Bekanntmachung.
Dem Vorstand des Vereins für Vogel- und Geflügelzucht in Gießen ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern die Vornahme cinerVer- loosuna von Geflügel gelegentlich der am 8. k. Mts. beginnenden GeflügelauSstellnng unter der Bedingung gestattet worden, daß nicht mehr als oOOO Loose zu 50 ausgegeben und daß wenigstens 60% des Verkaufspreises der ausgegebenen Loose zum Ankauf von Gewlnnsten verwendet werden.
Gießen, den 13. März 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. v. Röder. _________■
Das Großherzvgliche Rentamt Gießen
an sämmtliche Groscher^ogl Bürgermeistereien des Bezirks.
Sie wollen in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen laffcn, daß die Berichtigung der am 1. April 1877 fälligen Holzgelder bis zum 25. April l. I. — bei Meldung der Mahnung — anher zu geschehen habe.
Schliep hacke. ___
U 0 li 1 i sch er H y e i l.
Nach Pos. 6 des Art. 1 sollen diejenigen «eibstmörder, welche auf »ffmt- Feutschlanv. liche kosten zu beerdigen sind, abgeliefert »erben. Der Bericht äußert sich
Darmstadt, 13. März. Der dm Ständen zugegangene Aesetz-E°t< über diese Bestimmung wie folgt: „Rach den Bestimmungen der jetzt noch »urf in Betreff der Benutzung von Leichen zu wiffenschaftlichm Zwecken aus maßgebenden Verordnung vom 28. November 1812 verfalle, der Snalorme die der Landes-Universität sucht dem dringenden Bedürfnisse, soweit die« unter den Körver Derer, weiche sich vorsätzlich entleibt haben, insofern nicht Krankheit, gegebenen Verhältnissen durchführbar erschien, abzuhelfen. Die zweite Kammer Melancholie oder Raserei als Ursache der Selbstentleibung angesehen werden hat dem Gesetz-Entwurf ihre Zustimmung ertheilt und der Gesetzgebungs-Aus- kann. Da anzunehmen ist, daß in den meisten Fällen die Beerdigung durch schuß der ersten Kammer beantragt nach dem von Herrn Umversttäts-K.nzler die Angehörigen erfolgen roeioe, so durfte wenn die vorliegende Begimmung Dr. Wafferfchlebe» erstatteten Bericht Beitritt zu dm Beschlüffen des jenseiti- Gesetzeskraft erlangt, die Zahl der an die Anatomie abzuliefernden Leibstmör- gm Hauses. Zu dem Entwurf im Allgemeinen bemerkt der Bericht: „Wäh- der sehr beträchtlich abnehmen. Bisher hat die Ana omie ihr Leichenmaterial rend gegenwärtig noch die Verordnung vom 28. November 1812 gilt, welche vorzugsweise aus der Kategorie der Selbstmörder erhalten, wie die dm Motiven ursprünglich auf Gieße»» und einen bestimmten Umkreis beschränkt war, aber im beigefugte Tabelle zeigt. Zur Erssanzulig derseloen bemerke»» mir, baB im ißin» Jahre 1844 auf bie ganze Provinz Oberheffen ausgebehnt wurde, hat die tersemester 1875—76 nur 7 Leichen abgeliefert worden sind, sän^ntiich Se st Großh. Regierung bereits in den Entwürfen von den Jahren 1860 und 1864 mörder, von Ostern 1876 bis zum 21. Februar «.arunter
die Ablieferung gewiffer Kategorien von Leichen aus dem ganzen Großherzog- 17 Lelbstmörder, 10 Zuchthaus. Sträflinge und 5 Findlinge. Gleichwohl
thum erstrebt, und auch der vorliegende Entwurf hält diesen Standpunkt fest, müffeu wir zugebeu, daß eine Verallgemeinerung der bisher für die Provinz
welcher bei den früheren Verhandlungen auch in diesem hohen Hause nicht be- Oberheffen geltende.» Beftimmunge», bei den in weiten Kreisen verbreiteten An-
anstandet roorben ist. In der That ist jetzt'bei den gegen sonst so wesentlich jchanunge.» über die Ablieferung der Selbstmörder zur Anatomie, grotzel» Be-
verändertei» Verk-brSverbältniffei» kein Grund mehr vorhanden, die Provinz denken unterliege."
Oberheffe»» allein noch zur Versorgung der Anatomie mir Leiche»» heranzuziehen. In etx Hoffnung, daß die im vorliegenden Entwürfe neu au gestellten Wenn hierdurch, sowie durch Aufnahme neuer Kategorien von Leichen die Aus- Kategorien genügten Ersatz für den zu befürchtenden Ausfall bieten werden, ficht auf Vermehrung des Leichenmaterials begründet erscheint, so könnte man beantragt der Ausschuß erster Kammec in seiner Majorität auch hier Beitritt sich vielleicht der Befürchtung hingeben, daß die Bestimmungen des Entwurf- zu dem Beschluffe der zweiten Kammer. (D- Zig-)
rücksichtlich der Selbstmörder eine Verminderung zur Folge haben würden; — Aus Veranlaffung eines von den Abgeordneten Hirschhorn und Ge- jedenfalls werden über diesen Punkt die zu machenden Erfahrungen abzuwar- lnoffen in der zweiten Kammer gestellten Antrags auf Abschaffung der söge- ten sein." |nannten weinkäuflichen Kopulation in ihren civilrechtlichen Wirkungen hat
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